Dieter Reinken

Appearances

18/5 18/6 18/10 18/12 18/14 18/15 18/18 18/20 18/23 18/26 18/27 18/29 18/31 18/34 18/35 18/36 18/40 18/47 18/49 18/50 18/51 18/53 18/54 18/55 18/56 18/57 18/60 18/62 18/67 18/68 18/76 18/77 18/80

Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolle
ginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Aus führungen von Hermann Kuhn, was die Details der Beschreibung des Problems angeht, an. Ich will sie nicht wiederholen. Hermann Kuhn hat sie mit großer Genauigkeit dargestellt, und er ist ja auch dafür bekannt, auf einen soliden Umgang mit Geld großen Wert zu legen. – Das musst du in diesen letzten Tagen ertragen.
Ein solider Umgang mit Geld ist natürlich in einem
Feld, in dem wir Geld ausgeben, um Arbeitsmarkt politik zu betreiben und damit am sozialen Zusam menhalt der Gesellschaft wirken, selbstverständlich. Wenn ich mir das neue beschäftigungspolitische Aktionsprogramm anschaue, das wir im Wesentlich auf dem ESF finanzieren, so haben wir dort inhaltlich eine Menge in diese Richtung realisiert. Das ist auch wichtig, weil häufig die Haltung vorherrscht, mit Geld, das einem andere geben und mit dem man glaubt, Gutes zu tun, könne man umgehen, wie man wolle. Nein, auch hierbei muss man selbstverständlich auf Genauigkeit achten.
Dennoch frage ich mich genau wie Hermann Kuhn,
was uns diese Aktuelle Stunde eigentlich sagen will und wo es hierbei um Aktualität geht. Nun gut, der Landesrechnungshof hat in seinen seit einigen Wochen vorliegenden Jahresbericht Fest stellungen getroffen. Aber, Herr Kollege Rupp, der Rechnungshof hat es nicht geprüft, was mit dem Geld gemacht wird. Er hat nur geprüft, wie es abgerechnet wird. Die inhaltliche Prüfung der Projekte, ob sie erfolgreich sind oder nicht, war niemals Gegenstand der Prüfung des Rechnungshofs.
Es wäre vielleicht ganz interessant. Ich hätte nichts dagegen. – Er hat also nicht geprüft, was mit dem Geld geschieht, sondern wie es abgerechnet wurde.
Der Rechnungshof trifft Feststellungen zur Abwick
lung des zurückliegenden Förderzeitraums des ESF. Das ist seine Aufgabe. Die LINKE prolongiert das sozusagen in eine Zukunftskritik. Das ist überzogen. Ich habe unsere parlamentarische Aufgabe immer so verstanden: Der Rechnungsprüfungsausschuss schaut sich den Bericht des Rechnungshofs an, be nennt Mitglieder, die sich näher mit den Feststel lungen des Rechnungshofs befassen, geht in einen Dialog mit dem Rechnungshof, mit den betroffenen Ressorts, hört sich an, was sie dazu zu sagen haben, bearbeitet die Themen und unterbreitet dann dem Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschlussvor schlag. Dieser Vorschlag kann darin bestehen, dass man die Mängel, die der Rechnungshof beschreibt, bestätigt; er kann aber auch darin bestehen, dass man die Kritik des Rechnungshofs relativiert. Denn auch der Rechnungshof ist ja nicht unfehlbar in seinen Feststellungen. Erst nach einer intensiven Befassung mit dem Thema und den unterschiedlichen Beteiligten ist dieser Vorschlag jedenfalls Grundlage für einen Beschluss im Rechnungsprüfungsausschuss, der dann auch Gegenstand der Berichterstattung hier ist. Ich finde, das ist ein Weg, der klug und richtig ist, und ich bin gespannt auf die Erkenntnisse und darauf, wie die parlamentarische Befassung am Ende aus sehen wird und wie viel am Ende von der heutigen Aktuellen Stunde, die ja ein wenig wahlkampfindi ziert ist, übrig bleibt. Denn der Rechnungshof hat ja zu den Feststellungen, die er rückblickend trifft, gleichzeitig den Stand und die Absichten berichtet, die im Arbeitsressort bestehen bzw. schon ergriffen worden sind, und die Konkretisierungen benannt, die dort nötig sind.
Ich will noch ein paar Bemerkungen zu ESF und
EFRE machen. Herr Kollege Rupp hat dies eingangs auch getan.
Wir bekommen ESF- und EFRE-Mittel, europäische
Mittel, von den europäischen Beitragszahlern. Das Geld ist verhandelt worden. Das ist kein Haushalts titel, der uns automatisch zusteht und nur abgerufen zu werden braucht. Bremen – ich will auch das für meine Fraktion sagen – hat hier optimal verhandelt und sehr gute Zuweisungen herausgeholt.
Das gilt für die alte und für die neue Förderperiode. Ich will das aus der damaligen Diskussionen berich ten. Wir waren doch alle gemeinsam in Sorge, dass uns der ESF um, sagen wir einmal, mindestens ein Drittel gekürzt wird. Ein um ein Drittel gekürzter ESF hätte im Übrigen auch für die Bearbeitung von ESF-Möglichkeiten ganz andere personelle Heraus forderungen mit sich gebracht als die Summe, die
uns jetzt glücklicherweise zur Verfügung steht. Von daher war es eine gute Arbeit, und dafür muss man die Verwaltung loben.
Ein Zusammenhang zwischen Personalabbau und
Verzögerungen bei der Auszahlung des ESF durch die Kommission, wie Sie ihn herstellen, ist nach einer genauen Analyse dessen, was dort vorgegan gen ist – Hermann Kuhn hat dazu schon ein paar Bemerkungen gemacht – überhaupt nicht festzu stellen. Klar ist vielmehr – das ist unsere Erkenntnis –, dass, dem Willen der Zahlerländer folgend, die Prüfvorschriften und Prüfverfahren in den letzten Jahren immer weiter verschärft wurden. Dies führt dann eben dazu, dass es zu großen Verzögerungen auch in der Abarbeitung von Prüfberichten kommt. Wenn wir aus dem Ressort hören, dass zwischen der Erstellung eines Prüfberichts und dem Zustellen an die Behörde in Bremen ein halbes Jahr Zeit vergeht, dann wirft das ein Licht auf die Vorgänge, die wir im Rahmen des ESF abzuarbeiten haben, und auf die Problematik, mit der wir es dabei zu tun haben.
Selbstverständlich kann man kritisieren, dass durch
Vorfinanzierungen Zinsverluste entstehen, aber in soweit teile ich auch die Auffassung, dass man das zu dem Aufwand, den man betreiben würde, wollte man sie umgehen, was man gar nicht immer kann, ins Verhältnis zu setzen.
Übrigens, Herr Kollege Rupp, das Ressort sagt
uns, wir liegen bei der Vorfinanzierung, bei der Zinsfinanzierung, deutlich unter einem halben Prozent. Dann fangen Sie einmal an auszurechnen, wie sie die Beträge, die mit Sicherheit nicht in dem in Rede stehenden sechsstelligen Größenordnungsbereich liegen, mit zusätzlichem Personal und zusätzlichen Strukturkosten auffangen wollen. Ich denke, bei aller Notwendigkeit, auch andere Wege zu prüfen, ist der Weg, den das Ressort gegangen ist, ein kluger und richtiger Schritt gewesen. Es ergibt keinen Sinn, sich für möglicherweise kurzfristig anstehende Aufgaben sozusagen strukturell aufzublähen und dafür dann Geld auszugeben. Das wäre keine sinnvolle Entscheidung. Insoweit denke ich, dass man sich auch diesen Punkt im Rahmen der weiteren Überprüfung des Berichts des Rechnungshofs sehr genau anschauen muss. – Soweit zu der Frage der Kürzung und der Abrechnungszyklen, die hierbei erforderlich sind.
