Protocol of the Session on September 29, 2010

Als Konsequenz aus dem Staatsgerichtshofurteil werden aber Auffangregelungen in die Bremische Landeswahlordnung aufgenommen. Sie gewährleisten ein geregeltes Übergabe- und Dokumentationsverfahren für Fälle, in denen die Auszählung unterbrochen werden muss, zum Beispiel aufgrund unvorhergesehener Probleme in einzelnen Wahlvorständen. Darüber hinaus wird in die Schulungen der Wahlhelfer investiert, um Wahlfehler zu vermeiden. Aus den in der Fragestellung benannten Gerichtsentscheidungen ergeben sich keine direkten finanziellen Konsequenzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja! Herr Innensenator, erst einmal vielen Dank! Ich hatte auch nach den personellen Konsequenzen gefragt und eigentlich gehofft, dass Sie mir etwas dazu sagen, ob der Wahlbereichsleiter für Bremerhaven, Herr Freitag, weiterhin die Wahl für Bremerhaven leiten wird.

Bitte, Herr Senator!

Ich habe keinen Zweifel daran, dass er das kann, und er wird es dann auch tun.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir wissen nun mittlerweile aus dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, Herr Innensenator, das der Wahlbereichsleiter Herr Freitag auf der Sitzung des Wahlbereichsausschusses am 21. Mai 2007 sinngemäß geäußert hat, dass es keine nennenswerten Beanstandungen bei der Wahl gegeben hat, wohl wissend, dass es erhebliche Beanstandungen gegeben hat. Er hat also nicht nur den Wahlbereichsausschuss, sondern auch die Öffentlichkeit belogen. Sind Sie der Auffassung, dass jemand, der die Öffentlichkeit belügt, weiterhin hier eine Wahl leiten sollte?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben uns mit diesem Thema sehr ausführlich beschäftigt. Es gibt die Entscheidung des Staatsgerichtshofs dazu, daran orientieren wir uns, und wir haben das umgesetzt mit den Beschlüssen der Deputation zur Umsetzung der Landeswahlordnung. Ich habe keine Zweifel daran, dass die Wahl in Bremerhaven nach den Regeln dieser Vorschrift durchgeführt werden wird. Insofern wundert mich diese Debatte bei Ihnen etwas. Sie verdanken doch eigentlich Ihre Wahl in die Bürgerschaft nur dem Umstand, dass versehentlich

(Abg. T i m k e [BIW]: Versehentlich?)

Wahlunterlagen in einem Rucksack durch Bremerhaven transportiert worden sind.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Abg. T i m k e [BIW]: Nein!)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Innensenator, Sie sind für die Ernennung der Wahlbereichsleiter zuständig. Das heißt also, Sie halten an der Personalie Ulrich Freitag als Wahlbereichsleiter fest?

Ich habe da überhaupt keine Zweifel.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage trägt den Titel „Digitaler Personalausweis – ist Sicherheit eine Frage des Standpunkts?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Fecker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Sind dem Senat Sicherheitsmängel beim neuen digitalen Personalausweis bekannt?

Zweitens: Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Mängel, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das Bundesland Bremen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 und 2: Nach Auskunft des Bundesministeriums des Inneren ist das Sicherheitsniveau des neuen Personalausweises sehr hoch.

Die aufgekommene Kritik bezieht sich auf die Option, den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis zum Beispiel für die Abwicklung von Internetgeschäften oder Onlinebanking zu nutzen. Bei der Verwendung einfacher Lesegeräte wird befürchtet, dass die sechsstellige Geheimnummer ausgespäht wird, indem eine heimlich auf dem PC installierte Schadenssoftware die über die PC-Tastatur eingegebene Geheimnummer mitliest.

Höherwertige Lesegeräte haben eine eigene Tastatur, die angesprochene Gefährdung soll in diesen Fällen bedeutend geringer sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt zudem regelmäßige Software-Updates, die Einrichtung ei

ner Firewall und eines Virenschutzes. Bremen hält darüber hinausgehende Maßnahmen derzeit nicht für erforderlich. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, Herr Präsident! Herr Senator, Bremen teilt also nicht die in der Diskussion befindliche Meinung, die Einführung des neuen Personalausweises zu verschieben? Der Ausweis soll am 1. November eingeführt werden.

Bitte, Herr Senator!

