Protocol of the Session on May 19, 2010

Ich bin der Auffassung, es ist ein vernünftiger Ansatz gewesen, der mit dieser Grundidee verfolgt wurde. Nur – insoweit gebe ich dann dem Kollegen Frehe recht – ist es natürlich so, dass es auch ein Stück weit mehr Bürokratie schafft, weil selbstverständlich viele Gesetze auf Wiedervorlage gelegt werden müssen. Es muss angeschaut werden, wann welches Gesetz abläuft. Hier haben wir innerhalb dieses Änderungsgesetzes drei Beispiele dafür, dass man nicht pauschal mit Regelungssachverhalten umgehen kann, sondern dass es sich zum Beispiel bei der Vorschrift mit dem Herpesvirus, Herr Frehe hat es gerade vorgelesen, um einen Sachverhalt handelt, bei dem Gefahr im Verzug gewesen ist und eine Lücke aufgetreten wäre. Insoweit wurde dort schon eine Verlängerung vorgenommen.

Bei anderen Regelungen würde in laufende Verfahren eingegriffen, oder es ist einfach nicht mehr der Sache dienlich, weil eine ganz neue Regelung geschaffen wurde. Von daher ist es vom Grundgedanken her gut, wenn man schaut, ob jedes Gesetz verlängert werden muss, oder anders herum gesagt, es muss aber auch nicht jedes Gesetz befristet werden. Man sollte jetzt bei neuen Gesetzen mit Augenmaß hinsehen, um welchen Sachverhalt es geht, inwieweit eine Befristung erfolgen soll, inwieweit sollen Verordnungsermächtigungen innerhalb des Gesetzes selbst geregelt werden können.

Von daher, meine ich, ist diesem Prüfauftrag insgesamt zuzustimmen, und damit möchte ich schließen! – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu diesem Tagesordnungspunkt vielleicht zunächst einmal auf den Begleitantrag, der uns sehr kurzfristig von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD erreicht hat, eingehen! Ich glaube in der Tat auch, dass es sehr sinnvoll ist, Gesetze regelmäßig zu evaluieren. Was Sie uns hier aber darbieten, ist dann doch wohl eher eine Rolle rückwärts beim Bürokratieabbau als ein wirklicher Fortschritt, denn das Ziel war nicht, diese Gesetze sinnfrei immer wieder weiter zu verlängern und dementsprechend auch nie zu einem Ende zu kommen, sondern das Ziel war gerade, die Verwaltungen und die Mitarbeiter in der Verwaltung zu motivieren, sich Gedanken darüber zu machen, welche Rechtsvorschriften und Gesetze vielleicht verzichtbar sein könnten. Weil das offensichtlich unter rot-grüner Zeit nicht genügend geleistet worden ist, wollen Sie jetzt die Verwaltung davon entbinden, dies regelmäßig in den Blick zu nehmen. Das ist der Hintergrund Ihres Antrags, und das wird hier natürlich nicht unsere Zustimmung finden, weil das Ziel sein muss, dass wir weniger Bürokratie haben und nicht mehr.

(Beifall bei der FDP)

Hier etwas zurückzudrehen, da Bremen sich mühsam durchringen musste, irgendwann einmal einzuführen, dass man Gesetze tatsächlich befristet erlässt, ist etwas, was nun aus unserer Sicht in die ganz falsche Richtung geht. Mehr Mut beim Bürokratieabbau, kann ich dazu nur sagen, wäre hier angebracht gewesen, aber nicht diese Rückabwicklung, die Sie heute hier versuchen!

(Beifall bei der FDP)

Ich denke auch, Herr Kollege Frehe, dass vieles von dem, das Sie vorgebracht haben, doch sehr hehre Ziele sind, die sich in der Regierungspraxis von SPD und Grünen nicht wiederfinden. Auch in laufenden Gesetzgebungsvorhaben kommen Sie nicht umhin, immer wieder auch unbestimmte Rechtsbegriffe in Gesetze und Vorschriften einzuführen. Sie stehen auch nicht an, alle möglichen Beschlüsse hier herbeizuführen, wo in der Tat nicht klar ist, wer deren Einhaltung denn kontrollieren soll.

Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen: Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz, an dem Sie auch selbst mitgewirkt haben, ist genauso ein Gesetz, das Sie unter dem Gesichtspunkt hätten besser machen können. Dort gibt es jede Menge neuer Vorschriften, zusätzlicher Vorschriften, auch zusätzlicher Verordnungsermächtigungen, gegen die Sie sich soeben dankenswerterweise ausgesprochen haben. Dies ist ein Paradebeispiel dafür, wie Sie in der Praxis geradezu zum Zuwachs der Bürokratie auch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

in diesem Land beitragen, übrigens auch Vorschriften schaffen, bei denen die Kapazitäten der Verwaltung überhaupt nicht ausreichen, um deren Einhaltung auch nur ansatzweise sicherzustellen. Handeln Sie also, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, im Sinne von Bürokratieabbau! Das ist der Aufruf.

(Beifall bei der FDP)

Ich will Ihnen noch zwei Punkte benennen, in denen wir zu dem eigentlichen Gesetz Probleme haben, weshalb wir auch heute nicht zustimmen werden. Das ist zum einen die Ziffer 58, da geht es um die Zeugnisordnung. Wir als Liberale haben uns immer dafür ausgesprochen, dass auch in den Grundschulen, sofern Eltern das möchten, auch Ziffernzeugnisse erstellt werden sollen. Deshalb werden wir der Verlängerung der Zeugnisordnung wegen Paragraf 18 nicht zustimmen, das wäre für uns sehr wichtig gewesen.

Der zweite Punkt betrifft die Verordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln in Alten- und Pflegeheimen, da geht es genau um die Nachfolgeregelungen zum Heimrecht. Hier hätte man in der Tat diesen Punkt überarbeiten und auch darüber nachdenken können, ob man in dieser Verordnung wirklich Bürokratieabbau betreibt.

Da ist vieles, was aus unserer Sicht zumindest einmal in Betracht gezogen werden sollte, ob man das so weiterhin braucht, also auch da gibt es ein großes Fragezeichen. Ich will ausdrücklich begrüßen, dass Sie mittlerweile auf den Kurs der FDP einschwenken, was die Landeskinderregelung beim Studienkontengesetz angeht. Diese Regelung war ebenfals ein Punkt, den wir auch schon in der vergangenen Wahlperiode kritisiert haben, es war der Kollege Wedler, und deshalb muss dieser Punkt auch aus dem Bereinigungsgesetz gestrichen werden. Diesen Punkt unterstützen wir hier ausdrücklich.

Es gibt eine Reihe von weiteren Verordnungen, bei denen wir durchaus der Meinung sind, dass es der richtige Anlass gewesen wäre, sie in den Blick zu nehmen, ob man diese bereinigen und in Zukunft auch abschaffen kann, weil entsprechende Vorschriften nun einmal auslaufen. Ich glaube, dass der sogenannte Begleitantrag, den die Koalition heute eingebracht hat, gerade dazu nicht geeignet ist, in Zukunft die Verwaltung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der senatorischen Behörden anzuhalten, noch kritischer heranzugehen und uns hier auch entsprechend zu beraten und die Bürgerschaft entsprechend zu motivieren, sich regelmäßig anzuschauen, ob das, was wir an Verordnungen und an Gesetzen im bremischen Recht haben, überhaupt noch den Anforderungen der Lebensrealität der Menschen in unserem Land entspricht.

Ich glaube, vor diesem Hintergrund sollten Sie sich noch einmal genau überlegen, ob Sie das heute so

beschließen wollen. Ich halte sehr viel davon, dass wir weiterhin regelmäßig alle Gesetze und Vorschriften hier auch evaluieren. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Änderungsantrag der Koalition könnte man sagen, er hätte auch in Anlehnung an Hartz IV die Überschrift tragen können „Bremen setzt Böhrnsen I außer Kraft“, denn das Gesetz, das heute aus der Befristung heraus nicht verlängert werden soll, ist ein Gesetzentwurf des damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Böhrnsen, und es sollte zum einen die Landeskinderbevorzugung bei Studienkonten und zum anderen Gebühren für Langzeitstudenten regeln. Dieses Gesetz ist damals in dem Wunsch geschaffen worden, auch die Rahmenbedingungen der Lehre zu verbessern und hieraus Einnahmen zu generieren, nachdem wir erhebliche Anstrengungen in die Verbesserung der Forschungsinfrastruktur in Bremen und Bremerhaven geleistet haben – so war das damalige Ansinnen des Parlaments, das das Gesetz verabschiedet hat –, um es den Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Das war die Verabredung.

