Sie sind in Bremerhaven gegen die Weservertiefung, in Bremen für die Weservertiefung. In Bremerhaven sind die Grünen gegen einen Offshorehafen im Naturschutzgebiet, in Bremen sind sie für den Bau im Naturschutzgebiet.
Ich bin schon sehr gespannt auf das Wahlergebnis, das wir 2011 erzielen werden. – Vielen Dank für Ihre Wahlwerbung!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, der Debatte wieder das gebotene Niveau zu verleihen.
Ich will damit beginnen, dass ich klarstelle, was Herr Prof. Vahrenholt von RWE Innogy in Bremerhaven gesagt hat. Er hat nämlich darauf hingewiesen – das können Sie auch alles nachlesen, es stand in der Zeitung, wenn Sie nicht selektiv zitieren würden, hätten Sie es auch festgestellt –, erstens, dass Bremen und Bremerhaven in den vergangenen Jahren mit großer Weitsicht auf das Thema Windenergie gesetzt haben, viel getan haben, um den Standort Bremerhaven, aber auch Bremen entsprechend weiterzuentwickeln und dass der CT 1 für RWE Innogy eine Zwischenlösung bedeutet, weil angekündigt ist, dass es entsprechend zu einer Entscheidung über einen Offshore-Schwerlasthafen kommen soll.
Herr Prof. Vahrenholt hat uns mit klaren Worten ermuntert, diese Entscheidung auch möglichst zeitnah zu treffen. Das hat vor allem damit zu tun – ich versuche, es auch in der gebotenen Kürze darzustellen –, dass Sie sich natürlich anschauen müssen bei der Zahl der genehmigten Windanlagen in der See und den Notwendigkeiten, diese Anlagen dahin zu transportieren, dass Sie geeignete Hafenstandorte haben müssen, die auch entsprechende Kapazitäten aufnehmen können. Diese Kapazitäten sind auf dem CT 1 langfristig in der Form nicht gegeben. Es geht also darum, auch einen Schwerlasthafen zu bauen, der der Tatsache Rechnung trägt, dass wir in Bremerhaven den Anker für den Bereich Offshorewindenergie für Deutschland und möglicherweise auch darüber hinaus setzen wollen. Die Voraussetzungen dafür, die wir in den vergangenen Jahren geschaffen haben, sind die ganze Vernetzung im Windenergiebereich zwischen den Firmen, zwischen Institutionen und Wissenschaft, die Schaffung einer wissenschaftlichen Infrastruktur, die Ansiedlung von Produktionsbetrieben. Das bedeutet dann in letzter Konsequenz, dass wir jetzt die entsprechenden Umschlagkapazitäten brauchen.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, warum wir eigentlich zu der Diskussion über den Offshorehafen gekommen sind. Wir haben ja nicht gesagt, wir überlegen uns jetzt einmal, wir bräuchten noch einen Hafen, und weil wir so große Naturfeinde sind,
bauen wir den an die Luneplate, sondern wir sind zu der Überlegung gekommen, weil wir gesagt haben, wir stehen mit Niedersachsen in Verhandlungen über die Übertragung der Luneplate, weil wir festgestellt haben, dass die Gewerbeflächen im Fischereihafen ausgeschöpft sind und wir weitere Gewerbeflächen in diesem Bereich benötigen. Dann stellt sich natürlich in diesem Zusammenhang die Frage: Wie wollen wir, wenn wir dort Windenergiefirmen ansiedeln wollen, um diese für Bremerhaven bisher positive Entwicklung weiterzutragen, entsprechend dafür sorgen, dass die Logistik auch an diesem Standort stattfinden kann?
Dann kommen wir zwangsläufig zu dem Thema, dass wir über den Offshorehafen sprechen müssen, dass wir diesen Offshorehafen wollen, dass wir die Entscheidung darüber auch zeitnah treffen wollen, und dass wir damit die Voraussetzung dafür schaffen wollen, dass das, was in den vergangenen zehn Jahren im Bereich der Offshore-Hafen-Windenergie in Bremerhaven sich entwickelt hat, nicht nur ein Strohfeuer ist, sondern dass wir eine stetige weitere Entwicklung organisieren, dass wir Firmen die Möglichkeit geben, die sich mit ihren Produktionsbetrieben in Bremerhaven ansiedeln, auch die entsprechende Logistik für den Aufbau der Anlagen, aber auch anschließend dann für die Wartung und Unterhaltung der Anlagen auf See sicherzustellen. Das ist die sachliche Basis, auf der wir unsere Entscheidungen zu treffen haben.
