Prozent mitfinanzieren –, günstiger. Es gibt eine Zinsverbilligung für die Unternehmen, die sich natürlich auch in Geld auswirkt, und deswegen werden sie angenommen. Zum anderen haben sie den wichtigen Effekt, dass sie eine Haftungsbefreiung für viele Unternehmen bedeuten, sie kommen leichter an Geld, und dann ersetzen sie zwar noch nicht das Eigenkapital, aber sie verringern den Eigenkapitalaufwand, der zum Beispiel für bestimmte Investitionen erforderlich ist, und deswegen werden sie auch angenommen.
Dann haben wir darüber hinaus – das darf man auch nicht übersehen – das Instrument der Bürgschaften, das für uns wieder eine zunehmend größere Rolle gespielt hat.
Ich will Ihnen nur zeigen, wo es am allerdeutlichsten geworden ist, dass wir diese Umstellung erfolgreich betrieben haben, das ist in der Windenergie, denn wir haben dort viele Unternehmen neu angesiedelt oder Wachstum finanzieren können. Mit Krediten oder Zuschüssen hätten wir das nicht erreicht. Wir sitzen derzeit mit anderen Banken zusammen. Wir werden im März eine große Tagung haben, eine Investorenkonferenz, in der wir die Investoren für die OffshoreWindenergie nach Bremen holen, um mit ihnen zu beraten, wie man diese Expansion in Zukunft fortsetzen kann, und unsere Aufbau-Bank hat ein gutes Instrument in dem Bereich entwickelt. Insofern haben wir ein klares Konzept. Wir fördern nicht auf Zuruf. Wir fördern allerdings auch, wenn ein Unternehmen kommt und Fragen hat, dann stehen wir flexibel zur Verfügung. Das machen unsere Wirtschaftsförderung und unsere Aufbau-Bank inzwischen sehr gut, aber wir haben ein klares Förderkonzept, das Sie nachlesen können und das den Unternehmen bekannt geworden ist.
Die Bremer Aufbau-Bank hat mehrfach, richtig publikumswirksam an die Unternehmen, gerade auch an die kleinen und mittelständischen Unternehmen, Informationen gesandt, und heute ist den Unternehmern bekannt, welche Instrumente zur Verfügung stehen, und die Mitarbeiter sind mehr und mehr in der Lage, flexibel Anforderungen der Unternehmen darzustellen. Unser weiteres wichtiges Instrument dabei ist, das konnten Sie gestern sehen, die gemeinsam mit der Handelskammer, mit der Handwerkskammer und dem RKW geschaffene Eröffnung des Unternehmerservice. Dorthin können Unternehmer sehr schnell kommen und sehr schnell informiert werden, aber nicht nur Unternehmer, sondern auch freiberufliche Existenzgründer und andere.
Die Fragen, die in diesem Antrag gestellt sind, zielen in zwei Richtungen. Bisher betrieben wir die Forschung überwiegend auf Zuschuss. Wir überlegen und versuchen, Instrumente zu entwickeln, wie wir auch Forschungsprojekte und Innovationen stär
ker über Darlehen finanzieren können. Wir haben in den letzten Jahren acht Projekte mit etwa zwei Millionen Euro Aufwand im Bereich der Forschung über Darlehen gefördert. Der zweite Schwerpunkt, den ich nicht unterschätzen würde, ist, dass wir versuchen, die Diskussion der Europäischen Union über die Reform der Strukturfonds mit zu beeinflussen. Bremen ist heute in Deutschland Vorreiter, was die Umstellung der Wirtschaftsförderung angeht. Andere Länder, vor allem andere Kommunen, werden dem sicher folgen. Wir haben damit aber auch einen Erfahrungsschatz, wenn es um die Reformen der Strukturfonds der Europäischen Union geht, die natürlich erst im Jahr 2014 stattfinden. Die Diskussion beginnt heute, und die Diskussion um revolvierende Fonds ist interessant, weil sie die Handlungsfähigkeit des Staates erhöht. Deswegen, glaube ich, sind wir in Bremen mit unserer rechtzeitigen Umstellung der Wirtschaftsförderung auf Darlehen gut aufgestellt, und dies werden wir in die Diskussion um die Strukturfonds der Europäischen Union einbringen. Es wird auch dann, wenn dort ein Teil, natürlich nicht alles, auf Darlehen umgestellt wird, die Spielräume des Staates und insbesondere die Spielräume des Landes Bremen in der Wirtschaftsförderung erhöhen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1438, Neufassung der Drucksache 17/1436, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen CDU, DIE LINKE, FDP, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [par- teilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])
