Protocol of the Session on April 22, 2010

Das mit Geld zu regeln geht gar nicht, weil man sich diese Dinge nicht einmal kaufen kann. Das muss uns bewusst sein, dass in dieser Frage dieses Naturschutzgebiet eine Bewährungsprobe erfährt. Dann wird sich herausstellen, ob hier eine gewisse Form von Druck entsteht, dass man eben nicht in einen ökonomischen Zwang gerät, weil hier jetzt offensichtlich ein privater Investor gesucht wird und der natürlich nur investiert, wenn seine Bedingungen hochgradig günstig sind. Das kennen wir aus ganz anderen Beispielen. Da entsteht eine Gefährdung durch diese Öffnung des Gesetzes, nämlich eine Gefährdung, dass wir nicht nur die Natur dort zerstören, sondern sich derjenige, der sie zerstören will, das auch noch mit Geld erkaufen kann. Das wird die Bewährungsprobe sein, und ich hoffe, dass wir uns dann auch für die Natur entscheiden und möglicherweise gegen einen Schwerlasthafen in Naturschutzgebieten. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Zur Substanz des Gesetzes ist einiges gesagt worden. Wir müssen uns damit befassen, weil die Bundesregierung von ihrer Möglichkeit, das im Rahmen eines Umweltgesetzbuches einheitlich zu regeln, keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb die Gefahr besteht, dass es zu einer Zersplitterung des Umweltrechts kommt. Das ist vollkommen richtig, und es gibt einige Länder, die beim Naturschutz eine Abwärtsspirale in Gang setzen wollen. Leider umgeben sie uns gerade. Das ist ein bisschen problematisch, aber uns deswegen an denen eins zu eins auszurichten, ich glaube, das geht nicht. Das muss man so sagen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Dennoch muss man von der Substanz her auch ganz klar sagen, dass die Veränderungen, die wir jetzt materiell vornehmen, sich im Wesentlichen im Rahmen dessen bewegen, was wir jetzt auch schon im Rahmen des Bremischen Naturschutzgesetzes machen. Herr Dennhardt hat schon zu Recht darauf hingewiesen: Die Regelungen lehnen sich an die bisher bewährten Regelungen im Bremischen Naturschutzgesetz an. Für abweichende bundesrechtlich zulässige Regelungen nach unten wird von unserer Seite kein Bedarf gesehen.

Die Regelungen im Einzelnen sind schon genannt worden. Das ist zum einen das Thema Landschaftsplanung, wo wir jetzt die Landschaftsplanung im ein

stufigen Verfahren im Rahmen des Landschaftsprogramms durchführen, das wir ja gerade novellieren. Damit kommen wir einer EU-rechtlichen Anforderung nach.

Zum anderen ist es die Eingriffsregel, dazu wurde schon einiges gesagt. Ich möchte schon noch einmal darauf verweisen, dass der geschätzte Kollege Sander aus Niedersachsen mit seiner Haltung, die finanzielle Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt in den Vordergrund zu schieben und die Realkompensation zurückzudrängen, isoliert ist, auch unter Unionskollegen. Darauf möchte ich schon noch einmal verweisen. Es ist ja auch so, das erkenne ich dankenswerterweise an, dass sich die bremischen Liberalen diesen Vorschlag ihrer niedersächsischen Kollegen nicht zu eigen gemacht haben, das ist immerhin schon einmal etwas, würde ich sagen.

Das dritte Thema ist Bodenabbau und Ödlandumwandlung, das vierte der Gebietsschutz, das fünfte die Anerkennung von Vereinigungen, das sechste sind Bußgeldvorschriften, wo wir in diesem Fall analog zu Niedersachsen auch vorgehen.

Den Gesetzentwurf haben wir in der Deputation verabschiedet, und er ist auch vom Senat beschlossen, und es muss auch jetzt geschehen, weil das Bundesnaturschutzgesetz seit 1. April in Kraft ist. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten, das heute in erster und zweiter Lesung zu behandeln.

