In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir werden uns ja in einem halben Jahr noch einmal wieder damit zu beschäftigen haben, wie wir da weiter fortfahren. Ich bin jedenfalls frohen Mutes, die Senatsressorts haben signalisiert, auch der Wirtschaftssenator hat signalisiert, dass sie hier aktiv mitarbeiten wollen, und insofern ist es heute ein
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst wollte ich noch einmal eine Richtigstellung zu den Aussagen der LINKEN vornehmen! Es sind mehrere Punkte, die definitiv falsch sind: Der erste ist, dass Sie, Frau Nitz, gesagt haben, dass es eine solche Verbraucherschutzklausel in allen anderen Ländern gäbe. Das ist definitiv falsch. Es gibt diese Klausel in keinem anderen Bundesland. Lediglich der Bund hat sie neuerdings eingeführt. Sie ist seit dem 1. Januar 2010 dort gültig, und es gibt eben auch noch keinerlei Erfahrungen damit.
Der zweite Punkt: Sie sagten, wir Grünen hätten diesen SPD-Vorschlag abgelehnt, weil wir nicht die Verbraucherschutzinteressen wahrnehmen wollen. Auch das ist definitiv falsch. Ich muss Ihnen sagen wir arbeiten sehr konstruktiv in dieser rot-grünen Koalition zusammen, und das Verfahren ist so, dass, wenn es Entwürfe von der einen Seite gibt, von der anderen Seite möglicherweise gesehen wird, dass man da noch Verbesserungen machen kann. So ist es ein iterativer Prozess, der dann zu einem guten Ergebnis führt.
Daran anschließend habe ich nämlich die Frage, bei dem Entwurf, den Sie jetzt als Ihren Antrag eingereicht haben, wie Sie sich das dann im Konkreten vorstellen. Also: Wer soll denn da zuständig sein in dem Verfahren? Wer ist die Anlaufadresse? Wie wollen Sie gewährleisten, dass wirklich in der Realität die Verbraucherinteressen besser berücksichtigt werden, ohne nur ein bürokratisches Monster zu erzeugen? Da müssen Sie wirklich einmal Stellung beziehen und das erläutern, das haben Sie nämlich in ihrem ersten Beitrag nicht getan!
Ich glaube, dass man mit linken Schachzügen und mit solch einem Populismus, ehrlich gesagt, auch nicht weiterkommt und dass das auch nicht gut ist für die parlamentarische Arbeit. Parlamentarische Arbeit hingegen erfordert auch einen gewissen Arbeitsaufwand, Abstimmungsprozesse, immer wieder neu zu diskutieren, parlamentarische Arbeit erfordert auch Sachkenntnisse, und so haben wir jetzt gemeinsam in einem Prozess – weil es eben neu ist und es kein anderes Bundesland hat und wir darüber nachdenken müssen, wie man das vernünftig machen kann,
ohne einen übermäßigen bürokratischen Aufwand zu produzieren – ein Ergebnis vorliegen, das man zusammen als Paket sehen muss, nämlich den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU zusammen mit dem Änderungsantrag der FDP. Das ist das, wie es gemacht werden soll, und daraus entnehmen Sie auch schon, dass wir diesem FDP-Änderungsantrag zustimmen werden.
Vielleicht noch einmal zum Verständnis! Zusammengefasst, Herr Oppermann ist schon darauf eingegangen: Wie wollen wir es hinbekommen, dass der Verbraucherschutz in Gesetzgebungsvorhaben gestärkt wird? Wir wollen es machen, und zwar, erstens, mit klaren Zuständigkeiten. Man muss eine Zuständigkeit haben, sonst passiert nämlich gar nichts. Wahrscheinlich agiert Ihre Fraktion so, deswegen ist es dort ja auch häufig so chaotisch.
Das Zweite: Wenn man etwas Neues einführt und man sich wirklich unsicher ist oder nicht von vornherein den besten Weg kennt, dann muss man erst einmal schauen, wie das funktioniert. Deswegen machen wir das jetzt versuchsweise und führen parallel ein Verfahren der Evaluation mit ein, um zu überprüfen, und dann auch zu Verbesserungen zu kommen, sodass wir hier das optimale Ergebnis erzielen, ohne – wie bereits gesagt – unnötige Bürokratie zu erzeugen.
