Protocol of the Session on August 26, 2010

Ein Wort zur Koalition! Einen Antrag, der Ihnen und dem Senat so viel Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten überlässt, der lediglich fordert, eine Initiative zur Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben im Land Bremen entsprechend dem dänischen Smiley-System zu ergreifen, hätten Sie doch mit Kusshand annehmen müssen!

Stattdessen reichen Sie erst zwei Tage vor der Behandlung des Antrags im Plenum einen eigenen Antrag ein, mit dem Sie sich von vornherein in ein Korsett zwängen. Sie wollen eins zu eins das Modell aus Berlin-Pankow mit allen Vorteilen, aber auch mit allen Nachteilen übernehmen. Sie halten weiter an einem Internetpranger für sogenannte schmuddelige Gastronomiebetriebe fest, und zudem soll auf Bundesebene ein verpflichtendes System etabliert werden. Lebensmittelbetriebe berücksichtigen Sie in Ihrem Antrag gar nicht erst. Das ist unserer Auffassung nach wenig politisch, sondern vielmehr als aktionistisch anzusehen.

Das Ziel dieser beiden Anträge scheint zumindest das gleiche zu sein, Kollegin Dr. Mathes, der Weg dorthin leider nicht. Aus diesem Grund können wir uns bei Ihrem Antrag lediglich enthalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es jetzt gleich vorab zu sagen, im Prinzip hat Frau Nitz auch die Begründung geliefert, warum die Koalition den Antrag der LINKEN ablehnt. Er ist nämlich schwammig, unkonkret und nicht zielorientiert, und wir wollen die Welt verändern und hier keine Reden schwingen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Sie werden das auch gleich wahrnehmen, inwiefern unser Antrag in der Tat dem Ziel dient und keine reine Bekundung ist, dass man auch Verbraucherschutz möchte. Es ist heute so, dass die Mehrzahl der Verbraucher und Verbraucherinnen ein höchstes Maß an Transparenz und einen hohen Standard der Lebensmittelqualität und -hygiene wünscht.

Um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu verbessern und damit natürlich die Sicherheit für Verbraucher und Verbraucherinnen zu erhöhen, müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Die staatliche Lebensmittelkontrolle arbeitet zwar schon sehr gut, aber – und das konnten Sie auch dem aktuellen Jahresbericht von 2009 entnehmen, der sich gerade auch im parlamentarischen Verfahren befindet – es gibt eine hohe Beanstandungsquote von Betrieben im Lebensmittelgewerbe, nämlich von fast 70 Prozent. Ich halte eine Beanstandungsquote von nahezu 70 Prozent bei Lebensmittelbetrieben für zu hoch. Das heißt, hier müssen wir deutlich handeln, um zu erreichen, was selbstverständlich ist, nämlich dass der hygienische Standard auch eingehalten wird.

Wir Grüne wollen deswegen eine Verbesserung sowohl jetzt schnell auf Landesebene als auch dann auf Bundesebene. Wir wollen, dass in Anlehnung – Frau Nitz, vielleicht sollten Sie auch da noch einmal unseren Antrag richtig lesen – an das Modellprojekt in Berlin-Pankow die Positivkennzeichnung zusammen mit der Negativveröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle im Internet eingeführt wird.

Hintergrund ist, und das können Sie sich auch einmal anschauen, dass dort beim Modellversuch sehr gute Erfahrungen gesammelt wurden. So hat sich nämlich seit diesem Modellversuch die Anzahl der zu beanstandenden Restaurants erheblich verringert. Das heißt, hier müssen Sie sich das einmal bewusst machen, was der behördliche Weg über Mahnungen, Bußgeldverfahren et cetera nicht geschafft hat, das ist in der Tat allein mit der Androhung passiert, dass man dann auch im Internet entsprechend klassifiziert wird.

Dieser Eintrag ist eigentlich mitnichten ein Pranger, sondern er kann auch innerhalb kürzester Zeit gelöscht werden, sobald Verbesserungen eingetreten sind. Wir möchten, dass ein entsprechendes Projekt auch in Bremen umgesetzt wird, wenngleich – und das ist richtig – das eigentliche Ziel, das wir anstreben, eine rechtsverbindliche Kennzeichnung für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie insgesamt im Bundesgebiet in Analogie zu Dänemark ist.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich aber noch einmal deutlich machen, was der ganz wesentliche Grund dafür ist, warum das Projekt so, wie es in Berlin-Pankow durchgeführt wird, nicht nur zu

einer Verbesserung der hygienischen Situation führt, sondern auch dazu führt, dass man im Prinzip mit dem, was man ordnungsrechtlich macht, noch eine Unterstützung produziert. Um das noch einmal zu verdeutlichen, möchte ich den grünen Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner – er ist einer der Ideengeber dieses Modellprojekts in Pankow – zitieren:

