Das heißt, wir haben bei Anträgen bisher immer die Entscheidungen von den Elternbeiräten gefordert und nicht von den einzelnen Eltern. Das heißt, wir haben bei Umwandlung im Moment nur eine Möglichkeit, und ich glaube, wir sollten sie im Augenblick auch nicht beschneiden. Damit können wir uns aber gern noch einmal auseinandersetzen.
Wir haben eine Möglichkeit: Wir lassen aufwachsen, sodass die Eltern, die sich dann für eine Ganztagsschule entscheiden, genau in diesen Jahrgang eintreten, und die Eltern, die sich nicht für diese Ganztagsschule entschieden haben, sondern für die Halbtagsschule, können dann allerdings nicht in den Genuss des Ganztagsangebots kommen. Die Frage ist, ob wir das Elternrecht stärker beschneiden wollen. Das hieße dann, wenn man eine Schule umwandelt und Eltern nicht einverstanden sind, würde man ihnen sozusagen diese Wahl abnehmen.
Zum bisherigen Bildungsanspruch habe ich ein wenig Zweifel, und das ist genau das, was offensichtlich auch die Eltern kritisiert haben. Hier wurde gesagt, es ist sozusagen ein additives Konzept, und warum sollen unsere Kinder nicht den Stundentafelbedarf unterrichtet bekommen, aber die Ganztagsbetreuungsangebote wollen sie nicht haben. In diesem Bereich würden wir zu neuen Lösungen kommen, wenn wir uns darauf verständigen, in gebundene Modelle einzusteigen, und das ist auch ein Koalitionsauftrag, der allerdings auch noch finanziell hinterlegt werden muss.
Die gebundenen Modelle gibt es in Teilen schon, ja, insofern ist es eine komplizierte Frage des Elternrechts, die wir sehr sorgfältig diskutieren müssen. In welchen Fällen wollen wir das Elternrecht wirklich beschneiden, so lange, wie wir nicht insgesamt ein Ganztagsschulsystem haben, das gebunden ist und das einen vollständigen Bildungsanspruch für die Eltern formuliert? An der Stelle sind wir einfach noch nicht. Es wäre schön, wenn wir finanziell so aufgestellt wären, dass es kein Problem wäre, alles so in eins zu gestalten, aber angesichts der Haushaltsprobleme, die wir haben, wird es nicht so schnell gehen. Insofern ist der Eilcharakter nicht gegeben, würde ich einmal sagen.
Ich finde aber, dass wir uns für die künftige Entwicklung über die Frage des Wahlrechts von Eltern und über die Absicherung in der Verordnung und auch
im Gesetz unterhalten sollten. Ich fände es übrigens gut, wenn wir das im Rahmen der Deputation jetzt einmal vordiskutieren und dann mit in die Frage der Schulentwicklung nehmen, denn genau dahin gehört es, wie entwickeln sich Ganztagsschulen in Bremen sozusagen weiter. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, Sie haben völlig recht! Es handelt sich bei Ihren Ausführungen um eine sehr komplizierte Materie, aber man muss berücksichtigen, als wir diesen Antrag Mitte September eingebracht haben, eine Woche, nachdem die Entscheidung des OVG vorlag, war die Grundlage auch noch eine andere, weil der Schüler seinerzeit noch auf dieser Schule war. Wenige Wochen später haben wir durch Zufall erfahren, dass er von der Schule abgemeldet wurde und jetzt, wie gesagt, im Halbtagsbetrieb eine Stunde weniger Unterricht hat.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir extrem vorsichtig sein müssen, was die Einschränkung von Elternrechten angeht, nicht nur, weil auch Ihr Vorgänger immer sehr viel Wert auf Elternwahlfreiheit gelegt hat. Wir müssen es vor allem, und das ist das, was ich vorhin auch gesagt habe, juristisch sorgfältig machen. Ich möchte nicht noch einmal von einem bremischen Verwaltungsgericht derart belehrt werden. Frau Kauertz, wir haben etwas vorgelegt bekommen, und das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben uns und auch den seinerzeitigen Deputierten die Entscheidung hinterher „um die Ohren gehauen“. Die fachliche Beratung durch das Ressort war in diesen beiden Fällen mangelhaft, ich will es so deutlich ansprechen, und das möchte ich für die Zukunft ausschließen. Ich möchte, dass die Beschlüsse, die dann auch eine Bildungsdeputation fasst, egal welcher Couleur, zumindest juristisch hiebund stichfest sind. – Vielen Dank!