Ich kann ebenfalls nicht nachvollziehen, wieso die
Vergabe von Prüfungen an ein Wirtschaftsprüfungs unternehmen per se etwas Falsches sein soll. Das wird man auch im Rahmen der weiteren Diskussion über den Bericht des Rechnungshofs untersuchen und man wird fragen müssen, wie sich die konkrete Situation zu dem Zeitpunkt, als man dies entschieden hat, darstellte, was die Alternative gewesen wäre, ob
es vielleicht eine Alternative gewesen wäre, sich für eine einmalige Aufgabe strukturell so zu verstärken, dass man dauerhaft aufgebläht ist. Das kann doch nicht sinnvoll sein. Auch das würde ich bitten, im Rahmen der weiteren Diskussion zu untersuchen, und ich würde zunächst einmal sagen: Die Entscheidung, die das Ressort damals getroffen hat, war richtig, und die Lehren, die es in der Konsequenz im Nachhinein daraus zieht, sind auch richtig und müssen weiter analysiert werden. Wenn sich herausstellt, dass dauer haft neue und zusätzliche Aufgaben entstehen, muss man hierauf reagieren. Das ist völlig klar. Man muss sich auch auf die verschärften Prüfvoraussetzungen der EU einstellen. Man muss möglicherweise auch personell darauf reagieren, aber das alles bitte nicht im Rahmen einer Wahlkampfdebatte, sondern mit der nötigen Solidität nach der Abarbeitung der noch ausstehenden Aufgaben und mit Blick darauf, was man künftig machen will.
Letzte Bemerkung: zu den Pauschalierungen!
Ja, auch ich glaube, dass es ein Weg sein kann, mit pauschalen Erstattungen die Arbeit zu erleichtern. Diesem Weg könnte man folgen, sollte man viel leicht auch. Ich will aber sagen, dass immer dann, wenn man pauschaliert, die Transparenz geringer wird – völlig klar! – und dass ein großer Träger mit einer pauschalen Leistung besser klarkommt als ein kleiner Träger, es sei denn, die pauschale Leistung ist so hoch, dass wiederum der große Träger von der Pauschalierung profitiert. Das ist völlig klar. Pauschale Leistungen begünstigen immer große Träger, weil sie sämtliche Synergieeffekte nutzen können, was kleine Träger nicht können.
Deswegen erinnere ich an den Hinweis, auf die
Struktur unserer Projekte, der auch hier gegeben worden ist. Wer will, dass wir sozusagen weniger kleine Projekte durchführen, und wer will, dass wir große Träger sozusagen präferieren, wie es andere Bundesländer machen, , muss das sagen. Ich meine aber, dass wir den Weg, den wir früher gegangen sind und auch weitergehen wollen, weiterhin beschreiten sollten also zu versuchen, viele kleine Projekte und damit auch viele kleine Projektträger zu stützen, weil es für den sozialen Zusammenhalt der Stadt etwas Gutes ist.
Ich glaube, dass das Ressort gefordert ist, die Pro
bleme zu lösen, Staatsrat Stauch wird dazu sicherlich nachher noch einiges sagen. Wir werden mit Blick auf die kommende Zeit sehr genau prüfen müssen, was wir in diesem Bereich zu tun haben. Dort, wo es nötig ist nachzusteuern, werden wir das machen, aber wir werden es nicht im Rahmen einer Debatte innerhalb einer Aktuellen Stunde tun, und wir wer den in einer solchen Debatte auch keine Diskussion darüber führen, welche Stellen aufzustocken sind. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kol
leginnen und Kollegen! Nur noch zwei kurze Be merkungen, denn ich glaube, wir haben für dieses Thema schon viel sinnvolle Zeit aufgewandt!
Was die strukturellen Probleme angeht, will ich
noch einmal deutlich hervorheben, dass es eine richtige Entscheidung dieser Koalition war – im Koalitionsvertrag festgelegt –, die bremer und bre merhavener arbeit GmbH aufzulösen.
Das war eine richtige Entscheidung, weil das ein struktureller Fehler war.
Herr Rupp, ist finde es hochinteressant, dass Sie
heute sagen, das hätten Sie schon immer richtig gefunden, ich kann mich an ganz andere Bemerkun gen und ganz andere Arbeitsweisen Ihrer Fraktion erinnern. Es gab in Bremen viele Leute, die diese Doppelstrukturen gut fanden und gern daran fest gehalten hätten, aber diese Strukturen haben uns
pro Jahr unter anderem 400 000 Euro unnötige Um satzsteuer gekostet. Es war richtig, das zu beenden, und ich bin dem Ressort heute noch dafür dankbar, dass es dies relativ schnell gemacht hat.
Dass das ein bisschen holprig war, ist, wie Sie
wissen, Herr Kastendiek, auch in der Deputation mehrfach erörtert worden, wie im Übrigen auch die personelle Situation. Wenn man etwas rekommuna lisiert – das haben wir mit diesem Teil der Arbeits marktpolitik gemacht -, dann geht das manchmal nicht ganz glatt. Ich kann mich noch an die letzten Sitzungen des Aufsichtsrats der bba, an die Auseinan dersetzungen über den Sozialplan, an Verhandlungen über einen Interessenausgleichsverhandlungen und daran erinnern, wo das Personal geblieben ist und wohin es sich überall bewerben konnte, nachdem es wieder fester Bestandteil der Kernverwaltung war. Auch das ist ein Teil des Problems. Deshalb, Herr Kastendiek, ist ein Teil Ihrer Bemerkungen – Bericht des Rechnungshofs, Ziffer 416 – überhaupt nicht falsch. Natürlich muss man immer überprüfen, wie die Arbeitsabläufe sind, und man muss immer Personalbedarfe aufgrund optimierter Abläufe er mitteln. Das ist eine Zukunftsaufgabe.
ESF und EFRE sind kein Problem, sondern eine
Chance, das ist Geld, das man uns gibt, weil wir uns gut darum beworben haben. Wir sind verpflich tet, es sinnvoll anzulegen – die Betonung liegt auf sinnvoll – und es gut abzuarbeiten, aber wir sind hierbei immer auch, ich will nicht sagen, Opfer, aber Getriebene der Entscheidung einer Brüsseler Zentralbürokratie. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die Debatte wird ja jetzt weniger, so ist mein Eindruck nach den ersten drei Diskussionsbeiträgen, um die Antworten des Senats geführt, sondern mehr um grundsätzliche Fragen: Ist Sanktionspolitik überhaupt richtig und nötig? Müssen Sanktionsmaßnahmen sein? Was sind die richtigen Herangehensweisen an das Thema der Langzeitarbeitslosigkeit? Ich finde, darauf sollte man sich konzentrieren.
Ich glaube nicht, dass die Sanktion – möglicherwei
se unterscheiden wir uns da auch sehr deutlich – das strukturelle Problem ist. Das strukturelle Problem ist die Langzeitarbeitslosigkeit.
Wer glaubt, dass er sozusagen durch die Änderung
eines kleinen Teils von Instrumenten innerhalb der Arbeitsförderungspolitik das Thema der Langzeitar beitslosigkeit umfassend gelöst hat, der ist auf dem Holzweg, das ist doch völlig klar!
Da bin ich mir nicht so sicher, Herr Dr. Güldner!
Die Schwerpunkte, die wir auch im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik im Laufe der letzten zwei Jahre zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit gelegt haben, waren gewichtiger und bedeutsamer als die Frage, ob Sanktionen nötig oder nicht nötig sind.
