Protocol of the Session on April 7, 2011

Jetzt noch kurz ein Blick in die Zukunft! Ich hatte ja zu Beginn meines Beitrags die Behindertenrechtskonvention angesprochen und gesagt, dass aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland viele der dort festgelegten zu ergreifenden Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen. Ich denke, Bremen sollte sich ein Beispiel am Bundesland Rheinland-Pfalz nehmen und unter Beteiligung der Vertretung behinderter Menschen und auch des Landebehindertenbeauftragten einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention entwickeln. Dabei ist völlig klar, man wird sie nicht in fünf Jahren eins zu eins umgesetzt haben. Es wird ein Prozess sein, die Gleichstellung behinderter Menschen zu erreichen, der einen ähnlichen historischen Zeitraum in Anspruch nehmen wird wie das Gleichberechtigungsgebot für Männer und Frauen im Grundgesetz, das 1949 in das Grundgesetz formuliert worden ist. Wichtig ist es aber, sich auf den Weg zu machen, anzufangen, die Maßnahmen, die bald ergriffen werden können und sollten, auch bald zu ergreifen und damit sozusagen die historische Perspektive, die Gleichstellung, tatsächlich irgendwann einmal zu 100 Prozent realisieren zu können, auch näher rücken zu lassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Solch ein Aktionsplan bedeutet aus meiner Sicht, dass sich unter anderem auch alle Ressorts mit der Frage, was bedeutet die Konvention eigentlich für uns, auseinandersetzen müssen. Es ist nicht mehr nur eine Zuständigkeit des Sozialressorts, weil Behindertenpolitik ja traditionell Sozialpolitik ist, und nicht mehr nur des Bau- und Verkehrsressorts, weil es viel um barrierefreies Bauen und barrierefreie Verkehrsmittel geht, sondern ich denke, es betrifft auch den Bereich Kultur – Bildung hatte ich schon angesprochen –, es ist aber sicherlich auch wichtig für den Bereich Wirtschaft und Häfen, wenn ich beispielsweise daran denke, dass das Wirtschaftsressort die Elektromobilität fördern möchte. Für Menschen mit Behinderungen ist dabei die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, die geräuschlos oder nahezu geräuschlos durch die Stadt fahren, ein großes Problem, ebenso wie für ältere Menschen. Wenn ich das Auto nicht mehr höre, dann ist das eine Gefährdung blinder, sehbehinderter und älterer Menschen, aber auch von Kindern. Hier muss man sich auch Gedanken machen, wie diese Produkte, die wirtschaftlich und sicherlich auch ökologisch sinnvoll sind, so entwickelt und gestaltet werden, dass sie keine Nachteile für bestimmte Personengruppen entwickeln.

Wichtig ist aber auch, das steht in der Behindertenrechtskonvention, die Entwicklung von leicht bedienbaren Produkten für alle zugänglichen Produkte. Wenn ich mir beispielsweise überlege, dass

im Bereich der Gesundheitswirtschaft – die ja unter anderem auch durch das Land Bremen gefördert wird – auch im Bereich der Pflege und Betreuung technologische Hilfsmittel entwickelt werden sollen, dann ist es ganz wichtig, dass die nicht nur aus der Perspektive des dort beschäftigten Personals, sondern auch der Betroffenen entwickelt werden,

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

damit sie auch der Selbstbestimmung dienen und nicht etwa der Fremdbestimmung. Ich denke, es macht einen Unterschied, ob um 12.15 Uhr der Roboter in mein Zimmer geschoben und gesagt wird, der füttert Sie jetzt, ich habe leider keine Zeit, oder ob ich mit dem Roboter selbst bestimmen kann, ob ich schon um 11.30 Uhr oder erst um 13.30 Uhr essen will. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass bei solchen technologischen Innovationen solche Aspekte mit eine Rolle spielen müssen.

Meine Hoffnung ist – damit komme ich zum Ende meines Beitrags –, dass durch die Entwicklung des Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auch das Verständnis für die Notwendigkeit, Behindertenpolitik als integralen Bestandteil für alle Politikfelder zu verstehen, in den Behörden weiter wächst. Es gibt hier sicherlich schon in vielen Bereichen gute Ansätze. Ich denke beispielsweise an die Tourismusförderung, wo auch an die Förderung des barrierefreien Tourismus gedacht wird, aber ich denke, das ist noch ausbaufähig. Mein Wunsch und meine Vorstellung auch an die nächste Wahlperiode sind, dass man ein Verständnis von Behindertenpolitik hier in Bremen entwickelt, das sich mit dem Schlagwort Disability Mainstreaming umschreiben lässt. Das heißt, dass in allen Handlungsfeldern auch das Thema Behindertenpolitik eine mit entscheidende Rolle spielt.

