Wir haben uns in Deutschland für das duale System entschieden, und ich denke, das ist auch gut so, und das funktioniert in weiten Teilen auch gut. Da muss man jetzt Abgleichungen herbeiführen, und dafür ist die Diskussion eröffnet. Ich finde es zudem gut, dass auch diese Gebührendiskussion ein Stück weit aus der Debatte der Ministerpräsidenten herausgezogen wurde und nicht die Ministerpräsidenten irgendwie nach Nord-Süd- oder Ost-West-Lage oder was auch immer entscheiden. Das gehört ganz einfach in die Parlamente, denn wir müssen das vor Ort ja auch immer wieder vertreten und den Leuten klar
In diesem Sinne, denke ich, ist es gut, dass dieses Urteil für Rechtsklarheit gesorgt hat, und ich finde es gut, dass wir in Zukunft hier in diesem Hause darüber debattieren können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal den Punkt ansprechen, den Herr Beilken angesprochen hat, denn man muss auch aufpassen, dass wir hier an der Stelle nicht zu einer Legendenbildung zum Thema Radio Bremen kommen.
Vor einigen Jahren hatten die Ministerpräsidenten eben auch wieder hart um die Geldverteilung innerhalb der ARD gerungen. Es gab eine Einigung unter dem Einverständnis aller Ministerpräsidenten, die Zuschüsse an Radio Bremen zu senken, und Radio Bremen hatte keine andere Überlebenschance, als Rundfunk und Fernsehen an einem Standort zusammenzubringen,
und das hat Radio Bremen getan. Das hat der Intendant, der damals noch nicht lange im Amt war, in Angriff genommen, unter allen Härten, was es bedeutet. Personal ist ganz hart abgebaut worden bei Radio Bremen, aber mit dem Ziel, einen öffentlichrechtlichen Sender für das Bundesland Bremen zu erhalten, und dafür muss man hier auch einmal den Respekt ausdrücken dafür, dass Radio Bremen es geschafft hat,
dass das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senders dies mitgetragen haben bei allen Kontroversen, die dort im Sender gelaufen sind, auch über die Ausgliederung von Zweigen über die Bremedia.
Zum Glück läuft das jetzt. Auch die Kritik an der Auslagerung in die Bremedia ist nicht mehr so laut, und wir müssen uns auch einmal vor Augen führen, dass das Bundesland Bremen jetzt das modernste Funkhaus in Europa hat. Das ist auch ein Pfund, mit dem man wuchern muss, und das muss man nicht unter den Scheffel stellen oder das Licht ausmachen, sondern man muss sagen, herzlichen Glückwunsch, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Radio Bremen, zum erfolgreichen Umzug, und alles Gute für die weitere Zukunft, und dann auch weiter einfordern, dass Radio Bremen im föderalen System weiterhin seinen Platz findet, weil es einfach dazugehört, so wie das Bundesland Bremen auch!
Der andere Punkt ist, Herr Kollege Beilken: Natürlich haben auch in Berlin die Kollegen zugestimmt, weil sonst der ganze Staatsvertrag nicht zustande gekommen wäre. Wir können uns jetzt also alle beglückwünschen, dass wir einem Staatsvertrag zugestimmt haben, der jetzt hinfällig geworden ist. Kollege Strohmann hat es, glaube ich, gesagt, wir hätten damals dem Staatsvertrag nicht zustimmen dürfen. Ich habe die Beweggründe genannt, warum wir in Bremen gesagt haben, wir stimmen diesem Staatsvertrag zu. Das kann man auch als Patriotismus bezeichnen, man kann es auch vielleicht deuten, wir wollten uns hier nicht mit dem Ministerpräsidenten anlegen, aber ich sage, es gab damals auch keine Alternative.
Es war eine medienpolitische Zwickmühle, und da haben wir versucht, hier einen Kompromiss zu finden. Es war ein Kompromiss.
Ich erwähne den Punkt, den Herr Woltemath – ich darf jetzt nicht sagen der, dessen Namen man nicht ausspricht, sondern Herr Woltemath –
und auch Kollege Schildt angesprochen haben, die an der GEZ geäußerte Kritik: Ich finde, wir müssen das ernst nehmen, aber man muss auch aufpassen, dass man nicht auf jedes Märchen, das in der Zeitung gestrickt wird, hereinfällt. Es gibt natürlich auch private Interessen von Rundfunkbetreibern oder auch von, ich sage einmal, anders gelagerter Presse, die natürlich ein Interesse daran haben, die öffentlichrechtlichen Sender in einem schlechten Licht darzustellen. Da muss man auch ganz kritisch aufpassen: Entspricht das jetzt der Wahrheit oder ist das vielleicht Teil einer Kampagne? Das soll ja in der jüngsten Vergangenheit auch schon einmal vorgekommen sein.