Arbeitslosenversicherung als primäre Sicherung für Arbeitslose stärken Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 21. September 2010 (Drucksache 17/1439)
Antrag der Abgeordneten Dr. Buhlert (FDP) und Dr. Möllenstädt (FDP) vom 7. Dezember 2010 (Drucksache 17/1572)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Sicherung von Arbeitslosen ist uns ein wichtiges Anliegen, und deswegen sind wir auch der Auffassung, dass Reformbedarf in der Arbeitslosenversicherung besteht. Im Rahmen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung – also das heutige Arbeitslosengeld I – modifiziert, und zwar dahingehend, dass die Bezugsdauer auf zwölf Monate abgesenkt worden ist mit Ausnahme bezüglich der über Fünfundfünzigjährigen. Der Zeitraum, in dem sozialversicherungspflichtig gearbeitet werden muss, wurde verkürzt, und die notwendige Beschäftigungsdauer wurde erhöht. Das bedeutet, dass heute ein Arbeitsloser oder eine Arbeitslose im Rahmen von 24 Monaten zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein muss, um sechs Monate Arbeitslosengeld zu erhalten.
Früher mussten Arbeitslose in einem Zeitraum von 36 Monaten mindestens sechs Monate arbeiten, um Arbeitslosengeld zu bekommen, wobei immer das Verhältnis zwei zu eins gewahrt war. Wer früher innerhalb eines Dreijahreszeitraums sechs Monate gearbeitet hat, hatte Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld. Nach der heutigen Regelung gibt es in solch einem Fall nichts mehr, und die geleisteten Arbeitslosenbeiträge der Arbeitslosen verfallen dann. Ebenso verfallen alle geleisteten Beiträge, wenn ein Arbeitsloser in den letzten zwei Jahren nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Das kann zum Beispiel auf einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zutreffen, der oder die sich selbstständig gemacht und in den letzten zwei Jahren praktisch selbstständig gearbeitet hat und jetzt auf Leistung angewiesen ist.
Mit dieser Regelung haben auch kurzfristig und unregelmäßig Beschäftigte kaum noch eine Chance, Arbeitslosengeld zu erhalten. Wir haben immer mehr befristet beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die häufig Phasen der Arbeitslosigkeit haben. Dadurch fällt es dieser Personengruppe zunehmend schwer, innerhalb von 24 Monaten zwölf Mo––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
nate versicherungspflichtig zu arbeiten. Das trifft meistens auf Frauen zu, die in solchen Fällen Kinder betreuen. Diese Personen hätten immer größere Chancen, innerhalb von 36 Monaten Arbeitslosengeld II zu erhalten. Gestützt wird diese Problemlage auf die Statistik. Während Ende der Neunzigerjahre noch 40 Prozent der Arbeitslosen Arbeitslosengeld I bekommen haben, so sind es heute nur noch 25 Prozent. Demnach fällt heute ein immer größer werdender Personenkreis direkt in die Grundsicherung. Damit hat die Arbeitslosenversicherung als primäres Sicherungsinstrument erheblich an Schutzwirkung verloren. Das wollen wir ändern, und zwar zunächst im Interesse der betroffenen Arbeitslosen, aber auch im Interesse der Entlastung von Kommunen.
Während das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung ist, ist das Arbeitslosengeld II steuerfinanziert. Die Kosten der Unterkunft werden zu einem erheblichen Teil von den Kommunen finanziert. Würde das Arbeitslosengeld I als primäres Instrument wieder gestärkt werden, würde das auch unmittelbar die Kommunen entlasten. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass der Senat sich im Bundesrat dafür einsetzt, dass die Arbeitslosenversicherung ihre Funktion als soziale Sicherung wieder im früheren Umfang erfüllen kann.
