Zu Frau Ziegert ist zu sagen, Sie haben es ja fast so dargestellt, als würden diejenigen, die in diesen Maßnahmen arbeiten, sich ihre Tätigkeit selbst finanzieren. Wenn das so wäre, wäre ich sehr zufrieden, nur dann bräuchte man den Staat in dem Spiel nicht, dann könnten die Sozialunternehmen, die Akteure, die hier am Standort vertreten sind, das ja auch selbst organisieren. Ich glaube, wir sind da in der Bewertung auch nicht weit auseinander, nur dass nicht jemand, der das hier mit anhört, glaubt, das würde tat
sächlich so sein. Man könnte das missverstehen, und Sie wissen eigentlich auch besser, dass es nicht so ist. Insofern, glaube ich, sind wir da in der Bewertung auch nicht sehr weit auseinander.
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn wir in der nächsten Wahlperiode, möglicherweise auch in einer anderen politischen Konstellation hier im Haus, tatsächlich einmal einen neuen Aufschlag mit Blick auf eine stärkere Integration von langzeitarbeitslosen Menschen auch gerade in den ersten Arbeitsmarkt versuchen würden. Das muss das Ziel sein, und wir Liberale werden uns daran sehr gern beteiligen, wie wir das mit vielen Vorschlägen in dieser Wahlperiode übrigens auch sehr konkret gemacht haben. Wir können auch gern noch einmal über das Thema Mindestlohn reden, gern auch stundenlang, aber, ich glaube, das ist hier sehr ausführlich gemacht worden.
(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Wenn Sie es denn endlich verstehen würden, könn- ten wir es in fünf Minuten machen!)
Auf der anderen Seite muss auch klar sein, wir werden eine Neustrukturierung auch dieser Maßnahmen bekommen, das wird möglicherweise anders sein, darüber ist auf der Bundesebene im Augenblick viel Diskussion, wie man das unter der Maßgabe voranbringen kann, die ich soeben beschrieben habe. Das ist zu begrüßen, in die Richtung werden wir als Bremer Liberale auch gern weiterarbeiten. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viel ist ja bereits gesagt worden, und ich muss einfach zugeben, es sind doch einige Fragen bereits beantwortet, die ich eigentlich gehabt hätte.
Ich komme zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Einsparungen im Kommunal- und Landeshaushalt durch arbeitsmarktpolitische Investitionen, das hat etwas, allein, wir glauben es nicht ganz! Wenn man genau dahinter schaut, bleibt aus dieser Anfrage nicht viel mehr übrig als Abänderungen von Maßnahmen, die Erhöhung von Entgelten und die verlängerten Laufzeiten. Solche Maßnahmen, meine Damen und Herren, kosten aber in der Regel mehr Geld, Geld, welches die Kommunen, Länder oder der Bund zu finanzieren haben. Man fragt sich natürlich auch, welche von den jetzt bestehenden Maßnahmen hier denn betroffen sein werden und was für eine Erfolgsquote, welche arbeitsmarktpolitischen Erwartungen denn hinter diesen neuen Maßnahmen stehen oder was gezielt damit erreicht werden soll. Irgendwie wird man das Gefühl nicht los, dass hier unter dem Deckmantel des öffentlichen Interesses und der Zusätz
Meine Damen und Herren von der LINKEN, hören Sie doch endlich auf, in Ihren Anträgen den Menschen zu suggerieren, dass sie durch eine solche Tätigkeit eine in der Höhe ausreichende Rente erhalten werden. Selbst wenn diese betroffenen Menschen ein Leben lang in eine der hier angestrebten Maßnahmen verbleiben, werden diese Menschen mit solchen Maßnahmen nicht eine Rentenhöhe erreichen, die nicht einer zusätzlichen Aufstockung durch die Grundsicherung bedarf. Die erreichen Sie nur und ausschließlich, wenn sie wieder den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zurückfinden.
Kommen wir zu den gestellten Fragen! Da wundern wir uns eigentlich, warum Sie denn alle in dieser Form gestellt haben. Es sind neun Fragen, von denen die ersten sechs eine reine Abfrage von allseits bekannten Zahlen sind. Dort fragen sie ab, welche monatlichen Kosten für die Unterkunft entstehen, wie hoch ein Einkommen sein müsste, damit keine zusätzlichen Leistungen mehr durch den Staat zu erfolgen haben, ja, sie fragen sogar die bestehenden Tarifgruppen ab. Meine Damen und Herren von der LINKEN, kennen Sie denn diese Zahlen nicht, und wenn nein, hätte da nicht ein Anruf genügt, um sie zu bekommen? Das wäre mit Sicherheit einfacher gewesen, aber vielleicht wollten Sie ja auch den Senat und dessen Mitarbeiter mit ein wenig zusätzlicher Arbeit versorgen.