Ich finde, dass die Antwort des Senats zunächst
einmal ein gutes Zahlenmaterial beinhaltet. Sie zeigt
aus meiner Sicht, dass die Unterstellung, die ja in den Fragen zum Ausdruck kommt, Bremen sei eine Hochburg des Sanktionierens, eine Hochburg des Quälens und Geißelns von Langzeitarbeitslosen, nicht stimmt. Sie zeigt, dass Bremen sowohl in der Anzahl als auch in der Dimension und den finanziellen Auswirkungen von Sanktionsmaßnahmen unter dem Bundesdurchschnitt ist. Wir stellen gemeinsam fest, es gibt einen Aufwuchs an Sanktionen im Bund, aber Bremen bildet nicht die Spitze. Wer sagt, Bremen muss sich sozusagen diesem Bundestrend entziehen, der muss auch gleichzeitig sagen, wie das geschehen soll angesichts einer bundesgesetzlichen Rahmen gesetzgebung, an die sich auch diese gemeinsame Einrichtung zu halten hat.
Im Übrigen, wer sagt, dass das Jobcenter bei der
Verhängung von Sanktionen ein Hort der Willkür ist, muss bitte auch sagen, wie er damit umgeht, dass 40 Prozent der Beschäftigten des Jobcenters, die diese Willkür begehen, kommunale Beschäftigte sind, die hier im Vollzug eines Ressorts stehen. Diese Frage hätte ich bei der Gelegenheit auch gern noch einmal beantwortet, auch das muss man bei der Debatte ein wenig berücksichtigen.
Ich bin froh darüber, dass die Zahlen, die wir vom
Senat vorgelegt bekommen haben, Bremen nicht als Speerspitze der Sanktionierung ausweisen. Ich bin froh darüber, dass wir es hinbekommen haben, im Laufe der letzten zwei Jahre die Mittel und die Möglichkeiten, die wir haben, wirklich auf die struk turelle Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit zu konzentrieren, denn völlig klar ist, dass die Sanktion an sich von Übel ist und nicht sein sollte. Sie muss dann nicht sein, wenn man sich intensiv mit dem Thema der Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt, intensiv auf die Menschen zugeht und intensiv mit ihnen arbeitet.
Wichtig finde ich im Übrigen die Hinweise auf
nötige Rechtsvereinfachungen in der Antwort auf die Frage 18. Im letzten Jahr ist Herr Alt ja mit der Feststellung angetreten, dass das, was ihm seinerzeit die rot-grüne Koalition im Rahmen der Reform am Arbeitsmarkt an Regelungswust geschaffen habe, selbst von ihm als Stellvertreter an der Spitze der Agentur für Arbeit nicht mehr zu bewältigen sei, und hat sehr dringend Rechtsvereinfachungen angemahnt, die eben unterschiedliche Interpretationen und vor allem auch die Vielfalt von Rechtsvorschriften ab mildern. Ich glaube, das ist völlig richtig, weil man sich darauf konzentrieren muss, in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen oder auch als Opti onskommunen wirklich mit den Langzeitarbeitslosen zu arbeiten und sich nicht durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsinterpretationen zu kämpfen.
Im Übrigen ist die Sozialdemokratie, die sozialde
mokratische Bundestagsfraktion und auch wir hier in diesem Parlament, initiativ geworden, um den Zustand, den wir auch für falsch halten, nämlich schärfere Sanktionen für unter 25-jährige, abzu
schaffen und hier auch zu einer Gleichbehandlung mit Erwachsenen zu kommen.
Ich finde, es wäre eine gute Gelegenheit, wenn
wir die Zeit dazu hätten und es hier nicht nur um die Beantwortung von Fragen ginge, über die Grund satzfrage, ob es überhaupt Sanktionen geben soll oder nicht, einmal vertieft zu diskutieren. Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass bei einer Reihe von Menschen, die seinerzeit diese Arbeitsmarktreformen mit Gerhard Schröder gemeinsam im Bund getragen haben, nun die Kehrtwende eingetreten ist,
weil ich auch glaube, dass man an bestimmten Stellen nacharbeiten muss. Das hat die SPD, das haben wir auch hier gemeinsam in verschiedenen gemeinsamen Anträgen zum Ausdruck gebracht. Ich stelle das mit Freude fest, aber die Frage wird sein, wie weit wir da gehen müssen.
Zu der Frage der Sanktionen möchte ich nur noch
darauf hinweisen, dass die Sanktionen, die wir jetzt haben, keine Erfindungen von Hartz IV sind, sondern die Sanktionen in dem Gesetz sind sozusagen die Übertragung dessen, was vorher als Sanktionsregeln im BSHG und im Arbeitsförderungsgesetz stand. Es ist also keine neue Erfindung, auch das sollte man zur Kenntnis nehmen.
Wenn man zu der Einschätzung kommt, es dürfe
überhaupt keine Sanktionen geben, muss man das sagen. Wenn man zu der Einschätzung kommt, es wird auch das Instrument von Sanktionen geben müssen, muss man sagen, wie man sie ausgestalten will. Ich bin dafür, dass man das sehr differenziert diskutiert, sehr genau diskutiert, aber immer unter der Maßgabe, dass unser Bemühen sein muss, Lang zeitarbeitslosen zu helfen, Menschen zu helfen, durch Arbeit ihren eigenen Weg zu gehen und ihre eigene Existenz zu sichern. Das tun wir gegenwärtig mit dem Instrument der Joboffensive im Übrigen sehr erfolgreich. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr
verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich, Frau Bernhard, habe ich eine völlig andere Auffassung zu den Mitarbeitern im Jobcenter als Sie. Ich persönlich bin der Auffassung, dass die Mitarbeiter in dieser gemeinsamen Einrich tung aus der Kommune und der Arbeitsagentur nicht das oberste Ziel haben, die Menschen zu schurigeln, um dann durch das Weglegen des Telefonhörers und das Schalten einer Musikwartschleife die Beine hochlegen und Computer spielen zu können. Nein, ich bin der festen Auffassung, dass die Mitarbeiter allesamt, sowohl die kommunalen Mitarbeiter als auch die der Arbeitsagentur, einen guten Job ma chen, der darauf ausgerichtet ist, den Problemen, die ihnen von der Gesellschaft gegeben werden, adäquate Lösungen zu bieten. Das ist erst einmal meine Grundauffassung, die sich auch sozusagen in der Behandlung dieses Problems zeigt, denn ich glaube – und das haben die Anmerkungen von Herrn Willmann auch deutlich gemacht –, dass das ständige Schwarzer-Peter-Spiel mit dem Jobcenter, das wir in diesem Land, in der Kommune Bremen, etwas mehr als in der Kommune Bremerhaven, machen, absolut kontraproduktiv ist.
Die Menschen haben natürlich den Anspruch,
dass das Jobcenter zu erreichen ist und dass ihre Themen dort adäquat abgearbeitet werden. Wir haben vor Kurzem einmal ein Gespräch mit den Beratungsinstitutionen, den Arbeitslosenberatungs stellen, die wir ja als Kommune, als Land Bremen auch finanziell fördern, geführt, denn wir wissen, dass es gute Clearingstellen gerade bei Problemen sind, und uns ist in dem Gespräch vermittelt worden, dass die Callcenter eine hohe Qualität bieten, weil sie erste Anfragen und erste Probleme gut bearbeiten können, und sie unnötige Wege für die Kundinnen und Kunden überflüssig machen.