Dabei haben wir noch einen weiteren Prozess oder weitere Weichenstellungen eingebaut, nämlich das Parlament wird immer wieder beteiligt und die Deputation für Wirtschaft und Häfen. Ziel ist es, noch einmal zusammenfassend: Wir wollen, dass der Verbraucherschutz in Gesetzgebungsvorhaben verbindlich berücksichtigt wird. Wir wollen das erreichen, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand zu erzeugen. Noch einmal auch an DIE LINKE gerichtet: Da nimmt Bremen eine Vorreiterrolle ein, weil es so etwas in keinem anderen Bundesland gibt, in Verfahren bei Gesetzgebungsvorhaben den Verbraucherschutz zu berücksichtigen. Übrigens auch nicht in Berlin, vielleicht können Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen einmal sprechen!
Wir Grünen wollen den Verbraucherschutz stärken. Daran arbeiten wir kontinuierlich, sachorientiert und konstruktiv mit unserem Koalitionspartner zusammen und auch mit den anderen Fraktionen, denn wir glauben, dass das der richtige Weg für die Verbesserung einer Frage unseres Gemeinwesens ist.
Zur LINKEN kann ich nur abschließend sagen: Es wundert mich manchmal schon, woher Sie Ihr Selbstvertrauen nehmen und Ihre Überzeugung, dass das, was wir hier heute verabschieden werden, mit Ihren
aktionistischen Tätigkeiten der Weiterleitung eines SPD-Antrag-Entwurfs an die Bürgerschaft zu tun hat?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nitz, auch mich müssen Sie dort irgendwie falsch verstanden haben. Es liegt doch wohl auf der Hand, dass ich das Berliner Gesetz oder die Berliner Regelung begrüßt habe, die immerhin mit den Stimmen der SPD und der CDU im vergangenen Sommer entstanden ist.
Dann haben Sie eine ganze Reihe von Themen benannt, von denen ich glaube, dass die meisten dieser Themen in Berlin abgehandelt werden und in Berlin geregelt werden müssen. Ich nenne zum Beispiel – das haben Sie auch gesagt – das Informationsfreiheitsgesetz, das Lebensmittelkennzeichnungsgesetz, das Thema Finanzdienstleistungen oder auch Produkthaftung und entsprechende Beweisverfahren. Wir begrüßen, dass diese Themen in Berlin geprüft werden und dass es damit hoffentlich zu einem breiten Schutz für den Verbraucher kommt, vor allen Dingen aber zu einem routinemäßigen Schutz für den Verbraucher. Ich denke allerdings, dass in Bremen die Themen etwas anders gelagert sein werden. Die Verbraucherzentrale selbst geht davon aus, dass die Überprüfung insbesondere das Thema Lebensmittelkennzeichnung und den Ladenschluss betreffen wird.
Wir haben den Antrag der Koalitionäre mit unterschrieben, weil wir denken, dass es richtig und sinnvoll ist, auch in Bremen den Verbraucherschutz immer im Blick zu behalten. Mit dieser vorgeschlagenen Pilotphase können wir uns 2011 noch einmal über dieses Thema Gedanken machen. Wo entstehen Fragen? Welche Probleme müssen geregelt werden? Wir können prüfen, wie effektiv die Arbeiten bis dahin gewesen sind. Wir vermeiden es vor allen Dingen, auf Dauer angelegte überflüssige Bürokratie zu verfestigen. Das ist der Grund, warum wir Ihren Antrag mittragen. Wir denken, dass das eine gute Regelung ist, denken aber auch, dass die Zusatzvorschläge der FDP in Ordnung sind, dass wir uns noch einmal im Detail über die Formalien Gedanken machen und im Sommer diese Fragen in der Wirtschaftsdeputation beraten.
