Drittens: Wie ist die derzeitige Praxis in den Ausländerbehörden im Land Bremen bezüglich möglicher Abschiebungen nach Syrien?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im ersten Halbjahr 2009 wurden 43 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit von Deutschland nach Syrien zurückgeführt. Die Bundesländer sind im Dezember 2009 vom Bundesministerium des Innern darüber unterrichtet worden, dass in drei Fällen von Deutschland nach Syrien zurückgeführte abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber nach ihrer Rückführung inhaftiert wurden.
Zu Frage 2 und 3: Wegen der unklaren Lage bei der Rückkehr wurden die Ausländerbehörden im Land Bremen am 18. Dezember 2009 angewiesen, im Falle einer beabsichtigten Abschiebung nach Syrien die Ausländerakten dem Senator für Inneres und Sport zur Prüfung vorzulegen. Außerdem wurden sie aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass es den Betroffenen möglich ist, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse im Asyl- beziehungsweise Asylfolgeverfahren geltend zu machen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde nach Mitteilung des Bundesministeriums des Innern gebeten, keine Asylentscheidungen zu treffen, die eine sofortige Abschiebung zur Folge haben können.
Über sogenannte Folgeanträge wird bis auf Weiteres nicht entschieden. Die Anordnung eines generellen Abschiebestopps wird zurzeit nicht als erforderlich angesehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben eben ausgeführt, dass die in Bremen behandelten Fälle zukünftig bis auf Weiteres beim Senator für Inneres und Sport zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Wie kann ich mir das vorstellen? Was machen Sie dann damit?
Sie sagten eben, es gibt faktisch keine Abschiebung in das Land Syrien. Vorher haben Sie als Antwort auf die Frage 1 gesagt, von 43 Abgeschobenen seien drei inhaftiert worden, so habe ich Sie verstanden. Haben Sie Erkenntnisse darüber, weswegen diese drei inhaftiert worden sind?
Nein, das sind ja keine Abschiebungen aus Bremen, sondern das ist das Ergebnis der gesamten Bundesrepublik. Insofern müssen wir den Bundesminister des Innern dazu befragen.
Halten Sie es für möglich, Herr Senator, dass diese drei Inhaftierungen wegen Straftaten erfolgt sein könnten, die in Syrien begangen worden sind?
Gleichwohl nutzen Sie diese Hinweise dazu, einen generellen Abschiebestopp ohne Einzelfallprüfungen durchzuführen?
Ich habe genau das Gegenteil gesagt: Wir lassen uns jede Akte vorlegen! Bei den Fällen, die wir zurzeit in der Bearbeitung haben, gilt, dass es keine Voraussetzung dafür gibt abzuschieben. Dabei wird es auch bleiben. Das schließt nicht aus, dass in Ausnahmefällen, wenn es sich um Straftäter handelt, eine andere Entscheidung möglich ist. Aber für die normalen Fälle gilt das, was ich gesagt habe.
Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass laut Medienberichten das Regime in Damaskus den Verhafteten vorwirft, sie hätten durch ihren Asylantrag die Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland erwirkt, und ist Ihnen darüber hinaus bekannt, dass selbst Mitglieder der CSU im Innenausschuss des Bundestages die Lage in Syrien als problematisch bezeichnen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Land Bremen wurden im Jahr 2009 682 Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen der polizeilichen Eingangsstatistik registriert. Hierbei handelte es sich weit überwiegend um Widerstandshandlungen, daneben kam es etwa zu Körperverletzungen oder Beleidigungen.
Zu Frage 2: Die Anzahl der verletzten Polizeibeamtinnen und -beamten in Bremen lässt sich der polizeilichen Eingangsstatistik nicht entnehmen. Die aktuell laufende Untersuchung des KFN zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“ wird ausführlichere und detaillierte Informationen zu Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte liefern. Es ist vorgesehen, ab 2011 in der polizeilichen Kriminalstatistik Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte gesondert zu erfassen.
Zu Frage 3: Im Jahr 2009 wurden im Rahmen der polizeilichen Eingangsstatistik 456 Straftaten gemäß Paragraf 113 Strafgesetzbuch zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten erfasst. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben eben gesagt, dass Sie nicht sagen können, wie viele Polizeibeamte verletzt wurden. Das wird doch registriert, und zwar zumindest im Wachbuch, wenn ich mich recht erinnere. Sobald eine Verletzung erfolgt, ein Arzt aufgesucht und gegebenenfalls auch der Dienst abgebrochen werden muss, wird das doch registriert. Warum können Sie trotz dieser Registrierung nicht
Es gibt eine ganz einfache Erklärung dafür: Wir haben in Bremen im Jahr allein ungefähr 1000 Dienstunfälle. Man kann natürlich diese Fälle einzeln aussortieren und zählen, dazu reicht aber die Zeit nicht. Wir werden zukünftig, denke ich, eine sehr valide Datensituation haben, um vielleicht auch diese Zahlen etwas zu bewerten und zu relativieren, da natürlich die Zahl von 682 Übergriffen gewaltig klingt. Wir wissen aber aus Erfahrung, dass zirka 15 Prozent dieser Übergriffe im Bereich der Körperverletzung anzusiedeln sind. Das sind unsere Erfahrungswerte sowohl für Bremen als auch für Bremerhaven. Das heißt konkret, da die Lage in Bremerhaven etwas überschaubarer ist, in dem erwähnten Zeitraum hatten wir in Bremerhaven zwölf verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte.
Herr Senator, können Sie etwas zu den Fällen von 2008 sagen, ob es sich hierbei um eine Steigerung der Übergriffe handelt oder um eine Verringerung?