Protocol of the Session on December 9, 2010

Drittens: Wann wird ein entsprechender Abschlussbericht vorgelegt?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Othmer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft beauftragte Projektgruppe „Arbeitsplatz Schulleitung“ hat im September 2009 ein Modell für die Berechnung der Leitungszeit für Schulleitungen vorgelegt. Eine behördliche Arbeitsgruppe hat daraufhin das von der Projektgruppe erarbeitete Berechnungsmodell bewertet und mit der zwischenzeitlich beschlossenen neuen Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen abgeglichen. Das Ergebnis dieses Abgleichs wurde Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungsvereinigung Bremen e. V. im November 2010 vorgestellt. Es wurde vereinbart, dieses als Grundlage für die weiteren Detailarbeiten, in die Vertreterinnen und Vertreter der Schulleitungsvereinigung und des Personalrats einbezogen werden, zu nutzen.

Zu Frage 2: Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft wird unter Einbeziehung des von der Projektgruppe „Arbeitsplatz Schulleitung“ vorgelegten Berichts und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der neuen Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung für Schulleitungen vorlegen.

Zu Frage 3: Ein Modell zur Berechnung der Leitungszeit für Schulleitungen auf der Grundlage der neuen Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen wird von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft im Frühjahr 2011 einschließlich einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung für Schulleitungen vorgelegt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wir waren denn die Reaktionen der Schulleitungsvereinigung und des Personalrates in dieser Angelegenheit, und in welcher Form wird die Senatorin für Bildung und Wissenschaft darauf eingehen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Reaktionen des Vereins Schulleitung, mit dem wir zunächst das Modell besprochen haben, waren konstruktiv positiv eingestellt. Wir haben allerdings jetzt darüber zu diskutieren, in welchem Zeitablauf und in welcher Zeitspanne wir dieses Modell umsetzen können. Aber grundsätzlich ist auf große Resonanz gestoßen, erstens, dass wir dieses Thema angegangen sind, dass damit auch dargestellt wird, dass die Schulleitungszeit zu knapp bemessen ist und dass wir dafür etwas tun müssen und dass wir deshalb im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts dafür Sorge tragen, dass das angemessen so ausgestattet wird, dass die Schulleitungszeiten sachgerecht festgelegt werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel: „Neues Rundfunkfinanzierungsmodell: Von der Gerätegebühr zur Haushaltsabgabe“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat mit Blick auf die Umsetzung eines neuen Gebührenmodells die finanziellen Auswirkungen auf Radio Bremen?

Zweitens: Wie wird vermieden, dass Liquiditätslücken auftreten, die den Auftrag von Radio Bremen gefährden?

Drittens: Wann rechnet der Senat mit einem Ende der jahrelangen Feilscherei um eine auskömmliche und stabile Finanzierung von Radio Bremen innerhalb der ARD?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Schulte.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das neue Rundfunkbeitragsmodell ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf eine neue, stabile und zukunftssichere Grundlage zu stellen. Die Entwicklung des neuen Modells ist in enger Abstimmung mit den Anstalten und der GEZ erfolgt, da nur dort ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um konkrete Berechnungen für das neue Modell vorzunehmen. Ein Teil der Zahlengrundlagen beruht allerdings auf Schätzungen, da das Datenmaterial gerade für die Umstellung im nicht privaten Bereich nicht ausreichend vorhanden ist.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Beitragsmodells wird die KEF, Kommission zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs der Rundfunkanstalten, überprüfen, inwieweit die getroffenen Annahmen eintreten. Es ist verabredet, dass Abweichungen, die sich durch das neue Modell ergeben können, zwischen den Anstalten ausgeglichen werden. Sollte Radio Bremen durch den Modellwechsel Mehr- oder Mindereinnahmen erzielen, die sich bei anderen Anstalten auswirken, werden diese von der ARD intern auszugleichen sein.

Zu Frage 2: Der Senat geht davon aus, dass Radio Bremen seinen Auftrag auch nach dem Modellwechsel voll erfüllen kann. Sollte es bei den kleinen Anstalten zu einem Liquiditätsengpass kommen, ist in Gesprächen mit den Anstalten und der KEF verabredet, dass einerseits die Anstalten sich um entsprechende Hilfen innerhalb der ARD bemühen, andererseits die Liquidität durch den Deckungsstock von Radio Bremen gesichert werden kann. Dies würde in Abstimmung mit der KEF erfolgen, damit sichergestellt werden kann, dass die Mittel dem Deckungsstock wieder zugeführt werden.

