Für ein sachgerechtes und praktikables Hundehaltergesetz Antrag der Fraktion der FDP vom 17. November 2009 (Drucksache 17/1043)
Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer. Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt; ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/997, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir entsprechend verfahren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mich darauf beschränken, den Änderungsantrag von Rot-Grün zu begründen. Wir haben uns in diesem Parlament häufiger über die Haltung von gefährlichen Hunden unterhalten. Wir haben das erstmalig im Jahre 2003 getan, dann haben wir im Jahr 2005 eine weitere Verschärfung vorgenommen. Dieses Parlament war sich immer einig, dass die Zucht sogenannter Listenhunde, Kampfhunde in Bremen verboten sein soll und deren Haltung unter gewisse Auflagen gestellt wird. Dies war getragen von diversen Medienberichten darüber, was Kampfhunde mit Menschen und gerade auch mit Kindern anrichten können, und dieses Parlament hat sehr einhellig gesagt: Hier in diesem Parlament will keiner die Verantwortung dafür übernehmen, dass Kampfhunde weiterhin frei in dieser Stadt gehalten werden können.
Dies gilt nach wie vor, aber wir haben feststellen müssen, dass das Gesetz nach und nach durch die Realität ein wenig überholt worden ist, weil wir in dieses Gesetz auch sehr weise und sehr vorausschauend aufgenommen hatten, dass Kampfhundekreuzungen, die dasselbe Gefährlichkeitspotenzial haben, weiterhin verboten sein sollen. Wir haben uns aber keine Gedanken darüber gemacht, was denn eigentlich zum Nachweis dieser Kampfhundekreuzungen passiert.
Wir mussten jetzt feststellen, dass die Situation besteht, dass den gesetzlichen Verboten zum Trotz Kampfhundekreuzungen gezüchtet und zum Verkauf als Kampfhundekreuzungen angeboten werden, aber in offiziellen Dokumenten von Züchtern aber natürlich nicht als Kampfhundekreuzungen auftauchen, sondern als Kreuzungen nicht verbotener Hunderassen. Dies geschieht ausschließlich deshalb, um das bestehende Zucht- und Handelsverbot, bei dem in Bremen eine Straftat besteht, zu unterlaufen.
Nach der bisherigen Rechtslage können solche umdeklarierten Kampfhundekreuzungen den Züchtern nicht rechtswirksam entzogen werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Hunde ausdrücklich als Kampfhundemischling zum Verkauf angeboten wurden oder wenn sie alle rassespezifischen Merkmale eines Kampfhundes aufweisen. Der Änderungsantrag der Koalition schließt diese Lücke und muss meines Erachtens, wenn man es ernst nehmen will mit dem Schutz von ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Diese Lösung wird im Übrigen von vielen Praktikern in Bremen wie der Leitung des Tierheims Bremerhaven und auch dem Bremer Stadtamt begrüßt. Sie setzt die gemeinsame Bremer Intention des Handels- und Zuchtverbots von Kampfhunden und Kampfhundekreuzungen konsequent um. Ich möchte noch einmal betonen, ich gehe eigentlich davon aus, dass es weitestgehend Konsens in diesem Haus ist – oder vielleicht muss ich sagen, ich ging davon aus, bis ich den Antrag der FDP gelesen habe –, dass wir ein kampfhundefreies Bremen haben wollen.
Ich habe eben schon darauf hingewiesen, ich ging davon aus! Herr Dr. Möllenstädt, ich habe Ihren Antrag gelesen, und ich versuche, es nicht polemisch zu formulieren. Ich weiß nicht, ob jeder von Ihnen ihn gelesen hat. Die FDP fordert in ihrem Antrag unter Nummer 3, dass das in Paragraf 1 Absatz 4 geregelte Zuchtverbot von gefährlichen Hunden nach Paragraf 1 Absatz 3 aufgehoben wird. Die FDP möchte in Zukunft, dass in Bremen wieder Kampfhunde gezüchtet werden können. Ich glaube, dem muss die Mehrheit dieses Parlaments energisch entgegentreten. Das ist gefährlich, und das ist Unsinn. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP spricht sich in Ihrem Antrag für ein sachgerechtes und praktikables Hundehaltergesetz aus.
