Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ganz kurz: Es ist nicht richtig, dass man Menschen, die arm sich, nur mit einfachen Beihilfen bedient, sondern ich finde, man sollte Rechtsansprüche schaffen, auf die sie sich auch beziehen können. Wenn wir jetzt hier in Bremen eine solche Regelung schaffen würden, wie Sie es noch einmal eingefordert haben, dann würden wir im Grunde genommen hier nur Armutsverwaltung haben, nur an einzelnen kleinen Stellen reparieren, wir würden nicht das Problem richtig angehen.
Wir haben bundesweit eine Diskussion über das Wechselverhältnis von einmaligen Leistungen und Regelleistungen, und es hat sich in der Tat erwiesen, dass sich im SGB II und im SGB XII das Konzept, Leistungen über Regelleistungen zu pauschalieren, nicht bewährt hat. Ich stehe dem sehr kritisch gegenüber. Wenn das, was früher im Bundessozialhilfegesetz geregelt war, nämlich einmalige Beihilfen für konkrete Tatbestände vorzusehen, wo dann teilweise auch nachgewiesen werden muss, dass das Geld auch zweckentsprechend verwendet wird, dass also das Geld für die Einschulung nicht für andere Dinge verwendet wird – was durchaus vorkommen soll –, sichergestellt wird, dann, finde ich, muss das bundesgesetzlich geregelt werden. Das müssen wir im SGB II und im SGB XII verankern.
Es geht nicht an, Alleingänge mit irgendwelchen freiwilligen Leistungen zu machen, die sofort wieder kassiert werden können. Das haben wir ja auch schon an anderen Beispielen gesehen, dass das hier im Hause passiert ist. Ich bin also der Auffassung, wir müssen das regulär machen, und wir müssen das durch eine bundesgesetzliche Regelung machen. Diesen Weg ist das Sozialressort gegangen, und es wird im Bundesrat eine entsprechende Initiative ergreifen. Das ist in der Tat mehr als eine Petition.
Wenn ich gesagt habe, ich unterstütze die Petition, dann mache ich das als Privatmensch gegenüber dem Bund. Aber natürlich ist es richtig, was Herr Grotheer sagt: Wir sind als Abgeordnete das gesetzgebende Organ und müssen natürlich auch die Gesetzgebung machen. Wir müssen es da machen, wo wir auch zuständig sind, und das ist Bundesrecht, dafür ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Wir haben nur
Herr Präsident, verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Ich habe ja schon gesagt, wir akzeptieren diese Initiative, diese Bemühung, den Schaden, den Sie bundesweit angerichtet haben und weswegen es auch einen Aufschrei im Land gegeben hat – weswegen es auch eine neue Partei gibt, nämlich uns –, begrenzen zu wollen, und wenn Sie das sehr klug machen, indem Sie auch die Paragrafen dazu kennen, machen Sie das, ich respektiere das! Wir haben unseren Antrag so formuliert, sollten Sie dieses Brett irgendwann gebohrt haben – und ich will Sie dabei unterstützen, indem ich hier Druck mache, und auch bundesweit machen wir Druck –, sollten Sie da also vorankommen, bitte, gern! Aber wenn es so eine, ehrlich gesagt – entschuldigen Sie das Wort! –, Eierei gibt wie beim Mindestlohn, dann dauert das ewig, und wenn Sie dafür erst ein Gutachten brauchen und so weiter – –. Aber machen Sie das!
Ich muss leider sagen, zu dem, wie das hier vorgetragen worden ist, ist mir ein alter Vers eingefallen aus einem Lied von Franz Josef Degenhardt, den Sie wahrscheinlich alle kennen: „Schritt für Schritt für Schritt für Schritt, sagt der alte Sozialdemokrat und spricht, nur ändern, das will er nicht.“ Das will ich Ihnen so nicht vorwerfen, aber daran hat es mich erinnert, und deswegen: Springen Sie einmal – –. Machen Sie eine neue Art von Bremischer Bürgerschaft, beschließen Sie einmal Gesetze, die Sie als aus der Hüfte geschossen empfinden, dann ändert sich nämlich einmal etwas, die Leute merken, es geht voran, es weht ein neuer Wind. Wir beschließen sofort diese Unterstützung, die Bremen nicht arm macht, die den Haushalt nicht ruiniert, die den Leuten wirklich hilft und die ein gutes Signal wäre. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns ja in den letzten zwei Tagen bei verschiedenen Tagesordnungspunkten darüber unterhalten, wie wir die Situation von Menschen verändern können, die sich in Lebenslagen befinden, die einer Unterstützung bedürfen. Wir sind hier in den letzten Wochen an ganz vielen Stellen vorangekommen, müssen das aber mit einem Augenmaß tun, um hier – und ich wiederhole das gern noch einmal, was wir auch unter dem The
ma Kosten der Unterkunft behandelt haben – nicht eine Ungerechtigkeit auch gegenüber vielen anderen herzustellen und hier auch einen sozialen Ausgleich für die zu schaffen, die unserer Unterstützung bedürfen.
Im Übrigen, das Thema Kinderarmut ist nicht ein Thema des Weltkindertages, sondern ist ein Thema unseres Alltags und wird dies auch im politischen Alltag und in unserem politischen Handeln ganz gewiss sein und sein müssen. Kinderarmut zu bekämpfen ist eines unserer wichtigsten Ziele, das wir uns in der Koalitionsvereinbarung auch auf die Fahnen geschrieben haben.