Aus Sicht der Grünen ist es noch einmal wichtig zu sagen, wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Verfassungsrichter ARD, ZDF und Deutschlandradio für die digitale Welt eine Entwicklungsgarantie geben. Das war ein Streitpunkt und ist zwischen den
Ländern immer noch ein Streitpunkt. Wir haben darüber hier auch schon kontrovers gesprochen, Herr Strohmann hat das ja angesprochen: Wir müssen definieren, was wir von den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet erwarten. Mit welchen Angeboten soll man da hinein, soll es Podcasts geben, sollen wie beim ZDF Sendungen auch im Internet eingestellt werden, und dürfen Bratpfannen verkauft werden?
Da sagen wir nein, denn das wäre sozusagen noch einmal ein neuer Finanzierungsweg. Da muss ein ganz klarer Trennungsstrich zwischen zusätzlichen Vertriebszweigen und dem programmlichen Auftrag gezogen werden. Das wird schwierig, da gebe ich Ihnen recht, Kollege Strohmann, aber wir sind ja vom Volk gewählt, um eben auch diese schwierige Aufgabe anzunehmen. Das sollten wir auch tun, und das natürlich auch mit aller Ernsthaftigkeit an der Stelle dann betreiben.
Herr Woltemath, jetzt sage ich noch einmal Ihren Namen, ich finde, Sie haben völlig recht, der Sportrechteskandal mit Hagen Boßdorf oder auch die Äußerungen von Eva Hermann, die ja für großes Rauschen im Blätterwald und auch für die Entlassung oder die Kündigung des Vertrags von Frau Hermann mit dem NDR gesorgt haben, oder auch der ganze Schleichwerbungsskandal, das alles schadet dem Ansehen der öffentlich-rechtlichen Sender. Da sind auch die Rundfunkaufsichtsgremien und die Intendanten in der Pflicht, ganz klare Spielregeln aufzustellen und dafür zu sorgen, dass diese Regeln auch eingehalten werden.
Ich komme zum Schluss! Ich rechne mich nicht zur Heino-Fraktion. Ich zahle meine Rundfunkgebühren. Ob jetzt mehr Volksmusik ausgestrahlt werden soll, wie Kollege Strohmann gefordert hat, weiß ich nicht.
Ich finde, Heino hat an dieser Stelle nicht recht. Jugendliche können auch meckern, es sagen nur noch 50 Prozent der Jugendlichen, dass sie den öffentlichrechtlichen Rundfunk gut finden. Das müssen die Sender ernst nehmen und auch aufgreifen. Aber aus diesem Grund ist gerade der Schritt ins Internet auf die mobilen Empfangsgeräte wichtig für ARD und ZDF, damit sie auch bei den jungen Leuten ankommen und da Bewusstseinsförderung betreiben. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht lautet, die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar. Das bedeutet, dass auch unser Beschluss der Bremischen Bürgerschaft dazu mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Dennoch freuen wir uns über diese Entscheidung. Was im Moment etwas eigenartig aussieht, hat aber seine Begründung und Erklärung. Wer sich an die Debatte im Jahr 2004 erinnert, kann das sofort nachvollziehen.
Wir, der Senat wie auch die Bremische Bürgerschaft, haben von Bremen aus immer darauf gedrungen, dass die damals diskutierte Gebührenfestsetzung im Rahmen des Verfassungsrechts und damit des Gebührenurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994 verlaufen müsste. Wir haben damals gesagt, wir sind für die von der KEF vorgesehene Gebührenerhöhung von 1,09 Euro, insbesondere deswegen, weil an eine Gebührenerhöhung die Strukturhilfe für Radio Bremen von 64 Millionen Euro geknüpft war und wir den Bestand von Radio Bremen sichern wollten, den wir, wie jetzt zu Recht gesagt worden ist, auch gesichert haben, worauf wir stolz sind. Das war die damalige Debatte, wie wir sie in Bremen geführt haben.