Die Fragen sieben, acht und neun, aus denen man etwas konkreter eine Antwort auf ihre Grundfrage hin hätte entnehmen können, sind nicht durch den Senat beantwortet. Genau deren Beantwortung aber wäre interessant gewesen, und vor allen Dingen hätte sie unter Umständen auch etwas Neues gebracht. Sie jedoch können das und bewerten diese Zahlen und ziehen daraus ihre Schlüsse. Das hat zum Ergebnis, dass diese Anfrage uns eigentlich nicht weiterhilft. Aus unserer Sicht wäre sie gar nicht notwendig gewesen.
Zum Antrag der SPD, hier geht das Ansinnen der Koalitionäre klar hervor: Maßnahmen mit längeren Laufzeiten in der Entgeltvariante unter dem Gesichtspunkt, dass es dabei auch noch zu Einsparungen kommt. Dieses Thema verfolgt die Koalition ja schon seit Längerem. Ihre Feststellung, dass dann die Menschen in der Regel aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II fallen, ist auch nichts Neues, sondern gewollte Normalität und ein Hauptgrund für alle Maßnahmen nach AGH-E. Aber, meine Damen und Herren, wenn auch das Arbeitslosengeld II entfällt, wenn auch das Wohngeld entfällt, spart doch im Endergebnis niemand dabei. Das Geld wird doch auf der anderen Seite wieder für diese Maßnahmen gebraucht. Diese Maß
nahmen kosten doch schließlich unter dem Strich mehr Geld, denn sonst würden die Teilnehmer doch auch weiterhin auf Zuzahlungen des Bundes angewiesen sein. Die, die dieses Mehr finanzieren müssen, sind wir, das sind der Bund, das Land und die Kommune. Wie hieraus dann positive fiskalische Effekte und zusätzliche Spielräume für die aktive Arbeitsmarktförderung entstehen sollen, das, meine Damen und Herren, würde auch uns brennend interessieren.
Darum kann ich auch feststellen, dass wir für Ihre erste Beschlussempfehlung einige Sympathie empfinden. Es kann zumindest nicht schaden, einmal zu prüfen, ob sich die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante durch Reduzierung der Kosten zum Beispiel für die Unterkunft fiskalisch neutral oder sogar positiv, sprich rückläufig, auswirken würde. Warum Sie dann jedoch umgehend in Punkt 2 den Senat bitten, das, was er auf Ihren Beschluss hin zu erarbeiten hat, jetzt auch gleich selbst zu bewerten und daraus Handlungsempfehlungen für Bremen und Bremerhaven abzuleiten, das bleibt für uns einfach rätselhaft.
Wenn hier einer das Ergebnis der Prüfung zu bewerten hat, dann, meine Damen und Herren, sind Sie es doch selbst. Dann ist es doch das Parlament und nicht der Senat. Dass Sie jetzt schon festsetzen, wie mit dem Ergebnis umzugehen ist, welches wir ja schließlich noch gar nicht kennen, nämlich nach Berlin in den Bundesrat zu gehen, ist irgendwie mittlerweile bei Ihnen auch nichts Neues, sondern schlicht Standard. Wenn Sie aber schon solche Vorschläge machen, dann sagen Sie doch auch gleich den Zweck und das Ziel dieser neuen oder abgewandelten Maßnahmen nach AGH-E! Wenn Sie so etwas machen möchten, dann muss man doch einfach auch wissen, dass dafür andere bestehende Maßnahmen nicht nur umgewandelt, sondern auch aufgegeben werden müssen. Ich hatte das Ihren Unterlagen, Ihren Anträgen nicht entnommen, aber insbesondere durch die Erklärungen von Frau Ziegert und Frau Schön bin ich da jetzt ein ganzes Stück weiter, und ich finde das gut, was hier gesagt worden ist.
Wenn man so etwas machen möchte, dann muss für uns, für die CDU, hierfür an erster Stelle das Ziel einer markt- und bedarfsgerechten Qualifikation stehen. Denken Sie daran, dass die Menschen, um die es Ihnen hier geht, eine solche Chance dringend brauchen! Neue Arbeitsplätze gibt es im Land Bremen genug, nur besetzen können wir diese nicht, insbesondere aus dem Kreis der Langzeitarbeitslosen. Dies zu ändern ist für uns ein Hauptanliegen künftiger Arbeitsmarktpolitik, und es wäre schön, wenn solche Maßnahmen entstehen, dass sie gerade dazu dienen.