Ich finde aber auch, dass das Thema Verbraucherschutz bei der LINKEN auch etwas schwierig angesiedelt ist. Wenn Sie sich damit hervortun, nur einen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Das alles ist aber nur ein politisches Geplänkel. Es gibt noch einen ganz anderen Punkt. SPD und CDU hatten am Ende der vergangenen Legislaturperiode einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht. Eine Forderung aus dem damaligen Antrag war, das Thema Verbraucherschutz in einem Ressort zusammenzufassen, statt zwischen gesundheitlichem Verbraucherschutz und dem Rest zu trennen. Das ist aber leider bis heute nicht geschehen.
Sie sehen aus dem Antrag, wie lebensfremd es ist, ein Prüfverfahren überwiegend für Lebensmittelkennzeichnung, Sicherheit und Ladenschluss einzuführen und auf der anderen Seite die Zuständigkeit bei Wirtschaft zu haben. Dieses gesplittete Verfahren halten wir für sehr unglücklich, denn es wäre gerade für den Lebensmittelstandort Bremen und den damit verbundenen internationalen Handel eine klare Zuständigkeit dringend notwendig.
Die CDU-Fraktion fordert die Koalition daher noch einmal auf, ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden und die verbraucherrechtlichen Aufgaben in einem Ressort zu bündeln. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab, und wir stimmen beiden weiteren Anträgen zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich alle in diesem Haus darüber einig sind: Der beste Verbraucherschutz wird durch gut informierte, selbstbestimmte und mündige Bürger gewährleistet.
Natürlich brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei Unterstützung, das darf weder die Bundesregierung, das dürfen auch die Länderparlamente nicht aus den Augen verlieren. Verbraucherrechte müssen schlicht und ergreifend noch mehr in den Vordergrund gerückt werden. Dazu wollen wir heute ein Stück beitragen.
Ich möchte nur die negativen Ereignisse auf den Finanzmärkten in Erinnerung rufen. Ich hoffe, das hat viele Verbraucher nachhaltig geprägt. Nicht umsonst stand der diesjährige Weltverbrauchertag am
15. März unter dem Motto „Unser Geld, unsere Rechte“. Es darf nicht immer erst eine Krise oder ein großer Skandal vor der Tür der Verbraucher stehen, damit Themen dann auch längerfristig mit dem nötigen Aufmerksamkeitsgehalt bedacht werden. „Nach der Party ist vor der Party“, so die Überschrift in einem Gastkommentar von dem nicht immer von mir geschätzten Rudolf Hickel im „Weser-Kurier“ am 16. März. „Der übelste Sprengsatz der jüngsten Finanzkrise kommt bereits wieder zum Einsatz“, so Hickel. Es geht um die vielfache Verpackung von minderwertigen Krediten, die ohne ausreichende Information über deren mangelnde Qualität weltweit verhökert wurden und werden. Die alten brandgefährlichen Kunstprodukte werden einfach wieder gewinnbringend umgepackt und finden dann auch heute wieder ihre Käufer.
Es ist zwar schon manches zum Schutz der Verbraucher auf den Weg gebracht, aber es ist auch noch sehr viel zu tun. Doch wie wird eine gute und effektive Unterstützung sichergestellt? Da bleibt der Antrag – und es ist schon mehrfach gesagt worden – der LINKEN doch sehr vage. Hier wird die Auseinandersetzung der Bremer Regierungskoalition über den richtigen Weg, Verbraucherinteressen zu stärken, für eine Effekthascherei genutzt. Bringt eine Verbraucherklausel auf Landesebene ähnlich der Klausel in Anlage 6 der Geschäftsordnung der Bundesministerien etwas für den Verbraucherschutz? Eine noch relativ neue Regelung – es wurde gesagt – ist erst ab 1. Januar in Kraft, und bisher gibt es weder positive noch negative Erfahrungswerte.