Sie können sich sicher sein, dass natürlich alle Aspekte, sowohl die nautischen als auch die naturschutzfachlichen Aspekte und auch die wirtschaftlichen Belange, abgewogen werden müssen. Das müssen sie schon zwangsläufig, weil es notwendig ist, in einem Planfeststellungsverfahren gut durch die Tür zu kommen, und wir kommen da nur gut durch die Tür, wenn wir diese Aspekte entsprechend abgewogen und wenn wir sie alle einbezogen haben.
Unser Interesse ist – und das ist bisher auch immer deutlich gemacht worden von diesem Senat, aber auch von der überwiegenden Mehrheit in diesem Haus, die das auch in den vergangenen Jahren immer entsprechend mitgetragen hat –, dass eine Lösung für einen Offshorehafen sowohl den ökologischen Aspekten Rechnung schuldet als auch den wirtschaftlichen wie auch den nautischen Gesichtspunkten, die ebenso zu berücksichtigen sind, und vor allem sicherstellt, dass ein Hafen, der nicht nur für heute oder morgen, sondern möglicherweise für die nächsten 30, 40 oder 50 Jahre gebaut wird, auch den Anforderungen Rechnung trägt, die sich in 30 oder 40 Jahren stellen. Das ist die Herausforderung.
Wir haben als Senat gesagt, wir werden dazu die Prüfung zeitnah abschließen, werden Ihnen dann, ein, wie ich finde, vermutlich gutes Ergebnis präsentieren. Ich glaube, dass wir dann damit auch einen guten Schritt tun werden, Bremerhaven und Bremen weiter wirtschaftlich zu stärken und zu diesem Thema
Offshore-Hafen-Windenergie, wo wir bisher schon hervorragend aufgestellt sind, einen weiteren wichtigen Schritt für die Zukunft zu machen. Insofern haben wir auch mit der Entscheidung für CT 1, die ebenfalls in der Wirtschaftsdeputation breit getragen worden ist, und mit RWE Innogy als Ankerpartner in Bremerhaven einen wichtigen Schritt gemacht. Noch einmal: Der Partner RWE Innogy erwartet auch von uns, dass das nicht der letzte Schritt war, sondern dass als Nächstes die Entscheidung über den Standort für den Offshorehafen in Angriff genommen wird. Das werden wir entsprechend machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1297, Neufassung der Drucksache 17/1292, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Vierten Rechtsbereinigungsgesetz verlängern wir circa 120 Rechtsnormen um weitere fünf Jahre. Die Idee aus den Zeiten der Großen Koalition, Bürokratieabbau über die Befristung betreiben zu können, sollte anlässlich dieses Gesetzes noch einmal überprüft werden. Der Befristung lag die Vorstellung zugrunde, dass nach fünf Jahren eine inhaltliche Bewertung der Notwendigkeit und Angemessenheit von Rechtsnormen erfolgt und ein möglicher Anpassungsbedarf leichter erkannt wird. Faktisch erfolgte eine inhaltliche Evaluation aus fachlicher Perspektive nicht, sodass befürchtet werden muss, dass mit der Notwendigkeit der Fortschreibung der Geltungsdauer der Gesetze eher mehr Bürokratie erzeugt als abgebaut wird.
Vielmehr sollte das Prinzip der Befristung nicht generell erfolgen, sondern nur dann, wenn die Regelungsnotwendigkeit erkennbar zeitlich begrenzt ist, eine inhaltliche Evaluation der Regelungsinhalte in absehbarer Zeit tatsächlich erfolgt oder in absehbarer Zeit eine Novellierung ohnehin notwendig wird, weil zum Beispiel Bundes- oder Landesrecht sich verändert. So verlängern wir jetzt beispielsweise einige Verordnungen zum Schulgesetz um fünf Jahre, obwohl wir wissen, dass diese noch in diesem Jahr an das geänderte Schulgesetz angepasst werden müssen. Die um fünf Jahre verlängerte Verordnung zum Bundesheimgesetz wird ebenfalls noch in diesem Jahr außer Kraft treten, weil wir eine Landesregelung hier in der Bürgerschaft verabschieden werden.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass mit einem solchen formalen Verfahren kein wirklicher Bürokratieabbau betrieben werden kann. Stattdessen sollte tatsächlich eine Evaluation der neuen Gesetze durch die Fachdeputationen und Ausschüsse erfolgen, um zu überprüfen, ob und wie die Regelungen gewirkt haben, ob eine Nachjustierung der Regelungen erforderlich ist oder Regelungen einfach leerlaufen. Häufig zeigt sich erst in der Praxis, dass manche Normen nur schwer anzuwenden sind, einen immensen Kontrollaufwand erzeugen, die Adressaten unangemessen belasten, das Ziel nicht wirklich erreicht wird,
Ausweichregelungen oder Ausweichverhalten erzeugen oder Nebenwirkungen haben, die nicht beabsichtigt sind. Daher sollte grundsätzlich bei einem solchen neuen Gesetz oder einer umfassenden Neuregelung die fachliche Evaluation daran verknüpft werden, sodass geschaut wird, ob diese Regelung das bringt, was beabsichtigt ist. Diese muss dann aber auch unter Beteiligung der politischen Gremien strikt eingehalten werden und nicht etwa wie beim PsychKG leise unter den Tisch fallen.
