Zunächst einmal ist es uns wichtig, die Betreuung der Kinder direkt bei den Tagesmüttern und Tagesvätern auch weiterhin durch diese engagierten Personen vornehmen lassen zu können. Es gibt einen regelmäßigen Kontakt, es gibt hier auch aktuell Gesprächstermine, die vom Amt für Soziale Dienste mit PIB vereinbart worden sind. Insofern gehe ich mit Ihnen nicht konform, zumindest ist mir nicht bekannt, dass es dort eine große Unruhe unter den Tagesmüttern und Tagesvätern gibt.
Würden Sie uns dann in der Jugendhilfeausschusssitzung am 25. September einen Sachstandsbericht geben, damit wir das noch einmal genau miteinander erörtern können?
Die dritte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Schul-Verhaltenskodex und klare gesetzliche Regelungen gegen Internet-Mobbing“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ DieGrünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, und der Gewerkschaft der Polizei, GdP, erhobenen Forderungen nach einem Schul-Verhaltenskodex und klaren gesetzlichen Regelungen gegen InternetMobbing?
Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, gegen Internet-Mobbing von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften anzugehen?
Drittens: Gibt es diesbezüglich generelle Überlegungen für einen Verhaltenskodex an Bremer und Bremerhavener Schulen?
Zu Frage 1: Der Senat begrüßt die Zielrichtung der Aktivitäten der Gewerkschaften, welche die Lehrkräfte vor Herabsetzung schützen sollen und zu einer Stärkung der Achtung der Würde von Lehrerinnen und Lehrern beitragen sollen. Auch der Senat will das Ansehen von Lehrkräften in der Öffentlichkeit ausdrücklich stärken.
Um die Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei, Jugendhilfe und Staatsanwaltschaft im Bereich der Gewaltprävention weiterhin zu verbessern, arbeiten die Ressorts zurzeit an einem gemeinsamen Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“. Dabei wird die Zusammenarbeit insbesondere auch im Bereich der Informations- und Verfahrenspflichten besprochen und geregelt.
Schulen haben in allen im Schuljahr 2006/2007 in Bremen bekannten Fällen von Internet-Mobbing Anzeige erstattet. Die dabei von den Schulen über die Vorfälle informierte Polizei ist in allen Fällen schnell tätig geworden und hat die Täter ermitteln können.
Jenseits der bestehenden Gesetze gibt es insofern nach Auffassung des Senats derzeit keinen zusätzlichen Bedarf an Schutzregelungen.
Zu Frage 2: Es wird vom Senat ausdrücklich begrüßt, wenn Schulen Vereinbarungen mit Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern abschließen, in denen auch die Pflichten zu einem respektvollen Verhalten geregelt sind. Sie sind die Grundlage einer Schulkultur, die wechselseitigen Respekt als hohes Gut achtet und der Durchsetzung des wechselseitigen Respekts dienen soll. Diese Vereinbarungen sind Verpflichtungen, deren Nichteinhaltung zu Konsequenzen führt.
Begründet das Handeln einer Person im Internet, etwa durch „Internet-Mobbing“, den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen ein Strafgesetz, so besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten.
Zu Frage 3: Es gibt derzeit keine Überlegungen, zu einem für alle Schulen verbindlichen Verhaltenskodex zu kommen. Viele Schulen haben Fragen der Schulkultur und verbindliche Regeln in ihrem Schulprogramm beschrieben. In Zielvereinbarungen zwischen Schule und Behörde ist gegebenenfalls auch der Bereich der Gewaltprävention einzubinden. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, da ja vielen Jugendlichen gar nicht bewusst ist, dass sie eine Straftat verüben, wenn sie diese kleinen Filmchen vom Handy bei YouTube oder auf anderen Plattformen einstellen, wäre vielleicht eine gemeinsame Aktion mit der GEW und der GdP in Bremen zur Information der Öffentlichkeit, der Eltern, der Schülerinnen und Schüler selbst denkbar?