Am Ende meines Beitrags möchte ich mich noch einmal bei den Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft, mit denen ich in der jetzt fast zurückliegenden Wahlperiode zu tun hatte, herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich habe Sie immer als sehr konstruktiv und vor allem auch als lösungsorientiert empfunden, und dann möchte ich mich noch für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. – Vielen Dank!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem zweiten Bericht nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem zweiten Bericht des Landesbehinderten––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

beauftragten wird eine eindrucksvolle Bilanz der Behindertenpolitik in Bremen durch diese rot-grüne Koalition vorgelegt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Allein fünf zentrale Gesetzesvorhaben haben die Situation behinderter Menschen nachhaltig verbessert. Mit dem Schulgesetz – und Herr Dr. Steinbrück hat es ja schon ausführlich dargestellt – wurde die Inklusion behinderter Schülerinnen und Schüler eingeführt. Förderschulen sind nunmehr nur noch ein Auslaufmodell. Gemeinsamer Unterricht, die Zentren für unterstützende Pädagogik an den Regelschulen, der Rechtsanspruch auf sonderpädagogische Förderung, die Einrichtung von regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren für schwierige Schülerinnen und Schüler, die aber grundsätzlich an der Regelschule verbleiben, und die Aufnahme sogenannter geistig behinderter Schülerinnen und Schüler an Oberschulen sind Meilensteine in der Bildungspolitik, mit denen wir die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen.

Mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz haben wir nicht mehr die Institution Heim, sondern das Ausmaß der Abhängigkeit als Auslöser des Schutzbedarfs in den Mittelpunkt gestellt, erstmalig neue Wohnformen wie betreute Wohngemeinschaften und die Kontrolle durch die Heimaufsicht einbezogen, die Heimträger verpflichtet, den Kontakt der Bewohnerinnen und Bewohner mit dem gesellschaftlichen Umfeld zu verbessern, die Rechte der Heimbeiräte und Heimfürsprecher gestärkt, den Verbraucherschutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt gestellt und für transparente Entscheidungen der Heimträger gesorgt.

Ferner haben wir mit der rechtlichen Verankerung des Behindertenbeauftragten im Behindertengleichstellungsgesetz seine Rolle festgeschrieben, seine Beteiligungsrechte gestärkt und die Zusammenarbeit mit Senat, den Behörden, Behindertenverbänden und gesellschaftlichen Gruppen erweitert. Mit der Ausweitung des Verbandsklagerechts auf die Barrierefreiheitsbestimmung in der Bremischen Landesbauordnung haben wir die Chancen zu deren Durchsetzung über die Verbände erhöht und die Barrierefreiheit, zum Beispiel von neuen Gaststätten, verankert.

Unterhalb dieser gesetzlichen Regelung haben wir die faktische Abschaffung des Sonderfahrdienstes für behinderte Menschen durch die Große Koalition rückgängig gemacht und die Richtlinien so verändert, dass jetzt mit einer Geldkarte im Taxi bezahlt, ein bedarfsgerechtes, individuelles, persönliches Budget eingerichtet werden kann und die Leistungen bei geringem Einkommen nicht wegfallen. Den Stadtführer behinderter Menschen haben wir weiterentwickelt, ein Seniorenmodul eingeführt, mit dem alte

