Protocol of the Session on March 18, 2010

Gerade letzte Woche war ich bei einer Veranstaltung der Handelskammer zum Thema „Beruf und Familie“. Das ist ein Thema, das lange Zeit eher spöttisch betrachtet worden ist und eher an den Rand gerückt worden ist und bei dem gesagt worden ist, Beruf und Familie spielt nicht die herausragende Rolle. Inzwischen ist es so, das hat der Versuch, ein Führungskräftenetzwerk, initiiert von der Handelskammer und auch der Landesfrauenbeauftragten, aufzubauen, auch gezeigt, dass es einen hohen Antrieb gibt, sich mit diesem Thema beschäftigen. Denn eines ist klar, gute Arbeitskräfte bekommen sie an den Standort auch, wenn sie Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechend organisieren. Die Unternehmen sind dabei sehr aktiv, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.

Das, was sich bei den großen Unternehmen zum Teil dadurch dann auch niederschlägt, dass entsprechend starke Öffentlichkeitsarbeit gemacht wird, machen die Kleinen gar nicht. Die setzen im Zweifelsfall das, was im Zusammenhang von Beruf und Familie diskutiert wird, einfach um, da sie, gerade kleine Handwerksbetriebe, sich einfach darüber klar sind, dass sie ihre Arbeitskräfte entsprechend auch in dieser für Familien und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessanten Phase so flexibel halten müssen, dass sie einerseits für ihre Familien etwas tun können, auf der anderen Seite aber auch den Betrieben nicht abhanden kommen.

Ich will deutlich sagen, dass nach meiner Auffassung die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die entsprechenden Schritte von ebenso großer Bedeutung sind wie infrastrukturelle Fragen. An dieser Stelle dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch die unternehmensentsprechende Flexibilität und entsprechende Bedingungen vorfinden, ist ebenso ein Standortfaktor. Familienfreundliche Wirtschaftspolitik – will ich das über

schreiben – ist, glaube ich, ein Zukunftsthema, das wir gemeinschaftlich angehen sollten. Auf dieser vorhandenen Basis haben wir mit dem „Strukturkonzept Land Bremen 2015“ einen verlässlichen Rahmen für sozial und ökologisch orientierte Wirtschaftspolitik verabschiedet.

Auch an dieser Stelle will ich deutlich sagen, es geht hier nicht um den Gegensatz von Ökologie und Ökonomie, sondern wir müssen das insgesamt betrachten, darin liegen auch die Chancen. Wir haben das Tourismuskonzept, das Messekonzept, das EFREProgramm „Land Bremen 2007 bis 2013“ und ebenfalls diesen Mittelstandsbericht als Rahmen für künftige politische Entscheidungen. Weitere Programme: Innovationsprogramm, Gewerbeentwicklungsprogramm, Masterplan Industrie und Außenwirtschaftsprogramm sind in der Vorbereitung. Wir setzen bei der Wirtschaftsförderung auf Kundenorientierung mit klarer Konzeption. Hier haben wir die Vorschläge der Gutachter des Mittelstandsberichts konsequent aufgegriffen. Die WFB wird gemeinsam mit der Handelskammer und in Kooperation mit der Handwerkskammer einen Unternehmensservice anbieten. Bremer Modelle, meine Damen und Herren, waren in der Vergangenheit immer wieder einmal gut für bundesweite Aufmerksamkeit. Jetzt haben wir mit dem Unternehmensservice ein neues Bremer Modell aus einer Hand, und ich glaube, dass dies auch ein Erfolg werden wird.

Trotz der vorzeigbaren Bilanz, die aus dem Mittelstandsbericht herausgelesen werden kann, bleibt aber weiter viel zu tun. Wir werden die wirtschaftspolitischen Schwerpunktprojekte mit Engagement vorantreiben. Insofern begrüße ich natürlich ausdrücklich die Schwerpunktsetzung, die wir auch als Senat vorgenommen haben, auf das Thema Offshore-Terminal, auf die Frage der Hafenanbindung Cherbourger Straße zu setzen, den Science-Park und den Gesundheitspark in Bremen-Nord als Schwerpunktthemen zu sehen, den Lückenschluss der A 281 voranzutreiben, Innenstadtentwicklung, Einkaufszentrum, und natürlich sind wir im Bereich des Tourismus dabei zu prüfen, ob wir hier mit einer Impulsinvestition stadtverträglich ein neues Projekt realisieren können.

