Protocol of the Session on September 29, 2010

Ja, gern! Herr Senator, in Bremen gibt es rund 7 900 Waffenbesitzer. Wenn man die Auftritte der Waffenlobbyisten nach dem Amoklauf von Lörrach sieht, dann ist stets einer der Kritikpunkte dieser Lobbyisten, dass die gesetzlichen Regelungen absolut in Ordnung seien und wir vielmehr ein Vollzugsdefizit hätten. Teilen Sie diese Einschätzung, oder sehen Sie nicht nach den Vorfällen in Lörrach die erneute Möglichkeit, das Waffenrecht zu novellieren?

Bitte, Herr Senator!

Das alte Waffenrecht zeigt in einer sehr großen Eindeutigkeit, dass sich hier Verhältnisse entwickelt haben, die überhaupt nicht akzeptabel sind. Mit der letzten Reform, das heißt der Verschärfung der Möglichkeit, jetzt ohne einen konkreten Verdacht auch dann Hausbesuche zu machen, haben wir eine deutlich verbesserte Rechtsgrundlage. Jetzt kommt es darauf an, dass wir das im Vollzug umsetzen. Dazu haben wir zusätzliche Kräfte mobilisiert, weil das allein mit den Mitarbeitern des Stadtamtes nicht möglich ist. Wir haben die ersten Ergebnisse nach wenigen Wochen: Es sind 100 Waffen bereits einfach so abgegeben worden, die bisher in privaten Haushalten herumlagen. Das zeigt einfach, wie wirksam diese Kontrollen sind. Es gibt vielleicht auch einen Blick darüber, wie diese Waffen bisher aufbewahrt worden sind.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine Frage hätte ich noch, Herr Senator, zur Kontrolle der Waffen in der Seestadt Bremerhaven! Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, wie es dort abläuft?

Bitte, Herr Senator!

Das ist mir nicht zugänglich. Ich denke aber, die Rechtslage ist eindeutig. Ich vertraue

darauf, dass die zuständige Behörde nach der gleichen Methode vorgeht wie wir auch in Bremen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie das eventuell der Innendeputation noch nachliefern?

Bitte, Herr Senator!

Das machen wir gern!

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Tschöpe! – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben eben ausgeführt, dass der Schritt der Verschärfung des Waffenrechts ein guter gewesen ist. Sehen Sie weiteren Reformbedarf hinsichtlich der Aufbewahrung und der Erlaubnis zum Führen großkalibriger Waffen?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, wenn wir massiv nachschauen – und die Ergebnisse belegen ja auch, dass das Reaktionen zeigt – und nicht Kontrollen ab und zu einführen, sondern regelmäßig danach schauen, werden wir dazu beitragen, dass die Anzahl der Waffen reduziert wird. Wir haben in Bremen immer noch über 20 000 Waffen in privater Hand. Das zeigt, dass wir noch eine große Aufgabe vor uns haben. Dies ist aber jedenfalls der erste Einstieg. Ich habe die Hoffnung, dass wir am Ende des Jahres in der Lage sind, auch der Bürgerschaft eine Bilanz vorzulegen, die aufweist, dass sich hier einiges verändert hat.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, welche Begründung gibt es denn nach Ihrer Einschätzung dafür, dass großkalibrige Waffen, deren Hauptzweck im Töten und Verletzen von Menschen besteht, weiterhin im Privatbesitz erlaubt sind?

Bitte, Herr Senator!

Ich finde dafür keine Begründung. Wir haben uns in der Reformdebatte massiv dafür eingesetzt, dass gerade die großkalibrigen Waffen nicht in private Hände geraten. Wir brauchen, um Sport zu treiben, diese Waffen in der Tat nicht, dafür reichen auch die ganz normalen Kaliber aus. Deswegen sehe ich jedenfalls in diesem Bereich weiterhin einen großen Reformbedarf.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Kollege Tschöpe, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage! Sie teilen also die Aussage, Mordwaffen sind keine Sportwaffen?

Bitte, Herr Senator!

Das teile ich!

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Finanziert der Senat ‚SPD-Filz’ in Bremerhaven?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Möllenstädt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat den durch Presseberichterstattung aufgeworfenen Vorwurf, er würde mit der Zahlung von 80 000 Euro an eine Gesellschaft unter Leitung des SPD-Vorsitzenden in Bremerhaven „SPD-Filz“ finanzieren?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass mit diesem Geld eine Stelle zur Bewertung von Fördermittelanträgen finanziert wird, die bei einem der Antragsteller eingerichtet ist, und wie wird in diesem Zusammenhang eine unabhängige Beurteilung der Anträge sichergestellt?

Drittens: Auf welcher Grundlage erfolgt die Finanzierung der Stelle, ist die Zahlung jährlich und unbefristet vorgesehen, und in welcher Haushaltsstelle wird sie abgebildet?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Schuster.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Magistrat der Stadt Bremerhaven werden zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Förderung im Land Bremen Mittel zur Finanzierung einer Personalstelle inklusive Sachkosten in Höhe von 80 000 Euro zur Verfügung gestellt. Ihm steht das Recht zu, die ihm übertragenen Aufgaben an eine Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Magistrats zu übertragen. Dabei ist sicherzustellen, dass Interessenskollisionen vermieden werden. Parteipolitische Erwägungen spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle. Der einem Presseartikel zu entnehmende Vorwurf entbehrt deshalb jeder sachlichen Grundlage.