Wir sind der Überzeugung, dass mit der anstehenden Erneuerung dieses Gesetzes auch tatsächlich zur Kenntnis genommen werden sollte, dass hier eine Evaluation stattgefunden hat, eine Untersuchung, wie sich das alte Gesetz und seine Vorschriften bewährt haben. Es ist auch der Medienöffentlichkeit nicht verborgen geblieben, dass die meisten Beißvorfälle nicht mehr mit Kampfhunden stattfinden, das war auch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
früher nicht so, sondern dass die Beißvorfälle mit sogenannten Kampfhunden eigentlich relativ gering sind und viele Beißvorfälle eben insbesondere mit Hunden von ganz „normalen“ Rassen stattfinden, die nicht zu den gelisteten Rassen gehören. Dies, glaube ich, sollte man voranstellen.
Es gibt in dem Bericht, der uns übermittelt worden ist, natürlich auch eine ganze Menge anderer Zahlen, auch Einschätzungen insbesondere auch zum Thema der Verbringung von sogenannten gefährlichen Hunden aus anderen Bundesländern nach Bremen. Diese Regelung, die jetzt vor einigen Monaten neu eingeführt worden ist, haben wir damals abgelehnt, und deshalb werden Sie verstehen, dass wir auch jetzt an dieser Position festhalten und in unserem Antrag auch diesen Punkt hier aufgreifen.
Zum Thema Zuchtverbot! Lieber Herr Tschöpe, Sie wissen, dass es eine ganze Reihe von Bundesländern gibt, die ihre Hundehaltungsgesetze mittlerweile novelliert haben, erneuert haben. Einige Bundesländer haben niemals ein Zuchtverbot gehabt. Wir glauben, dass es nicht so furchtbar sinnvoll ist, dass ein selbstbewusstes, aber eben dann doch kleines Bundesland wie Bremen an solch einem Verbot festhält, wenn doch andere flächenmäßig größere und sehr nahegelegene Bundesländer dies erlauben. Wir glauben, dass es sinnvoll ist, gerade bei solchen Regelungen auch eine gewisse Harmonisierung zwischen dem niedersächsischen und dem bremischen Recht zu haben.
Deshalb haben wir gesagt, es macht hochgradig Sinn, um auch eine Überschaubarkeit von Rechtsvorschriften für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, dass wir uns dort auch in diese Richtung verändern, dass wir analog der früheren Polizeiverordnung das Halten von Hunden unter einen Erlaubnisvorbehalt stellen, sofern sie eben als gefährliche Hunde eingestuft werden.
Wir glauben, dass das eine Regelung ist, die der Sache eher gerecht wird als die Regelung, an der Sie jetzt festhalten wollen, die sich offensichtlich, wenn Sie den Bericht lesen, nicht bewährt hat.
Im Übrigen stehen wir mit unseren Forderungen ja nun auch nicht allein. Der Tierschutzbeirat hat auch einige Anmerkungen gemacht, die ich sehr bedenkenswert finde. Ich finde es übrigens auch schade, dass bei diesem Gesetzgebungsvorhaben der Tierschutzbeirat, der ja gerade auch von Ihrer Koalition forciert worden ist, als Beirat bei einer senatorischen Behörde nur unzureichend beteiligt worden ist. Ich glaube, das hätte man insgesamt besser und auch frühzeitiger machen können.
Wir hätten uns auch gewünscht, dass man dieses Gesetz auch hier im Haus noch einmal im Rechtsausschuss diskutiert und nicht nur in der Innendeputation und dort auch nur sehr schmal. Ich glaube, dass es insgesamt lohnenswert ist, die einzelnen Vorschriften dieses Gesetzes einer Überprüfung zu unterziehen. Dazu ist uns ja auch eine Evaluation durch das Bundesverfassungsgericht mit aufgegeben worden.