Mein Fazit: Auch in Zeiten der Haushaltsnot sind wir wirtschaftspolitisch gut aufgestellt. Wir haben Projekte, interessierte Investoren und die notwendigen Handlungsspielräume. Das alles sind Voraussetzungen für eine aktive Wirtschaftspolitik für die Standorte Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven, und all dies kommt letztendlich dann auch dem Mittelstand zugute, denn eines ist ganz klar: Der Mittelstand ist und bleibt Kern der bremischen Wirtschaft und zugleich Katalysator der zukünftigen Entwicklungen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1192, Kenntnis.

Interessen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärken

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 26. Januar 2010 (Drucksache 17/1140)

Wir verbinden hiermit:

Interessen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen

Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU vom 23. Februar 2010 (Drucksache 17/1183)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 16. März 2010

(Drucksache 17/1213)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie uns jetzt einmal über Verbraucherschutz sprechen! Im Bund und in den Bundesländern ist die Einbeziehung des Verbraucherschutzes in jedes Gesetzgebungsverfahren schon länger üblich beziehungsweise sogar verankert. Nur Bremen konnte sich nicht dazu entschließen, da es darüber offensichtlich keine Einigung zwischen den Koalitionspartnern gab.

Für DIE LINKE ist der Verbraucherschutz ein wichtiges politisches Thema, vor allem, weil es in den Alltag vieler Menschen eingreift. Umfassend müssen hier die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem als Konsumenten von Sach- und Dienstleistungen, als Vertragspartner in einer Vielzahl von Verträgen des täglichen Lebens und als Adressaten von behördlichen Vorschriften gestärkt werden. Beratungs- und Informationsangebote sowie Kennzeich––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

nungen und Gebrauchsanweisungen müssen eben für alle Menschen überall nutzbar sein.

(Beifall bei der LINKEN – Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Das Treffen bewusster Verbraucherentscheidungen hängt nämlich weitgehend davon ab, ob Informationen überhaupt verfügbar und transparent sind. Nur dann können wir nämlich von einem informierten Verbraucher, von einer informierten Verbraucherin sprechen.

(Beifall bei LINKEN)

Notwendig ist unseres Erachtens dazu eine noch bessere Verzahnung der Informationen und Beratungen mit konkreten Hilfestellungen für die selbstbestimmte Umsetzung der Verbraucherentscheidungen. Um Verbraucherrechte unbürokratisch zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen, ist unserer Auffassung nach die Einführung einer Verbraucher- und Verbraucherinnenklausel beim Gesetzgebungsverfahren ein guter Weg.

Insgesamt bedarf unser Antrag meines Erachtens noch einer kleinen Erläuterung. Ursprünglich stammt nämlich der von uns mit Datum vom 26. Januar eingebrachte Antrag aus der Feder eines SPD-Abgeordneten.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Abgeschrie- ben!)

Leider und zum Nachteil des Verbraucherschutzes in Bremen sah sich der Koalitionspartner nicht in der Lage, dem Antrag der SPD seine Zustimmung zu erteilen, weshalb so das Thema wahrscheinlich nicht auf die Tagesordnung gekommen wäre, wenn sich DIE LINKE nicht des Themas angenommen hätte.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Wie gesagt, am 26. Januar wurde der Antrag von uns eingebracht und sollte in der Februar-Sitzung debattiert werden.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das kann ich mir nicht vorstellen!)

Noch zwei Tage vor der Februar-Sitzung wurde uns von der CDU signalisiert, dass sie unserem Antrag wohl zustimmen werde. Weil aber offensichtlich nicht sein kann, was nicht sein darf, dass also ein Antrag von der LINKEN, wenn er auch noch so plausibel,

sinnvoll und vor allem nützlich für die Menschen in unserem Lande ist, angenommen werden darf, haben Sie, wie immer in diesen Fällen, schnell einen Dringlichkeitsantrag gestrickt. Und, siehe da, letztlich hat einzig und allein unsere Initiative die nun auch von Ihnen geforderte Unterstützung für den Verbraucherschutz erwirkt. Das finden wir positiv.