Jetzt zum CDU-Antrag! Sie haben ja die Frage des Sommerfällverbots noch einmal klären wollen, dazu kann ich Ihnen von meiner Fachverwaltung Folgendes sagen: Im Sinne einer notwendigen Klarstellung bei der Auslegung des Begriffs „gärtnerisch genutzte Grundfläche“ in Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hat unsere Behörde, das Referat 30, im Dezember 2009 mit dem Bundesumweltministerium korrespondiert, und in der Antwort vom 10. Dezember 2009 heißt es, ich zitiere: „Mit meinem Kollegen bin ich der Auffassung, dass mit ‚gärtnerisch genutzten Flächen’ nur gartenbauwirtschaftlich genutzte Flächen gemeint sein können, also Flächen, die in Erwerbsabsicht bewirtschaftet werden. Daraus folgt, dass Hobbygärtner oder private Gärtner von dieser Privilegierung – also der Herausnahme des Sommerfällverbots – nicht erfasst sind und dieses Verbot für sie gilt.“

Diese Interpretation finden wir schlüssig, sie entspricht der bisherigen bremischen Rechtslage zum sogenannten Sommerfällverbot, also Paragraf 30 Absatz 1 Nummer 7 im Bremischen Naturschutzgesetz, und vor allen Dingen ist es auch durch das EU-Recht gedeckt, hier vor allem durch artenschutzrechtliche Anforderungen. Aus diesem Grund hat mein Ressort die vorgenannte Auslegung in die Begründung zum Entwurf eines Bremischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen und vertritt sie auch nach außen. Wir machen das, darauf hat Frau Dr. Schaefer schon zu Recht hingewiesen, genauso

wie die anderen Stadtstaaten, nämlich Hamburg und Berlin, und auch wie Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Aber nicht wie in Hessen oder Nordrhein-Westfalen!)

Auch diese Länder lehnen eine weitgehende Aufweichung des sogenannten Sommerfällverbotes insbesondere aus Gründen des Artenschutzrechtes ab.

Zutreffend ist allerdings auch, ich nehme an, darauf beziehen Sie sich, dass das Umweltministerium dann im Nachgang eine etwas andere Interpretation vorgelegt hat. Wir sagen Folgendes: Die Ausnahmebestimmungen des Bremischen Naturschutzgesetzes erlauben und ermöglichen eine flexible Handhabung, um den Baumschutz dann, wenn es notwendig ist, aber nicht generell zu begrenzen, indem zum Beispiel zulässige Baumaßnahmen, zugelassene Eingriffe, Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zwingende behördliche Maßnahmen hiervon ausgenommen sind, und deshalb sehen wir absolut hinreichende Spielräume für eine vollzugsgeeignete Handhabung.

Generelle Ausnahmen vom Sommerfällverbot, wie Sie das vorschlagen, sind auch deshalb nicht sinnvoll, das darf ich als Senator vielleicht sagen, weil, wie wir alle wissen, Gott sei es gedankt, in unserer Bevölkerung eine hohe Sensibilität in Sachen Baumfällung besteht, und ich weiß nicht, warum wir uns dieses Problem anziehen sollen, das es eigentlich gar nicht gibt. Wir können das auch schon so auf der heutigen Rechtsgrundlage machen. So weit also zum CDU-Antrag, dazu würde ich Ablehnung empfehlen!

Zum FDP-Antrag! Es sind sehr viele Sachen enthalten, die wir nicht übernehmen können. Wir können aber einzelne Punkte übernehmen, beispielsweise die Zustimmung zur Festsetzung einer Biosphärenregion durch das Gesetz, das ist sinnvoll, wie ich sowieso vielleicht einmal am Rande sagen sollte, die Umweltpolitiker haben es ja manchmal heraus, Worte zu finden, die wirklich ein bisschen kritisch sind, Umweltzone, Biosphärenreservat, Naturwaldzelle, da bekommt man ja klaustrophobische Gefühle. Ich finde schon, dass man in Zukunft vielleicht ein bisschen mehr darauf achten sollte, nicht von Zonen, Zellen und Reservaten zu sprechen, sondern sprachlich ein bisschen eleganter daranzugehen, denn eine Biosphärenregion klingt doch schon ganz anders als ein Biosphärenreservat. Dann denkt vielleicht der eine oder andere auch an die „Indian Reservation“. Das ist wirklich verbesserungsfähig.

Also, den Punkt, nicht die Sprache, aber die Möglichkeit zur Festsetzung einer Biosphärenregion übernehmen wir gern aus Ihrem Vorschlag. Wir stimmen auch zu, dass diese Sollbestimmung nunmehr lautet: Die angeforderte Beurteilung soll dem Ver

ursacher innerhalb einer Frist von sechs Wochen zugeleitet werden. Die anderen Dinge können wir, obwohl wir wohlwollend waren, leider nicht übernehmen.