Mit dem Begleitantrag zu dem Vierten Rechtsbereinigungsgesetz bitten wir aber auch den Senat um Prüfung, wie die Gesetzgebung bereits bei der Entstehung unnötige Bürokratie vermeiden kann. Bereits bei den Verordnungsermächtigungen sollte darauf geachtet werden, ob hierzu eine differenzierte rechtliche Regelung überhaupt erforderlich ist, ob verschiedene Regelungstatbestände nicht zusammengefasst werden können, ob über unbestimmte Rechtsbegriffe nicht auch über die Verwaltung ein Ermessen eingeräumt werden kann, sodass schlichte Verwaltungsvorschriften das konkretisieren können, und ob durch eindeutige Rechtsvorschriften die Anwendung des Gesetzes erleichtert werden kann.
Vorschriften, bei denen der Gesetzgeber selbst nicht genau weiß, wie sie kontrolliert werden sollen, oder die vermutlich keine wirkliche Verhaltenssteuerung entfalten werden, weil der Verstoß ohne Konsequenzen bleibt, sollten vermieden werden. Ein Gesetz ist eben kein Besinnungsaufsatz mit wohlmeinenden Absichten, sondern ein Regelwerk, das sich auf notwendige Verhaltenssteuerungen beschränken sollte.
Mit dem Änderungsantrag zu Nummer 57 des Gesetzes verzichten wir auf die Verlängerung des Studienkontengesetzes. Das tun wir, weil wir Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landeskinderregelung in dem bisherigen Gesetz haben und in Zukunft eine umfassende Neuregelung dieses Regelungsbereiches vorgenommen werden soll. Eine Regelungslücke ergibt sich hieraus nicht, da das Gesetz derzeit in dieser Form auch nicht angewendet wird. Darüber hinaus wird die Nummer 62, also die Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe, nicht verlängert, sondern bis zum Auslaufen durch eine Neuregelung ersetzt. Auch die Nummer 111, also die Bremische Verordnung – man höre sich das einmal an – zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit Bovinen Herpesvirus Typ I wird nicht verlängert. Die Verordnung könnte ein Musterbeispiel für Überlegungen sein, Regelungen anders als durch Verordnungen zu regeln. Hier wäre auch der Bundesgesetzgeber gefordert.
Bürokratieabbau darf nach unserer Ansicht kein ritualisierter Vorgang werden, sondern muss in einer modernen Folgenabschätzung rechtlicher Normen münden. Hierzu Vorschläge zu machen, fordern wir den Senat mit unserem gemeinsamen Antrag auf,
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kein System ist so gut, dass es nicht noch einmal verbessert werden könnte. Das, denke ich, sollte hier im Vordergrund stehen, denn es ist schon eine gute Angelegenheit, sich die Gesetze innerhalb von gewissen Zeitabläufen noch einmal anzusehen, auch nicht jeden Regelungssachverhalt bis in die Unendlichkeit zu reglementieren.
Ich bin der Auffassung, es ist ein vernünftiger Ansatz gewesen, der mit dieser Grundidee verfolgt wurde. Nur – insoweit gebe ich dann dem Kollegen Frehe recht – ist es natürlich so, dass es auch ein Stück weit mehr Bürokratie schafft, weil selbstverständlich viele Gesetze auf Wiedervorlage gelegt werden müssen. Es muss angeschaut werden, wann welches Gesetz abläuft. Hier haben wir innerhalb dieses Änderungsgesetzes drei Beispiele dafür, dass man nicht pauschal mit Regelungssachverhalten umgehen kann, sondern dass es sich zum Beispiel bei der Vorschrift mit dem Herpesvirus, Herr Frehe hat es gerade vorgelesen, um einen Sachverhalt handelt, bei dem Gefahr im Verzug gewesen ist und eine Lücke aufgetreten wäre. Insoweit wurde dort schon eine Verlängerung vorgenommen.