Wir haben insgesamt eine Zunahme bei den Widerstandshandlungen. Da aber diese Erfassung so unexakt ist und so wenig Rückschlüsse zulässt, haben wir das nun angestoßen, dass wir in einer großen Untersuchung die Fälle aufarbeiten, um dann auch adäquat darauf reagieren zu können.
Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Nitz, Rupp, Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.
Gestatten Sie eine Eingangsbemerkung! Wir finden es bedenklich, dass die Antworten auf unsere Fragen bereits gestern in einer großen Tageszeitung veröffentlicht wurden, stellen sie aber gern noch einmal im Parlament! Wir fragen den Senat:
Erstens: Kam es im Zuge der Ankaufabsicht einer Datei mit Daten von Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern mit Konten in der Schweiz zu
Zweitens: Wie hoch sind in diesen Fällen die Steuernachforderungen und die zu vermutenden Geldstrafen?
Drittens: Wie gedenkt der Senat, zukünftig wirksamer der Steuerhinterziehung sowohl in geringer Höhe als auch in Millionenhöhe vorzubeugen?
Bevor ich jetzt Frau Bürgermeisterin Linnert das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass nach unserer Geschäftsordnung die Fragestunden dafür da sind, Fragen zu stellen, und Bemerkungen hier eigentlich nicht gestattet sind.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Bei den Finanzämtern des Landes Bremen sind bisher 22 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz eingegangen, Stand 15. Februar 2010.
Zu Frage 2: In den vorliegenden Fällen kann mit Mehrsteuern von rund 1,2 Millionen Euro gerechnet werden. Die genaue Höhe kann wegen der unterschiedlichen persönlichen Verhältnisse der jeweiligen Steuerpflichtigen erst nach Prüfung durch die Finanzbehörde beziffert werden.
Mit Geldstrafen aufgrund der Selbstanzeigen ist nicht zu rechnen. Die Abgabenordnung sieht für wirksame Selbstanzeigen eine strafbefreiende Wirkung vor.
Zu Frage 3: Die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle beim Finanzamt Bremen-Nord – bis 31. Dezember 2009 beim Finanzamt Bremen-Ost – ist durch Umorganisation aus den drei bisherigen Stellen Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Bremerhaven, der Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Bremen-Ost sowie der Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt Bremen-Ost hervorgegangen und damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestmöglich aufgestellt.
Die Aufgaben der Stelle beinhalten im Steuerfahndungsbereich die Ermittlung des Sachverhalts bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Im Bereich der Steuerfahndung erfolgt über die Zusammenarbeit mit den Festsetzungsfinanzämtern hi
naus eine enge Kooperation mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, der Kripo, Wirtschaftsstraftaten, Geldwäsche sowie anderen Steuerfahndungs- und Strafsachenstellen. In Großverfahren erfolgt eine enge Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Im Bußgeldund Strafsachenbereich hat die Stelle grundsätzlich die Rechte und Pflichten, wie sie auch der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen.
Seit dem 1. Februar 2009 gibt es in der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle eine Servicestelle Steueraufsicht, ServiSta, wie sie bereits in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern existiert. Zielsetzung ist unter anderem, die Zusammenarbeit der Nordländer in diesem Bereich zu koordinieren und einen zeitnahen Informationsaustausch zu gewährleisten. Ab dem 1. Januar 2010 wurde ferner eine Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung eingerichtet, die gezielt die besonders schadensintensiven Hinterziehungsfälle aus dem Bereich der Umsatzsteuer bearbeitet. – Soweit die Antwort des Senats!
Ergänzend möchte ich sagen, dass mit Stand von heute, 24. Februar 2010, die Anzahl der Selbstanzeigen auf 42 angestiegen ist und wir mit einem Betrag in einer Größenordnung von zwei Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen zu rechnen haben.
(Abg. Frau N i t z [DIE LINKE]: Nein, vie- len Dank für die Antwort und für die aktu- ellen Zahlen von heute!)
Erstens: Wie hat sich in den letzten drei Jahren die Kriminalität im Zusammenhang mit EC-Karten und Online-Banking entwickelt?
