Protocol of the Session on April 6, 2011

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Tut mir leid, dass Ihre Fraktion nicht mehr da ist! – Abg. T s c h ö p e [SPD]: Sollen wir uns ein wenig herübersetzen?)

Ach nein, das brauche ich dann auch nicht, Herr Kollege Tschöpe!

Zu Beginn dieser Legislaturperiode, also im Jahr 2007, gab es etwa 700 öffentlich geförderte und, was das Wichtige dabei ist, sozialversicherungspflichtige Stellen in Bremen. Am Ende dieser Legislaturperiode, also ab Mitte dieses Jahres, werden es weniger als 600 Stellen sein, also weitaus weniger als im Jahr 2007. Dies ist mitverursacht durch die Kürzungen der schwarz-gelben Bundesregierung, klar!

Wir sind uns hier in diesen Punkten einig mit der SPD und den Grünen in der Kritik an diesen Kürzungen. Wir sind uns auch mit der SPD und den Grünen einig in der Forderung nach der sogenannten Aktivierung der passiven Mittel, denn mit dem Geld, das ein Erwerbsloser insgesamt kostet – also vom Bund, von der Kommune und den Sozialkassen –, könnte man Erwerbslose auch ganz einfach sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man das auf Bundesebene fordert, dann sollte man es auf jeden Fall auch auf Landesebene praktizieren und hier nicht aussitzen, sonst wird man unglaubwürdig. Das macht der Bremer Senat leider nicht! Das ist das klare Ergebnis dieser Anfrage und der uns vorgelegten Antworten.

Jeder Erwerbslose, der eine geförderte Beschäftigung annimmt, verringert dadurch die kommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft. Das gilt zumindest für alle Alleinstehenden und für alle Alleinerziehenden mit einem Kind bereits mit der untersten Vergütungsgruppe von 1 100 Euro brutto im Monat. Bei 1 300 Euro brutto gilt es auch für Alleinerziehende mit 2 Kindern oder für einen Zwei-Personen-Haushalt ohne Kinder. Durch diese Verringerung der kommunalen Kosten für Kosten der Unterkunft, das kann man ausrechnen, ergeben sich etwa 157 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden an Einsparungen. Daraus ergibt sich, wenn man jetzt einfach einmal zugrunde legt, dass der Alleinstehenden-Anteil etwa bei der Hälfte der gefördert Beschäftigten liegt – und das ist auch eine realistische Größe, wenn man sich die Zuweisung in den Maßnahmen anschaut –, eine jährliche Einsparung von dann immerhin einer Million Euro bei den Kosten der Unterkunft. Das ist bei 1 100 geförderten Stellen wie im letzten Jahr möglich.

Wenn man jetzt diese Einsparungen bei Alleinerziehenden und bei höheren Vergütungsgruppen mit einbezieht, sind in dieser Legislaturperiode etwa vier Millionen Euro durch geförderte Beschäftigung bei den kommunalen Kosten gespart worden, und dieses Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen, finden wir, muss als Landesmittel in die Beschäftigungspolitik reinvestiert werden. Das ist das Mindeste, worauf die

