Wer dem Antrag der Fraktion der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Bremische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, DrucksachenNummer 17/1232, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Bremische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Wer das Bremische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tierschutz hat zweifellos einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert, und durch seine Verankerung im Grundgesetz und in der bremischen Verfassung ist es eine unabweisbare staatliche Aufgabe, Tiere vor nicht artgerechter Haltung und vermeidbarem Leiden zu schützen.
Nun ist die gesetzliche Verankerung des Tierschutzgedanken die eine Sache, die praktische Umsetzung allerdings eine andere. Tiere brauchen naturgemäß einen Anwalt, da sie ihre Bedürfnisse nicht selbst artikulieren können. In Deutschland haben die Tiere per Tierschutzgesetz einen Pflichtverteidiger in Form der Veterinärämter. Ihnen obliegt es, das Leben und Wohlbefinden der Tiere auch in unserem Bundesland zu schützen. Der Veterinärdienst Bremen hat damit eine Fülle von Aufgaben zu bewältigen, wie zum Beispiel die Kontrolle von Zirkussen, Schaustellerbetrieben, Schlachthöfen, Reitbetrieben, Tierbörsen und Ausstellungen, Tiertransporten oder Versuchstiereinrichtungen. Darüber hinaus kontrolliert der Veterinärdienst bei hinreichendem Tatverdacht auch Privathaushalte auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen.
Mit diesem umfangreichen Aufgabenbereich kommt der Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen an die Grenze seiner Belastbarkeit. Zusätzliche notwendige Aufgaben wie zum Beispiel die Beratung von Bürgern oder Behörden in Tierschutzfragen oder die Erarbeitung neuer Konzepte zur Förderung des Tierschutzes kann der Veterinärdienst nicht mehr leisten. Diese Lücke könnte man durch die Schaffung der Stelle einer oder eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten schließen. Die Bundesländer Berlin und Hessen haben bereits Landestierschutzbeauftragte benannt, in beiden Ländern findet eine außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Behörden und den Stelleninhabern statt. Das kann man in den Tätigkeitsberichten der Beauftragten nachlesen. Oftmals konnten die Tierschutzbeauftrag
ten gute Hilfestellungen leisten, etwa bei Recherchen von Veterinärämtern zu komplexen Einzelfragen, beispielsweise im Bereich der Tierhaltung oder auch bei der Beratung von Tierhaltern in Spezialfragen.
Deshalb beantrage ich heute, bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales die Stelle einer oder eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten einzurichten. Die Stelleninhaberin beziehungsweise der Stelleninhaber sollte unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet sein. Sie oder er soll die Verwaltung in Bremen und Bremerhaven in Fragen des Tierschutzes beraten und in Zusammenarbeit mit den Behörden und Einrichtungen des Landes Bremen sowie den Tierschutzverbänden auf die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen achten. Sie oder er soll vor allem Hinweise auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen aus der Bevölkerung entgegennehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten. Außerdem soll sie oder er eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in Tierschutzfragen betreiben.
Meine Damen und Herren, der Tierschutz ist seit 1999 als Staatsziel in der bremischen Verfassung verankert. Die Bremische Bürgerschaft hat darüber hinaus im Jahr 2007 die tierschutzrechtliche Verbandsklage auf Landesebene eingeführt. Was jetzt als dritte wichtige Säule für einen umfassenden Tierschutz fehlt, ist die Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle einer oder eines Tierschutzbeauftragten. Lassen Sie uns also dem guten Beispiel Berlins und auch Hessens folgen und den Tierschutz in unserem Bundesland durch die Schaffung einer entsprechenden Stelle verbessern! Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde selbstverständlich diesem Antrag, Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten, als nachweislich sehr tierliebender Mensch uneingeschränkt zustimmen.
Es ist leider eine menschliche und politische große Schande, dass dieser Antrag aus parteipolitischem Kalkül zum Schaden vieler gequälter und misshandelter Tiere von Ihnen mehrheitlich abgelehnt wird, das ist jetzt schon voraus- und abzusehen. Diesen Antrag kann ich bis auf einen Punkt voll und ganz unterstützen: Ich möchte nämlich, dass ein Tierschutzbeauftragter oder eine Tierschutzbeauftragte nicht nur befristet, sondern auf Dauer, das heißt für immer, eingesetzt wird, denn in einer Zeit, in der die Gewalt insgesamt ins Uferlose ansteigt, in der Menschen nicht einmal mehr Respekt und Achtung voreinander haben, haben Sie erst recht keine Achtung vor, kein Mitgefühl mit und keinen Respekt vor dem Tier. Demnach werden unweigerlich unerträgliche Misshandlungen und grausame Quälereien an Tieren zu
nehmen und ansteigen, sodass die Einsetzung eines oder einer Tierschutzbeauftragten auf Dauer dringend erforderlich sein wird.
Tiere können sich nicht selbst schützen, sie sind den unendlichen Qualen und grausamen schmerzvollen Misshandlungen, die ihnen der Mensch täglich zufügt, hilflos ausgeliefert. Tiere sind dadurch zwingend auf den Schutz, das Mitgefühl und die Hilfe des Menschen angewiesen. Ich kann es immer nur wiederholen: Weil der Mensch dem unschuldigen Tier schon Schlimmes und Grausames angetan hat, verbunden mit unendlichen Qualen und großen Schmerzen, und auch weiterhin verstärkt wohl auch antun wird, werde ich diesem Antrag selbstverständlich zustimmen mit der erweiterten Forderung, einen Tierschutzbeauftragten dauerhaft, also für immer, einzusetzen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Timke, in Ihrem Antrag vom 9. März 2010 bitten Sie um die Einrichtung einer Stelle für einen Tierschutzbeauftragten bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zum 1. Januar 2011. Die Aufgaben haben Sie hier umfangreich vorgetragen.