Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man hat ja ein gewisses Déjà-vuErlebnis, oder man könnte sagen, wir haben ein Dacapo von der Debatte von heute Morgen, denn es geht ja eigentlich wieder um die Frage: Wie schaffen wir es, dass das Geld, das in Pauschalen versteckt ist, wirklich bei den Kindern ankommt und dass die Eltern das Geld nicht für etwas anderes ausgeben. In der Tat ist es die Debatte, die Herr Grotheer geführt hat, nämlich die Frage: Schaffen wir es, für solche Tatbestände die Möglichkeit zu bekommen, speziell Geld neben den Pauschalen zu zahlen, oder müssen wir damit leben, dass das in den Pauschalen bleibt? Diese Debatte müssen wir führen, nicht nur hier, sondern auch auf anderen Ebenen.
Wir können das nicht einmal eben so entscheiden, weil wir diese Lösungen eben brauchen, die in dem Gesamtkontext abgesichert sind und auch in dem Gesamtkontext stehen. Denn so wünschenswert es ist, all die Probleme in Spezialregelungen zu lösen, führt das am Ende nur wieder dazu, dass wir so viele komplizierte Speziallösungen haben, dass nicht die Bedürftigen das Geld bekommen, sondern diejenigen, die wissen, wo und wann und bis wann sie einen Antrag stellen müssen. Das kann auch nicht Sinn und Zweck der Übung sein, denn damit kommt das Geld nicht bei denen an, die das Geld brauchen, sondern nur bei denen, die wissen, dass sie dieses Geld beanspruchen können; ein Problem, das wir im Sozialsystem häufig haben, wo es auch notwendig ist, darüber aufzuklären, welche Rechte jeweils bestehen.
Uns als FDP ist sehr daran gelegen, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, die Schule zu besuchen, und das auch entsprechend ausgestattet. Dorthin ist es noch ein weiter Weg, denn, wie gesagt, es gibt das Problem, dass das Geld nicht bei den Kindern ankommt. Aber wir können nicht nur an den einzelnen Symptomen herumdoktern. Es geht dann ja um vieles Weitere, was dann noch in den Klassen beschafft wird, wo Eltern dann noch einmal gebeten werden, 2 Euro, 5 Euro hier, 10 Euro dort dazuzulegen, was man auch gern macht und was sinnvoll ist, wenn man seine Kinder, wie ich, in der Schule hat, aber wo man dann immer die Frage stellen muss: Bleibt es gerecht gegenüber allen, und ist die Lösung wirklich gut? Das Ganze auch noch nachträglich zu erlauben, dann mit dem Hinweis versehen, für diejenigen, die das Glück haben, noch den Kassenbon
Insofern lassen Sie uns weiter über diese Fragen diskutieren – wir sind da grundsätzlich offen –, aber nicht schnell aus der Hüfte schießen, denn das kann ins Knie gehen! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich fand es gut, dass Herr Grotheer die Debatte hier in eine sachliche und fachliche Form gebracht hat. Das Problem, mit dem wir uns beschäftigen, ist ja das Verhältnis von Regelleistungen und einmaligen Leistungen.
Herr Kollege Beilken, so einfach ist das nicht! Wenn wir jetzt ganz nüchtern einmal an die Sache herangehen, dann könnten wir in der Tat eine freiwillige Leistung in Bremen beschließen, und dann würde Bremen abweichend von allen anderen Bundesländern eine freiwillige Leistung für die Erstausstattung beim Schulbesuch vorsehen. Das würde natürlich die anderen Bundesländer, insbesondere die südlichen Bundesländer, bei ihrer Klage besonders freuen.
Solide kann man das aber nur machen, wenn man in der Tat das SGB XII und das SGB II ändert. Ich will das nur einmal, damit Sie es nachlesen können, sagen: Wir haben einmal das Problem, dass der Regelsatz im Paragrafen 28 SGB XII oder Paragrafen 19 im SGB II und im Paragrafen 28 das Sozialgeld im SGB II geregelt worden ist, und dann sind die einmaligen Leistungen im Paragrafen 23 Absatz 3 SGB II geregelt. Da ist bereits, Herr Kollege Grotheer, nicht nur eine Leistung geregelt, nicht nur die Klassenfahrten, sondern da sind in der Tat 3 Sachen geregelt, nämlich einmal die Erstausstattung der Wohnung und Haushaltsgeräte, der zweite Bereich ist eine Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt, und der dritte Teil ist dann die mehrtägige Klassenfahrt.
Wenn wir eine Regelung wollen, dann würde es sich gut machen, das in Paragraf 23 Absatz 3 SGB II und Paragrafen 31 SGB XII als vierten Tatbestand zu verankern.