Zu Frage 2: Alle hoheitlichen Aufgaben werden künftig bei der Gesellschaft zur Förderung des Arbeitsmarktes im Land Bremen mbH, GfA, liegen. Dazu gehört auch die Durchführung der Wettbewerbsverfahren einschließlich der Bewertung aller Förderanträge nach im voraus festgelegten Auswahlkriterien. Die Fachverantwortung für die parallele und ergänzende Bewertung der für den Bereich der Stadt Bremerhaven eingereichten Förderanträge liegt beim Magistrat Bremerhaven. Der Magistrat wird sicherstellen, dass Interessenskollisionen vermieden werden. Die Landesgesellschaft GfA unterbreitet nach eigener Prüfung aller eingegangenen Förderanträge inklusive der Bremerhavener Projekte einen Prioritätenvorschlag. Die zuständige Fachdeputation gibt ihr Votum zu der von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vorgelegten Prioritätenliste zur Förderung arbeitsmarktpolitischer Projekte ab. Das Letztentscheidungsrecht hat das Fachressort. Eine unabhängige Beurteilung aller Förderanträge ist durch dieses Verfahren sichergestellt.

Zu Frage 3: Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Zusicherung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales an den Magistrat der Stadt Bremerhaven. Die Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2011 jährlich bis zum 31. Dezember 2013 aus dem Produktplan 31, Arbeit. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Hat der Senat Anhaltspunkte dafür, dass die Bearbeitung und Gewichtung der Bremerhavener Anträge durch einen selbst am Verfahren teilnehmenden Antragsteller eventuell nicht mit den Regelungen des Europäischen Sozialfonds vereinbar sein könnte, und welche Konsequenzen hätte es, wenn es so wäre?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der Senat hat keine Anhaltspunkte, weil er darauf achten wird, dass dies mit dem Recht – mit den ESF-Regularien – übereinstimmt. Wir haben dazu eine unabhängige Prüfkommission, die alle ESF-Vorgänge bewertet. Sie wird natürlich auch bei diesem Vorgang, wenn der Magistrat von seinem Recht Gebrauch macht und es einer Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft übertragen wird, prüfen, ob das mit dem EU-Recht konform ist. Wenn es nicht konform ist, werden wir mit dem Magistrat übereinkommen, dass das nicht so geschehen kann. In diesem Zusammenhang besteht im Übrigen auch überhaupt keine Differenz mit dem Magistrat, da auch der Magistrat in Bremerhaven ein großes Interesse daran hat, dass wir das EU-Recht einhalten,denn die Konsequenz wäre unter Umständen der Entzug der Förder

mittel für solche Projekte, und das will überhaupt niemand. Deswegen wird dies rechtlich exakt und sauber abgearbeitet, damit es solche Konflikte nicht geben kann.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wäre es denn unter dem Gesichtspunkt nicht vielleicht sinnvoller, in den Vereinbarungen mit Bremerhaven von vornherein eine Regelung vorzusehen, die dies definitiv ausschließt, also exakt auch vorsieht, dass Antragsteller nicht selbst mit diesen Aufgaben betraut werden können? Das AFZ, wenn ich das sagen darf, wird zurzeit mit sechs Projekten befasst. Insofern ist das ja kein ganz neuer Antragsteller, der bis jetzt nicht im Programm berücksichtigt wurde.

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir könnten mit dem gleichen Duktus alle möglichen Bestimmungen aufführen, was der Magistrat nicht machen darf. Wir gehen davon aus – und so kennen wir den Magistrat –, dass er die Gesetze auch kennt. Wir schätzen die kommunale Selbstverwaltung und trauen ihm zu, dass dort Regelungen geschaffen werden, die einwandfrei sind. Das Interesse – das ist ja das, was für alle dahintersteht – ist, dass das sauber ist. Die Sanktion der EU, die möglich ist und die die EU auch ohne Zweifel anwenden wird, wenn es nicht sauber ist, ist, die Fördermittel zu entziehen. Das werden wir nicht zulassen. Das will auch der Magistrat nicht, da sind wir uns völlig einig.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mir ist nicht ganz klar geworden, wieso es überhaupt notwendig ist, diese Stelle in Bremerhaven separat zu finanzieren angesichts der vorgesehenen Konstruktion, dass Bremerhaven auch an der von Ihnen benannten neuen Gesellschaft – ich glaube, zu 30 Prozent – beteiligt ist und darüber auch das Einbringen der eigenen arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen möglich wäre.

Bitte, Herr Staatsrat!

Um eigene arbeitsmarktpolitische Vorstellungen einbringen zu können, braucht man Ressourcen, die man dazu in diese Richtung nutzen kann. Durch die Konstruktion, die das Land damals im Jahr 2001 maßgeblich gewollt hat, ist die Arbeitsmarktpolitik zusammen mit der Neuordnung des SGB II auch in Bremerhaven neu geordnet worden. Man hat spezifische Konstellationen gewählt, dass nämlich vieles faktisch über die ARGE Jobcenter ab

gewickelt wird. Dies ist bisher maßgeblich über die BRAG geschehen, um nicht unnötige Doppelstrukturen zu schaffen. Die eigenständigen Möglichkeiten des Magistrats sind extrem abgesenkt worden, da man keine Doppelstrukturen im Land, in Gesellschaften und in Arbeitsgemeinschaften aufrechterhalten wollte. Das ist auch sinnvoll, da wir keine Administration aufblähen wollen, sondern die Arbeitsmarktpolitik so schlank wie möglich administrieren wollen.