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass das nächste Gesetz natürlich auch wieder befristet sein muss, damit man sehen kann, welche Regelungen tatsächlich sinnvoll zur Vermeidung jedweder Beißvorfälle gegen andere Tiere sind, aber insbesondere natürlich auch gegen Menschen. Es muss im Vordergrund stehen, welche Regelungen vielleicht entbehrlich und welche vielleicht auch gar nicht mehr vermittelbar sind,
weil sie nicht verstanden werden und so weit von den Rechtsnormen anderer Bundesländer abweichen, dass jemand, der nach Bremen kommt, sich plötzlich mit einer Fülle von Vorschriften konfrontiert sieht, die nicht nachvollziehbar ist. Dazu haben Sie ja selbst als Koalition im Hinblick auf den vorübergehenden Aufenthalt von Hunden beigetragen, wir haben es hier diskutiert. Ich glaube, dass diese Regelung nach wie vor nicht vernünftig ist, und ich glaube auch, dass dies eigentlich auch den Umgang mit den Hunden, die vielleicht auf der Liste stehen, aber ja friedlich sein können – die sind ja nicht alle hochgradig aggressiv und gewalttätig –, sehr erschwert, wie Sie sich diesem Thema genähert haben.
Deshalb glauben wir, dass wir mit den sechs Punkten, die unser Antrag umfasst, den sachgerechteren, besseren Weg aufzeigen und im Übrigen auch einen harmonisierten Weg im Gang mit den übrigen Bundesländern in unserem Umfeld. Ich glaube, dass es sehr sinnvoll ist, es so zu machen, und ich freue mich auf eine angeregte Debatte. – Vielen herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder verantwortungsbewusste Hundehalter wird dem Gesetz über das Halten von Hunden sowie der Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden mit einem reinen Gewissen zustimmen können. Eine Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern bei sogenannten gefährlichen Kampfhunden findet wahrscheinlich die allgemeine Zustimmung aller verantwortungsbewussten Hundehalter.
Sie schreiben unter Punkt 2.1 – statistische Auswirkungen –, ich darf zitieren: „Das Gesetz über das
Halten von Hunden knüpft an die Gefährlichkeit von Hunden als rechtlichen Ausgangspunkt für alle weiteren Maßnahmen an.“ Die Gefährlichkeit von Hunden wird in Paragraf 1 des Gesetzes behandelt. Dazu gehört ein Aggressionsverhalten des Hundes und so weiter. Das hört sich im ersten Moment ja wirklich gut an, ich aber sage Ihnen in aller Deutlichkeit, und als verantwortungsbewusster Hundehalter weiß ich sehr genau, worüber ich jetzt spreche:
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das können wir uns bei Ihnen gar nicht vorstellen!)
Erstens müssen die Gesetze auch wirklich konsequent eingehalten werden, zweitens – hier spreche ich wahrscheinlich auch im Namen aller seriösen Hundehalter – müssen unsere Bürger und besonders unsere Kinder vor Übergriffen von sogenannten Kampfhunden selbstverständlich viel besser geschützt werden. Das steht hier außer Frage und ist eine Selbstverständlichkeit. Ich sage aber auch gleichzeitig: Die wahren Bestien sind nicht die unschuldigen Tiere, die wahren Bestien sind die Menschen, die ihre Hunde auf eine bestialische, schmerzvolle und grausame Art und Weise dazu abrichten. Die wahren Bestien sind grausame Menschen, die aus reiner Profitgier arme unschuldige Tiere in einer unvorstellbar grausamen und qualvollen Art und Weise als gewinnbringende Gebärmaschinen unerträglich missbrauchen, um dann anschließend diese zu Tode gequälten leblosen Körper oder sogar noch lebende geschwächte Tiere auf irgendeiner Müllkippe erbärmlich entsorgen. Die wahren Bestien sind die Menschen – ich weiß gar nicht einmal, ob man sie noch als Menschen bezeichnen kann –,
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Welche Menschen kann man denn nicht als Menschen bezeichnen? Das haben Ihre Vorgänger auch schon einmal benutzt!)