„Meine Lebensmittelkontrolleure berichten schon seit geraumer Zeit, dass plötzlich Sachen möglich sind, die vorher, wenn überhaupt, nur über umfangreiche Rechtsstreitigkeiten oder Bußgelder durchsetzbar waren. Da wird dann tatsächlich einmal eine neue Lüftung angeschafft, weil die alte schon jahrelang verschlissen war. Vorher wurde nur mit Bußgeldern operiert, ohne dass wirklich etwas passiert ist. Die Veröffentlichung der Sünder ist ein probates Mittel, um tatsächlich Veränderung zugunsten von Hygiene, Sauberkeit und sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln herbeizuführen.“

Das heißt, auf der einen Seite steht das, was wir sowieso schon machen, nämlich dass die staatliche Lebensmittelkontrolle effektiver wird, das Ergebnis deutlich verbessert wird, indem die Anzahl zu beanstandender Betriebe reduziert wird. Auf der anderen Seite ist es so, in Dänemark – dieses rechtsverbindliche System, das ja der zweite Punkt unseres Antrags ist – sagen nach einer Auswertung von sechs Jahren mit dem System 97 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, das ist gut, diese Transparenz ist gut und richtig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn wir uns dann noch vor Augen halten, dass in Deutschland 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine solche Kennzeichnung oder Transparenz, was anderes ist es ja eigentlich nicht, auch haben wollen, muss man sich, finde ich, schnell – richtig, Frau Nitz – und zielorientiert auf den Weg begeben und kann nicht lange warten, denn Verbraucherschutz muss konkret in der Realität passieren und darf nicht eine reine Bekundung bleiben. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich höre schon das Raunen hier im Plenarsaal: Ach was, hier soll schon wieder ein Etikett eingeführt werden, um eine Klassifizierung eines Lokals oder eines Lebensmittelbetriebs zu deklarieren? Ich sage ja! Wir müssen eine solche Kennzeichnung haben, damit für die Verbraucherin––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

nen und die Verbraucher zweifelsfrei zu erkennen ist, welcher Betrieb hier die erforderlichen Hygienevorschriften – unter anderem Hygienevorschriften – erfüllt. Ich bin nicht dafür, dass man auch die verabreichten Speisen oder die Qualität des Menüs beurteilt. Dafür gibt es Feinschmeckerzeitschriften, die die Lokale entsprechend bewerten, die Kochlöffel ausgeben, Sterne vergeben et cetera.

Uns geht es darum, dass man den Betrieben, die durch die Landesinstitute geprüft werden, ein Siegel gibt – einen Smiley oder wie auch immer man dieses Siegel benennen möchte –, so dass man draußen deutlich erkennen kann, dieser Betrieb entspricht den Hygienevorschriften, da kann ich unbesorgt essen gehen. Ich muss mich nicht durch die Küche oder durch die Lagerung von Waren ekeln, sondern dies ist ein einwandfreier Laden, und die Verbraucherinnen und Verbraucher haben dann dort die Erkenntnis. Ich bin aber nicht dafür, wie die LINKEN geschrieben haben, dass so etwas alles gebührenfinanziert wird. Das sollte auch nicht als Begründung genommen werden, dadurch hätten wir als Staat oder als Stadt keine Ausgaben.

Ich bin dafür, dass wir hier in Bremen erst einmal auf freiwilliger Basis ein System einführen, so wie es hier die DEHOGA mit der Kennzeichnung oder mit dem Vergeben von Sternen an Hotels macht. Dort gibt es auch Kriterien, nach welchen Maßstäben die Sterne vergeben werden. Ich bin auch dafür, dass wir den Senat auffordern – und das steht auch in unserem Antrag –, sich auf Bundesebene für einen einheitlichen Standard einzusetzen, dass das einheitlich im gesamten Bundesgebiet eingeführt wird.

Daher glaube ich, dass wir mit einer derartigen Kennzeichnung die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Betreten von Gaststätten oder Restaurants, aber auch bei den Lebensmittel verarbeitenden Betrieben nehmen, dass wir hier eine Sicherheit schaffen – eine vermeintliche Sicherheit, das gebe ich ehrlicherweise auch zu –, aber zumindest eine Beruhigung erreichen können, dass die Menschen wissen, ich kann beruhigt in diesem Laden einkaufen, ich kann beruhigt in dieser Gaststätte essen gehen, weil die Einhaltung der Hygienevorschriften in diesem Betrieb einwandfrei ist, da dies durch das entsprechende Amt bei der jährlich vorzunehmenden Überprüfung testiert wurde.