Erwerbslosen in dieser Stadt, in diesen Städten einen Anspruch haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Bremen gibt ja ansonsten in der Arbeitsmarktpolitik nicht viel mehr als nur EU-Gelder für die Beschäftigung aus und beteiligt sich selbst fast gar nicht an den Kosten. Was wird noch deutlich in der Anfrage? Die absolute Niedriglohnpolitik in der geförderten Beschäftigung ist ein äußerst schlechtes Geschäft. Mit 1 100 Euro brutto kommt niemand aus dem aufstockenden Hilfebezug heraus, aber, so wie wir es schon in diversen Anträgen gefordert haben, mit 1 300 Euro ist das für Alleinstehende möglich. Eine solche Anhebung, aus Landesmitteln finanziert, kostet die Kommune bei einem Alleinstehenden gerade einmal 63 Euro im Monat. Wie gesagt, seit Jahren ringen wir darum, dass es diese Anhebung endlich geben möge. Ich finde, nach diesen Zahlen ist sie endgültig fällig, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn ansonsten hat es immer einen zynischen Beigeschmack, wenn wir über Erwerbslose anhand von Zahlen und Kosten reden. Aber gerade für Erwerbslose ist es ein wichtiger Befund, dass Bremen nicht nur keine Landesmittel einsetzt, um Beschäftigung zu finanzieren, sondern sogar, wenn man böswillig argumentiert, noch Profit aus der Beschäftigungspolitik zieht, ohne ihn an die Erwerbslosen zurückzugeben. Dieser Zustand muss aufhören. Dafür müsste man eigentlich auch keine neuen Erhebungen anstellen, wie Sie es, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, in Ihrem Antrag fordern, um das Thema auf die lange Bank zu schieben. Dafür braucht man nur die Antwort auf unsere Anfrage, dafür braucht man einen Taschenrechner und, was das Wichtigste ist, dafür benötigt man vor allem den politischen Willen, die Konsequenzen zu ziehen, weil man sich den Erwerbslosen und den gefördert Beschäftigten gegenüber verantwortlich fühlt. Dann würde es nämlich auch ohne einen weiteren Zwischenschritt, den Ihr Antrag darstellt, klappen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ziegert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nitz, eine verringerte Ausgabe ist immer noch keine Einnahme und noch kein Gewinn, insofern finde ich Ihre Rechnung, dass Bremen einen Gewinn aus den Arbeitslosen zieht, etwas – gelinde oder vornehm gesagt – sehr gewagt, aber eigentlich ist es ein Taschenspielertrick. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Nun zu unserem Antrag! Sie haben zu Ihrer Großen Anfrage schon das Wesentliche gesagt. Ungeachtet dessen, dass die Arbeitslosenzahlen sich sehr erfreulich entwickeln, nämlich Arbeitslosigkeit auch in Bremen und Bremerhaven zurückgeht, und wir natürlich schwergewichtsmäßig unsere Arbeitsmarktpolitik darauf ausrichten, Arbeitslose auch durch Qualifizierung in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen, sind wir uns darüber im Klaren, dass wir auf absehbare Zeit auch noch für diejenigen, die in den regulären Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sein werden, weil sie aufgrund persönlicher Einschränkungen nicht vermittelbar sind, sei es, dass sie für den Arbeitsmarkt als zu alt gelten, dass sie gesundheitliche Einschränkungen haben, dass sie auch den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht gewachsen sind, die Möglichkeit geförderter gemeinnütziger Beschäftigung in gemeinnütziger Arbeit bieten.

Nun wird diese öffentlich geförderte Beschäftigung im Augenblick in zwei Formen durchgeführt, nämlich einmal in der Form der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, darauf haben Sie auch angespielt, Frau Nitz, zum größten Teil aber bisher eben immer noch in der Form der Beschäftigung in der Mehraufwandsvariante, von uns InJobs und im Volksmund auch Ein-Euro-Jobs genannt. Sie sind ja wieder in die Diskussion gekommen angesichts der Demonstration, auch der Debatten, die wir hier im letzten Herbst gehabt haben angesichts auch der Kürzungen durch die Bundesregierung. Ich darf daran erinnern, dass hier sogar für den Erhalt dieser Ein-EuroJobs gekämpft wurde, weil es natürlicherweise auch für die Betroffenen häufig die einzige Möglichkeit ist, überhaupt irgendwo in Arbeit und in soziale Zusammenhänge einbezogen zu werden.

Ich will aber noch einmal ganz deutlich sagen, dass diese InJobs aus unserer Sicht erhebliche und gravierende Nachteile haben, zum einen sind es keine richtigen Arbeitsverhältnisse, es sind Beschäftigungsmaßnahmen. Es gilt deswegen auch nicht das normale Arbeitsrecht, es gilt nicht das Betriebsverfassungsgesetz. Die Betroffenen kommen aus dem Hilfebezug nicht heraus, und sie haben auch das Gefühl, für einen Euro die Stunde arbeiten zu müssen, und empfinden dies als Ausbeutung, auch wenn das natürlich objektiv nicht stimmt, dass sie für einen Euro arbeiten.

Infolgedessen ist es auch unser erklärtes Ziel, diese Ein-Euro-Jobs, diese InJobs zugunsten von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen abzubauen. Meiner Meinung nach wäre es sogar sinnvoll für die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in den nächsten vier Jahren, solche Ein-Euro-Jobs, InJobs nur noch zu beschränken auf solche Arbeitsgelegenheiten, bei denen der soziale Aspekt im Vordergrund steht, wo es in erster Linie durch die Beschäftigung um eine Qualifizierung von elementarem Arbeitsverhalten und von tagesstrukturierenden Maßnahmen und einer gewissen sozialen Einbindung geht,

und da, wo der Aspekt gemeinnützige Arbeit im Vordergrund steht, dies in Form von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu gestalten.