Drittens: Wie reagieren die Strafverfolgungsbehörden organisatorisch auf die Zunahme von Straftaten, bei denen das Internet eine Rolle spielt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 2007 bis 2009 besitzen unter den erfassten Delikten dieses Kriminalitätsbereichs derzeit die Delikte Betrug, Computerbetrug, Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion sowie das Ausspähen und Abfangen von Daten einschließlich der Vorbereitungshandlungen besondere Relevanz.
Eine spürbare Zunahme der Deliktsfälle ist im Bereich des Computerbetruges erkennbar. Die Delikte des Ausspähens und des Abfangens von Daten einschließlich der Vorbereitungshandlungen sind leicht angestiegen.
Zu Frage 2: Unrechtmäßige Handlungen, durch die Zugangsdaten für das Online-Banking erlangt werden, werden gemeinhin unter der Begrifflichkeit „Phishing“ zusammengefasst. Weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik noch in den Justizstatistiken werden diese Fälle gesondert erfasst.
Zu Frage 3: In der Polizei Bremen und Bremerhaven wird diese Form der Kriminalität durch zwei spezielle Fachkommissariate der Kriminalpolizei bekämpft. Derzeit befassen sich bei der Polizei sechs Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit der Bekämpfung der Internetkriminalität. Zur weiteren Unterstützung wurde kürzlich die Stelle eines zusätzlichen Informatikers oder einer zusätzlichen Informatikerin extern ausgeschrieben.
In der Staatsanwaltschaft Bremen wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2007 zwei Sonderdezernate für Verfahren eingerichtet, für deren Bearbeitung besondere Kenntnisse im Bereich des Internets oder der Datenverarbeitung erforderlich sind. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben schon darauf hingewiesen, aber wie sieht denn aktuell die Fachkenntnis tatsächlich aus? Sie haben, glaube ich, eben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt, es sei eine Stelle ausgeschrieben. Sind denn sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft schon entsprechende Fachleute vorhanden, die dieses Phishing beispielsweise oder aber auch die Verfahren, die angewendet werden, analysieren und auch entsprechend strafrechtlich bewerten können?
Ja, wir haben Fachleute, aber wir können natürlich noch besser werden, und ich habe heute Morgen gerade mit dem Personalrat verabredet, dass die Ausgesuchten auch jetzt eingestellt werden können. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Unterstützung dieser Arbeit.
Ich möchte in dem Zusammenhang noch auf die Prävention eingehen! Herr Senator, wie stellt sich der Senat eine Prävention, also eine vorbeugende Information an die Betroffenen – hier insbesondere auch an Jugendliche oder junge Heranwachsende –, vor?
Ich glaube, man muss sehen, dass die Entwicklungen in den verschiedenen Sektoren dieser Kriminalität sehr unterschiedlich sind. Es gibt Bereiche, die rückläufig sind; insbesondere der Bereich Scheckbetrug spielt keine große Rolle mehr. Dann kann man feststellen, dass im Bereich der ECKarten mit PIN auch ein deutlicher Rückgang festzustellen ist. Das spricht dafür, dass man doch offensichtlich nun darauf achtet, die beiden Sachen getrennt voneinander aufzubewahren, und diese Sorgfalt führt in der Tat dazu, dass diese Verfahren insgesamt rückläufig sind.
Auf der anderen Seite haben wir zum Beispiel einen großen Anstieg bei den Fällen, wo mit der ECKarte manipuliert wird, weil die Möglichkeiten, diese Daten auszulesen, offensichtlich technisch weiterentwickelt worden sind. Insofern ist es nicht damit getan, daran zu appellieren, auf die Scheckkarte aufzupassen. Wenn Ihre Karte ausgelesen ist, wenn Sie mit ihr die Tür eines Bankgeschäftes öffnen, weil darüber ein Gerät steht oder ein Lesegerät am Eingangsbereich angebracht ist, sind das natürlich Sachen, auf die man im Grunde genommen die Bevölkerung hinweisen kann, aber da muss auch mehr von den Banken geschehen, um dies zu verhindern.
Zunächst begrüße ich es sehr, dass Sie die Prävention vorantreiben wollen, aber eine letzte Frage habe ich noch! Wie lange dürfen denn Daten aus dem Internet strafrechtlich überprüft werden?