Uns ist auch vermittelt worden, dass wir gegenwär
tig leichte Probleme bei der Rückrufqualität haben. Insofern muss man da nacharbeiten, wenn man dort feststellt, dass sich schon eine erreichte Qualität leicht verschlechtert. Das hat möglicherweise damit zu tun, dass die Jobcenter gegenwärtig in einem ungeheuren
Ausmaße mit den Programmumstellungen beschäf tigt sind. Das hat möglicherweise auch damit zu tun, dass wir die personelle Besetzung, wir sprachen in der Sitzung der Stadtbürgerschaft darüber, nicht so richtig gut geregelt haben, wenn allein 20 Stellen fehlen. Im November 2014 haben Sie, Frau Bernhard, ja noch die Auffassung vertreten, dass jede weitere Stelle im Jobcenter nur zu mehr Sanktionen führt. Also lieber weniger Leute beschäftigen, die dann auch an das Telefon gehen können und die Arbeit machen können, würde ja wahrscheinlich auch nicht die Erreichbarkeit erhöhen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, liebe Kolle
ginnen und Kollegen, ich bin von meiner Geschichte her schon immer der Auffassung gewesen, dass man die Arbeitsorganisation in den Betrieben und großen Einheiten möglichst auch mit den Beschäftigten und den Betroffenen, die die Arbeit machen, selbst bespricht. Sie treffen natürlich nicht allein die Ent scheidungen, aber man sollte sie zumindest einmal anhören, bevor man als Politik, als Arbeitgeber sagt, wir wollen, dass das künftig ganz anders organisiert wird. Insofern bin ich froh darüber, dass wir den Antrag gemeinsam in die Deputation überweisen, dass wir gemeinsam noch ein bisschen tiefer die Sachlage erörtern, auch in Detailfragen, und dass wir bei der Gelegenheit möglicherweise auch von den Mitarbeitern oder ihren Vertretern hören, wie sie sich eine optimale Arbeitsorganisation, kundenfreund liche Strukturen und eine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erträgliche Arbeitsweise vorstellen. Der Zustand, den wir in der Stadtbürgerschaft kurz andiskutiert haben, nämlich eine hohe Fluktuation in einem kurzen Zeitraum, führt, glaube ich, gegen wärtig zu gravierenderen Problemen als die sofortige telefonische Erreichbarkeit oder der Rückruf innerhalb von 48 Stunden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN wird ja unter der Überschrift „Streikrecht sichern“ eingebracht und erweckt damit Zustimmung erheischend den Eindruck einer Bedrohung der Grundrechte. Ich möchte deswegen vorab eines klarstellen: Eine Einschränkung des Streikrechts wird es mit der SPD nicht geben!
Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit und Streikrecht gehören für uns zu den Grundfesten unserer Demokratie, dazu standen wir, das ist unsere Tradition und Überzeugung. Der Antrag der LINKEN und auch Ihr Diskussionsbeitrag erwecken den Eindruck, die SPD wolle dies abschaffen. Das kann man so machen, wenn man in der Opposition ist, gut, man muss dem aber nicht hinterherlaufen, sondern man sollte sich mit den Inhalten beschäftigen. Die Inhalte sind in der Tat etwas komplizierter als der Anschein, den der Antrag beim ersten Lesen erweckt.
Zur Vorgeschichte! Im Jahr 2011 hatten sich der DGB und der BDA darauf geeinigt, von der damaligen Bundesregierung ein Gesetz zu fordern, das die Tarifeinheit klärt. Anlass war, dass das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 mit der oft zitierten Entscheidung zur Tarifpluralität von früherer Rechtsprechung abgewichen war. Bis zum Jahr 2010 ging das Bundesarbeitsgericht vom Rechtsgrundsatz der Tarifeinheit aus, das hieß aber im Konkreten, dass immer nur der Tarifvertrag in einem Betrieb Anwendung finden sollte, der nicht der speziellere war. Der allgemeine Tarifvertrag konnte vom spezielleren Tarifvertrag abgelöst werden. Das, Frau Bernhard, war das Einfallstor für die Unterlaufungstarifverträge, für die Unterbietungstarife und die Vertragskonkurrenz, insbesondere durch die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften!
Ich persönlich habe in anderer Funktion in einem Bremer Metallbetrieb erlebt, wie ein sozusagen speziellerer Tarifvertrag den Flächentarifvertrag unterlaufen hat und höchstrichterlich festgestellt wurde, dass der speziellere Tarifvertrag der gültige Tarifvertrag war, weil er nur für diesen Betrieb gültig war. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2010 war also nicht so toll. Sie war richtig und hat einige Probleme geklärt, dafür aber einige neue aufgeworfen.
Zu den neu aufgeworfenen Problemen einmal ein paar praktische Problemstellungen: Unterschiedliche Tarifverträge mit unterschiedlichen Lohnansprüchen kann man ja vielleicht im Betrieb noch ganz gut regeln, das läuft dann daraus hinaus, dass man gleiche Arbeit ungleich bezahlt. Das kann man machen, es stellt sich aber die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz. Tarifverträge regeln aber auch Betriebsnormen, zum Beispiel in Fragen des Gesundheitsschutzes oder der erweiterten Mitbestimmung von Betriebsräten. Wie regelt man das in einem Betrieb mit ganz vielen unterschiedlichen Tarifverträgen? Wie regeln das dann im Übrigen auch die Betriebsräte?
Wir haben die Sperrklausel nach Paragraf 77 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz. Themen, die nicht in Tarifverträgen geregelt sind, können nicht die Betriebsräte regeln. Frau Schaefer, das ist das, was ich Ihnen heute Morgen am Beispiel der Firma Nehlsen zu erklären versucht habe. Wie soll man denn als betrieblicher Interessenvertreter im Betrieb damit umgehen, wenn unterschiedliche Tarifverträge unterschiedliche Sperrwirkungen in Betrieben haben? Ein ganz schwieriges Thema!
Der letzte Punkt! Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2014 die Frage verneint, ob ein Arbeitgeber erfahren darf, wer in welchem Betrieb in welcher Gewerkschaft ist. So weit, so gut! Wie klärt man aber jetzt eigentlich, wem im Betrieb welche Leistungen zustehen?
Wenn der Arbeitgeber das zu Recht nicht weiß, dann muss der Arbeitnehmer das persönlich geltend machen. Ist das immer eine kluge Entscheidung, dass man als Arbeitnehmer offenbaren muss, nach welcher tarifvertraglichen Struktur der Arbeitgeber ihn bezahlen muss, weil er in einer anderen Organisation ist? Das sind also komplizierte Fragen – das Bundesarbeitsgericht hat dazu übrigens eine Entscheidung getroffen, aber noch keine Begründung vorgelegt –, die man nicht einfach einmal mit voluminösen Behauptungen über die Einschränkung des Streikrechts ignorieren kann.
Ich teile die Einschätzung, dass ein Teil des Problems dadurch entstanden ist, dass wir eine Auffächerung der Betriebslandschaften haben, unter anderem durch Tarifflucht, aber das ist auch nur ein Teil der Wahrheit. Natürlich haben wir auch in diesem Sektor so etwas wie Rosinenpickerei. Frank Bsirske von ver.di hat vor Kurzem zu Recht darauf hingewiesen, dass die Streiks wegen der Altersversorgung im Bereich der Luftfahrt auch von ihm als ver.di-Vorsitzendem durchaus kritisch gesehen werden.
Ich sage für die SPD sehr deutlich: Wir wollen keine Situation, in der die Arbeitgeber sich ihre Partner auf der Gewerkschaftsseite sozusagen danach aussuchen können, welche gerade die günstigsten sind.
Das Prinzip „ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ bei uns ist ein gutes Prinzip! Das ist im Übrigen das einzige Prinzip, das sicherstellt, dass auf Augenhöhe miteinander geredet werden kann, und diese Zusammenarbeit muss man so auf der betrieblichen Ebene regeln.
Abschließend: Es ist doch völlig klar, dass man die Frage des Streikrechts nicht leichtfertig behandeln kann. Unter den DGB-Gewerkschaften gibt es unterschiedliche Meinungen dazu. Sie fingen damit an, dass sie es von der Politik gefordert haben, zwischenzeitlich gibt es unterschiedliche Meinungen, ver.di, NGG und GEW sind dagegen, IG Metall, IG Bau-Agrar-Umwelt und IG Chemie sind dafür.
Ich zitiere einmal aus der Stellungnahme der IG Metall zum jetzigen Gesetzentwurf: „Die Umsetzung des Prinzips „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ darf nicht mit einem gesetzlichen Eingriff in das Arbeitskampfrecht verbunden werden. Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen zum Arbeitskampf. Insbesondere ist eine Erstreckung der Friedenspflicht aus einem Tarifvertrag auf Andersorganisierte nicht vorgesehen.“ Das macht die Bandbreite unterschiedlicher Einschätzungen deutlich, und das ist nicht so ganz profan zu diskutieren und zu entscheiden.