Die Koalition will nun heute mit dem Änderungsantrag dieses Gesetz ersatzlos außer Kraft setzen, was nicht nur dazu führt, dass die ursprünglich einmal ins Auge gefasste Vermehrung der Mittel der Hochschulen im Land Bremen zur Verbesserung der Lehre endgültig nicht fließen werden, sondern was auch dazu führen wird, dass die bisher auch heute Morgen in der Frage der Fragestunde durch den Senat zugestandenen Einkünfte aus Langzeitstudiengebühren in Höhe von 1,4 Millionen Euro zunächst ersatzlos entfallen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein!)

Ich finde das bedauerlich, weil es Geld kostet. Es ist zwar angekündigt, dass dazu irgendwann ein neues Gesetz oder vielleicht im Zusammenhang mit dem Hochschulreformgesetz eine Regelung aufgenommen werden sollen, erst einmal aber führt es mit Rechtskraft der Entscheidung des Parlaments zur ersatzlosen Aufhebung.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Es gibt keine Lücke, Herr Röwekamp!)

Ich hätte es gut gefunden, wenn man das entsprechend geregelt hätte. Heute beschließt das Parlament zunächst Einnahmeverluste von 1,4 Millionen Euro.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hält das für falsch, das will ich an dieser Stelle sagen.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen ist das Verhalten des Senats aus unserer Sicht völlig widersprüchlich, auf der einen Seite die Rechtsmittel weiter zu verfolgen und um die Verfassungsgemäßheit von Böhrnsen I zu kämpfen, um auf der anderen Seite das Gesetz durch Entfristung aufheben zu lassen. Das passt nicht zueinander. Entweder will die Koalition auch in Zukunft über solche Maßnahmen Gelder für die Hochschule finanzieren oder nicht, aber auf der einen Seite um die Verfassungsgemäßheit eines nicht mehr bestehenden Gesetzes zu kämpfen, macht aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion keinen Sinn. Entscheiden Sie einfach, Sie wollen es oder Sie wollen es nicht, und dann, finde ich, muss man sich auch entsprechend stringent verhalten.

Der zweite Punkt betrifft die Frage des Begleitantrags, der kurzfristig eingereicht worden ist. Ich gebe zu, auch für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist nicht alles, was wir bisher mit der Befristung vorgenommen haben, erfüllt. Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Wir reden bei der Ziffer 1 Ihres Antrags ausschließlich über neue Gesetze. Es war auch ein Kernanliegen der damaligen Befristungsvereinbarung, dass wir nicht alle in Bremen befindlichen Gesetze befristen, aber dass wir uns bei neuen Gesetzen darauf verständigen, sie tatsächlich jeweils mit einer Befristung zu versehen. Völlig klar war auch, dass man dieses System nicht bereits nur nach einer Periode evaluieren kann, sondern dass man dazu vielleicht auch ein bisschen länger brauchen wird. Dass Sie jetzt mit der Ziffer 1 schon Ausnahmetatbestände prüfen lassen wollen, finden wir, das will ich an dieser Stelle sagen, nicht richtig.

Wir sind als CDU-Bürgerschaftsfraktion der Auffassung, dass es zur Entbürokratisierung sehr wohl erforderlich ist, dass neu geschaffene Gesetze bei ihrer erstmaligen Entstehung in der Regel immer befristet und nur im Ausnahmefall nicht befristet werden, und an diesem Regelausnahmeverfahren wollen wir festhalten.