die ihre Hunde zu sogenannten Kampfmaschinen grausam abrichten und sie für blutige, widerliche Hundekämpfe missbrauchen. Wahrscheinlich sind Sie dafür, sonst würden Sie ja nicht dazwischenreden! Kein Hund wird als Bestie geboren, er wird von solchen Bestien zu grausamen Bestien gemacht. Für solche verantwortungslosen Hundehalter brauchen wir hier härtere Gesetze. Die wirklichen Bestien sind die Menschen, die ihren Tieren so etwas Grausames und Schreckliches antun. Darum fordere ich in aller Deutlichkeit harte und hohe Haftstrafen für Tierquäler. Tatsache ist doch, dass selbst grausamste Tierquäler nur mit einer kleinen, geringen Geldstrafe davonkommen, und es ist eine menschliche Schande, wenn nachweislich grausame Tierquäler ihre gequälten Tiere anschließend wieder zurückbekommen. Wie Sie sehen, brauchen wir hier kein Wischiwaschi-Alibi-Tierschutzgesetz, das nicht effektiv einge
halten und umgesetzt wird. Wir brauchen ein Tierschutzgesetz und Gesetze, die den Namen Tierschutzgesetz auch wirklich effektiv verdienen. Das Gesetz über das Halten von Hunden ist im Grunde genommen nicht schlecht. Aber glauben Sie nicht auch, dass seriöse und liebevolle Hundehalter nicht selbst wissen, dass ihr Hund das Liebenswerte und Treueste ist, das sogar seinen Besitzer mit seinem eigenen Leben verteidigt? Gerade für einsame ältere Menschen ist ein Tier das Wichtigste und das Wertvollste und vielleicht auch sogar noch der einzige Bezugspunkt in ihrem Leben, der ihnen noch Lebensmut, Kraft und Freude gibt. Solche in der Mehrzahl seriöse Hundehalter wissen ganz genau, was ihr Hund braucht: viel Liebe, viel Zuwendung, viel Pflege und Futter. Mit diesen wenigen Bedürfnissen ist der Hund schon zufrieden und glücklich und gibt dies seinem Besitzer tausendmal an Liebe, Treue und Freude wieder zurück. Das wissen seriöse Hundehalter aber selbst. Das ist für sie eine Selbstverständlichkeit, und dazu brauchen wir nicht extra ein Gesetz zum Halten von Hunden. Im Übrigen haben alle Tiere ein Recht auf eine artgerechte Haltung, und alle Tiere haben ein Recht auf Leben, egal um welches Tier es sich handelt. Das sollte eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber leider nicht, denn das, was der Mensch einem Tier Grausames antut und angetan hat, kann ein Mensch in seinem ganzen Leben sowieso nie wieder gut machen. Dem Gesetz werde ich zustimmen, da es in der Mehrzahl seriöse und liebevolle Hundehalter sowieso nicht betrifft. Diese halten sich sowieso uneingeschränkt an das Gesetz über das Halten von Hunden, und diejenigen, die sich nicht an dieses Gesetz halten und dagegen verstoßen, müssen und sollen hart dafür bestraft werden. Das ist auch im Sinne von anständigen Hundehaltern. Hinzufügen möchte ich noch, dass in Bezug auf die Hundehaltung bei jeder Gelegenheit auch über das Thema Verunreinigung der Straßen durch Hundekot politisch diskutiert wird und dies auch im Ortsgesetz festgehalten ist. Dann müssen Sie aber auch dafür sorgen, dass zur Entsorgung von Hundekot auch ausreichend viele Abfallbehälter bereitgestellt werden, die selbstverständlich von der unverschämt hohen Hundesteuer bezahlt werden müssen.
Ich komme gleich zum Schluss! Ich werde mich erstens auch weiterhin für den Tierschutz insgesamt einsetzen, zweitens dafür, dass die überhöhte Hundesteuer endlich gesenkt wird, drittens, dass die Hundesteuer auch endlich zweckmäßig im Sinne der Hundehalter verwendet wird, und viertens, dass Tierquäler rigoros und grundsätzlich mit Haftstrafen belegt werden und nicht nur mit einer kleinen lapidaren Geldstrafe davonkommen. Das ist für mich unerträglich. – Ich danke Ihnen!