Ich möchte abschließend nur auf die verfassungsrechtliche Debatte hinweisen. Wir haben in der Bundesrepublik eine ganze Reihe unterschiedlicher Erfahrungen damit, das Bundesverfassungsgericht hat zum einen den aus meiner Sicht immer noch verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie für richtig erklärt, als es um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ging.
Damals wurden die befristeten Verträge tarifwidrig für verfassungsgemäß erklärt. Zum anderen meine ich den mittlerweile aufgehobene Paragrafen 249 a SGB III,
der den Lohnkostenzuschuss daran gebunden hat, dass man untertariflich zahlt. Das sind schwere Eingriffe in die Tarifautonomie gewesen, die seinerzeit nicht vom Bundesverfassungsgericht kritisiert und sanktioniert worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die man diskutieren kann. Von der Sache her wäre ich für die Ablehnung des Antrags der LINKEN, aber wir überweisen ihn jetzt an den Rechtsausschuss und können uns über diese Fragen, die damit im Zusammenhang stehen, weiterhin trefflich streiten und auch die bundespolitische Diskussion dazu begleiten. Keine Einschränkung des Streikrechts, dafür stehen wir! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr
verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sind überzeugt, Frau Bernhard, dass das sinnvolle Vorgehen bei diesem Thema und Ihren Antrag zu behandeln, der ist, dass Sie alle unserem Antrag, den wir als Dringlichkeitsantrag eingebracht haben, zustimmen.
Denn der Dringlichkeitsantrag, den wir eingebracht
haben, macht den Weg frei dafür, dass die von Ihnen hier geschilderten Probleme, die in der Tat einen Zu stand beschreiben, den wir alle nicht wollen, nämlich dass Geld zurückgegeben wird – darin sind wir uns völlig einig –, am Ende nicht mehr vorkommt. Der schlechte Zustand, dass Mittel, die dem Eingliede rungstitel oder dem Verwaltungsbudget zustehen, am Ende des Jahres zurückgegeben werden, hatten wir – das haben Sie richtig zitiert – schon mehrfach. Es ist aber nicht so, dass man, wenn man darüber diskutiert, völlig von den Gründen abstrahieren kann, aus denen sie entstanden sind. Ich will deswegen daran erinnern.
2012 war es so, dass wir im Jahre 2011 erfahren
hatten: Der Eingliederungstitel wird von 70 Millionen Euro um 40 Millionen Euro, also auf circa 30 Millio nen Euro, gekürzt. Das war die Instrumentenreform im November 2011, von der alten Bundesregierung beschlossen. Die Jobcenter wurden damit konfron tiert, dass sie bis in den April 2012 hinein noch nicht genau wussten, wie eigentlich die neuen Instrumen te, die Frau von der Leyen damals erfunden hatte, angewandt werden sollten. Das war ein ausgespro chen misslicher Zustand. Das wissen wir doch alle. Trotzdem konnten die gekürzten Haushaltsbudgets nicht völlig ausgeschöpft werden.
Im Jahr 2013 – Sie haben es gesagt – hatten wir
eine relativ stabile Budgetlage und eine gute Aus schöpfung aller Titel. Ich muss allerdings sagen, dass Ihre Bemerkung, Sie seien es, die in der Deputation immer gefragt hätten, wie der Stand sei, und nur aufgrund Ihrer Nachfrage sei man zu den Erkennt nissen gekommen, nach meiner Wahrnehmung in den Deputationssitzungen des ersten, des zweiten und des dritten Quartals dieses Jahres in das Reich der Fantasie gehören.
Denn aus den Erfahrungen des Jahres 2013 haben
wir als Koalition gerade gelernt, dass wir regelmä ßig nachzufragen haben und dass wir regelmäßig schauen müssen. Das haben wir auch in diesem Jahr gemacht. Sie haben in der Tat völlig recht: Es ist ein ausgesprochen misslicher Zustand, wenn Geld zu rückgegeben wird. Nur, wenn man den Sachen auf den Grund gehen will, muss man auch sagen: Es ist für jede Institution ein misslicher Zustand, wenn sie im April, nachdem sie Ende des vorangegangenen Jahres eine Planung vorgelegt hat, erfährt: Jetzt erhalten wir noch einmal vier Millionen Euro extra.
Das ist für jede Institution, die Geld zu verplanen
hat, ein misslicher Zustand. Der muss geändert wer den. Deswegen haben wir diesen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der deutlich über das hinausgeht, was Sie in Ihren Beschlusspunkten beschreiben, und der die Grundlage dafür legt, dass es in den kommenden Jahren anders wird. Denn anders als Sie glauben wir nicht, dass der Senat – mit wem überhaupt? – verhindern kann, dass Mittel zurückfließen, wenn es sich um Bundesmittel handelt. Hier müssen auf der bundespolitischen Ebene vielmehr endlich Ent scheidungen getroffen werden, die die Arbeits- und Sozialminister bereits in den Jahren 2012 und 2013 vorgedacht haben. Das muss endlich in Berlin an kommen und in der gegenwärtigen Kontroverse, die dort offensichtlich zwischen dem Arbeitsministerium und dem Finanzministerium herrscht, gelöst werden.
Ich will bei der Gelegenheit nur sagen: Nach mei
ner Kenntnis gibt es auch in den Landesparlamenten den einen oder anderen Haushälter, der immer sehr darauf besteht, dass Haushaltstitel, die man in dem einen Jahr nicht verbraucht hat, nicht automatisch auf das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Auch in Bremen soll es – fraktionsübergreifend – den einen oder anderen Haushälter geben, der das Bilden von Sparkassen innerhalb der Haushalte ablehnt. Wir glauben, das ist für den Bereich der Arbeitsmarktpolitik ein falsches Vorgehen. Deswegen glauben wir, dass die Jobcenter größere und längere Planungshorizonte brauchen.
Deswegen wollen wir, dass dem, was wir vorge
schlagen haben, zur Zustimmung zu empfehlen, in Berlin endlich auch Rechnung getragen wird. Das ist doch völlig selbstverständlich, meine Damen und Herren.
Ich will eine Bemerkung zu Ihrem Antrag ma
chen. Da bin ich kontrovers zu dem, was Sie gesagt
haben: Zur auskömmlichen Ausstattung der Ar beitsämter mit Geld für Arbeitsmarktmaßnahmen gehört nach unserer festen Überzeugung auch die auskömmliche Ausstattung mit Verwaltungsmitteln. Da sind wir vermutlich völlig anderer Auffassung: Verwaltungsmittel sind für uns nicht Mittel, die im Nebel der Kopiermaschinen verschwinden, sondern Verwaltungsmittel sind ganz konkret Personalmittel. 90 Prozent aller Jobcenter haben im letzten Jahr von EGT in Verwaltung umgeschichtet, weil sie unzu reichend mit Personalmitteln ausgestattet sind. Das haben 90 Prozent aller Jobcenter gemacht. Das ist nicht gut, vor allen Dingen dann nicht, wenn diese Mittel im Arbeitsbereich fehlen. Aber es ist doch auch völlig klar, dass die Jobcenter eine ausreichende Personalbesetzung brauchen. Wenn wir wollen, dass die Menschen in den Jobcentern kompetent und qualifiziert beraten, betreut werden, kann man das nicht mit Betreuungsquoten von eins zu zweihun dert machen, bei der ein Mitarbeiter für 200 Leute zuständig ist.
Im Übrigen will ich Ihnen einmal ganz ehrlich
sagen: Eine gute Beratung durch eine kompetente Fallmanagerin oder einen kompetenten Fallmanager im Jobcenter ist oftmals mehr wert als das vierte Bewerbungstraining, zu dem man einen externen Anbieter anheuert. Zumindest für die Betroffenen ist das erste wertvoller.