(Beifall bei der CDU)

Es kann sich dann ja erweisen, dass wir bestimmte Gesetze, und die gibt es in Bremen eben auch, länger brauchen. Ich kann mir zum Beispiel kaum vorstellen, dass wir in Bremen einmal die Situation haben, dass wir ohne Polizeigesetz auskommen. Ich kann mir ehrlich gesagt – anders als der eine oder andere – auch nicht vorstellen, dass wir in Bremen ohne Verfassungsschutzgesetz auskommen werden, obwohl wir das auch einmal befristet haben und es dann, als wir feststellten, das bekommen wir so schnell nicht mehr evaluiert, eilig noch einmal in die Ver

längerung geschickt haben. Ich glaube, es wird bestimmte alte Gesetze geben, bei denen man schon jetzt weiß, dass man sie auf Dauer brauchen wird, und es wird sicherlich auch das eine oder andere neue Gesetz dieses Parlaments geben, von dem man davon ausgehen kann, dass es längerfristig gebraucht wird, vielleicht sogar auch für immer. Aber der Automatismus zu sagen, jedes neue Gesetz bitte erst einmal befristet, an diesem Grundsatz will die CDUBürgerschaftsfraktion festhalten.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt nicht, dass wir in Zukunft nur noch befristete Gesetze haben, das heißt auch nicht, dass wir die Landesverfassung befristen wollen, das heißt nur, bei neuen Gesetzen wollen wir dieses System definitiv beibehalten. Das kann dann bei der Evaluation des Gesetzes nach Auslauf der ersten Befristung, vielleicht auch nach Auslauf der zweiten Befristung im Einzelfall dazu führen, dass es auch neue nicht befristete Gesetze gibt, aber die Regel der Ausnahmelösung ist für uns im Sinne der Entbürokratisierung nachhaltig wichtig.

Die Ziffer 2 Ihres Antrags ist aus unserer Sicht schlüssig, die kann man mitmachen, dass man nicht nur Verordnungsermächtigungen beschließt, sondern gleichzeitig prüft, ob man das, was man in der Verordnung regeln will, nicht auch im Gesetz regeln kann. Ich finde das vernünftig und schlau, das kann man machen, und deswegen wird sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion, weil es ja auch nur ein Prüfantrag ist, gleich bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Zur Kurzintervention erteile ich der Abgeordneten Frau Schön das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Röwekamp, ich korrigiere Sie ungern und Juristen schon einmal gar nicht als Nichtjuristin, aber ich wollte es hier im Parlament gern richtigstellen: Es wird zum Studienkontengesetz überhaupt keine Regelungslücke geben, weil das Gesetz bis Ende August 2010 läuft und die Langzeitstudiengebühren durch das Hochschulgesetz wieder beschlossen werden,

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wann?)

was wir hier im Juni zur zweiten Lesung haben werden. Damit werden die Hochschulen die 1,4 Millionen Euro weiterhin behalten können. Insofern, da vielleicht auch draußen am Radio manche Menschen mithören, brauchen sich die Hochschulen keine Sor––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

gen zu machen, dass sie an dieser Stelle Geld verlieren werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Herr Kollege Röwekamp, möchten Sie darauf antworten? Die Möglichkeit haben Sie!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ich habe mich bezogen auf die Antwort des Senats in der Fragestunde, der gesagt hat, das Ge- setz muss verlängert werden!)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem ursprünglichen Gesetz, dem Vierten Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts, zustimmen. Wir finden die Regelungen, die dort getroffen worden sind, gut. Wir haben dieses Gesetz, das damit in erster und zweiter Lesung hier eingebracht werden soll, für uns geprüft, was dort an den einzelnen Gesetzen an Befristungen herausgenommen wurden oder darin geblieben sind, das finden wir so weit in Ordnung. Wir haben aber, um es einmal zu sagen – das haben wir heute Morgen auch zum Ausdruck gebracht –, doch erhebliche Schwierigkeiten mit diesen kurzen Fristen für die Neufassung oder den Änderungsantrag für den Änderungsantrag und damit die Neufassung. Das dann zum gleichen Tag einzubringen, finden wir, ist stets ein Problem, das wir hier immer wieder in der Bürgerschaft haben.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen])

Zumindest für kleine Fraktionen finde ich das nicht so einfach.