Dem steht im Augenblick noch die gegenwärtige Finanzierung entgegen, da diese sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf der einen Seite den aktiven Arbeitsmarkttitel belasten und auf der anderen Seite bei den InJobs die anfallenden Kosten für die Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt werden. Insofern ist es sehr verdienstvoll, Frau Nitz, dass Sie nun mit Ihrer Großen Anfrage dies auch noch einmal haben vorrechnen lassen, dass eine solche Aktivierung der passiven Mittel beim Bund erhebliche Mittel freisetzt, aber das war eigentlich auch vorher schon klar. Da fällt der Löwenanteil dieser Spielräume an.

Allerdings gibt die Antwort auf die Große Anfrage auch Anlass zu der Vermutung, dass eben auch bei den Kosten der Unterkunft, die ja immer als Letztes noch bei den Kommunen hängen bleiben, solche Spielräume geschaffen werden können, hier kostenneutral InJobs umzuwidmen in sozialversicherungspflichtige und richtig entlohnte Beschäftigung. Es ist keineswegs unsere Absicht, jetzt da, wo diese Spielräume stehen, und deswegen sagen wir, der Senat soll das noch einmal überprüfen, dies auf die lange Bank zu schieben.

Wir haben gesagt, es soll uns ein Bericht gegeben werden bis zur nächsten Bürgerschaftswahl. Es ist durchaus unser Ziel, dass da, wo diese Spielräume entstehen, und Sie weisen ja zu Recht darauf hin, dass es sie schon bei Alleinstehenden, auch bei Alleinerziehenden mit einem Kind und möglicherweise darüber hinaus gibt, dies dann eben auch genutzt werden kann. Es wären aber natürlich noch viel größere Spielräume zu gewinnen, wenn auch die Bundesratsinitiative, die wir anregen, erfolgreich sein und dies auf der Bundesebene passieren könnte, deswegen unser Antrag.

Ich fasse noch einmal zusammen, eine solche Aktivierung der passiven Mittel, eine solche Umfinanzierung in der Arbeitsmarktpolitik kostet kein zusätzliches Geld, sie nützt aber dem Gemeinwesen durch die zusätzliche gemeinnützige Arbeit, die geleistet werden kann. Sie nützt den Arbeitslosen, weil diese mit ihrem eigenen Geld und ihrer eigenen Arbeit ihren Lebensunterhalt finanzieren können, und sie nützt letzten Endes auch dem Sozialsystem, weil auch richtige Beiträge in die Kassen fließen, deswegen unser Wunsch oder unsere Bitte, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nitz, zwei Vorbemerkungen zu Ihren Ausführungen: Ich finde, das, was Sie an Zahlen aus der Großen Anfrage herausinterpretieren, ist etwas überinterpretiert, denn wenn Sie sich die Antwort zu Frage 7 anschauen, darin steht genau, dass der Senat nicht angeben kann, wie viel Geld bei den Kosten der Unterkunft gespart werden kann. Auf welcher Basis Sie dann rechnen, ist mir nicht so ganz klar, und vor allen Dingen verstehe ich auch nicht, wie dann der Senat Profit aus der Beschäftigungsförderung ziehen kann. Das ist mir auch nicht klar.

Ein dritter Punkt: Ich kann jetzt auch die Mär davon nicht mehr hören, dass es zu wenig Geld in der Arbeitsmarktpolitik gibt. Es ist ein großes Drama, dass die Bundesregierung 22 Millionen Euro gekürzt hat, aber es fließen immer noch 150 Millionen Euro im Jahr in das Land Bremen, also nach Bremen und Bremerhaven. Das ist nicht nichts, vorher hatten wir 170 Millionen Euro. Wenn Sie immer so tun, als wenn überhaupt kein Geld mehr da ist, dann erzählen Sie den Menschen hier im Bundesland falsche Sachen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nun zu unserem Antrag: Der rot-grünen Koalition ist es ein Anliegen, dass wir auch auf einem zweiten Arbeitsmarkt möglichst viele sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen und die Ein-Euro-Jobs begrenzen, Frau Ziegert hat schon darauf hingewiesen. Menschen, die arbeiten wollen, sollen dann auch auf dem zweiten Arbeitsmarkt für ihre Arbeit bezahlt werden, und das ist für uns auch eine Frage der Würde. Dort, wo es um tagesstrukturierende Maßnahmen geht, können es dann auch einmal Ein-Euro-Jobs sein, aber, wie gesagt, wir wollen diese begrenzen. Ich bin auch froh, dass es uns gelungen ist, dass trotz der Kürzung der Bundesregierung um 22 Millionen Euro – das sind immerhin 25 Prozent des gesamten Etats – möglichst wenig sozialversicherungspflichtige Jobs reduziert worden sind. Da stimmt es eben genau nicht, was Sie erzählen, Frau Nitz!