Die Bedeutung und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herauszustellen scheint – bis auf einzelne Abgeordnete – vielleicht gar nicht nötig zu sein. Ich will dennoch noch einmal ein ausdrückliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablegen, und ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht das in dieser Entscheidung noch einmal mit der gebotenen Klarheit gesagt hat.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht nur irgendein Anbieter im Bereich vieler Anbieter, sondern das, was die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes aus den Erfahrungen von Weimar und Nazizeit und mit Unterstützung der Amerikaner gelernt haben, war, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wie die Versammlungs-, Demonstrations- und Meinungsfreiheit schlichtweg konstitutiv für eine lebendige Demokratie ist, weil nämlich – und das können wir noch einmal sehr schön in den Formulierungen des Gerichts nachlesen – der publizistische und ökonomische Wettbewerb im Bereich der Medien nicht automatisch dazu führt, dass die Vielfalt der Meinungen, Erfahrungen, Werte und Informationen auch vermittelt werden. Es ist die Aufgabe des öffentlichen Rundfunks, das sicherzustellen.
Deswegen freuen wir uns, dass wir Radio Bremen haben, wie der Intendant sagt, ein Parlamentsrundfunksender, nicht weil er meint, er ist abhängig vom
Parlament, sondern weil das Entstehen und der Bestand dieses Senders mit einer Entscheidung des bremischen Gesetzgebers zu tun haben, und wir wollen von hier aus Radio Bremen sagen, das ist und wird auch weiter richtig sein, meine Damen und Herren!
Ich will noch einmal herausstellen, wie das System der Festsetzung von Rundfunkgebühren seit dem Gebührenurteil von 1994 gesetzlich geregelt ist. Auf der ersten Stufe melden die Rundfunkanstalten auf der Grundlage ihrer Programmentscheidungen ihren Finanzbedarf an. Auf der zweiten Stufe prüft eine aus Fachleuten zusammengesetzte Kommission, nämlich die berühmte KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags halten und ob der daraus abgeleitete Finanzbedarf den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Die Kommission erstattet den Landesregierungen alle zwei Jahre Bericht, und auf der dritten Stufe setzen die Länder die Gebühren fest. Die Ministerpräsidenten bereiten die Rundfunkstaatsverträge vor, und die Landtage beschließen entsprechend.
Um die Frage zu beantworten, die Herr Kuhn gestellt hat: Im Jahr 2000 haben alle 16 Länderparlamente diesen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, unabhängig von der Farbe der Regierungskoalition oder -zusammensetzung, gebilligt. Da kann sich also keiner an die Seite stellen und sagen, wir sind aber verfassungstreuer als die anderen. Ich habe die bremische Situation geschildert, weshalb wir am Ende diesen Kompromiss mitgemacht haben, wohl wissend, dass er rechtlich schwierig und kompliziert ist, weil es keine Alternative gegeben hat, insbesondere zur Sicherung von Radio Bremen.
Wir haben, das will ich auch noch einmal unterstreichen, mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt wirklich Klarheit. Wir haben Klarheit, dass das System der Gebührenfestsetzung verfassungsrechtlich in Ordnung ist, das hat das Gericht bestätigt, die drei Stufen, Klarheit darüber, was Wille der Politik und damit der Landesregierungen und der Länderparlamente ist, nämlich dass sie, und da muss man ganz sauber trennen, natürlich anschauen dürfen und auch einen Entscheidungsspielraum haben, ob man das, was die Kommission an Gebührenerhöhung vorschlägt, mittragen kann und will, dass das aber nicht eine medienpolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein darf, sondern dass man allgemeine wirtschaftliche Erwägungen anstellen oder allgemeine Einkommensentwicklungen prüfen oder allgemeine Fragen des Zugangs zu Informationen stellen darf und daraus auch Schlussfolgerungen ziehen kann, aber keine medienpolitische Einflussnahme! Die Staatsferne des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das ist das konstitutive Element, wollen wir schützen, und das hat das Bundesverfassungsgericht hier herausgestellt, und daran werden wir uns halten.
Meine Damen und Herren, ansonsten kann ich mich vielem anschließen, was hier gesagt wurde. Ich möchte abschließend sagen, ich glaube, dass wir die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter intensiv diskutieren müssen, auch was die europarechtliche Dimension und die Frage des digitalen Angebots angeht. Da sage ich, auch wenn ich auf dieser Seite sitze, das darf man nicht den Ministerpräsidenten allein überlassen, sondern das muss im Parlament diskutiert werden! Das ist eine so wichtige Frage, dass sie alle Länderparlamente beschäftigen muss und die Bremische Bürgerschaft allemal. Deswegen biete ich an, dass wir ausgehend von dieser Entscheidung, aber auch angesichts der weiter zu diskutierenden Fragen in einen, wie ich ganz sicher bin, fruchtbaren Dialog zwischen Senat und Bürgerschaft eintreten können. – Vielen Dank!