Ich habe mich sehr gefreut, dass das Sozialressort da die Initiative ergriffen hat. Genau das ist die Absicht des Sozialressorts, eine bundeseinheitliche Regelung in diesem Bereich herzustellen, und das ist auch vernünftig.
sichtlich ähnlich sieht. Damit hat es ja, wenn die CDU dem auf Bundesebene zustimmen würde, eine gewisse Chance, auch über die Große Koalition verändert zu werden.
Die Kinderregelsätze als abgeleitete Regelsätze sind offensichtlich, so sagen jedenfalls alle Experten, zu niedrig bemessen. Es macht keinen Sinn, 60 und 80 Prozent zu nehmen, sondern fachlich wäre es richtig, dort im Rahmen einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, wie es bei anderen Regelsätzen auch bestimmt wird, festzustellen, wie der Bedarf bei diesen Altersgruppen ist, um dann in der Tat einen eigenen Regelsatz für Kinder in verschiedenen Altersgruppen zu gestalten. Ich habe eine Untersuchung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes auch in Verbindung mit dem Deutschen Verein vorliegen, bei der genau überlegt wird, für welche Altersgruppen welche Bedarfe bestehen und wie die Höhen sein müssen. Eine solche Untersuchung soll dann auch nach der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 passieren.
Ich finde es richtig, dass das Sozialressort sagt, das sollten wir jetzt vorziehen, das sollten wir schneller machen. Ich finde es aber nicht richtig, dass wir dann im Grunde genommen von diesem Verfahren völlig abweichen, um eine so ganz spontane Regelung einmal eben so als freiwillige Leistung konzipieren. Wir sollten dafür sorgen, dass in der Tat Kinderarmut weniger wird, und dazu bedarf es eines ordentlichen Regelsatzes und einer ordentlichen einmaligen Leistung.
Bei der Bemessung der einmaligen Leistung muss man dann auch überlegen, ob sie nun 80 Euro, 100 Euro oder 60 Euro betragen soll. Wir müssen da den Bedarf ermitteln, und dazu dient auch so eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Das hier so voluntaristisch zu machen, scheint mir kein geeigneter Weg, deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Grotheer und Herr Frehe, Sie haben ja freundlicherweise schon darauf hingewiesen, die Neuregelung des Arbeitslosengeldes II beruht auf pauschalierten Beträgen.
Es ist so, dass im Schnitt Familien, die von Hartz IV leben, pro Monat weniger als 13 Euro für den Kauf von Schulranzen, Federmappen, Schreibheften et cetera zur Verfügung haben. Wir haben in Bremen jetzt die Situation, dass wir uns bremische Sonderwege auch vor dem Hintergrund der Klage nicht leisten können. Ich möchte gar nicht darüber spekulieren, was in Berlin irgendwann einmal wie geändert wird – das werden wir dann erleben, das wird dann im Bund passieren –, aber Ihrem doch sehr populistischen Antrag, meine Damen und Herren von den Linken, werden und können wir so nicht zustimmen.
Wir haben in Bremen natürlich andere Möglichkeiten. Das Sozialressort hat auch in diesem Jahr eine Schulranzenaktion durchgeführt. Frau Senatorin Rosenkötter hat ungefähr 200 hochwertige Schulranzen Kindern übergeben können, deren Familien von Hartz IV leben. Das ist sicherlich keine Lösung für alle, aber es gibt zum Beispiel die Rechtsprechung des Sozialgerichts Hannover, nach der die Arbeitsagenturen verpflichtet sind, Familien, die nachweisen, dass der Bedarf besteht, ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Auch dies ist ein Weg. Ich finde, dass dieser Weg auch eine gute Möglichkeit vor dem Hintergrund ist, dass wir in Bremen keinen Sonderweg gehen können in dieser Situation, Herr Dr. Güldner. Sie müssen mit Ihrem Senat in Karlsruhe schließlich erklären, warum Sie in Bremen hier in Zukunft keine Sonderwege gehen wollen, oder verabschieden Sie sich von der Haushaltskonsolidierung?
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir lehnen ja den Antrag ab! Oder haben Sie das nicht verstanden?)
Nein, Sie haben sich hier eben anscheinend auch auf die Möglichkeit des zinslosen Darlehens bezogen, und darauf bin ich eben eingegangen! Das Sozialgericht Hannover hat 2005 entsprechend geurteilt, und dort ging es auch zum Beispiel um einen konkreten Fall von Schulranzen.
Ich möchte in dieser Debatte nur daran erinnern, dass wir insgesamt in der Gesellschaft auch ein Problem diskutieren müssen, das wir vor Kurzem bei der Einführung von einheitlicher Schulkleidung auch diskutiert haben. Auch bei der Beschaffung von Schulranzen, von Schulmaterial muss man, glaube ich, auch mit den Lehrern noch einmal ein Gespräch führen, was eigentlich dort angeschafft werden soll. Radio Bremen hatte vor einiger Zeit in „Buten un binnen“ einen Beitrag gebracht, bei dem dann von den Lehrern sehr detaillierte Listen aufgegeben wurden, was eigentlich zu besorgen ist.