Wir hatten hier in der Stadt Bremen im November 2010 noch 735 sozialversicherungspflichtige Jobs, es sind jetzt im Februar 2011 – das sind die aktuellen Zahlen – immer noch 714 Jobs.

(Abg. Frau N i t z [DIE LINKE]: Und was haben Sie in der letzten Sitzung der Arbeits- deputation beschlossen? Eine Absenkung!)

Es ist eine Reduktion um 21 Stellen bei einer Kürzung von 22 Millionen Euro. Das zeigt auch, wie gut wir an der Stelle gearbeitet haben. Es wäre auch gut, wenn Sie das an der Stelle einmal anerkennen würden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau N i t z [DIE LINKE]: Nein, es gibt eine Absenkung, nehmen Sie das einfach zur Kenntnis!)

Allerdings ist ein zentraler Punkt unseres Antrags: Aus kommunal- und landespolitischer Sicht ist es bedauerlich, dass der Bund am Ende des Tages das Geld spart, wenn wir hier die sozialversicherungspflichtigen Jobs schaffen, weil er nämlich das Arbeitslosengeld II einspart und nicht wir als Kommunen beziehungsweise als Land Bremen, und das möchten wir ändern.

Dazu gibt es auch eine lange Debatte in der Fachwelt unter dem Begriff „Aktivierung passiver Leistungen“. Dahinter verbirgt sich, dass das Geld der sogenannten passiven Leistungen, nämlich die Hilfe zum Lebensunterhalt, die durch Einrichtung sozialversicherungspflichtiger Jobs gespart wird, für arbeitsmarktpolitische Leistungen zur Verfügung gestellt wird. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, weil beide Ausgabentitel im Bundeshaushalt nicht miteinander deckungsfähig sind. Das wollen wir ändern, und deswegen fordern wir auch in unserem Antrag den Senat auf zu prüfen, ob es in einer Bundesratsinitiative gelingen kann, das zu ändern. Wir setzen darauf, dass andere Bundesländer ähnliche Interessen wie wir haben, denn auch sie möchten gern mehr Geld in ihren Kommunalhaushalten haben.

Bei einer vorsichtigen Schätzung, wenn man das jetzt einmal mit 714 sozialversicherungspflichtigen Jobs durchrechnet, also Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und auch noch 240 Jobs in Bremerhaven, dann könnten 4 bis 5 Millionen Euro für zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen herauskommen. Das könnten mehr als 200 zusätzliche Jobs sein, und ich glaube, das wäre eine gute Nachricht für die Arbeitslosen im Land Bremen.

Bei der Großen Anfrage der LINKEN nach den Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft, die ja nicht beziffert werden können, ich bin schon darauf eingegangen, geht es uns aber trotzdem darum, den Senat noch einmal zu bitten zu prüfen, selbstverständlich unter der Beachtung des Sozialdatenschutzes, ob es möglich ist darzulegen, ob doch Geld gespart wird, das man dann für sozialversicherungspflichtige Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt einsetzen kann, und auch zu prüfen, wenn diese positiven fiskalischen Projekte tatsächlich gegeben sind, ob man diese Mittel, unter welchen Bedingungen auch immer, zur Schaffung zusätzlicher Jobs auf dem zweiten Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann. Wir versprechen uns von unserem Antrag eine Stärkung der sozialversicherungspflichtigen Jobs auf dem zweiten Arbeitsmarkt, ich glaube auch, darauf warten die Arbeitslosen im Land Bremen. Von daher bitten wir um die Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitteilung des Senats auf die Anfrage der LINKEN liefert ja durchaus eine ganze Menge Zahlen, vieles davon ist aber auch im Grunde vorher schon bekannt gewesen. So furchtbar viel Neues ist aus meiner Sicht nicht dabei herausgekommen. Sie nutzen ja aber jetzt die Gelegenheit, eine Diskussion darüber zu führen, ob man Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante möglicherweise anders organisatorisch und von der Finanzierung her einbinden kann, und zwar in der Weise, und das war der Vorschlag, der soeben vorgetragen worden ist, dass der Effekt, dass kein Arbeitslosengeld II dann in dem Umfang mehr bezahlt werden muss, während der Betroffene in dem Zeitraum an einer Maßnahme teilnimmt, dann auch für die Kommunen hilfreich sein kann.

