Protocol of the Session on May 19, 2010

Zumindest für kleine Fraktionen finde ich das nicht so einfach.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Was für ein Datum steht auf der letz- ten Version zum Offshorehafen?)

Das ist genau das Gleiche! Es mag ja sein! Ich sage ja auch, wir haben immer wieder Probleme damit. Ich bestreite nicht, dass wir manchmal auch solche Probleme verursachen.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Das kommt von Ihnen!)

Da bin ich ja ganz ehrlich. Ich habe jetzt nur zu diesem Antrag geredet und dazu festgestellt, damit ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

haben wir auch ein Problem gehabt, und das haben wir heute Morgen zum Ausdruck gegeben.

Die inhaltliche Auseinandersetzung jetzt im Parlament hat uns dabei aber überzeugt, und wir werden diesen beiden Änderungsanträgen zustimmen. Bei den Prüfanträgen kann ich auf der einen Seite nachvollziehen, was Herr Röwekamp gesagt hat, aber wir finden es eigentlich momentan unschädlich, denn, es sind ja Prüfungsanträge, und die, finde ich, kann man durchaus stellen. Dann hat man nach dieser Prüfung einen größeren Erkenntnisgewinn und kann das möglicherweise für die Zukunft anders regeln. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als wir uns im Jahr 2004 – ich habe es damals Entrümpelungsinitiative genannt – auf den Weg gemacht haben, Gesetze zu befristen und zu überprüfen, haben wir es vor allem als Selbstverpflichtung des Gesetzgebers und des Parlaments gemeint, natürlich unterstützt durch den Senat, und ich glaube, so muss man es nach wie vor sehen. Der Gesetzgeber hebt nicht einmal die Hand und sagt, wir beschließen etwas, und dann kümmern wir uns Jahrzehnte nicht mehr darum, was aus diesem Gesetz geworden ist, sondern wir haben gesagt, wir wollen sehen, welche Bedeutung, Wirkungen, Vorteile, Nachteile ein solches Gesetz in der Lebenswirklichkeit hat, und als Vehikel, um das prüfen zu können, haben wir die Befristung gewählt. Das ist der Ursprung gewesen.

Ich habe damals schon vermutet und habe mich mit meiner Vermutung ein ganzes Stück bestätigt gesehen, dass das immer mit der Gefahr verbunden ist, das ist hier schon angesprochen worden, dass wir keine Bürokratie abbauen, sondern damit auch einen bürokratischen Apparat aufbauen, das ist so. Es gibt immer Beharrungsvermögen, dass man etwas nicht abschaffen und ändern will, und in der Gefahr steht diese Initiative auch. Deswegen ist es richtig, das zu überprüfen, und den Prüfauftrag nimmt der Senat gern an.

Ich will noch auf den Beitrag von Herrn Röwekamp eingehen, was das Studienkontengesetz angeht. Auch das war befristet. Das ist mittlerweile, wie wir wissen, beim Bundesverfassungsgericht anhängig, es wird also im Moment nicht angewendet. Ob es aufgehoben ist oder weiter formell besteht, macht keinen Unterschied, denn überprüft werden Bescheide, die auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Gesetzes erlassen worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat noch durch seinen alten Präsidenten, Prof. Papier, wenige Tage vor Ende seiner Amtszeit an Bund und Länder ein Schreiben geschickt,

in dem alle aufgefordert werden beziehungsweise allen Gelegenheit gegeben wird, Stellung zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, dass es zwei zentrale Fragen beurteilen will, nämlich erstens die generelle Zulässigkeit von Studiengebühren – nicht die politische Opportunität, sondern die gesetzliche, verfassungsrechtliche – und zweitens die verfassungsrechtliche Frage der Landeskinderklausel. Darauf warten übrigens nicht nur wir, sondern da wartet man in der ganzen Republik, ob so etwas geht oder nicht. Wir haben es immer gewusst, wir betreten da Neuland, und wenn wir eine solche höchstrichterliche verfassungsgerichtliche Klärung haben, dann entscheiden wir weiter.

Ich lege aber noch einmal Wert darauf, warum wir damals die Studienkonten und die Landeskinderregelung eingeführt haben: erstens, weil wir – jedenfalls der Teil des Hauses – keine allgemeinen Studiengebühren wollen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zweitens, ein ganz spezifisch bremischer Punkt. Sie wissen, dass wir überproportional viel bei der Ausbildung von Studierenden leisten. Wir leisten – mit Berlin an gleicher Stelle – mehr als alle anderen Länder, weil wir mehr ausbilden als unsere Landeskinder an Zahl haben, sehr viel mehr. Wir übernehmen deswegen Ausbildungslasten auch aus anderen Ländern, aus unserem Nachbarland und weiter entfernt. Schauen Sie sich einmal an, wie die ausbilden! Das ist ein bekanntes Phänomen – das wir beim Bildungsgipfel mit der Kanzlerin immer wieder ansprechen – der Stadtstaaten, und wir sind darauf angewiesen, weil uns ansonsten keiner dafür Geld gibt. Ich finde, es müsste im System der Studienplatzfinanzierung berücksichtigt werden, dass wir in einer solchen Weise überproportional Leistungen erbringen für die bundesstaatliche Gemeinschaft.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Bis ein solches Ziel erreicht ist, haben wir dieses Studienkontengesetz gewissermaßen als Notwehr auf den Weg gebracht. Wir werden sehen, wie die Geschichte weitergeht. Am Ziel jedenfalls, dass wir für unsere bremischen Aufwendungen einen höheren Beitrag bekommen müssen, sollten wir auf alle Fälle festhalten. – Vielen Dank!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsan

trag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/1302, Neufassung der Drucksache 17/1299, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ö h l e [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Nun lasse ich über das Vierte Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts in erster Lesung abstimmen.

Wer das Vierte Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts, Drucksache 17/1198, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. M ö h l e [parteilos] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung. – Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Vierte Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. M ö h l e [parteilos] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/1301 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. M ö h l e [parteilos])