Protocol of the Session on October 17, 2007

Frau Zypries hat daher im September einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einige sinnvolle Maßnahmen enthält. Ich sage Ihnen die Eckpunkte in Kürze, damit Sie dann auch unseren Antrag besser verstehen. Der Verbraucher bekommt mehr Möglichkeiten, Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, zu widerrufen, so zum Beispiel bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften, bei Wett- und Lotteriediensten. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung seines Widerrufsrechts in Textform erhalten hat, Verstöße gegen das bestehende Verbot können mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden, und letztendlich dürfen die Rufnummern nicht mehr unterdrückt werden, damit der Anrufer ermittelt werden kann.

So weit, so gut! Mit diesem Gesetzentwurf ist die Bundesministerin auf einem richtigen Weg, aber das angekündigte Maßnahmenpaket reicht uns, der CDUFraktion, noch nicht aus. Wir halten ein schärferes Vorgehen für geboten, um diese unlautere Telefonwerbung zu unterbinden. Ganz entscheidend ist für uns, dass telefonisch abgeschlossene Verträge schriftlich vom Verbraucher bestätigt werden müssen. Entscheidend ist für uns auch, dass der Verbraucher in Paragraf 8 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eine eigenständige Anspruchsberechtigung bekommt, also selbst auch nach diesem Gesetz klagen kann.

Ähnlich sieht das auch die Verbraucherschutzministerkonferenz. Auch sie verlangt eine schriftliche Bestätigung, fordert aber zusätzlich, eine bundesweite Informationskampagne gemeinsam mit den Ländern und den Verbraucherschutzzentralen auf den Weg zu bringen, um die Verbraucher für ihre Rechte zu sensibilisieren.

Die CDU-Fraktion kann sich deshalb nicht zufriedengeben mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. Wir fordern daher den Senat auf, im Bundesrat eine Ergänzung dieses Entwurfs zu erwirken, der insbesondere Punkt 2 unseres Antrags beinhaltet. Über diesen Antrag hinaus wäre es natürlich wünschenswert, wenn auch in Bremen diese Vorschläge der Verbraucherschutzministerkonferenz aufgegriffen würden und hier gemeinsam mit der Verbraucherschutzzentrale eine Informationskampagne umgesetzt würde.

Lassen Sie mich allerdings im Zusammenhang mit dieser Verbraucherschutzministerkonferenz noch eine Anmerkung am Rande machen! Laut Protokoll hat Bremen an dieser Sitzung nicht durchgängig teilgenommen. Es ist das erste Mal, dass Bremen hier nicht von Anfang bis Ende dieser Konferenz seine Gedanken, seine Vorschläge eingebracht hat. In den letzten

Jahren sind wir immer präsent gewesen, und es wundert mich schon, dass Bremen hier dieses Herzensanliegen, das ja Rot-Grün immer signalisiert, Verbraucherschutz als besonderer Schwerpunkt dieser Koalition, nicht eingebracht hat, wie es möglich gewesen wäre.

Ich freue mich, dass unser Antrag Zustimmung im Regierungslager gefunden hat, dass Rot-Grün uns hier unterstützt. Ich muss noch ein kurzes Wort zum Antrag der FDP sagen. Im Prinzip ist es natürlich richtig, dass wir uns auch, wenn wir das denn können, gegen Callcenter wehren sollten, die in Shanghai sitzen und Firmen auf den Malediven vertreten, nur ist das, glaube ich, eine Nummer zu groß für uns. Ich denke, dass das die EU betrifft und diese hier tätig werden muss. Insofern finde ich es gut, wenn wir hier einige ganz konkrete Punkte benannt haben und diese auch wirklich durchsetzen können. Insofern bitte ich Sie sehr herzlich, unserem Antrag zuzustimmen. Den Antrag der FDP lehnen wir ab. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles ist gesagt worden, insofern will ich mich da auch nicht wiederholen. Ich freue mich, dass wir hier im Haus einen großen Konsens herstellen konnten, was diese Thematik angeht. Jeder von Ihnen hat sicherlich schon einmal Anrufe zu Zeiten bekommen, zu denen er nicht damit gerechnet hat, dass das Telefon schellt, und im Handumdrehen haben Sie auf einmal für zwei Jahre die „Bäckerblume“ abonniert, ohne dass Sie das wussten. Es gibt da auch andere Zeitschriften, ich will da nicht diese Zeitung diskreditieren, aber nur um das einmal zu illustrieren, wie das mitunter abläuft!