Ihren Antrag können wir in dieser Form natürlich nicht mittragen, darum verbleibt uns nichts anderes als die Ablehnung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Anmerkungen zu der Debatte machen, weil ich glaube, hierin sind einige Überschätzungen. Das Erste ist, es ist aus meiner Sicht ein Irrtum anzunehmen, wenn der Bund etwas, das wir fordern, nicht macht, dann muss es die Kommune. Es ist nicht das Land, es muss die Kommune machen, die Kommune bekommt Kosten für Unterkunft und nicht das Land. Das halte ich nicht für unbedingt so zielführend, weil hinter dieser Debatte der Aktivierung passiver Leistungen bei Weitem mehr steht, als nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen, sondern es steckt die Frage dahinter, wie ich mit einem gravierenden Problem von Langzeitarbeitslosigkeit, und zwar verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, umgehe und wie ich es dort erreiche, sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Das wirft bei Weitem noch mehr Fragen auf, die noch unbeantwortet sind, als nur die Frage, wie hoch das Entgelt für die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen ist.
Es ist insbesondere eine differenzierte Debatte notwendig, welche Zielgruppe ich da eigentlich im Kopf habe, weil es in der Tat – das haben einige gesagt –, auch wenn der arbeitsmarktpolitische Sachverstand manchmal sehr begrenzt zu sein scheint, das Ziel ist, die Person in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Das erfordert ein sehr differenziertes Herangehen, und da gibt es durchaus auch sehr viele Gründe, weswegen man unterschiedliche Instrumente öffentlich geförderter Beschäftigung hat. Da machen sowohl InJobs einen Sinn als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten, aber man muss sich sehr genau anschauen, welche Zielgruppen man da eigentlich nimmt und welche Maßnahmen sie zuvor oder begleitend schon gehabt haben sollen. Wir wollen nicht Förderkarrieren im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung haben, sondern wir wollen Schritte schaffen, damit die Leute in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und das ist eine sehr differenzierte Sache.
Zum Zweiten zu den Zahlen, die ich noch ein bisschen angehen will! Es ist falsch interpretiert, dass Alleinerziehende mit einem Kind, zwei oder mehreren Kindern völlig aus dem KdU-Bezug herauskommen würden, das steht hierin auch nicht. Hierin steht, wenn wir über 1 800 Euro zahlen würden, dann würden sie wahrscheinlich, wenn sie nicht aus welchen Gründen auch immer manchmal besonders teure Wohnungen haben, die man auch manchmal tolerieren muss, erst ganz aus dem KdU-Bezug herauskommen. Es geht darum, dass, wenn man also bei 1 300 Euro ist, einige Alleinerziehende auch schon Teile ihres KdUAnspruchs verlieren werden, aber natürlich noch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
weiter KdU bekommen, weil die vollständige Freiheit erst bei einem Brutto-Einkommen von rund 1 800 Euro kommen wird. Das steht eindeutig in der Frage 4, und wenn man die anderen Fragen hinzunimmt, kann man das sehen.
Das bedeutet, wenn man diese Sache macht, und wir werden versuchen darzulegen, in welche Richtung das gehen könnte, dann haben wir es, also eine völlige Freiheit von KdU-Leistungen wird vor allen Dingen bei den Gruppen kommen, die wirklich alleinstehend sind. Ob wir diese Konzentration nur auf Alleinstehende politisch für sinnvoll halten, das wird zu diskutieren und zu debattieren sein. Nur dann erzielt man möglichst große fiskalische Effekte, die man unter Umständen erzielen will. Da bin ich mir aber nicht sicher, ob das das arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Vorgehen ist. Das muss man sehr differenziert anschauen, mit welchen Maßnahmen man eigentlich bei welchen Zielgruppen welche fiskalischen Effekte erzielt. Auch dann ist es zu leicht zu rechnen, da hat Herr Nestler aus meiner Sicht völlig recht, ich verstehe auch noch nicht ganz, ob wir die 200 Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zahlen oder die 200 Euro für KdU, wo da die Einsparung oder der Gewinn oder was auch immer ist. Es wird nur bei relativ wenigen Bereichen wirklich eine reale Entlastung sein, denn ob wir das Geld für KdU ausgeben oder für die zusätzliche Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, das macht aus fiskalpolitischer Sicht wenig Unterschied. Es wird einige Gruppen geben, bei denen man mit 1 300 Euro doch schon noch mehr sparen kann, weil sie unter Umständen relativ teure Wohnungen haben, aber die Grundsache wird nicht sein, dass wir da plötzlich ein Sparschwein haben, das wir bisher noch gar nicht entdeckt haben, das wir nur schlachten müssen, um dann richtig etwas zu machen.