Auch hier gilt das, was oft in der privaten Wirt
schaft richtig ist: Nicht jede Fremdvergabe, nicht jedes Outsourcing bringt gleich neue Qualitäten. Ich sage das deswegen, weil mich Ihre Bemerkung in Ihrem Antrag ausgesprochen geärgert hat, und ich Sie bitte, das vor den Beschäftigten des Jobcenters zu wiederholen. Zu sagen, dass mehr Beschäftigte im Jobcenter gleichbedeutend sei mit der Möglich keit, mehr Sanktionen auszusprechen – ich bitte Sie! Für welchen Bereich – öffentlicher oder privater Arbeitgeber – haben sie eine solche Position jeweils eingenommen? Dort sind Leute, denen zum Teil das soziale Elend dieser Stadt vor die Füße geworfen wird.
Sie haben sich mit schwierigen Gesetzeslagen,
mit unzureichenden Verordnungslagen, mit einer schwierigen Organisationsform, zwei Arbeitgebern – Sie haben zu Recht gesagt, die Hälfte sei bei der Sozialsenatorin, die andere Hälfte sei bei der Arbeits agentur beschäftigt – auseinanderzusetzen. Diesen zu unterstellen, jeder Mensch mehr, der ihnen bei dieser schwierigen Aufgabe hilft, sei für sie ganz per sönlich ein willkommener Anlass, die Sanktionen zu verschärfen, finde ich – ehrlich gesagt – unverschämt gegenüber den dort arbeitenden Leuten.
Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht an der
Stelle einmal sagen: Es tut mir leid, das war alles nicht so gemeint!
Ich bitte noch einmal darum, dass unserem Antrag
entsprochen wird und der Antrag der LINKEN abge lehnt wird, weil wir fest daran glauben, dass das der Weg ist, das in den kommenden Jahren verändernd zu bewegen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Frau Bern
hard, vielleicht können wir uns darauf einigen, dass wir es in der Sache schlecht finden, wenn Mittel zurückfließen, und dass wir in der Sache gemeinsam darum ringen, dass das nicht wieder passiert – so wie es im Jahr 2013 nicht passiert ist, aber jetzt möglicherweise wieder eintritt. Vielleicht können wir uns aber auch darauf einigen, dass hier nicht völlige Planlosigkeit vorherrscht. Es gibt ein Ar beitsmarktintegrationsprogramm, dass im Übrigen im Frühjahr – ich glaube, im ersten Quartal – durch die Deputation gegangen ist und auf das die beiden beteiligen Ressorts, Soziales und Arbeit – ich nehme an, der Staatsrat sagt gleich etwas dazu , mit ganz scharfem Blick ständig schauen.
Von daher ist, den Eindruck zu erwecken, es han
dele sich um ein System der Planlosigkeit, völlig irre, und es wird dem Problem nicht gerecht. Frau Bernhard, Sie verwahren sich dagegen, dass Sie etwas gegen die Beschäftigten gesagt haben. Ich sage ganz ausdrücklich: Dann darf DIE LINKE keine Sätze in ihre Anträge schreiben wie:
„Für die Arbeitslosen bedeutet das: Es gibt we
niger Angebote, aber mehr Personal, das mehr Zeit für Sanktionen hat.“
Dieser Satz ist eindeutig zu verstehen. Leute,
jede personelle Entlastung in eurem Haus bedeu tet: Ihr habt mehr Zeit, euch zu überlegen, wie ihr die Arbeitslosen schuhriegeln könnt. Das ist eine Unverschämtheit gegenüber den dort Beschäftigten.
Da kommen Sie nur heraus, indem Sie da einmal hingehen und sagen: Das war alles nicht so gemeint.
Letzte Bemerkung: Ich glaube in der Tat, dass man
an einigen Stellen inhaltlich schärfen muss. Über eine Sachdebatte darüber würde ich mich freuen. Ich glaube ganz persönlich, dass es nicht so ist, dass mit der Gießkanne an externe Anbieter ausge schüttete Maßnahmen immer nur gute Maßnahmen sein müssen. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein
Kern unseres Problems darin liegt, dass wir uns den Menschen nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit und Qualität zuwenden, und zwar an den Stellen, an denen es zu geschehen hat, sondern dass wir das auf Dritte externalisieren und sagen: Lasst die einmal machen! Dann habe ich erst einmal einen Vermittlungserfolg in eine Maßnahme und habe den Namen sozusagen erst einmal vom Tisch.
Ich sage das aus folgendem Grund: Wenn Sie
einmal in vergleichende Statistiken reinschauen, stellen Sie fest: Das Jobcenter Braunschweig hat 17 Prozent seines Eingliederungstitels in Verwaltung, in Personal umgeschichtet. Wenn Sie in die Statistik von Braunschweig schauen, sehen Sie erhebliche, deutlich bessere Erfolge als in Bremen bei der Ver mittlung von Langzeitarbeitslosen. Sie sehen deutliche Erfolge bei der Senkung von KdU im kommunalen Bereich. Sie sehen deutliche Erfolge auch bei ande ren Zielzahlen des Jobcenters. Das bekommt allen, sowohl den Betroffenen als auch den Kommunen. Deswegen nicht immer nur sagen: Es geht um die Maßnahmen, sondern genau auf das System schauen und bestimmte Fragen einmal kritisch analysieren! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Da
men und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Bernhard, ich teile Ihre Auffassung, dass wir mit dem vielen Geld, das wir jetzt im Rah men des BAP zur Verfügung stellen können, überlegt und geplant etwas Sinnvolles machen müssen. Ich glaube, das uns vorliegende Beschäftigungspoliti sche Aktionsprogramm spiegelt genau das wieder. Wir machen damit etwas Sinnvolles und Überlegtes und haben einen vernünftigen und klugen Rahmen für Arbeitsmarktpolitik gesetzt.
Am Anfang möchte ich aber einmal das Ressort
beglückwünschen, dass es in schwierigen Verhand lungen geschafft hat, so viele ESF-Mittel an Bremen zu binden und uns für Arbeitsmarktpolitik zur Ver fügung zu stellen.
Das war nicht selbstverständlich, wir sind ja einmal von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen, wir wissen das. Das ist aber auch die Grundlage für ein gutes Programm, und das war damals im Übrigen auch die Grundlage für die Zustimmung der Deputation zu diesem Programm.
Darauf hinzuweisen ist ganz wichtig, weil wir ja
immer noch Arbeitsmarktpolitik mit Geld betreiben,
das Dritte uns geben. Wir betreiben Arbeitsmarkt politik mit Geld aus dem Europäischen Sozialfonds, wir betreiben Arbeitsmarktpolitik mit Geld, das die Agentur für Arbeit und das Jobcenter aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben zur Verfügung stellen. Wir betreiben Arbeitsmarktpolitik in der Tat in einem sehr kleinen Rahmen erstmals mit Haushaltsmitteln in Höhe von zweimal vier Millionen Euro, die wir in den Doppelhaushalt eingestellt haben. Das einmal vorausgeschickt!
Ich bin sehr froh, dass das Beschäftigungspoliti
sche Aktionsprogramm, die Leitgedanken, die die Koalition in ihrem arbeitsmarktpolitischen Antrag im letzten Jahr formuliert hatte, aufgenommen und in den Programmen umgesetzt hat, dafür bin ich sehr dankbar. Ich finde, das ist auch eine richtige Form von politischer Arbeit und der Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen.
Der Leitgedanke unseres Antrags war Armutsbe
kämpfung durch Integration in existenzsichernde Arbeit. Das ist richtig, das setzt sich im BAP gut durch, ohne anderes zu vernachlässigen, denn existenzsi chernde Arbeit ist die erste Voraussetzung dafür, dass man keine dauerhafte Hartz IV-Karriere beginnt, und das muss doch wohl unser aller Ziel sein.