Markenprodukt nicht gleichzeitig das beste Produkt sein muss. Kinder werden dann auch unter Druck gesetzt, dass sie entsprechend teure Produkte, die dort beschafft werden sollen, unbedingt haben müssen. Ich finde, dass wir diese Debatte auch noch einmal führen müssen, wenn Eltern dann versuchen, mit aller Gewalt die teuersten Produkte zu kaufen, die nicht automatisch die besten Produkte sein müssen. Von daher werden wir den Antrag der Linken ablehnen.
Wir werden sehen, was im Bund passieren wird. Für Bremen gibt es einerseits Möglichkeiten der Ausnahme über das zinslose Darlehen, auf der anderen Seite auch Anstrengungen wie zum Beispiel im Sozialressort, dass Familien, die ihre Ranzen nicht mehr benötigen, sie zurückgeben können, dass Sponsoren sich auch daran beteiligen. Von daher ist dies eine Möglichkeit, dass man hier erst einmal diese Situation lösen kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Grotheer, sehr geehrter Herr Frehe und sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass Sie in den Fraktionen der SPD und der Grünen hier das Problem konkret auf den Punkt gebracht haben und unser Anliegen nicht als populistische Forderung abtun. Auf Bremer Ebene, Herr Frehe, ist es aber schwierig, Bundesgesetzgebung zu ändern. Ich kann Sie daher nur ermuntern und alle dazu aufrufen, eine Petition zur Anhebung des Regelsatzes bei SGB-II-Leistungsempfängern zu unterstützen, eine Petition, die derzeit an den Bundestag gerichtet und auch online unterschreibbar ist.
Ich bin dankbar dafür, dass es in Bremen weiterhin die Lehr- und Lernmittelfreiheit gibt, aber, Herr Grotheer, Sie haben es auch angedeutet, in der Praxis kommen auf die Eltern weitaus mehr und weitaus höhere Kosten zu. In der Sozialhilfe gab es bis Ende 2004 die Möglichkeit, einmalige Beihilfen für die Einschulung zu beantragen. Diese haben wir als Grundlage genommen für unsere Forderung in Höhe von 80 Euro für eine einmalige Beihilfe. Damals hieß es, einkommensschwache Familien könnten einen Zuschuss in Höhe von 90 Euro für eine Schultasche und eine Schultüte beantragen. Mitunter gab es sogar die Möglichkeit, Zuschüsse zu einer Einschulungsfeier in Höhe von 30 Euro zu bekommen. Von daher ist ein Betrag von 80 Euro bei gestiegenen Lebenshaltungskosten in den letzten drei Jahren realistisch fundiert.
netwegen auch im Haushaltsausschuss noch einmal beraten wird, sodass spätestens vom nächsten Schuljahr an, also ab 2008/2009, die Möglichkeit für einkommensschwache Familien gegeben ist, diese einmalige Beihilfe zu beantragen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fand es ja sehr nett von dem Kollegen Rohmeyer, dass er hier diese vorbildliche Aktion der Sozialsenatorin lobend erwähnt hat. Ich finde, das gehört auch zu einem ordentlichen Umgang, dass man solche positiven Dinge auch einmal benennt.
Ich möchte zu dem Vorschlag, dass wir als Abgeordnete eine Petition unterschreiben, noch einen Satz sagen! Ich finde, das ist nicht unser Weg, sondern wir sind hier das bremische Landesparlament, und wir fassen hier Beschlüsse, aber wir richten an uns selbst keine Petitionen. Ich finde, das ist nicht das richtige Instrument.
Zum Gesamtzusammenhang eine kurze Bemerkung! Hartz IV ist damals nach einer breiten gesellschaftlichen Debatte im Bundestag und im Bundesrat mit den Stimmen aller Parteien beschlossen worden. Es gab also einen langen Prozess, es gab auch Zuständigkeitsfragen zwischen dem Bund und den Ländern, die Frage, wie die Verwaltung organisiert wird. Das alles ist dann entschieden worden, und man muss sagen, am Ende haben alle ihren Anteil an diesem Paket, das damals vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat genehmigt worden ist.
Das bedeutet, wer dort jetzt etwas ändern will, kann das nicht im Wege eines Alleingangs machen, sondern wir brauchen, wenn wir erkennen, dass es Regelungsbedarf in Bezug auf einmalige Leistungen gibt, einen breiten gesellschaftlichen Konsens, damit wir am Ende mit den Stimmen im Bundestag und über den Bundesrat eine Änderung hinbekommen können. In diesem Sinne bin ich ganz froh darüber, dass