Was sagte Frau Czarnecki? Nachzulesen im „Weser-Kurier“ am 20. Januar 2010: „Jeder ist Verbraucher“! Damit hat sie recht. Es gibt kein Gesetz, keine Verordnung ohne Auswirkungen auf uns als Verbraucher:
Ob Müllgebühren, Ladenöffnungszeiten, Lebensmittelkennzeichnung, Nichtraucherschutzbestimmungen, jeder Bebauungsplan für ein Wohngebiet. Immer sind wir als Verbraucher betroffen. Was bringt hier eine nichtssagende, eine nicht ausformulierte zusätzliche Überprüfungsverbraucherschutzklausel? Wie würde ein zusätzlicher Verbraucherschutzprüfvermerk aussehen? Hinzu kommt, dass es bei uns mindestens drei unterschiedliche Ressortzuständigkeiten gibt, Frau Winther ist darauf eingegangen, und da stimmen wir voll mit Ihnen überein. Spätestens zur nächsten Legislaturperiode sollte man hier wirklich konkret die Verbraucherinteressen in einem Ressort zusammenfassen, dann wird ein richtiger Schuh daraus.
rokratischen Aufwand erzeugen. Wir stimmen mit dem rot-grün-schwarzen Dringlichkeitsantrag in der Begründung überein. Hier heißt es: Es ist zu prüfen, ob eine entsprechende Regelung auf Landesebene sinnvoll ist und wie eine solche in verschiedenen Senatsressorts zu implementieren wäre. Dann aber bitte auch – und darüber sind wir uns zum Glück jetzt auch einig geworden – einen klaren Prüfauftrag erteilen und nicht gleich eine Pilotphase bis Herbst 2011 ohne konkrete Vorgaben, wie das dann auch überhaupt aussehen soll!
Wenn es so gekommen wäre, hätten wir befürchtet, dass es dann zu ähnlichen Textbausteinen gekommen wäre, wie bei der Gender-Prüfung oder bei den finanziellen Auswirkungen bei Gesetzen, wo steht, es gibt keine generellen finanziellen Auswirkungen, und in Wirklichkeit kann man es schon beim Lesen der Vorlagen merken, dass das wohl nicht ganz so zutrifft.
So kommt jedenfalls für den Verbraucherschutz nicht viel dabei heraus. Vielleicht ein Beispiel für „zu kurz gesprungen“ beim Verbraucherschutz: Die Aufklärungspflichten beim Verkauf von Finanzprodukten. Diese haben nicht dazu geführt, dass die Kundinnen und Kunden der Banken nun gut informierte Verbraucher sind. Eine große, auch in Bremen ansässige Bank macht es nämlich wie folgt, wenn sie Fondsanteile verkaufen will. Sie drückt nach den Gesprächen den vermeintlichen Kunden eine Broschüre mit einem Inhalt von 200 Seiten in die Hand, und wenn man dann einmal ein bisschen kritischer schaut, findet man vielleicht auf Seite 98 oder 102 den Hinweis: Sie können auch alles verlieren, ein Totalverlust ist möglich. Ist das Verbraucherschutz? Nicht jeder Verbraucher ist so ein Spezialist wie Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale, der das Metier beherrscht, aber nun leider nicht bei jedem Fondsverkaufsgespräch bei den Banken dabei sein kann.
Da setzt unser Änderungsantrag auch an. Vor einer Pilotphase muss klar sein, wie das Ganze mit Leben erfüllt werden soll, welche organisatorischen Regelungen angewandt werden sollen, mit denen dann bei Gesetzgebungsverfahren eine effiziente Berücksichtigung des Verbraucherschutzes sichergestellt wird. Wir haben uns einfach erlaubt, ein bisschen mehr „Butter bei die Fische“ zu geben. Ich finde das gut, dass zumindest der größte Teil des Parlaments unserem Änderungsantrag zustimmen wird. Ich glaube, das ist der richtige Schritt in Richtung Verbraucherschutz. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sind Lebensmittel belastet? Wie sicher ist die Geldanlage? Ist das Kleingedruckte fair? Viele Bremerinnen und Bremer, viele Bremerhavenerinnen und Bremerhavener stellen solche oder ähnliche Fragen immer wieder. In einer Welt, in der Warenströme, Produktionsbedingungen und Produkte immer komplizierter werden, kann der beziehungsweise die Einzelne sich daraus ergebende Probleme in der Regel nicht vollständig einschätzen. Deshalb ist es ein wichtiges politisches Ziel, den Verbraucherschutz so zu stärken, dass Gefahren für jeden, auch von uns, minimiert werden. Darin sieht der Senat und ich auch eine besondere Verpflichtung.