Zu Frage 3: Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ist die ARD aufgefordert, einen Vorschlag zur Neuregelung des Finanzausgleichs bis zum Herbst 2011 vorzulegen. Bis dahin gilt einerseits der staatsvertraglich geregelte Finanzausgleich innerhalb der ARD, zum anderen gelten aber auch die sogenannten Bonner und Hamburger Beschlüsse der ARD fort, die über den Finanzausgleich hinaus erhebliche Mittel beziehungsweise Entlastungen für Radio Bremen zur Verfügung stellen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Dr. Güldner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gab ja auch in Bremen einige Bedenken, vor allen Dingen im Bereich kleinerer und mittelständischer Unternehmen, Handwerksbetriebe, die auch an die Fraktionen hier im Haus, an den Senat herangetragen worden sind, nun ungewöhnliche Nachteile durch das neue Haushaltsmodell erdulden zu müssen. Gab es hierüber Gespräche, und können Sie inzwischen den Betroffenen versichern, dass dieses Modell, das ja bundesweit gelten soll, nicht zu solchen übergebührlichen Nachteilen führt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dies ist Gegenstand intensiver Diskussionen gewesen. Wir haben auch zahlreiche Stellungnahmen erhalten, in denen die Frage der Belastungen gerade der kleinen Unternehmen angesprochen wurde, und dies hat intensive Diskussionen im Zeitraum zwischen den Ministerpräsidentenkonferenzen im Sommer und im Oktober zur Folge

gehabt. Als Reaktion und nach Überprüfung ist die Staffelung im Unternehmensbereich ja noch einmal deutlich verändert worden, sodass jetzt über 90 Prozent der Beitragszahler im Bereich der Unternehmen im nicht privaten Bereich, wie wir sagen, entweder ein Drittel oder einen Beitrag zahlen müssen. Das ist deutlich weniger, als bisher angedacht war. Darüber hinaus ist geregelt, dass für jede Betriebsstätte der erste Pkw von der Beitragspflicht freigestellt ist. Das bedeutet, dass gerade diese typischen Betriebe, über die diskutiert wurde, also ein Bäckereibetrieb mit mehreren Filialen und einigen Fahrzeugen, ganz deutlich entlastet werden, erstens, weil die Staffel niedriger geworden ist und zweitens, weil in der Regel mehrere Fahrzeuge damit auch beitragsfrei gestellt worden sind. Insofern kann man sagen, diese Bedenken sind sehr deutlich aufgenommen worden. Ich glaube, sie haben auch zu einem Ergebnis geführt, das in der allgemeinen öffentlichen Reaktion doch sehr positiv wahrgenommen worden ist.

Herr Kollege Dr. Güldner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben es beschrieben als eine positive Nacharbeitung dieser Probleme, die dort angesprochen worden sind. Ist dies auch in Bremen mit denjenigen, die sich vorher dort zu Wort gemeldet haben, noch einmal kommuniziert worden? Ist diese Veränderung, die es im Kreis der Ministerpräsidenten auf diese Beschwerden hin gegeben hat, denn hier auch den entsprechenden Beschwerdeführern mitgeteilt worden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir stehen in intensivem Briefwechsel, und ich habe den Eindruck, dass die Organisationen, die sich insbesondere an uns gewandt hatten, auch sehr intensiv dabei sind, diese Debatten zu verfolgen. Allerdings haben wir bisher wenige Dankesschreiben erhalten. Das kennen Sie aber, denke ich, auch aus Ihren Beschlussfassungen. Es ist nicht unbedingt das Übliche, dass das im Anschluss an solche Entscheidungen dann kommt.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Damit können wir leben!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage die den Titel „Kürzungen durch Umlage zur Finanzierung der Mehrbedarfe 2010“ trug, ist inzwischen zurückgezogen worden. Die neunte und damit die letzte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Zukunft der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schildt, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Schildt!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat Überlegungen auf Bundesebene, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, WSV, zu zerschlagen und von einer Ausführungs- zu einer Gewährleistungsverwaltung umzubauen, die dann möglichst viele Aufgaben an Private vergeben und selbst vor allem Überwachungsfunktionen ausüben würde? Zweitens: Welche – auch personellen – Konsequenzen ergäben sich aus einem solchen Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für die Wasser- und Schifffahrtsämter Bremen und Bremerhaven?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeitet zurzeit an einer Neustrukturierung der Bundeswasserstraßenverwaltung. Erste Ergebnisse sollen Ende dieses Jahres vorliegen. Im Anschluss daran beabsichtigt der Bund, eine Personalbedarfsanalyse für die WSV durchzuführen. Der Senator für Wirtschaft und Häfen ist bis jetzt nicht in die Überlegungen des Bundes eingebunden. Er wird aber darauf achten, dass im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen die Leistungsfähigkeit der WSV und die gute Zusammenarbeit unbedingt erhalten bleiben müssen. Zu Frage 2: Mögliche, auch personelle Konsequenzen aus einem Umbau der WSV können erst nach Vorlage der Neustrukturierung des Bundeswasserstraßennetzes und der beabsichtigten Personalbedarfsabschätzung gezogen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Schildt, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gibt ja schon eine umfängliche öffentliche Debatte darum, dass die WSV grundlegend strukturiert umgebaut wird. In diesem Zusammenhang haben wir natürlich Befürchtungen, welche Auswirkungen das auf uns in Bremerhaven und Bremen hat. Außer, dass Sie gesagt haben, Sie sind noch nicht involviert, teilen Sie denn meine Annahme, dass diese grundlegende beabsichtigte Zerschlagung durchaus zu Problemen der guten Arbeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Bremen/Bremerhaven führen könnte, dass es dadurch also Probleme geben könnte?