Natürlich werden wir unserem Antrag zustimmen, den Sie aus Koalitionsräson wahrscheinlich mit Ihrer Mehrheit mit großer Wahrscheinlichkeit ablehnen werden, aber Ihrem sogenannten Dringlichkeitsantrag können wir nicht zustimmen. Er führt eine Zentralstelle beim Senator für Wirtschaft und Häfen ein, die im Gesetzgebungsverfahren die Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher prüft. Damit brechen Sie unserer Meinung nach keine Lanze für den Verbraucherschutz und die Stärkung von Verbraucherrechten im Land Bremen. Da waren Sie, ehrlich gesagt, schon einmal viel weiter.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn wir uns aber auch bei Ihren Anträgen enthalten werden, sieht man in diesem Fall einmal mehr, dass links wirkt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ob links wirkt, das wird sich ja noch am Ende des Legislaturperiode herausstellen! Bisher war es nur Gequirle, was bei Ihnen herausgekommen ist, und eine Verunsicherung der Wählerinnen und Wähler draußen in der Stadt und im Land Bremen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es mag ja sein, dass wir bei der Antragsberatung etwas mehr Zeit brauchten, um dann den Antrag hier einzubringen, den wir mit der Drucksache-Nummer 17/1183 hier eingebracht haben, aber ich finde es schon eine Frechheit, einen Antrag, den wir als Koalitionäre hier in der Vorberatung formuliert haben, Wort für Wort, Buchstabe für Buchstabe zu übernehmen und das als eigenen Antrag hier einzubringen. Das zeigt für mich doch, welche Ahnung Sie überhaupt von diesem Thema haben und wie Ihre Fraktion hier arbeitet. Insofern bin ich enttäuscht davon, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

was Sie hier gemacht haben, aber ich sage einmal ganz deutlich: Ich habe auch nichts anderes von Ihnen erwartet.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich will sehr wohl sagen, dass wir – wenn wir dies beraten und hier heute debattieren – das vor Augen haben, was der Bund in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition beschlossen hat, wo er sich selbst aufgefordert hat, bei Gesetzgebungsverfahren die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und dass Auswirkungen dieser Gesetze hier entsprechend zu überprüfen sind. Wir haben relativ schnell einen Zugang gefunden, auch bei den bremischen Ressorts, sodass wir uns dann veranlasst gesehen haben, lasst uns prüfen, ob wir eine solche Klausel auch für das Land Bremen mit übernehmen können. Es wurde bejaht, gleichwohl sagen wir, wir machen eine Testphase, um dann noch einmal nachzuprüfen, wo man nachjustieren und noch verdeutlichen muss, wenn es da noch irgendwo Nachbearbeitungsbedarf gibt.

Besonders freue ich mich, dass wir von dieser Seite aus bis zur rechten Seite hier eine Einigung in dem Änderungsantrag und auch in dem Dringlichkeitsantrag gefunden haben, dass die Kollegen der CDUFraktion und auch der FDP-Fraktion dort mitziehen, den Änderungsantrag der FDP-Fraktion tragen die Unterzeichner dieses Dringlichkeitsantrags mit. Insofern haben wir hier einen Antrag in diesem Haus, der auch von einer breiten Mehrheit dieses Hauses getragen wird. Ich finde es auch richtig, dass wir uns nach einer gewissen Zeit Bericht erstatten lassen seitens des Senators für Wirtschaft und Häfen, wie dieses Verfahren innerhalb des Senats seinen Ablauf gefunden hat und wo wir dann – ich erwähnte das bereits schon einmal – hier auch Nachbesserungsbedarf haben werden.

Ich denke, insofern ist die rot-grüne Koalition, ist die Mehrheit dieses Hauses der Auffassung, dass wir hier einen richtigen Weg beschreiten und erst einmal eine Probephase machen, das evaluieren und dann gegebenenfalls sagen, wir führen das jetzt als Regelmäßigkeit ein. Damit ist dem Verbraucher mehr geholfen, wenn wir es in dieser Weise machen, als wenn wir gleich sagen, wir führen es hier ein, ohne zu wissen, was letztendlich dabei herauskommt.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir werden uns ja in einem halben Jahr noch einmal wieder damit zu beschäftigen haben, wie wir da weiter fortfahren. Ich bin jedenfalls frohen Mutes, die Senatsressorts haben signalisiert, auch der Wirtschaftssenator hat signalisiert, dass sie hier aktiv mitarbeiten wollen, und insofern ist es heute ein