Einmalleistungen und Einmalentscheidungen nützen da wenig. Wir müssen hier zu einer strategischen Ausrichtung kommen, und wir müssen zu begründeten Entscheidungen kommen. Diese Entscheidungen liegen im Übrigen nicht nur auf der Landesebene, sondern auch auf der Bundesebene. Gleichwohl gibt dieser Antrag mir die Möglichkeit, die Bundesinitiative, die mein Haus ergreifen wird, hier auch etwas näher zu erläutern, denn diese Gesamtaufgabe der Bekämpfung von Kinderarmut gehört in eine Gesamtstrategie des Bundes und der Länder eingebunden. Dazu gehören zum Beispiel auf der Bundesebene der Mindestlohn, dazu gehört auch die Überprüfung der Regelsätze, und dazu gehören auch Einmalleistungen und im Übrigen auch die Unterstützung beim Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Auf der Länderebene wird uns dieses Thema – und hat es schon – beim Ausbau und in der Ausrichtung der Kinderbetreuung beschäftigen. Da gilt es im Übrigen auch, hier nicht nur Kinderbetreuung für Kinder von Berufstätigen anzubieten, sondern es geht eben auch darum – und wir wissen, dass von der Kinderarmut ganz wesentlich Kinder betroffen sind, die in Familien leben, in denen alleinerziehende Mütter sozusagen für ihre Kinder zu sorgen haben –, Kinderbetreuung auch über den Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinaus sicherzustellen.
Es geht weiter auf der Länderebene darum, eine Chancengleichheit in der Bildungspolitik herzustellen. Wir wollen dies alles auf ganz unterschiedlichen Wegen tun. Im Rahmen unserer kommunalen Verantwortung wollen wir vor allem das Betreuungsangebot verbessern, und wir legen da auch das ganz besondere Augenmerk auf die Stadtteile und auf die Quartiere in den sozial benachteiligten Bereichen. Konkret heißt das für uns, dass wir die Betreuungszeiten ausweiten wollen, Ferienangebote für alle Kinder machen und gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen auch die personelle Ausstattung der KiTas verbessern wollen.
Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, die Kinder, deren Eltern auf Sozialtransfers angewiesen sind,
zu unterstützen. Die anfallenden Kosten beim Schuleintritt sind sicherlich ein Beispiel dafür. Mit der Zusammenlegung – das ist hier auch mehrfach gesagt worden – von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden die früheren Leistungen in den Regelsatz übernommen, und dieser wurde dann um circa 20 Prozent erhöht. Verbunden damit war die Vorstellung, dass die Menschen, die staatliche Leistungen bekommen, selbst über ihr Geld entsprechend verfügen sollen und dass auf das oft auch unwürdige Prüfverfahren wie zum Beispiel seinerzeit bei Kleidergutscheinen möglichst verzichtet werden soll.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die Leistungen insgesamt sicherlich nicht zureichend sind und dass ein Ansparen für besondere Ausgaben nur schwer möglich ist.
Wir haben dies deshalb in den letzten Wochen – und im Übrigen nicht nur auf der Bremer Ebene, sondern auch auf der Bundesebene – vorbesprochen und eine Bundesinitiative vorbereitet, und ich wende mich dabei an den Bund, nicht, weil wir unsere kommunale Verantwortung auf den Bund abwälzen wollen, sondern weil eben die Zuständigkeit im SGB II auf den Bund übergegangen ist und wir deshalb den Bund an dieser Stelle ganz sicherlich auch in die Pflicht nehmen müssen.
Mit dieser Bundesinitiative möchten wir erreichen, dass zum Beispiel Bezuschussungen für einmalige Leistungen erfolgen. Hier will ich ein bisschen differenzieren. Es kann sich dabei um temporär auftretende Leistungen handeln, die finanziell abzufedern sind. Das ist zum Beispiel der Bereich der Einschulung oder, das wäre meiner Vorstellung nach auch eine Möglichkeit, hier den jeweiligen Schuljahresbeginn als so ein Datum festzulegen, an dem Kinder beziehungsweise Eltern von schulpflichtigen Kindern einer besonderen Unterstützung bedürfen.
Zweitens sind dies nachprüfbare Leistungen, die für die Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung sind. Das kann im Besonderen auch dann der Fall sein, wenn es sich hier um notwendige Nachhilfestunden oder -maßnahmen handelt. Darüber hinaus – und das, meine ich, sollten wir in Bremen nicht kaputtmachen – haben wir eine Reihe von sehr guten Initiativen, die in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und einzelnen Trägern Initiativen hervorgebracht haben, die punktuell eine Unterstützung von Kindern leisten. Das ist zum Beispiel der Bereich des Sports, wo wir die Initiative „Kids in die Clubs“ haben, womit wir erreichen, dass Eltern, die den Vereinsbeitrag für ihre Kinder nicht zah
len können, die Möglichkeit haben, ohne dass sie stigmatisiert werden oder sozusagen andere Kinder mit dem Finger auf sie zeigen, ihnen die Teilhabe im Sportverein zu ermöglichen.
Darüber hinaus haben wir auch eine interessante Initiative mit der Deutschen Kammerphilharmonie, die in der Gesamtschule Ost mit Kindern des Stadtteils und mit Schulkindern hier im Bereich von musischer Bildung im Nachschulbereich tätig ist. Dies alles sind Dinge, die wir weiter voranbringen wollen, das heißt also ein Strauß von Initiativen auf der Bundesebene, die Notwendigkeiten auf der Landesinitiative und die Einbeziehung bereits bestehender Aktionen und Programme hier vor Ort. – Herzlichen Dank!
Bevor ich den Antrag gleich zur Abstimmung stelle, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen: Herr Beilken hatte für die Fraktion Die Linke einen Zusatz beantragt, der vor dem letzten Absatz, also vor der Begründung, eingefügt werden soll. Er lautet: „Die Bezuschussung gilt bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden bundesweiten Regelung.“
Meine Damen und Herren, wer dem Antrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/ 49 in dieser geänderten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!