Ich glaube, dass ein Punkt hier sehr viel wesentlicher ist, und, Frau Schön, Sie haben es sich wieder einmal nicht nehmen lassen zu sagen, die Bundesregierung ist schuld, dass da so wenig gemacht werden kann. Ich glaube, das ist genau das falsche Denken. Es ist so, dass bundesweit diese Mittel in diesem Titel gekürzt worden sind, und in vielen Regionen war das auch richtig so. Es ist ja eher so, dass Bremen leider in den vergangenen Jahren seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und deshalb die Arbeitsmarktentwicklung hier, anders als im Bund, eben nicht diesen enorm positiven Trend zu verzeichnen hatte, der in einem Land wie Baden-Württemberg zum Beispiel mittlerweile nahe an die Vollbeschäftigung geführt hat. Genau deshalb muss man sich erst einmal fragen, was man denn selbst vielleicht falsch gemacht hat.

Ich persönlich habe in der Vergangenheit eigentlich nie besonders viel davon gehalten, hier den Schwarzen Peter an die Bundesebene zu geben. Das Land Bremen hat, und das haben Sie ja auch eingeräumt, Frau Schön, mehr als genug Geld für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren auch zur Verfügung gehabt. Die Wahrheit ist, dass sie vieles von dem, was Europa in den letzten Jahren an Hilfen gewährt hat, für sehr teure und ineffektive Maßnahmen ausgegeben haben, und dazu zählen auch viele dieser Jobs, die Sie hier angeboten haben.

Wenn es nämlich tatsächlich so wäre, liebe Frau Schön, dass es für Sie eine Frage der Würde ist, dann müsste man in Maßnahmen investieren, die Menschen aus dem Hilfebezug herausbringen, und nicht in Dinge investieren, die geradezu darauf angelegt sind, Menschen auf Dauer im Hilfebezug zu belassen, wir haben das hier mehrfach schon diskutiert.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grünen]) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Dieses Thema können wir auch noch gern diskutieren, aber, ich glaube, dann führen wir noch einmal die gesamte der Debatte der letzten vier Jahre.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Ich bin ja einmal gespannt, was der Senat da macht!)

Genau! Bei Gelegenheit können wir auch gern noch einmal darüber reden, aber jedenfalls halte ich es für sehr wesentlich, dass auch klar wird, diese Maßnahme, die Sie hier forcieren wollen, sind weitaus teurer als jeder Ein-Euro-Job, und das haben wir in der Diskussion mit den Trägern auch noch einmal deutlich erörtert. Dann müssen Sie mir einmal erklären, was an dem Ein-Euro-Job schlechter sein soll, wenn es darum geht – wofür ich sehr bin –, dass Menschen sich im Rahmen einer Tätigkeit die Möglichkeit schaffen, wieder zu arbeiten, um den Einstieg in eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder zu finden. Das ist übrigens das originäre Ziel dieser Übung,

(Beifall bei der FDP)

wenn Sie nicht das Ziel haben, dass Menschen auf Dauer in diesen Maßnahmen bleiben sollen. Dann, muss ich sagen, finde ich diese Diskussion eigentlich nicht besonders förderlich, zumal wir übergelagert ja ohnehin die Frage haben, wie wirksam denn diese Maßnahmen unter dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt sind, und darauf muss es gerichtet sein, da müssen die Anstrengungen konzentriert sein, das ist unser klares Petitum, nicht auf die Frage, wie man noch mehr Langzeitarbeitslosigkeit mit staatlicher Begleitmusik weiter verfestigen kann, was in den letzten Jahren leider, und das ist zu beklagen, hier geschehen ist.

Deshalb werden wir auch diesen Antrag ablehnen, weil wir glauben, dass es erst einmal einer Aufgaben- und einer Maßnahmenkritik bedarf, sich einmal zu überlegen, welches Instrument denn eigentlich wirksam sein kann. Sich hier eines der teuersten Instrumente auszusuchen und damit einen Großteil der Mittel zu verausgaben, die zur Verfügung stehen, und sich dann anschließend beim Bund zu beschweren, dass Sie kein Geld haben, liebe Frau Schön, so einfach darf man es sich nicht machen.

(Beifall bei der FDP)