In diesem Sinn glaube ich, dass wir, ähnlich wie das in Berlin-Pankow gemacht wird – Frau Kollegin Dr. Mathes hat es ja schon ausführlich dargelegt, darum möchte ich auf die Einzelheiten nicht weiter eingehen –, hier in Bremen auch so verfahren sollten, und abschließend, wie gesagt, zu Punkt zwei dieses Antrages, dass wir hier bundeseinheitliche Richtlinien bekommen, um das hier durchzuführen. Insofern bitte ich das Haus, diesem Antrag eine breite Mehrheit zu geben! – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da war ich so fasziniert von der Reiseeinladung von Frau Nitz, dass ich fast vergessen hätte, mich bei Ihnen zu melden. Dann wollte Frau Dr. Mathes gleich die ganze Welt erobern, das fand ich auch sehr spannend.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das war der Sinn der Rede!)

Ja, ich sage ja, ich war ganz begeistert!

Ich möchte von unserer Seite trotzdem noch einige Bedenken anmelden, obwohl Sie ja alle wissen, wir sind uns im Grunde genommen – bis auf Nuancen – in diesem Haus alle einig: Verbraucherinformation muss transparenter, verständlicher und vor allen Dingen auch unbürokratischer werden.

(Beifall bei der FDP)

Verbraucherschutz hat auch für die FDP einen sehr hohen Stellenwert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an unseren Antrag, Zertifikat ausgezeichnet generationenfreundlich, den wir hier ja auch gemeinsam einstimmig verabschiedet haben.

(Beifall bei der FDP)

Sind die von mir soeben genannten Ziele aber auch mit den beiden heute vorliegenden Anträgen zu erreichen? Ich habe da gewisse Zweifel. Beide sind ein wenig zu kurz gesprungen. Der erste sehr, der zweite nicht mehr ganz so kurz gesprungen! In beiden Fällen hat man sich mit dem dänischen Modell offensichtlich, so finde ich zumindest, nur sehr oberflächlich beschäftigt, die Voraussetzungen für eine Einführung aber bei uns ausgeblendet. Man muss erst einmal einiges an Voraussetzungen schaffen, wenn man wirklich ernsthaft über dieses Modell nachdenken möchte. So einfach stellt sich die Verbesserung und Vereinfachung in der Realität eben leider nicht dar. Das hat unser Wirtschaftssenator, glaube ich, vorgestern relativ deutlich in der Fragestunde zum Ausdruck gebracht. Das erste Problem: Das derzeitige Verbraucherinformationsgesetz ist intransparent, bedarf also vor der Einführung eines Smiley-Systems einer grundlegenden Novellierung. Eine Zusammenführung des Verbraucherinformationsgesetzes mit dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu einem einheitlichen Gesetz wäre im Sinne des Verbraucherschutzes sinnvoll, ich meine sogar notwendig. Das Nebeneinander unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verfahren ist im Übrigen für die Verbraucher zu undurchsichtig und im interna

tionalen Vergleich auch ein deutscher Sonderweg, den wir abschaffen müssen.

Das dänische Smiley-System – Sie nannten es, im Jahr 2001 eingeführt –, ist, zugegeben, auf den ersten Blick eine schnelle Orientierung für den Verbraucher. Aber ist es auch sinnvoll und belastbar? Meine erste These dazu: Die Verbraucher werden heute schon von unterschiedlichsten Labels und Kennzeichnungen erschlagen. Führt das zu besserer Orientierung? Ich meine eher: Fehlanzeige! Das Ergebnis einer spontanen Umfrage im Freundeskreis zeigte dann auch: Smiley – was ist das, sind sie besonders freundlich? Viel mehr kann man damit eigentlich nicht anfangen. An Hygiene oder Ekelfleisch dachte in diesem Zusammenhang niemand.

Weitere Probleme: Gerade im Gastronomiebereich wechseln die Inhaber und die Küchenchefs und -chefinnen schneller, als jede Kontrolle derzeit möglich ist. Wer kontrolliert, ob nach einem solchen Wechsel der Smiley entfernt wird? Wer kontrolliert das bei eventuellen Beanstandungen? Führt die erste Kontrolle mit Beanstandungen zu einer Aberkennung, auch wenn viele Kontrollen vorher zu keinen Beanstandungen geführt haben? Der Bürokratieaufwand ist sehr hoch.

Was soll nun unter dem Smiley stehen? In Dänemark stehen dort die Beanstandungen und dann die Stellungnahme des jeweiligen Betriebes. Das alles steht nicht an der Eingangstür, sondern gut sichtbar im Lokal, im Geschäft. Der Betrieb hat dann aber auch einen Anspruch – und jetzt kommt eigentlich, was ich kritisiere – auf eine schnelle Nachkontrolle innerhalb von sechs Monaten, und wenn er es schneller haben möchte, auf eine sofortige Nachkontrolle, die er dann allerdings selbst bezahlen muss. Eine dreimalige Kontrolle pro Jahr ist in Dänemark in gastronomischen Betrieben die Realität. Auf die Personalknappheit hier bei uns gehe ich gleich noch ein! Das dänische Modell aus dem Jahr 2001 ist ein Vierstufenmodell plus, also im Grunde genommen sogar fünf Stufen. Neben den vier Smiley-Formen gibt es nämlich auch noch den Elite-Smiley, den man verliehen bekommt, wenn man vier Prüfungen anstandslos überstanden hat. Damit kann dann auch der Verbraucher Vertrauen schöpfen und aufbauen.