Ich bin dankbar, dass Frau Zypries diesen Gesetzentwurf eingebracht hat. Das, was wir jetzt hier gemeinsam in diesem Haus auf den Weg und dann über den Bundesrat einbringen, ist flankierend zu dem Antrag der Bundesregierung. Frau Winther hat recht mit der Bitte an den Senat, hier gemeinsam mit der Verbraucherzentrale eine Informationskampagne zu starten, weil viele doch gar nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

Damit Sie sich überhaupt einmal die Tragweite dieser Telefonwerbung vor Augen halten können, will ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus einer FORSAUmfrage zitieren. Da hat man an zwei Tagen Ende August rund 1000 Leute befragt.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Per Telefon höchstwahrscheinlich!)

Von diesen 1000 Leuten sind 64 Prozent in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unterneh

men angerufen worden. Auffallend ist, dass davon insbesondere die ältere Generation betroffen war. Die Quote steigt bei den Älteren auf rund 78 Prozent. 86 Prozent fühlen sich durch unaufgeforderte Werbeanrufe belästigt – das kann ich nur bestätigen –, 49 Prozent geben an, heute mehr Werbeanrufe zu bekommen als vor 2 Jahren. In der Tat ist es ein günstiges Werbemedium, und das wird auch reichlich genutzt. 98 Prozent sind der Meinung, dass Verträge, die aufgrund unerlaubter Telefonwerbung geschlossen werden, nicht beziehungsweise nur nach einer schriftlichen Bestätigung gültig sein sollten. Genau das ist die Zielrichtung, die dieser Gesetzentwurf beabsichtigt, den wir hier insgesamt im Hause unterstützen.

Zu dem ergänzenden Antrag der FDP-Fraktion: Ich weiß nicht, wie das vom Ablauf her gemacht werden soll, hier einen gewissen Schutz vor Cold Calling von Anbietern aus anderen Staaten sicherzustellen. Die Frage ist, das ist auch eine Überlegung, die Frau Kollegin Winther angestellt hat, dass wir das dann international entsprechend über die EU einbringen sollten. Ich finde, das, was wir insgesamt bisher hier zur Beschlusslage vorlegen, ist eine Ergänzung zu einem Gesetzentwurf, die den Schutz der Verbraucher sehr ernst nimmt. In dieser Hinsicht bitte ich um breite Unterstützung für diesen gemeinschaftlichen Antrag. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist gut nachvollziehbar, wie die Vorredner schon erläutert haben, dass der Verbraucher nach dem momentanen Stand der Gesetzgebung völlig unzureichend geschützt ist, dass sich da also etwas ändern muss. Der Gesetzentwurf auf Bundesebene wird von uns auch begrüßt. Wir werden von daher auch diesen Antrag hier in der Bürgerschaft mit unterstützen.

Wir sind auch der Meinung, dass besonderer Wert darauf gelegt werden sollte, dass die Verbraucher eigenständige Anspruchsberechtigte sind, dass sie also erstmals selbst dagegen klagen können, was bisher nicht der Fall gewesen ist. Natürlich finden wir, es ist auch eine gute Regel, wenn die Verträge erst einmal in einer schriftlichen Bestätigung noch einmal zurückgeschickt werden müssen, das finden wir auch ziemlich gut.