Dass wir in der Armutsbekämpfung vor allem den
Blick auf die Integration und existenzsichernde Ar beit bei An- und Ungelernten gelegt haben, die wir im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit haben, ist ebenfalls ein völlig richtiger Schritt. Wir können es doch nicht akzeptieren, dass die Zahl der Langzeit arbeitslosen ohne eine qualifizierte Ausbildung und zum Teil auch ohne Schulabschluss im Bereich der Arbeitsagentur und des Jobcenters in Bremen eine besonders große Dimension erreicht – davon sind in besonderem Maße auch junge Menschen betroffen. Das ist doch der Ansatz, den wir verfolgen müssen! Da hat das BAP in der Tat deutliche Schwerpunkte gesetzt, und das ist auch eine Umsteuerung, die wir wollten und die völlig richtig ist.
Wenn wir die Mittel für die Programme zur Qualifi
zierung von Arbeitslosen von 9 auf 14 Millionen Euro erhöhen, dann kann ja wohl keiner davon sprechen, dass wir das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit ignorieren, sondern wir setzen genau dort an, wo es nötig ist. Wenn wir in die regionalen Förderzentren 10 Millionen Euro investieren, kann doch keiner davon reden, dass wir die Regionen und die Stadtteile im Stich lassen! Frau Bernhard, ich kenne im Übrigen die Aufregung um die regionalen Netze, die Sie eben
noch einmal zitiert haben, aber wenn ich das richtig lese, fördern wir regionale arbeitsmarktpolitische Strukturen auch im nächsten BAP mit insgesamt 38 Millionen Euro. Schauen Sie auf Seite 13 der Senatsvorlage, und addieren Sie die Beträge! Ich glaube nicht, dass man davon reden kann, dass wir diese Frage vernachlässigen.
Wenn wir die Investitionen in die Ausbildung von
jungen Menschen von 14 auf 28 Millionen Euro er höhen, dann kann doch kein Mensch davon reden, dass wir die Probleme der Arbeitslosigkeit, vor allem der Arbeitslosigkeit von jungen Menschen, und des Nachwachsens in die Hartz-IV-Karrieren vernachläs sigen! Wir tun genau das Richtige an dieser Stelle, wir versuchen, dort einen Ansatz zu finden, wo es wichtig ist, und das ist bei jungen Menschen, bei An- und Ungelernten und bei Langzeitarbeitslosen der Fall. In der Perspektive wollen wir auch dort die Vermittlung in Arbeit.
Vielleicht trennt uns wirklich eine Grundauffas
sung. Wir wollen, dass Menschen ihre eigene Existenz mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit bei gutem Entgelt sichern und davon leben können. Deswe gen haben wir im Übrigen auch den Mindestlohn durchgesetzt – zunächst in Bremen und jetzt auf der Bundesebene –, und sind dafür, dass die Tarifbindung gestärkt wird und sich die Bedingungen sozialversi cherungspflichtiger Arbeit verbessern.
Wir wollen Menschen aus ihrer Abhängigkeit von
Transferleistungen herausholen, vor allem, wenn sie schon am Beginn des Lebensweges steht, denn wann, wenn nicht dann, müssen wir ansetzen, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen?
Deswegen sind die Konzentration auf Qualifizierung und Ausbildung in diesem Programm, die deutliche Schwerpunktsetzung auf junge Menschen völlig richtig, und ich sage noch einmal, es ist falsch zu unterstellen, dass wir damit den regionalen Ansatz sowie die regionalen Strukturen von Arbeitsmarkt politik vernachlässigen. Wir sind eindeutig der Mei nung, dass da sehr viel Geld hineinfließt und dass man parallel dazu auch diesen von mir genannten Ansatz deutlich stärken muss.
Letzte Bemerkung: Natürlich benötigen wir auch
ein paar andere Lösungen. Ich hatte eingangs ge sagt, wir verteilen gern das Geld, das wir von Dritten bekommen – aus dem Europäischen Sozialfonds, aus dem Bundeshaushalt über die Arbeitsagenturen, die Jobcenter –, darüber hinaus brauchen wir aber auch ein paar andere Instrumente, das haben wir im Rahmen der Reform intensiv diskutiert, wie zum Beispiel den Aktiv-Passiv-Transfer und neue Regeln für soziale Projekte.
Wir haben auch dazu Initiativen auf Bundesebene ergriffen, und ich bin sicher, dass wir im Herbst dieses Jahres dazu noch ein paar Dinge genannt bekommen und es noch ein paar neue Regelungen geben wird. – So weit erst einmal herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine lie
ben Kolleginnen und Kollegen! In der Deputation ist auch der Abgeordnete Rupp vertreten, und ich kann mich anlässlich der Abstimmung über das BAP nicht an Diskussionsbeiträge erinnern, die das BAP in einer derartigen Art und Weise in der fachlichen Erörterung zurechtgerückt haben, wie wir es hier heute erleben. Daher müssen Sie das vielleicht auf Ihrer Seite etwas klären.
Ja, das war vielleicht einmal zu wenig, aber es ist auch Ihre Entscheidung, wen Sie wohin schicken!
Nein, das ist kein Quatsch, Herr Rupp! Dann sind Sie vielleicht gerade nicht dabei, aber wir diskutieren doch eine ganze Reihe von Projekten auch in epi scher Breite! Daran kann ich mich nun sehr genau erinnern, wie zum Beispiel an die Diskussionsbeiträge von Herrn Kastendiek, bei dessen Aussage ich jetzt einmal fortfahren will.
Erstens, ich finde, die Zahlen, die Herr Kastendiek
hier genannt hat, sind natürlich alarmierend und schlecht. Ich sage aber auch einmal, dass uns allen diese Vergleiche von Statistiken der Arbeitsmarktpo litik nach Bundesländern überhaupt nicht dienen. Sie können einen Stadtstaat mit zwei Städten und den sozialen Problemlagen nicht mit einem Flächenland vergleichen. Dabei ist es auch völlig egal, ob es ein sozialdemokratisch oder ein von der CDU regiertes Flächenland ist. Vergleichen Sie Großräume/Groß städte, vergleichen Sie Duisburg und Köln, verglei chen Sie Hannover mit Bremen, aber diese Vergleiche nach Bundesländern sollten wir uns nicht antun. Ich weiß, man kann sie propagandistisch verwenden, es stellt aber kein Abbild der Realität dar.
Zweite Bemerkung: Ich bin immer sehr für Auf
gabenkritik und dass man auch einmal sagt, welche Projekte gut sind oder nicht. Ich glaube in der Tat, dass man da sorgfältig hinschauen muss, was wir machen und was nicht, da ist meines Erachtens das BAP genau an der richtigen Stelle. Ich will das einmal an einem Beispiel aufzeigen!
Alle arbeitsmarktpolitischen Sprecher haben im
Sommer ein Schreiben vom Amt für Soziale Dienste bekommen, also einer Abteilung der Sozialbehörde. Mit diesem Schreiben wird darum geworben, dass Arbeitsplätze an Recyclingbörsen erhalten bleiben, die im Rahmen von Arbeitsmarktmaßnahmen geför dert werden. Darin steht: „Die jungen Beschäftigten unter 25 Jahren werden aufgrund der Umstruktu rierung in der Arbeitsmarktpolitik ab September dort nicht mehr tätig sein können. Darüber würde auch die qualifizierte Anleitung entfallen, die über die U25-Maßnahmen finanziert wird. Wir fordern den weiteren Betrieb der Recyclingbörse mit guter Anleitung für Beschäftigte.“ Und ich sage Ihnen einmal ganz ehrlich, meine Damen und Herren, im Rahmen unserer Arbeitsmarktpolitik werden wir überprüfen, ob solche Projekte sinnvoll sind. Es kann doch nicht vernünftig sein, wahrscheinlich kräftige junge Männer unter 25 Jahren darauf zu orientieren, dass sie ihr Leben in Recyclingbörsen verbringen. Das kann doch nicht die Orientierung sein!
