(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen] meldet sich zu einer Zwischen- frage. – Glocke)
(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Die entscheidende Frage ha- ben Sie nicht beantwortet! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Gehen Sie mit den Ver- brauchern auch so um?)
Wir sind kein isoliertes Eiland, und gerade, wenn es um moderne Techniken und deren Nutzung geht, sollte klar sein, dass wir das auf internationaler Ebene nur gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern erreichen können. Deshalb nehmen Sie bitte an, dass wir ein Stück weit gern darüber hinausgehen wollen in dem, was wir der Bundesregierung hier mitzugeben gedenken als unseren Auftrag. Ich habe die Hoffnung, dass Sie sich dem nicht verschließen und dem Antrag der FDP hier zustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der großen Einigkeit, die wir hier im Prinzip über dieses Thema haben, erlauben Sie, dass ich mich dann auch sehr kurzfasse! Dieser Antrag stimmt in vollem Umfang mit der Position des Senats überein. Wir sind der Meinung, dass klare Maßnahmen gegen aggressives Telefonmarketing zu treffen sind, und das sind die Maßnahmen, die hier beschrieben worden sind. Deswegen kann ich dazu sagen, der Senat begrüßt die Initiative der Bundesjustizministerin und die Aktionen und Aktivitäten der Verbraucherschutzministerkonferenz.
Ich will auch gern dazu sagen, dass wir am nächsten Tag festgestellt haben, es ist bedauerlich, dass bei diesem Tagesordnungspunkt kein bremischer Vertreter mehr anwesend war. Wenn das das erste Mal war –
das weiß ich nicht! –, dann werden wir sicherstellen, dass es auch das letzte Mal ist. Wir haben sofort im Ressort festgelegt, dass künftig bei Verbraucherschutzministerkonferenzen, in denen es um wirtschaftlichen Verbraucherschutz geht, auch ein Vertreter des Wirtschaftsressorts anwesend sein wird.
Aber wenn es das erste Mal ist, offensichtlich war es bisher ja noch nicht der Fall! Aber okay, das soll nicht wieder passieren!
Eindeutig und klar ist hingegen, dass wir die Positionen der Verbraucherschutzministerkonferenz hier ganz klar vertreten, und deswegen wird der Senat auch diesen Antrag unterstützen. Man kann die Frage stellen, ob wir unbedingt eine eigenständige Bundesratsinitiative machen sollten, aber das können wir auch machen. Ich glaube, dass wir in diesem Verfahren diese Position durchsetzen können, und wir werden uns als Senat dahinterstellen. – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, vor der Abstimmung möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Fraktion der FDP den zurückgezogenen Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nummer 17/101 wiederaufleben lassen hat. Der Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nummer 17/103 ist zurückgezogen, sodass ich jetzt über den Änderungsantrag mit der DrucksachenNummer 17/101 abstimmen lasse.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der FDP abstimmen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 17/102, Neufassung der Drucksache 17/56, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Begründung, Deutschland habe nach dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des sogenannten Ostblocks keine Feinde mehr, die eine Bedrohung darstellen würden für unsere Zivilbevölkerung, hat der Bund Zug um Zug seit Anfang der Neunzigerjahre den Zivilschutz und damit verbundene entsprechende Einrichtungen wie Schutzräume und Bunker aufgegeben. Auch im Bundesland Bremen wurden auf Veranlassung politischer Entscheidungsträger öffentlicher Schutzraum und Schutzraumkonzepte eingemottet. Über mehr als 130 bombensichere Luftschutzbunker verfügte allein die Stadt Bremen, und über Jahrzehnte hieß es, es sei die Pflicht des Staates, durch Ausbaumaßnahmen den Schutz und die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern vor Angriffen durch biologische, chemische oder atomare Waffen zu gewährleisten.
Entsprechende Wartungsarbeiten und Notfallübungen des ZBV, des Technischen Hilfswerks und anderer Organisationen sollten sicherstellen, dass im Falle eines Falles möglichst große Teile der Bevölkerung Zuflucht finden könnten. Zivilschutz ist Lebensschutz und wurde immer wieder betont, es wurde bei jeder Gelegenheit betont, jetzt scheint dieses Verantwortungsbewusstsein gegenüber Normalbürgern nicht mehr gefragt zu sein.