Nein, wir halten an diesem Zeitplan fest.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja! Sie haben eben ausgeführt, Herr Senator, dass das Grundproblem das Kartenlesegerät sei. Nun habe ich Presseberichten entnommen, dass die Bundesregierung plant, diese Kartenlesegeräte breit einzusetzen, sage ich jetzt einmal ganz vorsichtig. Ist Ihnen bekannt, ob es sich dabei um die von Ihnen eben mit erheblichen Sicherheitsbedenken versehenen Geräte oder um die etwas sichereren Geräte handelt?

Bitte, Herr Senator!

Ich hoffe, dass die Bundesregierung die sicheren Geräte nimmt. Sicher bin ich aber nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja! Herr Senator, gibt es Situationen, in denen in bremischen Behörden diese Kartenlesegeräte in irgendeiner Form zum Einsatz kämen?

Bitte, Herr Senator!

Da muss ich nachfragen, das können wir vielleicht in der Deputation einmal ansprechen. Das sind wirklich Fragen für Experten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage! Da jetzt feststeht, dass zumindest einige Kartenlesegeräte sicherheitsrelevant problematisch sein könnten, gibt es die Möglichkeit, dass über das Stadt

amt oder andere Behörden darauf hingewiesen wird, doch lieber die sichere Variante mit einer eigenen Eingabetastatur zu verwenden?

Bitte, Herr Senator!

Ja, ich denke, das ist ein guter Hinweis, den ich gern aufgreife! Wir werden uns überlegen, wie wir das auch kommunizieren können.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die dritte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Private Waffen weiterhin auf dem Küchentisch?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Kollege Fecker!

Wir fragen den Senat: Erstens: Welche generellen Aussagen kann der Senat über die Form, Häufigkeit und Wirkung der bisherigen Kontrollen nach dem neuen Waffenrecht bei Besitzerinnen und Besitzern von Waffen treffen? Zweitens: Plant der Senat Veränderungen bei diesen Kontrollen, und welche Verbesserungen erhofft er sich davon?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach dem bisherigen Waffenrecht war eine Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen durch die Waffenbehörde vor Ort nur möglich, wenn begründete Zweifel bestanden. Nach den tragischen Ereignissen von Winnenden ist das Waffenrecht geändert worden. Kontrollen vor Ort durch die Behörden sind jetzt ohne begründeten Anlass möglich. Die Waffenbehörden in Bremen haben von diesen Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Ergebnisse zeigen, dass in hohem Maße gegen die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung verstoßen wird, sei es aus Unkenntnis oder aus Gleichgültigkeit. Eine Verstärkung der Kontrollen vor Ort erscheint daher unbedingt geboten. Die Erfahrungen der Behörden zeigen auch, dass die Waffenbesitzer vielfach bereit sind, auf den weiteren Besitz zu verzichten, wenn eine vorschriftsmäßige Sicherung zu Kosten etwa für die Beschaffung von Waffenschränken mit bestimmten Sicherheitsstufen führt. Damit leisten die Kontrollen gleichzeitig einen Beitrag, den Waffenbesitz in Privathaushalten zu vermindern. Zu Frage 2: Um kurzfristig möglichst viele Kontrollen vor Ort durchführen zu können, sollen zusätzlich zu den Bediensteten der Waffenbehörde des Stadt

amtes pensionierte Polizeibeamte eingesetzt werden. Durch diese zeitlich begrenzte Maßnahme soll die Sicherheit bei der Waffenaufbewahrung zügig verbessert werden. Der Senat weist darauf hin, dass flankierend zu den Kontrollen vor Ort auch durch Maßnahmen im verwaltungsbehördlichen Verfahren eine Überprüfung der sicheren Aufbewahrung stattfindet. Bei jedem Kontakt von Waffenbesitzern zur Waffenbehörde, gleichgültig aus welchem Grund, werden auch Nachweise über die sichere Aufbewahrung der Waffen verlangt, sofern diese noch nicht vorliegen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, gern! Herr Senator, in Bremen gibt es rund 7 900 Waffenbesitzer. Wenn man die Auftritte der Waffenlobbyisten nach dem Amoklauf von Lörrach sieht, dann ist stets einer der Kritikpunkte dieser Lobbyisten, dass die gesetzlichen Regelungen absolut in Ordnung seien und wir vielmehr ein Vollzugsdefizit hätten. Teilen Sie diese Einschätzung, oder sehen Sie nicht nach den Vorfällen in Lörrach die erneute Möglichkeit, das Waffenrecht zu novellieren?