Die Orientierung muss doch darin bestehen, mit
ihnen etwas im Rahmen von Ausbildung und Qua lifizierung durchzuführen und sie dann in den Ar beitsmarkt zu integrieren, sie in existenzsichernde
Arbeit zu bringen und sie nicht dauerhaft von Hartz IV abhängig zu machen. Für diese Projekte, die man dann immer noch weiter machen kann, muss man versuchen, Personen zu finden, die ihre Arbeit zum Beispiel nach langer handwerklicher Tätigkeit nicht mehr schaffen, die vielleicht aus einem Handwerks betrieb entlassen worden sind und dann in solchen Projekten mit einem Stadtteilbezug arbeiten können. In diesem Sinne, glaube ich, muss man genau hin schauen, und das werden wir auch tun, deswegen sind die Fragen der regionalen Arbeitsmarktpolitik, der regionalen Förderzentren im BAP auch völlig korrekt beschrieben. Dort ist ausdrücklich erwähnt, dass es um regionale Netzwerke für nicht sozialver sicherungspflichtige Beschäftigte geht.
Wieso? Was wollen Sie denn jetzt?
Darf ich nicht einfach zu Ende reden? Das ist ja schrecklich! Deswegen steht ausdrücklich im BAP, dass diese regionalen Netzwerke auch in den Jah ren 2014 bis 2020 fortgeführt werden sollen und der Ansatz auch in seinen Grundzügen ebenfalls auf Bremerhaven übertragen werden soll. Es ist geplant, dass die regionalen Netzwerke mit den Förderzentren eng kooperieren. Wir haben das in das Beschäfti gungspolitische Aktionsprogramm aufgenommen, daran gibt es überhaupt keinen Zweifel.
Eine letzte Bemerkung meinerseits, dann höre ich
auch auf zu schreien, Herr Dr. vom Bruch!
Die Kultur in Bremen, dass man einen Teil sozialer, notwendiger Dienstleistungen mit Ein-Euro-Jobs in Institutionen, Vereinen, zum Teil auch in Behörden erbringt, und sehr froh darüber ist, eine Dienstleis tung für so wenig Geld zu bekommen, muss auch überprüft werden.
Wer von einer Arbeitsmarktmaßnahme profitiert, von dem kann auch erwartet werden, dass er einen Beitrag dazu leistet, egal, wo er angesiedelt ist, – Herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: In welcher Form und in welchem Umfang werden im Land Bremen Fernreisebusse auf die Einhaltung von Lohn- und Sozialstandards, des Arbeitsschutzes, Lenk- und Ruhezeiten und anderes sowie fahrzeugbezogener Sicherheitsbestimmungen kontrolliert?
Zweitens: Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen 2012 und 2013, also im Jahr vor und im Jahr nach der Liberalisierung des Fernbusverkehrs ergeben?
Drittens: Wie bewertet der Senat Notwendigkeit und Möglichkeit, im Land Bremen durch flächendeckende Kontrollen von Fernreisebussen dazu beizutragen, dass die Liberalisierung des Fernbusverkehrs und der damit verbundene Wettbewerbsdruck sich nicht negativ auf die Sicherheit von Beschäftigten, Fahrgästen und Straßenverkehr auswirken?
Wenn im Jahr 2013 bei circa 50 Prozent der Kontrollen Auffälligkeiten bestanden – das entnehme ich Ihrer Antwort –, stellt sich für mich folgende Frage: Gibt es die Initiative für eine länderübergreifende Zusammenarbeit, da die Fernbusse in der Regel ja nicht im Bundesland Bremen starten und hier enden?
Herr Präsident, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bernhard, dass Sie das ärgert, dass wir damit jetzt Reklame machen, verstehe ich aus Sicht der LINKEN voll und ganz, das ändert aber nichts daran, dass wir uns ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen müssen.
Man kann natürlich sagen, die Antworten, die der Senat zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt, insbesondere auf die ersten von Ihnen gestellten Fragen, sind uns nicht ausreichend. Ich glaube aber, in der Antwort des Senats ist auch deutlich erklärt, warum sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind.
Zum Thema der Großen Anfrage! Ich will nur darauf verweisen, dass die überwiegende Zahl – das haben Sie eben selbst bestätigt – der von Ihnen gestellten Fragen völlig unsinnig ist,
weil Sie die Antworten auf diese Fragen allesamt schon nachlesen können, vielleicht nicht genau be
zogen auf den heutigen Zeitpunkt, aber inhaltsgenau bezogen auf die Debatten, die wir zu früheren Zeitpunkten geführt haben, oder bezogen auf das, was zum Beispiel in den im Rahmen der Bremer Vereinbarungen erarbeiteten Unterlagen schon dokumentiert ist. Vieles von dem ist nicht wirklich neu, da haben Sie natürlich vollkommen recht. Wenn etwas aber nicht völlig neu ist, wieso muss man es dann zum Gegenstand einer Großen Anfrage machen?
Wichtig ist doch – und deswegen haben wir uns doch dieses Themas an prominenter Stelle angenommen – neben der Feststellung, in der Tat ein unbewältigtes, ein ungelöstes Problem zu haben, jetzt dazu überzugehen, uns noch einmal konkret mit den Maßnahmen und Wegen zu beschäftigen. Meine These ist, dass das alles nicht auf dem Papier, nicht über schnelle Programme und auch nicht über große Erklärungen geht, sondern man sich Stück für Stück an die offenen Fragen und Probleme heranarbeitet.
Ein Teil dieser offenen Fragen und Probleme neben der Zahlenbimserei, die wir immer gern machen – das wird hier auch wieder schön in der Antwort des Senats gemacht, mit der wir jetzt auch noch andere Statistiken hinzuziehen und uns mit dem Problem der Einpendler und diesem und jenem beschäftigen können –, sind Fragen zu unserem Bildungssystem, unserem Berufsbildungssystem, die aufzuwerfen sind.
Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass in dem Positionspapier, das nicht der Senat, sondern Herr Senator Günthner und ich zu Papier gebracht haben und das von vielen auch sehr positiv aufgegriffen worden ist, gleich am Anfang eine ausgesprochen kritische Auseinandersetzung mit dem steht, was wir gegenwärtig in den letzten Jahren als Übergangssysteme konstruiert haben.
Es ist, glaube ich, nötig, dass wir uns gemeinsam mit dem Thema auseinandersetzen müssen, und gemeinsam, meine Damen und Herren, heißt im Übrigen aus meiner Sicht nicht nur, dass es die Politiker zusammen mit den Ressorts machen können, gemeinsam heißt im Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung ganz klar und deutlich, dass wir uns mit den Akteuren gemeinsam dem Thema widmen müssen, mit den Leuten im Handwerk, in der Industrie, in der Logistik, mit den Arbeitgebern, mit den Gewerkschaften, den Kammern, den Schulen und den Verbänden. Das geht nur gemeinsam!
Man kann nun eine kleingeistige Debatte darüber führen, ob das vielleicht alles schon ausreichend beantwortet ist – da stimme ich Ihnen sogar zu, das ist
noch nicht ausreichend beantwortet –, aber für uns als SPD ist völlig klar, wir wollen einen neuen Weg, und wir akzeptieren es nicht, dass junge Menschen weiterhin ohne Perspektive bleiben, in sinnentleerten Warteschleifen aufbewahrt werden und wir, wie es einmal eine Mitarbeiterin des Bildungsressorts in einer von uns durchgeführten Veranstaltung hier im Haus der Bürgerschaft gesagt hat, damit jungen Menschen Lebenszeit stehlen. Das wollen wir nicht, das wollen wir ändern, und das ist ein Projekt, mit dem wir uns intensiv beschäftigen.