Die von der Gesellschaft für Bremer Immobilien verwalteten Hochbunker etwa, die sich in bremischem Besitz befinden, sollen möglichst teuer an Privatpersonen verscherbelt werden, weil sie angeblich über
flüssig sind, weil Bremen pleite ist und jeden Euro braucht. Deutschland und somit auch unser ZweiStädte-Staat habe angeblich nur noch Freunde außerhalb der Grenzen, Friede, Freude, Eierkuchen, da bedarf es natürlich keiner Schutzräume mehr. Entsprechend will auch der Bund mit den sich in seinem Besitz befindenden Bunkern, die sich in etlichen Stadtteilen befinden, per Verkauf Reibach machen, meine Damen und Herren.
Man fasst sich doch an den Kopf! Während jedes flächendeckende öffentliche Schutzraumkonzept bundesweit als überflüssig und nicht mehr zeitgemäß beiseite geschoben wird, warnt der zuständige Bundesinnenminister Schäuble von der CDU gleichzeitig vor einem möglichen Terroranschlag nuklearer Art. Damit nicht genug, er redet solche Attacken geradezu herbei. Ich zitiere: „Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann ein solcher Anschlag kommt und nicht mehr, ob!“
Meine Damen und Herren, dass ausgerechnet das Ministerium des Herrn Schäuble am 7. Mai 2007 den Bunkerausstieg beschlossen hat, kann doch nur als grotesk bezeichnet werden. Man fragt sich doch, was den Mann angesichts seiner Bekundungen in puncto Gefahr durch Terroristen antreibt, auch noch die letzten rund 2000 für den Zivilschutz bereitgehaltenen Bunker und Schutzräume im gesamten Bundesgebiet aufzugeben, zumal mangelndes Verantwortungsbewusstsein politisch Verantwortlicher bereits dazu geführt hat, dass allenfalls nur zwei Prozent der Bevölkerung ein Schutzraumplatz zur Verfügung stehen würde, das heißt also, 98 Prozent der Menschen nicht!
Angebracht wäre ein Blick in die Schweiz. Dort gibt es aktuell über 270 000 Personenschutzräume und 3500 Schutzanlangen, also 95 Prozent der Bevölkerung können in Sicherheit gebracht werden. Hinzu kommt, dass sich die Schweizer Regierung konsequent aus allen Konflikten heraushält im Gegensatz zur Bundesregierung, die unsere Bundeswehr für die US-Interessen mit Kampfauftrag in fremde Kriegsund Krisengebiete schickt und damit den Hass von Völkern, die Deutschland stets freundlich gegenüberstanden, geradezu züchtet. Meine Damen und Herren, es darf nicht sein, dass verantwortliche Politiker unser Volk durch ihre USA-Hörigkeit in Gefahr bringen und gleichzeitig die Aufgaben des flächendeckenden öffentlichen Schutzraumkonzeptes sträflich vernachlässigen!
Im Sinne des vorliegenden Antrags muss es also darum gehen, alles Denkbare zum Schutz unserer Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen auch in Bremen und Bremerhaven zu ergreifen. Deshalb sei noch einmal festgestellt, die Beseitigung der für den Zivilschutz errichteten Bunker und Schutzräume ist unverantwortlich. Ein umfassender Ausbau dieser Einrichtungen wäre also dementsprechend unverzichtbar und dringend erforderlich. Darum stimmen Sie meinem Antrag zum Schutz der Bremer und Bremer
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Tittmann, inhaltlich disqualifiziert sich hier Ihr Antrag schon einmal von selbst, und das, was Sie noch dazu ausgeführt haben, ist völliger Quatsch.
Weil es aber möglicherweise außer Ihnen noch weitere Ewiggestrige gibt, will ich zumindest kurz auf die Hintergründe eingehen! Im Rahmen des Zivilschutzes werden weder alte noch neue Bunker gebraucht, sondern Konzepte für ABC-Gefahren, die potenziell drohen, Naturkatastrophen und große Schadensfälle. Dazu gehört natürlich eine permanente Verbesserung der Ausrüstung sowie der Ausbildung der Zivilschutzkräfte. Die aus unserer unseligen Vergangenheit noch immer im Stadtbild vorhandenen Bunker sollten vielmehr entgegen des Antrags entweder beseitigt oder, wenn dies nicht möglich ist, weiter begrünt oder einem Wohn- oder Wirtschaftszweck zugeführt werden.