Darüber hinaus möchten wir den Senat bitten, im Bundesrat aktiv zu werden, einen größeren Anteil der Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Waren es vor einigen Jahren noch 29 Prozent, so sind es aktuell nur noch 24 Prozent. Der Bund zieht sich faktisch aus der Finanzierung hier heraus, was man auch bei der Beteiligung in der Arbeitsmarktpolitik sehen kann. Wir haben im Land Bremen circa 18 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihrem Gehalt nicht leben können und aufstockende Sozialleistungen erhalten. Dabei sind als Erstes die Kommunen bei den Leistungen der Unterkunft in der Pflicht, und es kann nicht sein, dass auf der einen Seite die Bundesregierung gegen existenzsichernde Mindestlöhne ist und andererseits die Kommunen mit den Kosten alleinlässt. Das kann nicht sein! Dort ist der Bund stärker in die Pflicht zu nehmen, und deswegen bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags, und aus meinen Ausführungen ergibt sich auch, dass wir den Antrag der FDP ablehnen. – Herzlichen Dank!
rückt näher! Trotzdem unterstütze auch ich diesen Antrag. Es hat, ich kann mich da den Ausführungen von Frau Schön nur anschließen, zur Folge, dass durch die Neuordnung im Rahmen der Reform am Arbeitsmarkt immer mehr Menschen, die arbeiten, die auch sozialversicherungspflichtig arbeiten und die in die Sozialversicherung eingezahlt haben, wie das immer so schön heißt, völlig aus dem solidarischen Sicherungssystem herausfallen. Das ist eine Folge, die nicht hinnehmbar ist und eigentlich korrigiert werden muss. Daraufhin zielt unser Antrag, hier die schlimmsten Folgen zu korrigieren und eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung wieder vorzunehmen.
Die Tatsache ist, und darüber haben wir gestern ausführlich gesprochen, dass mittlerweile immer mehr Menschen aus dieser kontinuierlichen Erwerbsbiografie herausfallen, prekär arbeiten, kürzere Zeiten arbeiten und gleichwohl sozialversicherungspflichtig sind, dass diese Menschen dann völlig aus dem Solidarsystem herausfallen und nur noch auf die Fürsorgeleistung Hartz IV angewiesen sind. Das ist eine Folge, die sozialpolitisch nicht hinnehmbar ist und, wie Frau Schön ausgeführt hat, sich dann natürlich auch wieder darin niederschlägt, dass wiederum immer mehr die Kommunen mit den Kosten für die Arbeitslosigkeit belastet werden, was eigentlich vermieden werden sollte.
Ich wollte aber noch einmal auf Folgendes hinweisen: Ich habe gesagt, das ist hier jetzt ein kleiner Ausschnitt, über den wir reden. Im Prinzip steht natürlich eine Reform unserer sozialen Sicherungssysteme in Bezug auf die Veränderung in der Arbeitswelt an. Wir haben bisher immer noch die Koppelung der sozialen Absicherung an eine kontinuierliche Vollerwerbsbiografie, und wir sehen mittlerweile auch schon an der Entwicklung der Rentenversicherung, dass immer mehr Menschen überhaupt nicht mehr zu einer existenzsichernden Rente kommen werden, obwohl sie ihr ganzes Leben lang mehr oder weniger Vollzeit gearbeitet haben, und dass immer mehr dieser sozialen Sicherungssysteme ihre Funktion einer Existenzsicherung, geschweige denn einer Lebensstandardsicherung verlieren. Insofern gibt es seit längerer Zeit Diskussionen, sowohl die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, als auch die Rentenversicherungssysteme weiterzuentwickeln, sodass sie den Veränderungen in unserer Arbeitswelt angemessen sind. Auf der anderen Seite brauchen wir auf dem Arbeitsmarkt natürlich auch wieder ein Minimum an Ordnung, was auch Frau Schön angesprochen hat, im Sinne von Mindestlöhnen und gesicherten Beschäftigungsverhältnissen.