Wir selbst sind allerdings der Meinung, wenn man sich mit diesem Gewerbe einmal ein bisschen beschäftigt hat, Frau Winther hat ein paar Ausführungen dazu gemacht, dass ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro etwas zu gering ist, wenn man dagegen rechnet, wie viel Gewinn in dieser Branche durch diese Telefon–––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

anrufe gemacht wird. Ansonsten werden wir dieser Initiative hier zustimmen.

Zum Schluss möchte ich noch einmal deutlich sagen: Es wird auch wichtig sein, dass die Information wirklich zu den Verbrauchern kommt. Wenn das mit dieser Verbraucherschutzkonferenz nicht funktioniert, dann müsste man spätestens in der nächsten Sitzungsperiode sich noch einmal Gedanken darüber machen, wie wir in Bremen selbst sicherstellen können, dass die Informationen auch wirklich alle Verbraucher bekommen und Recht eben nicht nur ein Recht bleibt, sondern ein Recht ist, von dem die Leute wissen, dass sie es verwenden können. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja schon erwähnt worden: Auch wir Grünen tragen den Antrag mit, um eine Unterbindung des unzulässigen Telefonmarketings zu erreichen. Eine solche Gesetzesnovelle mit dem jetzt von CDU, SPD und Grünen gemeinsam getragenen Antrag, worüber ich mich sehr freue, mit den zusätzlichen flankierenden Maßnahmen ist ganz dringend erforderlich zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Ich muss erwähnen, auch ich gehöre zu diesen 86 Prozent, die total genervt sind von den unerlaubten Anrufen. Man konnte ja auch in der Presse verfolgen, dass man alte Menschen dermaßen über den Tisch zieht, was ich wirklich verantwortungslos finde. Zudem erreichen mich solche Anrufe regelmäßig freitags nach 20 Uhr, wenn man endlich einmal denkt, man sitzt und kann auch vielleicht einmal in der Woche gemütlich einen Film schauen, und schon geht das Telefon, und es kommt so ein Anruf, der einen absolut belästigt. Von daher denke ich, das ist dringend erforderlich, und ich danke auch der CDU hier an der Stelle für diese Initiative!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich möchte aber auch noch einmal erwähnen, dass die Ursache für diese Belästigung vor allem natürlich die schwarzen Schafe in der Callcenter-Branche sind, und dass diesen nicht Einhalt geboten wird, ist der Hintergrund, dass wir erhebliche Lücken haben bei den Vollzugs- und Sanktionsregeln im Wettbewerbsrecht. Diese Lücken zu schließen ist Ziel einerseits der ja schon jetzt angekündigten Gesetzesnovelle auf Bundesebene, und es ist auch Ziel, dies noch weiter zu verbessern durch die Initiative, die Bremen ergreifen soll über den Bundesrat und andere Möglichkeiten, sich auf Bundesebene einzumischen.

Ich will an der Stelle nicht auf die einzelnen Maßnahmen eingehen, Frau Winther hat sie deutlich geschildert. Ich möchte nur noch einmal hervorheben

und betonen, dass insbesondere die Forderung des Bußgeldes in Höhe von 50 000 Euro eine alte grüne Forderung ist. Unsere Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Antrag am 31. Januar dieses Jahres eingebracht.

Hier vielleicht auch noch einmal zu Herrn Erlanson, da komme ich auch zu weiteren eigentlich grünen Wünschen, was wir zusätzlich wollen: Die Frage ist hier nicht, ob das Bußgeld noch weiter zu erhöhen ist, sondern das ist, glaube ich, angemessen. Was die Grünen eigentlich zusätzlich wollen, ist eine Gewinnabschöpfung. Deswegen haben wir konkret noch die Forderung, dass man den Verschuldungsmaßstab in Paragraf 10 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb so fassen sollte, dass das Instrument der Gewinnabschöpfung bereits greift, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig handelt. Wir wollen, dass diese abgeschöpften Gewinne zur Finanzierung der Verbraucherschutzarbeit verwendet werden und dass in staatlichen Unternehmen und Aufsichtsräten darauf hingewirkt wird, dass das gesetzliche Telefonwerbeverbot auch dort ausnahmslos eingehalten wird. Nichtsdestoweniger, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir Abstand davon genommen, jetzt auch das noch in diesen Antrag hineinzufrachten.

