Ja, da muss ich natürlich nachhaken, weil es ja, Herr Senator, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gibt, und ich höre um mich herum hier schon das Gestöhne. Das ist ein Stichwort,
das einige offensichtlich nicht so gern hören, aber jetzt interessiert mich natürlich an der Stelle die Meinung des Senats. Reicht die derzeitige Vorratsdatenspeicherung aus, um entsprechende Nachforschungen auch über einen bestimmten Zeitraum hinaus vornehmen zu können?
(Abg. H i n n e r s [CDU]: Frau Präsiden- tin, darf ich noch etwas fragen? Sie dürfen noch eine Frage stellen, ja! Abg. H i n n e r s [CDU]: Ich habe aber keine mehr! Danke schön! – Heiterkeit bei der CDU)
Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Bartels, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wann beabsichtigt der Senat, den zuständigen parlamentarischen Gremien sowie der Bremischen Bürgerschaft die bremische Nachfolgeregelung zum Heimgesetz vorzulegen?
Zweitens: Welchen Grund gibt es für die zeitliche Verzögerung der Einbringung der bremischen Nachfolgeregelung zum Heimgesetz?
Zu Frage 1: Der Senat beabsichtigt, der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Auslän
derintegration den Entwurf für ein Bremisches Wohnund Betreuungsgesetz, BremWBG, am 11. März 2010 vorzulegen. Die Befassung im Senat kann am 23. März 2010 und in der Bremischen Bürgerschaft voraussichtlich im April in erster und im Mai in zweiter Lesung erfolgen.
Zu Frage 2: Im September 2009 hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales den anderen zu beteiligenden Ressorts und Interessenverbänden den Entwurf für ein Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz vorgelegt mit dem Ziel, bis zum Jahresende einen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft herbeizuführen. Der hohe Abstimmungsbedarf und die gründliche Prüfung der Vielzahl von Hinweisen und Änderungsvorschlägen der Ressorts und Verbände standen einem schnellen Abschluss des Verfahrens entgegen.
Vor der Behandlung in den zuständigen Gremien soll noch eine Anhörung abgehalten werden, um die Fachöffentlichkeit möglichst breit zu beteiligen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, erst einmal herzlichen Dank für die Antwort! Wir freuen uns, dass es im März dann eingebracht werden kann. Aber warum hat es so lange gedauert? Ich kann mich erinnern, dass wir im August 2008 zunächst einen Entwurf bekommen haben. Vertreter Ihres Ressorts haben ihn meiner Fraktion vorgestellt, und dann haben wir lange nichts gehört. Im Dezember 2009, sagen Sie jetzt, ist es den Verbänden und den Ressorts zugegangen. Warum hat es so lange gedauert, ein Jahr?
Zunächst einmal möchte ich sagen, das wissen Sie ja auch selbst, dass es mir wichtig ist, dass aktuelle Erfordernisse von der Heimaufsicht zu bewältigen und zu bearbeiten sind, denn sie haben natürlich Vorrang. Bei einer begrenzten Personalkapazität sind einfach diese aktuellen Dinge vorwegzuschalten, und Sie können sich ganz sicherlich daran erinnern, dass wir davon im letzten Jahr doch einiges gehabt haben.
Frau Senatorin, ist der Abstimmungsbedarf mit Niedersachsen erfolgt, oder haben wir hier eine Insellösung, oder wie sieht der Entwurf aus? Es macht ja keinen Sinn, einen Alleingang hier in Bremen zu machen.
Wir hatten uns vorgestellt, dass wir hier im Gleichschritt mit Niedersachsen gehen können. Wir haben dann lange auf der Verwaltungs- und Arbeitsebene diese Unterlagen von Niedersachsen so auch nicht austauschen können, wir hätten das gern getan. Ich darf Ihnen sagen, soweit ich weiß, hat Niedersachsen auch noch kein Gesetz verabschiedet.
Frau Senatorin, sind Sie mit mir auch der Auffassung, dass es sich hier um ein wichtiges Gesetzeswerk handelt, das die Rechte von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, aber auch von Menschen in anderen Wohnformen sicherstellen soll, und dass man gerade, wenn man hier neue Wege beschreitet, das intensiv beraten muss?
Ja, da bin ich mit Ihnen einer Meinung, dass das auch einer intensiven Beratung bedarf. Wir haben deswegen einen zeitlich ziemlich langen Vorlauf an dieser Stelle gehabt. Wir haben uns allergrößte Mühe gegeben, das, was auch an Änderungsvorschlägen aus dem politischen Raum, aber auch von den Verbänden gekommen ist, einzuarbeiten oder zumindest zu diskutieren, und am Ende des Tages auch versucht, zu einer Einigung zu kommen. Das wird sicherlich nicht in jedem Fall möglich sein, aber ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz, das ja gegenüber dem bisherigen die Erweiterung der Personengruppe vorsieht, hier auch natürlich diese Diskussion braucht. Ich sehe aber, dass wir jetzt an einem Punkt angelangt sind, dass wir hier hoffentlich sehr zügig zu einer Abarbeitung kommen werden.
Ich würde mir sehr wünschen, dass dieser von uns genannte Zeitplan, der sehr ehrgeizig ist, und wir haben es ja auch so formuliert, dies beabsichtigt, und dass wir ihn auch im Interesse der Menschen einhalten
Frau Senatorin, wenn sich aus der Anhörung, die Sie hier schon angekündigt haben, neue Aspekte ergeben sollten, wären Sie dann auch bereit, diesen Zeitplan etwas zu strecken? Es kann ja sein, dass noch wichtige Argumente kommen, die dann doch ein etwas längeres Verfahren erforderlich machen.
Ich möchte einmal Folgendes sagen: Natürlich, wenn es Argumente sind, die in der bisherigen Diskussion überhaupt keine Rolle gespielt haben, muss man sich ihnen auf alle Fälle zuwenden, und dann muss man schauen, welche Zeit man dafür braucht. Trotzdem werbe ich auch bei den Beteiligten im Parlament und in den Deputationen dafür, dass wir dieses Verfahren – natürlich immer mit dem Grundsatz Qualität vor Schnelligkeit – aber jetzt doch zu einem Ende führen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-(SGB-II-)Regelsätzen für Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Troedel, Erlanson und die Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den SGB-II-Regelsätzen vom 9. Februar 2010?