Ich will jetzt kurz auf den Antrag der FDP eingehen. Ich denke, er verkennt in einem entscheidenden Punkt die Funktion unserer Solidarversicherung. Diese ist keine Risikoversicherung im Sinne der privaten Versicherung. Es ist eine Solidarversicherung,
die im Grunde genommen bestimmte Lebensumstände, die alle abhängig Beschäftigten betreffen sollen, in die solidarische Sicherung der Allgemeinheit hineinnimmt. Insofern geht es nicht darum, individuelle Risikoabsicherung zu betreiben, sondern ein solidarisches Sicherungssystem aufzubauen, das im Übrigen auch außer in der Rentenversicherung völlig unabhängig von den individuellen Beiträgen ist, die der Einzelne geleistet hat.
Ich will deutlich sagen, dass ich deshalb auch dagegen bin, die Dauer des Bezugs des Arbeitslosengelds von der Dauer der Versicherungszeit oder des Einzahlens abhängig zu machen, obwohl ich weiß, dass es dem Gerechtigkeitssinn vieler Menschen entspricht. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es – anders als in der Privatversicherung – nicht im Belieben des Einzelnen liegt, ob er nun die ganze Zeit in die Arbeitslosenversicherung als Pflichtversicherung eingezahlt hat, weil er kontinuierlich beschäftigt war, sondern, wenn er längere Zeit zwischendurch arbeitslos gewesen ist und dies so kontinuierlich nicht konnte oder herausgefallen ist, dann entspricht es nicht dem Solidarprinzip, entsprechende Bevorzugungen oder Benachteiligungen vorzunehmen.
In diesem Sinne ist auch mein Plädoyer zu verstehen, unseren Antrag anzunehmen. Ich denke aber, vor allen Dingen sollten wir auch in die Diskussion kommen, wie unsere sozialen Sicherungssysteme angesichts der Veränderung unserer Arbeitswelt künftig ausgestaltet sein müssen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die hier geführt werden soll, ist sicherlich grundsätzlich eine richtige, das will ich vorwegschicken. Ich denke in der Tat auch, Frau Kollegin Ziegert, dass es sich lohnt, einmal darüber nachzudenken, ob unser Sozialstaat den Bedingungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht wird. Wir als FDP glauben allerdings, dass das vorrangig eine Aufgabe sein müsste, die auf der Bundesebene, etwa in den Gremien des Deutschen Bundestags, zu führen wäre.
Der Antrag, den die Kolleginnen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen hier vorgestellt haben, ist für uns als Beitrag nicht geeignet, das will ich hier auch deutlich vorwegschicken,
(Beifall bei der FDP) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. weil Sie hier eine ganze Reihe von Punkten miteinander relativ beliebig zusammenmengen. Frau Schön ist es besonders wichtig gewesen, über die kommunalen Lasten im Bereich der Kosten der Unterkunft auszuführen. An anderer Stelle wird eine allgemeine Debatte eröffnet, das haben wir in dem Beitrag von Frau Ziegert gehört. Ich glaube, das alles ist nur wesentlich breiter zu diskutieren, wenn man dem wirklich gerecht werden will, als in dem Antrag, den Sie vorgelegt haben. Damit das auch denjenigen, die uns zuhören, klar wird, was Sie eigentlich fordern: Sie fordern den Senat auf, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Arbeitslosenversicherung ihre Funktion als soziale Sicherung für Arbeitslose wieder im früheren Umfang erfüllt, und dabei insbesondere zu prüfen, wie der Zugang zu Arbeitslosengeld I erleichtert werden kann. Viel mehr fordern Sie eigentlich gar nicht in Ihrem Antrag. Das ist relativ unkonkret. Es ist vor allen Dingen auch nicht klar, wie Sie sich die Finanzierung dieser Überlegungen vorstellen. Darauf ist auch mit keinem Wort eingegangen worden. Ich hoffe doch sehr, dass wir uns darüber einig sind – das ist der Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben –, dass es eben darum gehen muss, dass keine Steigerung der Lohnnebenkosten hier über eine Ausweitung von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung geschieht. Da musste man in den letzten Jahren schon hin und wieder gegensteuern. Ich glaube, das kann man insgesamt nicht wollen, dass Arbeit hier auch verteuert wird. (Beifall bei der FDP)
Deshalb haben wir auch ganz klar gesagt, für uns ist das Wesen der Arbeitslosenversicherung doch etwas anders zu fassen, als meine beiden Vorrednerinnen es hier dargestellt haben. Es ist eben fatal, wenn der Eindruck hier erweckt wird, da hätten Menschen Beiträge eingezahlt, hat Frau Ziegert gesagt, Frau Schön hat gesagt, die Beiträge verfallen dann: Das ist gerade nicht das Prinzip, was hier passiert, dass jemand individuell für sich irgendwie Kapital anspart und dann darauf zurückgreift, wenn der Versicherungsfall eintritt, sondern es ist hier tatsächlich eine Absicherung für diejenigen, die im Erwerbsleben gestanden haben. Daran ist hier gedacht, und daran muss sich auch in Zukunft orientiert werden. Dem widerspricht eine Aufweichung, wenn man für bestimmte Gruppen Sonderregelungen ins Gesetz hineinschreibt. Das können wir uns deshalb nicht vorstellen. Es muss dann schon eine klare Regelung sein, die für alle Versicherten gleichermaßen gilt.