Deshalb bitte ich darum, dass Sie das Gesetz heute in erster und zweiter Lesung verabschieden. Ich bitte auch darum, dass Sie dem CDU-Antrag nicht zustimmen, weil er uns wirklich Probleme bescheren würde, die wir gar nicht haben, und dem FDP-Antrag nur insoweit zustimmen, wie ich es gerade vorgetragen haben. – Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Haben Sie ein Abo da vorn?)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Frau Dr. Schaefer, Herr Rupp und Senator Dr. Loske das Thema der Ersatzgeldzahlung aufgeworfen haben. Nur um es klarzustellen, wir haben hier bewusst diesen Antrag nicht gestellt, weil er einfach nicht zulässig wäre. Wie hätten wir ihn denn stellen sollen, wenn das Bundesnaturschutzgesetz so etwas gar nicht vorsieht? Erst einmal müsste dazu das Bundesgesetz geändert werden, dann könnte man darüber in der Tat diskutieren, und bis dahin ist das eine sehr potemkinsche Diskussion, die man hier gar nicht führen muss.

Aber eines bitte ich doch einmal zu bedenken: Wir sind beispielsweise als FDP sehr große Fans von Flächenpools, weil es einfach darum geht, pragmatische Lösungen zu schaffen,

(Abg. D e n n h a r d t [SPD]: Sie sind Fan, wir setzen es um! – Abg. I m h o f f [CDU]: Woher wollen Sie denn das Geld dafür neh- men?)

um den Investoren Möglichkeiten zu geben, dass dann Kompensation kurzfristig, schnell zur Verfügung steht und umgesetzt werden kann. Ersatzgeldzahlung ist das Ganze auf einem anderen Niveau, nämlich derart, dass das Geld nicht irgendwo für den allgemeinen Haushalt zur Verfügung gestellt werden kann, sondern eben zweckgebunden für Umwelt und Naturschutzmaßnahmen, sodass es wieder der Natur zugute kommt.

Herr Rupp hat ja in der Tat eine Sache zu Recht angesprochen: Wenn wir einige Baumaßnahmen in Bremen betrachten, werden wir sie nicht mehr ausgleichen können, sondern wir werden es nur noch in gewissem Rahmen kompensieren können. Wir haben sogar in einigen Naturräumen nicht mehr Flächen zur Verfügung, dass wir im selben Naturraum ausgleichen können. Auch da muss man genau hin

schauen, was denn da gemeint und gesagt ist. Diese Diskussion können wir gern führen, sie findet aber anhand dieses Gesetzes gar nicht statt, weil wir da nicht die Möglichkeiten vom Bundesgesetzgeber her haben. Deswegen haben wir darauf verzichtet, denn Vorschläge zu machen, die rechtlich sofort zum Scheitern verurteilt sind, ist nicht zielführend.

Als Letztes wollte ich noch dem Kollegen Dennhardt positiv sagen, danke, dass Sie dem nachgehen wollen. Auch wenn es jetzt nicht gesetzlich geregelt wird, dass beide Kataster zusammengelegt werden, ist es vielleicht eine Frage, die organisatorisch im Ressort gelöst werden kann, wenn es nämlich einfach darum geht, ob ein Grünflächen- oder ein Naturschutzgebietskataster zusammengelegt werden, einfach weil man dann zwei Kataster, bei denen es darum geht, Flächen zu bezeichnen und ihre Nutzungseinschränkungen und -arten aufzuführen, zusammenlegt, was vielleicht ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung wäre. Deswegen hätten wir das gern im Gesetz geregelt, aber wenn Sie das auch so regeln, sind wir sehr dabei, wenn es denn zum Sparen dient. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Buhlert, wir haben auch nicht behauptet, dass das ein Teil Ihres Antrages ist, gleichwohl haben sowohl Sie als auch Herr Ella in der Wirtschaftsdeputation dieses Thema immer wieder angesprochen.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Ich bin nicht in der Wirtschaftsdeputation!)

Nein, deshalb habe ich auch gesagt, Sie in der Umweltdeputation, Herr Ella in der Wirtschaftsdeputation! Insofern, glaube ich, hatte dieses Thema schon noch einmal eine Berechtigung, weil es ja über drei Parteien hinweg auch so diskutiert wird, dass wir dem einen Riegel vorschieben wollen, dass das nicht mit uns machbar ist, weil wir das einfach – und jetzt will ich nicht nocheinmal die Argumente aufzählen – nicht sinnvoll finden. Das war mir wichtig, noch einmal zu sagen. Nein, es ist nicht Bestandteil Ihres Antrags, aber die FDP hat immer wieder munter diese Argumente in die Debatten eingebracht, und wir teilen das absolut nicht. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die allgemeine Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen. Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1274, Neufassung der Drucksachen-Nummer 17/1264, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1274 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, DIE LINKE, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1273 abstimmen.

Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!