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung beantragt worden.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/63 zur Bera–––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
tung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof sieht vor, dass für jedes Mitglied zwei Vertreter zu wählen sind; der Präsident des Oberverwaltungsgerichts wird zunächst von dem Vizepräsidenten dieses Gerichts vertreten. Die Bürgerschaft wählt einen weiteren Stellvertreter aus dem Kreis der rechtsgelehrten bremischen Richter. Die Reihenfolge der Stellvertretung wird bei der Wahl festgesetzt.
Die Wahlvorschläge für die 13 stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs liegen den Abgeordneten schriftlich vor.
Die Vereidigung der Mitglieder des Staatsgerichtshofs ist für den 21. November 2007 vorgesehen. Die stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden schriftlich von der Wahl benachrichtigt.
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Oktober 2007 (Drucksache 17/102)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach zwei Stunden Bildungspolitik möchte ich Sie jetzt für ein ganz anderes Thema sensibilisieren, nämlich die sogenannten Drückerkolonnen des 21. Jahrhunderts. Sie alle kennen die aggressiven Anrufe von Callcentern, und Sie haben ja auch gerade der Presse entnehmen können, dass mit unlauteren Methoden zum Beispiel DSLAnschlüsse an Menschen verkauft worden sind, die noch nicht einmal einen Computer haben. Das ist ein großes Problem, das wir haben, und es entwickelt sich zu einem flächendeckenden Problem, weil wir eine Zunahme im Bereich dieser unaufgeforderten und aggressiven Anrufe um rund 30 Prozent im letzten Jahr haben.
Diese sogenannten Cold Calls stellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch heute schon eine unzumutbare Belästigung dar. Sie sind eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs und daher verboten. Diese Regelung in Paragraf 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geht zurück auf eine EU-Datenschutzrichtlinie, und Deutschland hat diese nationale Regelung allerdings sehr schwach umgesetzt, denn es hat diese Cold Calls erlaubt, wenn zu Beginn des Telefonats ein Einverständnis signalisiert wird.
Trotz dieses Verbots nutzen viele unseriöse Firmen diese Anrufe zulasten der Verbraucher aus und rufen an, ohne auch genau auf das vorher notwendige Einverständnis hinzuweisen. Das tun sie, weil der Konkurrenzdruck unter den Wettbewerbern enorm hoch ist, und leider fallen wie in dem Beispiel, das ich eingangs erwähnte, viele Menschen auch auf diese aggressive Werbung herein und schließen Verträge ab, die ihnen oft nur Nachteile bringen. Sie haben keine realistische Möglichkeit, im Nachhinein diese Verträge wieder aufzulösen, denn diese am Telefon geschlossenen Vereinbarungen werden auch ohne schriftliche Bestätigung heute wirksam. Im Nachhinein etwas zu ändern fällt besonders schwer, da, wie Sie alle wissen, diese Callcenter in aller Regel ihre Nummern unterdrücken.
Diese völlig unbefriedigende Situation hat auch die Verbraucherzentrale in Berlin veranlasst, ein schär–––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
feres Vorgehen des Bundes gegen diese unlauteren Anrufe zu fordern. Auch das EU-Recht setzt die Bundesministerin unter Zugzwang, denn der EU reichen unsere deutschen nationalen Regelungen nicht aus. Sie fordert vielmehr wirksame und abschreckende Maßnahmen, insbesondere auch Sanktionen.
Frau Zypries hat daher im September einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einige sinnvolle Maßnahmen enthält. Ich sage Ihnen die Eckpunkte in Kürze, damit Sie dann auch unseren Antrag besser verstehen. Der Verbraucher bekommt mehr Möglichkeiten, Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, zu widerrufen, so zum Beispiel bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften, bei Wett- und Lotteriediensten. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung seines Widerrufsrechts in Textform erhalten hat, Verstöße gegen das bestehende Verbot können mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden, und letztendlich dürfen die Rufnummern nicht mehr unterdrückt werden, damit der Anrufer ermittelt werden kann.