Bitte, Herr Staatsrat!

Natürlich ist das möglich. Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Bundeswasserstraßenverwaltung, insbesondere der

Regionen Nordwest und Mitte, wo es für uns bei Nordwest ja besonders um die Frage der Vertiefung der Außenweser und Unterweser geht, aber auch natürlich der alltäglichen Qualität der Häfen, und dann haben wir das Thema des Ausbaus der Mittelweser. Welche Auswirkungen eine Umstrukturierung hat, ist im Moment wirklich nicht zu beantworten. Es sind ungefähr 600 Mitarbeiter in Bremen und Bremerhaven, die davon betroffen sein können. Das ist einerseits natürlich ein wichtiger Arbeitsplatzfaktor für uns. Andererseits will ich dazu sagen, ich glaube, seit Jahrzehnten wird an der Umstrukturierung der Bundeswasserstraßenverwaltung immer wieder gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass es für Bremen keine Benachteiligung geben wird, aber qualifiziert können wir dazu im Moment nicht richtig etwas sagen. Wir werden das aber sehr genau beachten und uns dann auch einschalten.

Herr Kollege Schildt, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich würde dann herzlich darum bitten, dass dieser Sachverhalt im Landeshafenausschuss Ihrerseits auch noch einmal mit einem Bericht dokumentiert wird, wobei natürlich abzuwarten ist, welche Auswirkungen dann tatsächlich für unsere Probleme entstehen, die Sie hier angesprochen haben. Sehen Sie die Möglichkeit, dieses sicherzustellen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ja, wir werden, sobald wir neuere Informationen haben, den Landeshafenausschuss informieren und werden ihn auch regelmäßig informieren. Wir passen schon sehr genau auf, was dort passiert, und wollen sehen, dass wir für Bremen und Bremerhaven jedenfalls keine negativen Folgen haben.

Eine weitere Zusatzfrage vom Abgeordneten Dr. Möllenstädt!

Ich habe Ihren Antworten aufmerksam gelauscht und würde Sie fragen, ist es im Augenblick genauso vorstellbar, dass die Standorte Bremen und Bremerhaven, die von großer Bedeutung auch innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung insgesamt sind, möglicherweise eine Stärkung durch eine neue Organisation erfahren können? Es gibt ja auch Stimmen, die durchaus sagen, gerade in den ostdeutschen Bundesländern gibt es viele Verwaltungen, die den Personalbestand, den es dort gibt, vielleicht gar nicht so intensiv benötigen. Können Sie dazu etwas sagen, oder werden Sie dort auch auf die Vorlage, die voraussichtlich Ende Januar, wie ich es vernommen habe, von der Wasserund Schifffahrtsdirektion kommen soll, verweisen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir haben bisher keine qualifizierten Informationen darüber, aber ich kann nur bestätigen, dass wir hier im Nordwesten und in Mitte gut arbeitende Wasser- und Schifffahrtsdirektionen haben. Wenn diese über Bremen und Bremerhaven hinaus zuständig wären, wäre das in unserem Interesse. Ich glaube, das könnten sie auch leisten. Wir müssen aber den Bericht abwarten, und, wie gesagt, wir würden Sie dann auch sofort informieren.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.