Protocol of the Session on September 19, 2007

Bitte, Herr Senator!

Deshalb wollen wir das ja trainieren, das haben Sie auch gehört in der Antwort. Das muss trainiert werden, das muss geübt werden, und dann werden wir es erproben. Wie Sie sehen, sind wir auch mit anderen Bundesländern in Kontakt, das ist ja keine bremische Lösung, sondern das werden wir sehr eng mit anderen Ländern abstimmen. Aber in der Tat denke ich, dass wir das sehr wohl im Auge haben und berücksichtigen werden bei der Umsetzung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Barrierefreiheit im Wohnungsbau“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeord

neten Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Trifft es zu, dass im Baugebiet Weidedamm III derzeit Wohnhäuser mit Eigentumswohnungen erstellt werden, die nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach der Bremischen Landesbauordnung erfüllen?

Zweitens: Wie erklärt es der Senat, dass Interessenten für Eigentumswohnungen in dem Bauprojekt zwar mitgeteilt wird, dass der Bau barrierefrei geplant sei, ihnen aber nur Grundrisse zur Verfügung gestellt werden, die als „Variante ohne Barrierefreiheit“ bezeichnet werden und die auch nicht barrierefrei sind?

Drittens: Trifft es zu, dass die Landesbauordnung grundsätzlich für alle Wohnungen eine barrierefreie Gestaltung vorschreibt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Baugebiet Weidedamm III ist dem Senat derzeit kein Wohnungsbauvorhaben bekannt, das gegen die Anforderungen der Barrierefreiheit verstößt. Sollte mit der Frage ein aktuelles Projekt im sogenannten Riegelbau gemeint sein, so hat der Bauherr die ursprünglich fehlerhafte Planung verändert und nunmehr die Barrierefreiheit beachtet. Lediglich für drei von insgesamt 47 Wohneinheiten hätten diese Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Insoweit ist eine Befreiung für diese drei Einheiten erteilt worden.

Zu Frage 2: Der Senat überwacht nicht die Vermarktung von Eigentumswohnungen durch private Investoren. Entscheidend ist, ob die Wohnungen entsprechend der Genehmigung errichtet werden. Dies wird jedoch im Rahmen von Stichproben und bei konkreten Anhaltspunkten für wesentliche Verstöße überprüft. Den in der Frage geschilderten Vorgang kann der Senat daher nicht erklären.

Zu Frage 3: Eine generelle Verpflichtung, alle Wohnungen barrierefrei zu gestalten, sieht die Bremische Landesbauordnung nicht vor. Die gesetzliche Regelung ist differenziert.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen keine Anforderungen zur Barrierefreiheit.

In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. In Gebäuden, die zwingend mit Aufzügen ausgestattet sein müssen – das

ist der Fall, wenn sie mindestens fünf oberirdische Geschosse haben –, müssen grundsätzlich alle Wohnungen barrierefrei sein. Eine Ausnahme gilt für das oberste Geschoss, wenn dieses vom Aufzug nicht erreicht wird.

Zusätzlich gilt insgesamt der Vorbehalt, dass die Anforderungen nicht gelten, soweit sie zum Beispiel wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden könnten. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Trifft es zu, dass bei diesem Riegelbau, der der Aufzugspflicht unterliegt und bei dem alle Wohnungen barrierefrei sein müssten, durch Stichproben festgestellt worden ist, ob tatsächlich die Wohnungen so errichtet werden, wie es nach der Korrektur mit dem Bauherrn abgesprochen wurde?

Bitte, Herr Senator!

Es wird sichergestellt, dass das, was jetzt vereinbart ist, auch durch intensives Hinschauen realisiert wird.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie bereit, diesem Hinweis nachzugehen, dass die Unterlagen an die möglichen Erwerber geschickt werden, die keine barrierefreie Gestaltung dieser Wohnung vorsehen, um festzustellen, ob der Bauherr entsprechende Wohnungen auch errichtet?

Bitte, Herr Senator!

Normalerweise legen wir das nicht offen, weil wir stichprobenartig vorgehen. Das hatte ich ja gesagt in meiner Antwort. Aber bei einem Projekt, bei dem es ein so häufiges Hin und Her gegeben hat, wird man natürlich auch in besonderer Weise darauf achten, dass das, was zugesagt worden ist, realisiert wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Bremisches Fischereigesetz“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Teilt der Senat die Auffassung des Landesfischereiverbandes, das Bremische Fischereigesetz müsse möglichst kurzfristig novelliert werden?

Zweitens: Welche Bedeutung hätte eine Neufassung des Gesetzes hinsichtlich der Sicherung vereinfachter Zugangsbedingungen zum Fischereisport zum Beispiel für behinderte Menschen und Stockangler?

Drittens: Wie ist die Notwendigkeit einer Novellierung im Kontext eines verbesserten Schutzes der heimischen Fischbestände zu bewerten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Nagel.

Herr Präsident, sehr geehrter Abgeordneter Liess, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass das Bremische Fischereigesetz möglichst kurzfristig novelliert werden muss, da die wichtigsten Regelungsbedarfe im Zuge der Novellierung der Bremischen Binnenfischereiverordnung vom 2. Mai 2006 gelöst worden sind. Dabei wurde insbesondere EU-rechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Einhaltung von Fangverboten und Schonzeiten entsprochen.

Zu 2: Paragraf 35 Absatz 4 des Bremischen Fischereigesetzes nennt abschließend die Fälle, in denen auf die Vorlage einer Fischereischeinprüfung verzichtet werden kann. Der Senat ist der Auffassung, dass im Zuge einer Novellierung des Bremischen Fischereigesetzes sehr genau zu prüfen wäre, ob und unter welchen Voraussetzungen weitere Ausnahmen von der Vorlage einer Fischereischeinprüfung möglich wären. Dies gilt auch für den Umgang mit dem bremischen Stockangelrecht.

Zu 3: Nach Ansicht des Senats sieht das Bremische Fischereigesetz entsprechende Regelungen hinsichtlich des Schutzes der einheimischen Fischbestände vor. Im Zuge einer Novellierung würde der Senat intensive Gespräche mit dem Landesfischereiverband Bremen e. V. aufnehmen und weitere Möglichkeiten einer verbesserten Hege prüfen. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Mangel an Ausbildungsplätzen und gescheiterter Ausbildungspakt in Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Troedel und Fraktion Die Linke.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Danke schön, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um den rund 1000 jungen Menschen in Bremen,

die zu Beginn des Ausbildungsjahres 2007 noch immer nach einem Ausbildungsplatz suchen, eine angemessene Berufsausbildung und somit eine selbstbestimmte Lebensperspektive zu eröffnen?

Zweitens: Welche konkreten Schritte wird der Senat nach dem offensichtlichen Scheitern des Ausbildungspakts unternehmen, um in Bremen das gravierende Missverhältnis von Angebot und Nachfrage an Ausbildungsplätzen nachhaltig zu beseitigen?

Drittens: Was hält der Bremer Senat vom politischen Instrument einer Ausbildungsabgabe für nichtausbildende Unternehmen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit hat für den Senat eine besondere Priorität. Ziel des Senats ist es, dass allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Menschen ein Ausbildungsplatz angeboten wird. Hier ist zunächst die Privatwirtschaft gefordert, die Ausbildungsanstrengungen der letzten Jahre nicht einzustellen, sondern weiter zu verstärken.