Darauf geben Sie aus unserer Sicht keinen Hinweis, sondern Sie sagen, da soll ein früherer Stand in irgendeiner Form wiederhergestellt werden. Wir
glauben, dass das nicht zielführend sein kann. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, weil es für uns sehr entscheidend ist, dass die Arbeitslosenversicherung nicht in ihrem Wesenskern völlig verdreht wird und dort Elemente mit hineinkommen, die gerade für das Sicherungssystem des Arbeitslosengelds II typisch sind. Es muss auch klar sein, dass die Arbeitslosenversicherung da grundsätzlich anders konzipiert ist.
Dem Antrag der Koalition werden wir nicht zustimmen – das haben Sie den Ausführungen entnommen –, weil wir auch glauben, dass das doch sehr willkürlich zusammengesucht ist, was Sie hier gestrickt haben, und auch die Bezüge zu Bremen eigentlich kaum erkennbar sind.
Frau Schön, ich finde, es lohnt sich sicherlich, einmal über die Kommunalfinanzen zu sprechen, auch über die Frage, wie man den Bereich der Kosten der Unterkunft angemessen absichert, Kommunen ausstattet, dass sie diese Aufgabe auch wirklich erfüllen können. Wir glauben nur, dass man das nicht in einem Antrag zusammenbringen kann mit einer globalen Reform des Arbeitslosengelds. Da ist dann doch der Zusammenhang etwas weit gezogen. Deshalb denke ich, das sollte man auch in der Debatte lassen. Ich finde es auch nicht angemessen – die Zahlen haben Sie durchaus genannt –, dem Bund hier vorzuwerfen, er würde sich aus der Finanzierung der Kosten der Unterkunft verabschieden. Ein nicht unwesentlicher Teil wird dort immer noch vom Bund getragen. Ich finde, das sollte man zunächst einmal dann auch sachlich richtig benennen und nicht den Eindruck erwecken, hier würde überhaupt nichts mehr mitfinanziert. Das ist nicht die Absicht, und das wissen sie auch. – Vielen herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen! Wenn Wahlkampf, dann bitte richtig! Ich meine, wir Oppositionsfraktionen sind in erster Linie dazu da, Sie in Ihrer Arbeit und auch die Regierung in ihrer Arbeit zu kontrollieren. Jetzt müssen wir aber auch schon darauf achten, dass Sie in Ihren Anträgen, die Sie uns hier vorlegen, ein bisschen mehr aufschreiben als nur allgemeines Wahlkampfgerede. Das ist ein bisschen zu wenig.
Sie wollen uns doch mit den Anträgen, die Sie die letzten Wochen und Monate eingereicht haben, weismachen, dass Sie sich ein wenig von der AgendaPolitik verabschiedet haben. Nicht umsonst haben wir gestern die Debatte um die Leiharbeit geführt. Heute wollen Sie einen Beschluss zum Arbeitslosengeld I fassen, dann wollen Sie vielleicht noch ein bisschen mehr Geld für Kinder und Jugendliche in die