Wir wollen, dass ein deutliches Signal für die zentralen Forderungen oder ergänzenden Maßnahmen mit breiter Mehrheit von hier aus an den Bund gesendet wird und dass wir nicht letztendlich dann doch wieder so einen Trümmerhaufen von Forderungen bekommen, die keine deutliche Linie mehr erkennen lassen. Wir werden als Grüne das natürlich auch weiter versuchen einzubringen. Trotzdem nehmen wir im Sinne eines solchen gemeinsamen Antrags und eben auch dessen, was die zentralen Forderungen sind – ich denke, die sind hier gerade auch enthalten –, jetzt davon Abstand, das auch noch einzubauen. Das ist übrigens auch eine weitere Begründung neben der, die Frau Winther schon gebracht hat, warum wir den FDP-Zusatzantrag ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Angeordnete Möllenstädt.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Sogenannte kalte Anrufe, Cold Calls, die dazu dienen, Neukunden zu gewinnen, sind zu Recht wegen Kundenfangs durch Belästigung verboten. Obwohl Cold Calling verboten ist, hat die Anzahl der kalten Anrufe in den vergangenen Jahren weiter zugenommen, die Gesellschaft für Konsumforschung beziffert deren Anzahl mit über 300 Millionen unaufgeforderter Anrufe pro Jahr. Der Ansatz der Werbebranche, sich durch einen Ehrenkodex selbst Maßnahmen aufzuerlegen, die es schwar

zen Schafen schwerer machen, ist aus unserer Sicht ein Erfolg und ein vielversprechender Weg. So stellt eine Eintragung der eigenen Rufnummer in die sogenannte Robinson-Liste durch einen monatlichen Abgleich der Kundendaten sicher, dass zumindest seriöse Telefonmarketinganbieter nicht mehr anrufen. Den Vorschlag der Bundesjustizministerin, dass unerwünschte Werbung am Telefon künftig mit einem Bußgeld geahndet werden soll, findet ebenfalls grundsätzlich unsere Unterstützung. Unternehmen, die nachweisbar illegale Telefonanrufe betreiben, müssen in die gesetzlichen Schranken verwiesen werden, auch durch höhere Bußgelder. Weiterhin muss flankierend das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gestärkt werden. Nur wenn sich Verbraucher aus derart geschlossenen Verträgen auch problemlos durch Widerruf wieder lösen können, sinkt der Anreiz für die Industrie und die Werbebranche, solche Methoden zu nutzen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Erweiterung des Unterlassungsanspruchs nach Paragraf 8 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, der bislang nur Mitwerbern, geeigneten rechtsfähigen Vereinen, qualifizierten Einrichtungen oder den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise den Handwerkskammern offensteht, halten wir ebenfalls für sinnvoll. Deswegen wird auch die FDP-Fraktion diesem Antrag zustimmen. Wir halten das Ansinnen durchaus für richtig. Allerdings, und das begründet auch unseren Änderungsantrag, ist für uns unbeantwortet geblieben, wie Bußgelder jenseits der deutschen Grenzen wirklich wirksam durchgesetzt werden können. Nach unserem Eindruck und auch nach Einschätzung der Experten agiert ein nicht unerheblicher Teil der unseriösen Anbieter bewusst vom Ausland auf dem deutschen Markt. Es ist ein ganz zentraler Punkt, ob Sie hier einen zahnlosen Tiger schaffen und nur symbolisch dem Verbraucher hier vorhalten wollen, Sie würden etwas tun, oder ob man tatsächlich erwarten kann, dass sich dort etwas ändert. Wir glauben, man darf die Erwartung an eine Bundesregierung haben, dass sie sich auf internationalem Parkett dafür einsetzt, dass auch hier Regelungen entwickelt werden, denn dies ist ja nicht nur das Interesse der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern es sollte auch ein internationales Thema sein. Ich bin mir ziemlich sicher oder ich vermute, dass es daran liegt, dass die Fraktionen von CDU und SPD ihrer eigenen, doch etwas schwächlich agierenden Bundesregierung nicht sehr viel zutrauen, dort wirklich etwas zu erreichen.