Doch was wollen die Antragsteller? Die Einführung ohne Schaffung der notwendigen Voraussetzungen? Am Dienstag in der Fragestunde wurde ja schon kräftig über Sinn und Zuverlässigkeit einer Negativliste im Internet gesprochen. Eine Negativliste nur bei Beanstandungen der Lebensmittel- und Hygienekontrollen? Nein, dann aber doch wohl auch die schwarzen Schafe bei den Banken und Finanzdienstleistern nennen, die manchen in den finanziellen Ruin getrieben haben! Eine Steuersünderdatei im Internet! Wer lässt seine Immobilien verwahrlosen, oder auch, wer zahlt die Miete nicht? Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Was sagt unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Sommer,

dazu? Die Meinung des Düsseldorfer Kreises der Datenschützer zu einem von mir genannten Beispiel ist mir zumindest bekannt und deutet darauf hin, dass derartige Negativlisten unter datenschutzrechtlichen Aspekten sicherlich äußerst bedenklich sein dürften. Es ist deswegen für uns auch sehr problematisch, der Ziffer 1 Ihres Antrags zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Aus dem Jahresbericht 2009 der Senatorin für Gesundheit zum Thema gesundheitlicher Verbraucherschutz, Seite 18, wird deutlich: In Bremen werden jährlich rund 10 000 Lebensmittelkontrollen notwendig. Dabei lässt sich aus diesem Bericht die branchenspezifische Kontrolldichte leider nicht entnehmen. Ich komme gleich zum Schluss! Unser Wirtschaftssenator musste am Dienstag auf meine Nachfrage in der Fragestunde leider auch passen. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass die Kontrollhäufigkeit in der Gastronomie mindestens bei dreimal pro Jahr liegen muss. Wir haben nicht genügend Kontrolleure in Bremen, es reicht einfach nicht aus, mindestens zwei Personen fehlen, das können Sie in dem Bericht auf Seite 18 nachlesen. Vor weiteren Überlegungen ist hier erst einmal nachzubessern, dann können wir gemeinsam über bessere Transparenz nachdenken.

Quintessenz: Immer zuerst den ersten, dann den zweiten Schritt gehen! Beim ersten wären wir dabei, beim zweiten nicht, Ziffer 1 leider nein, Ziffer 2, da wären wir dabei, aber das kann sich ja ändern, wenn ein gutes Konzept vorgelegt wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich darf es vorweg sagen, ein hoher Standard in der Lebensmittelqualität, in der Hygiene sowohl in gastronomischen Betrieben als auch im Fachhandel ist für uns unverzichtbar. Wenn es um Projekte und Maßnahmen geht, die in der Tat oft kritisierte Situation in den Küchen zu verbessern, so haben Sie uns an Ihrer Seite. Aber bei den Initiativen, die wir in dieser Bürgerschaftssitzung debattieren, geht es doch einigermaßen durcheinander, und sie sind wenig durchdacht und auch wenig konstruktiv.

Frau Nitz, Sie plädieren in Ihrem Antrag für das dänische System. Ich glaube, es ist hier schon erwähnt worden, die Dänen haben landesweit ein verpflichtendes Smiley-Kontrollsystem eingerichtet, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und das ist eben in Deutschland rechtlich weder auf Bundes- noch auf Landesebene möglich. Das heißt in der Konsequenz, dass ein lachender oder auch ein trauriger Smiley für gute oder schlechte Küchen und für gut oder schlecht geführte Gaststätten nur auf freiwilliger Basis möglich ist, und deswegen können wir Ihrem Antrag nicht folgen.

Liebe Koalitionäre, Sie beantragen nun ein Projekt, wie es Berlin-Pankow durchführt. Der Wirtschaftssenator hat sich dazu vorgestern irgendwie skeptisch geäußert, abgestimmt haben Sie das wohl mit ihm nicht. Der Wirtschaftssenator sieht eine ganze Menge Schwierigkeiten bei dem Smiley-Bewertungssystem. Er hinterfragt auch, ob es überhaupt belastbare Aussagen über einen Nutzen gibt, und er erwähnt, dass gerade die Freiwilligkeit dazu führt, dass eine realistische Einschätzung im Wettbewerb durch den Bürger kaum möglich ist. Ich füge noch hinzu, dass eine Verwässerung der Qualitätskennzeichnung durch allzu viele Smileys oder andere Bewertungen dem Verbraucher auch nicht gerade hilft.