Einen Punkt, den ich mir nicht verkneifen kann, Herr Möllenstädt, das meinte ich auch gerade mit dem arbeitsmarktpolitischen Sachverstand, den man sicherlich noch steigern kann, ist, Arbeitsmarktpolitik schafft keine Beschäftigung. In ganz wenigen Ausnahmen ist das so, Arbeitsmarktpolitik dient dazu, um, wenn Beschäftigung vorhanden ist, zu versuchen, wenn Arbeitslose vorhanden sind, diese dorthin zu bringen, wo Beschäftigung ist. Dafür gibt es arbeitsmarktpolitische Möglichkeiten. Deswegen ist es mitnichten so, dass die Ursachen, weswegen in BadenWürttemberg die Konjunktur und Beschäftigungsentwicklung – –.
(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Ein bisschen Arbeitsmarktpolitik könnte man ja auch einmal machen!)
Darüber könnten wir auch eine differenzierte Debatte führen. Sie erzählen hier dauernd, es ist Arbeitsmarktpolitik. Wenn Sie mit solch einem Sachverstand die Wirtschaftspolitik betrachten, dann bin ich einmal
Die zweite Sache, dass wir es bei öffentlich geförderter Beschäftigung, auch das ist die Frage von arbeitsmarktpolitischer Kompetenz, dass wir es bei den Arbeitslosen mit unterschiedlichen Zielgruppen zu tun haben, für die unterschiedliche Maßnahmen notwendig sind, und die man nicht alle – die kann man dann abschreiben, wenn man das will – nur über Qualifizierungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt integrieren kann, das ist arbeitsmarktpolitisch eigentlich eine Binsenweisheit. Deswegen brauchen wir dieses Instrument auch dauerhaft. Auch wenn sich die Beschäftigungslage hier, wie es auch in den vergangenen Monaten der Fall war, kontinuierlich verbessert, werden wir dieses Instrument nach wie vor brauchen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Staatsrat Schuster, ich finde es schon bemerkenswert, dass in der Debatte jetzt deutlich geworden ist, dass es doch offensichtlich substanzielle Unterschiede gibt in der Auffassung, wie Arbeitsmarktpolitik betrieben werden soll, zwischen den beiden Koalitionären und dem, was Sie jetzt vorgetragen haben. Frau Schön hat hier relativ unverhohlen gesagt, das ist im Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung, und das ist dann auch schon einmal etwas. Sie haben soeben gesagt, Sie wollen das eigentlich gerade nicht, sondern Sie sind eher bei dem Ziel, das ich durchaus teile, dass es Ziel sein muss, dass diese Menschen auch mittelfristig, vielleicht langfristig wieder Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt finden. Darum muss es gehen. Das finde ich schon einmal bemerkenswert.
Dann hier aber zu sagen, Arbeitsplätze können wir damit auch nicht schaffen, das hat noch niemand behauptet, das würde ich auch in meinen kühnsten Träumen nicht erwarten, aber man muss doch zur Kenntnis nehmen, dass die Erfolge bei der Entwicklung des Arbeitsmarkts doch hier sehr dem Bundestrend hinterherhinken in diesem Land. Ich habe angesichts der Zahlen, die Sie auch kennen, das Gefühl, dass wir über das Jahr mehrere Tausend Stellen haben, die nicht oder nicht unmittelbar besetzt werden können, offene Stellen im ersten Arbeitsmarkt, dass dort doch ganz offensichtlich genau dieser Ansatz von Förde––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
rung zum Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt hier noch nicht richtig funktioniert, und ich glaube, das ist etwas, das sich schon zu kritisieren lohnt.
Da finde ich ehrlicher, was Frau Schön gesagt hat, die nämlich sagt, das ist gar nicht unser Ziel, wir wollen ja, dass die Leute möglichst auf Dauer darin bleiben. Da bitte ich schon noch einmal um eine Klarstellung. Was ist denn die Meinung des Senats? Es würde mich einmal interessieren, wie Sie das so sehen. Im Übrigen dürfen Sie einmal davon ausgehen – das ist auch an vielen Stellen schon erwiesen –, dass man, wenn man vernünftige Rahmenbedingungen für das Wirtschaften an einem Standort schafft, dann auch noch mehr Arbeitsplätze schaffen kann und das gerade auch Menschen hilft, die vielleicht nicht an der oberen Grenze der Qualifikationsskala angelangt sind. Dementsprechend halte ich es schon für sehr zentral, dass Sie diese Fragen vielleicht auch einmal für sich und für den Senat hier beantworten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selbst wenn ich es gesagt habe, scheinen Sie ja nicht zuzuhören. Es gab keinen Unterschied zwischen Frau Schön und mir. Sie hat nicht gesagt, wir wollen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor an und für sich, weil er einfach schön ist, und auch ich habe gesagt, wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, gerade um bestimmten Gruppen von Langzeitarbeitslosen die Chance zu geben, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Verstehen Sie, man muss beides machen! Das eine ist das Ziel, Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, aber dafür braucht man dieses Instrument, das hatte ich auch gerade schon gesagt. – Danke schön!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1689 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.