(Beifall bei der FDP – Abg. Frau B u s c h [SPD]: So bekommt man erst recht keine Zu- stimmung!)

Wenn Sie das so meinen und deshalb unserem Antrag nicht zustimmen, dann glaube ich gern, dass Sie das auch tun werden vor diesem Hintergrund.

Ich will Ihnen aber auch deutlich sagen: Belassen Sie es nicht bei reiner Symbolikpolitik! Das Anliegen ist ein wichtiges, es ist auch für uns als Liberale etwas Wichtiges. Wir sind die Partei des Verbraucherschutzes,

(Lachen bei der SPD – Glocke)

deshalb geht unser Antrag hier weiter als Ihrer, und deshalb können wir uns auch erlauben, diese Forderung hier deutlich zu artikulieren im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Herr Kollege Möllenstädt, gestatten Sie eine Frage der Abgeordneten Frau Dr. Mathes?

Bitte, Frau Dr. Mathes!

Herr Möllenstädt, haben Sie denn wenigstens eine Idee, wie man das sicherstellen sollte, was Sie hier fordern? Dass das notwendig ist, sehen wir auch, aber wir halten genau das für Symbolik, das aufzunehmen, hier eine Forderung zu stellen, etwas sicherstellen zu wollen, was man überhaupt nicht kann. Wenn Sie das fordern, dann müssen Sie zumindest eine Idee haben, auf welchem Weg, über welche Gesetzesschienen und über welche Ebenen, und schon gar nicht über eine Bundesinitiative, sondern das muss vor allen Dingen auf europäischer Ebene geregelt werden.

Frau Kollegin, ich bin völlig Ihrer Meinung, die Sie angedeutet haben, dass das ein Thema für die internationale Ebene ist. Da fangen wir einmal mit der EU an.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, dass Deutschland da sehr gute Möglichkeiten hat, im Wettbewerbsrecht solche Dinge auch mit den Partnern in der Europäischen Union zu verhandeln. Ich glaube auch, dass es unsere Aufgabe als Landesparlament ist, da wir an der Gesetzgebung mitwirken, auch derartige Impulse zu geben. Das denke ich schon, diesen Anspruch sollte man haben. Was die darüber hinausgehende internationale Ebene angeht: Es gibt viele bilaterale Gespräche, die laufend geführt werden mit anderen Staaten, auch in Welthandelsfragen und Ähnlichem auf multilateraler Ebene. Lassen Sie uns doch einmal die Chance wahrnehmen, diese Punkte, die für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig sind, dort mit zu thematisieren! Aber Sie verweigern sich dem. Sie sagen, wir wollen nicht einmal die Bundesregierung auffordern, das zu tun, und ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger haben den Anspruch, dass das getan wird.

(Beifall bei der FDP)

Ich denke, wenn man das wirklich fair machen will, dann gehört es auf diese Ebene. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich habe immer die Erwartung gehabt, dass die Grünen genug im Leben stehen und wissen, dass wir eine Welt sind – das thematisieren Sie ja an vielen anderen Stellen auch –, und wir sind mit Ihnen einer Meinung, wenn wir über Globalisierung reden, das ist etwas, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, aber das gilt eben auch hier. Wir sind auch hier nicht ein Eiland, auf dem man nationale Gesetzgebung machen kann und damit wirklich Erfolge erzielt, sondern gerade in diesem Bereich – –.

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen] meldet sich zu einer Zwischen- frage. – Glocke)