behinderte Menschen ihre soziale Teilhabe selbst gestalten können. Ein Internetportal für barrierefreie Wohnungen wurde initiiert, die Frühförderung mit den Krankenkassen als Komplexleistung geregelt, die Einrichtung von interdisziplinären Frühförderzentren und zwei sozialpädiatrischen Zentren im Land Bremen vereinbart, die Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen geschaffen, erste Ansätze zur Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum, hier am Domshof, in Angriff genommen und die Voraussetzung – und das möchte ich noch einmal besonders betonen, weil es leicht unter den Tisch fällt – für eine barrierefreie gynäkologische Ambulanz im Klinikum Mitte geschaffen. Hier ist mir bedeutsam, dass nicht nur behinderte Frauen jetzt eine bessere Möglichkeit haben, auch barrierefrei einen Frauenarzt aufzusuchen, sondern dass in das ganze Verfahren auch die Ärztinnen und Ärzte und die Betroffenen einbezogen wurden. Auch hier ist das Verfahren der Einbeziehung vorbildlich gewesen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Es hat sicher keine Legislaturperiode gegeben, in der mehr und gravierendere Entscheidungen und Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen getroffen wurden. Dennoch sind wir keineswegs an einem befriedigenden Ende, an dem menschliche Abwertung, soziale Ausgrenzung, Benachteiligung behinderter Menschen der Vergangenheit angehören. Bei allen Maßnahmen, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken wie das persönliche Budget, die persönliche Assistenz, Budget für Arbeit, Ambulantisierung der Wohnform und so weiter, gibt es sowohl bei der Verwaltung als auch bei den Angebotsträgern deutlichen Nachholbedarf.

Wir müssen verstärkt zu einem Beratungsprozess kommen, der auf gleicher Augenhöhe stattfindet. Es nützt nichts, wenn die Behindertenverbände bei der Planung eines Regio-S-Bahn-Systems zwar rechtzeitig beteiligt, ihre Vorschläge aber weggewischt werden. Es ist ärgerlich, wenn der Umzug eines Sozialamts in ein nicht barrierefreies Gebäude zwar als rechtswidrig erkannt wird, aber die erforderliche Erweiterung eines Aufzugs fast drei Jahre dauert. Es verwundert, wenn der Landesbehindertenbeauftragte bei wichtigen Bauvorhaben vergessen wird oder seine vorgeschriebene Beteiligung erst auf sein Drängen erfolgt.

Leider ist in dieser Legislaturperiode auch ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zustande gekommen. Dies und die Überprüfung der Gesetze und der Regelungen und auch die Überprüfung der Verwaltungspraxis auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention werden wichtige Aufgaben der zukünftigen Legislaturperiode sein.

Wir haben ein furioses Tempo in der Behindertenpolitik, insbesondere in der Bildungspolitik bei der Einführung der Inklusion vorgelegt. Der Landesbehindertenbeauftragte hat die Diskussion in vielen Bereichen mit den Behindertenverbänden zusammen vorangetrieben. Ich danke ihm ausdrücklich für seine Arbeit im Namen meiner Fraktion!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich denke aber auch im Namen aller hier im Parlament, ich glaube, da gibt es Konsens.

(Beifall bei der FDP)

Wir werden dieses Tempo auch in der nächsten Legislaturperiode beibehalten, ich hoffe, dass der fraktionsübergreifende Konsens auch weiterhin die gemeinsame Arbeit gegen Diskriminierung und gegen Barrieren und für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen möglich machen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Garling.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Steinbrück! Wir behandeln in dieser Debatte sowohl den Bericht über die Tätigkeit des Landesbehindertenbeauftragten für den Zeitraum von April 2007 bis März 2009 als auch den Bericht zum Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das ist vielleicht etwas schade, weil beide Berichte eine eigene Debatte verdient hätten, aber es hängt auch eng miteinander zusammen. Herr Dr. Steinbrück ist seit dem 1. Juli 2005 Landesbehindertenbeauftragter Bremens. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als er seine Tätigkeit aufgenommen hat, und ich gebe zu, Herr Dr. Steinbrück, dass ich damals noch nicht über die erforderliche Sensibilität verfügte, um die Wichtigkeit und die Tragweite Ihrer Aufgaben zu erkennen. Herr Dr. Steinbrück, ich kann Ihnen versichern, dass sich dies inzwischen deutlich verändert hat.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Schon das Inhaltsverzeichnis Ihres Berichts macht deutlich, dass es kaum Politikfelder gibt, an denen Sie nicht in irgendeiner Form beteiligt sind. Nach Paragraf 15 des Bremischen Behindertengleichstel––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

lungsgesetzes ist es Ihr Auftrag, auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hinzuwirken. Ich versichere Ihnen, dass ich für Ihre Aufgabe höchste Wertschätzung empfinde, und da spreche ich sicherlich auch im Namen meiner gesamten Fraktion!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Sie arbeiten mit den Senatsressorts zusammen, mit Behindertenverbänden, Sie nehmen Beschwerden an und beraten, Sie machen dies sehr konstruktiv und zielgerichtet, und nur, um am Beispiel Bauplanung einmal deutlich zu machen, wo Sie mitgewirkt haben, nenne ich beispielhaft den Gleisersatzbau im Ostertorsteinweg, die Planung des Familien- und Quatierszentrums in der Neuen Vahr, die Neugestaltung des Europahafens, die Planung des KuBiKo in Hemelingen, den Umbau des Hauptbahnhofs in Bremerhaven und so weiter, man kann das jetzt noch endlos weiter ausführen. Sie kämpfen um Lösungen zur Beseitigung von Barrieren, zum Beispiel am Bahnhofsvorplatz oder auch an der Domsheide. Sie haben im Fachausschuss Schulentwicklung kontinuierlich mitgearbeitet und Stellungnahmen dazu abgegeben, Sie nehmen an Deputationssitzungen aller Ressorts teil und nehmen darin alle Themen auf, die zur Beseitigung von Barrieren und zur Inklusion von behinderten Menschen weiterhelfen. Leider ist es nicht möglich, alle Tätigkeiten von Herrn Dr. Steinbrück hier aufzuführen.

In der nächsten Legislatur, Herr Frehe hat es gerade schon angeführt, wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das große Thema sein, mit dem Sie und wir gemeinsam eine Strategie entwickeln müssen. Die SPD-Fraktion freut sich darüber, einen so engagierten und kompetenten Kollegen in diesem wichtigen Politikfeld zu haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Gleiche gilt natürlich auch für Ihre Mitarbeiter.

Der Bericht zum Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschreibt die Veränderung, die es in dieser Legislaturperiode gegeben hat. Auch dieser Umfang wäre nicht möglich gewesen ohne das persönliche Wirken von Herrn Dr. Steinbrück, und ich möchte an dieser Stelle auch deutlich das Engagement und die Fachlichkeit meines Kollegen Horst Frehe erwähnen. In Fragen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist er, wie ich glaube, durch seine Hartnäckigkeit auch manchen Akteuren auf die Nerven gefallen. Herr Frehe, das meine ich positiv formuliert, also bitte nicht falsch verstehen! Auch hier reicht die Zeit nicht, um alles zu erwähnen, und Horst Frehe

hat ja schon auf das Erreichte und die zukünftigen Anforderungen hingewiesen.

Eines der wichtigsten Themen war sicherlich die Reform des Heimgesetzes, welches jetzt das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz ist, und die Menschen deutlich besser unterstützt in den unterschiedlichen Wohnformen und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Bedürfnisse.

Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen sehr, diesen Bericht zu lesen, weil er sehr deutlich macht, dass es eigentlich gar keinen Bereich gibt, in dem die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen keine Rolle spielt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Glauben Sie mir, mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt noch ein langjähriger großer Brocken vor uns, den wir alle gemeinsam bearbeiten müssen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bartels.

Vielen Dank Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mein Dank und der Dank der CDU-Bürgerschaftsfraktion gehen natürlich an Herrn Dr. Steinbrück für die Stellungnahme zu dem Bericht des Senats. Herr Dr. Steinbrück, Sie sind seit Jahren ein guter Ansprechpartner für uns, aber Sie sind auch, das darf man ruhig sagen, anstrengend. Anstrengend im positiven Sinne, weil Sie nie nachlassen, uns Fachpolitiker auf die Probleme hinzuweisen. Dafür meinen ganz herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Im Übrigen darf ich sagen, das waren die kurzweiligsten fünf Minuten, die ich je erleben durfte, Herr Dr. Steinbrück.

Das ist wahrscheinlich eine meiner letzten Debatten in diesem Haus, zunächst erst einmal. Ich freue mich, dass wir zu diesem Thema sprechen, und ich muss sagen, wir haben hier in der Tat schon seit Jahren einen parteiübergreifenden Konsens in den Belangen der Behinderten. Das ist gut, aber das darf uns auch nicht träge machen, sondern wir müssen weiterhin so engagiert bleiben, um auch weiterhin fortschrittlich zu bleiben. Da hat sich in der letzten Zeit eine ganze Menge getan, das ist richtig. Der Bericht aber, und das ist ein bisschen Wasser, das ich da in den Wein gießen muss, führt auf, welche positiven Effekte es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.