Zumindest haben wir in dem einen besonders schwierigen Fall so viel Bewusstsein bei den Schülerinnen und Schülern gehabt, dass ein Schüler es sofort gemeldet hat, deshalb konnte die Polizei auch den Täter ermitteln und sofort, noch in der Nacht, eingreifen. Dennoch ist es richtig! Ich verschließe mich dem nicht und werde entsprechend einmal Kontakt mit der GEW und der GdP aufnehmen. – Vielen Dank für die Anregung!
Die vierte Anfrage betrifft das Naturschutzgebiet Weserportsee im Bremer Überseehafengebiet. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Willmann, Frau Stahmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass derzeit ein Gutachten zum Naturschutzgebiet Weserportsee im stadtbremischen Überseehafengebiet erstellt wird?
Zweitens: Wer hat dieses Gutachten aus welchen Gründen in Auftrag gegeben, und welche Daten werden unter welchen Prämissen erhoben?
Drittens: Gibt es generelle Überlegungen, das Naturschutzgebiet Weserportsee in den Grenzen des stadtbremischen Überseehafens zu verändern oder zu verlagern?
Zu Frage 1: Ökologische Gutachten zu Naturschutzgebieten einschließlich Bestandserhebungen dienen der Erkenntnis über den aktuellen Gebietszustand. Auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob und inwieweit der Schutzzweck des Erhalts wertvoller Lebensräume und Lebensgemeinschaften erfüllt wird und ob Handlungsbedarf besteht, um zum Beispiel Gebietsstörungen oder Zustandsverschlechterungen entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund der 10 bis 15 Jahre alten Bestandserhebungen des Weserportsees bewertet der Senat die derzeitige Untersuchung des Naturschutzgebietes „Weserportsee“ grundsätzlich positiv.
Zu Frage 2: Zurzeit wird im Naturschutzgebiet „Weserportsee“ im Auftrag der bremenports das „Untersuchungsprogramm 2007 zur Beweissicherung und ökologischen Folgenabschätzung“ durchgeführt und voraussichtlich im Frühjahr 2008 abgeschlossen. Es wurde vorher mit dem damaligen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr – Naturschutzbehörde – und dem zeitgleich durchgeführten Integrierten Erfassungsprogramm Bremen abgestimmt.
Die gemäß Naturschutzgebietsverordnung erforderliche Zustimmung zur Durchführung der Untersuchungen wurde im Januar 2007 bei der Naturschutzbehörde eingeholt. Sie war begründet mit dem Hinweis auf „bekundete Hafenentwicklungsinteressen“, die umgehende Bestandsaufnahmen erfordern, um ökologische Auswirkungen abschätzen zu können. Die Untersuchungen wurden als zulässige Handlungen gemäß Naturschutzgebietsverordnung von der Naturschutzbehörde genehmigt. Unabhängig von der Veranlassung bremenports dienen die Untersuchungsergebnisse der Aktualisierung der Kenntnisse der Naturschutzbehörde über den Zustand des Naturschutzgebietes „Weserportsee“.
Die von bremenports beauftragten Untersuchungen beziehen sich auf das Naturschutzgebiet „Weserportsee“ selbst und auf angrenzende bestehende Kompensationsflächen. Untersucht werden Biotope, Vegetation, Flora, Gast- und Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Käfer, Fische, Fauna des Gewässerbodens und hydrobiologische Kennwerte.
Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der Investitionen der Freien Hansestadt Bremen in den Ausbau der Hafeninfrastruktur in Bremerhaven ist ein ungebrochenes Wachstum im Container- und Automobilumschlag zu verzeichnen. Insbesondere durch den Neubau der Kaiserschleuse, für die investive Mittel in Höhe von 230 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden, wird erwartet, dass sich dieses Wachstum nachhaltig verstetigt. Die private Hafenwirtschaft reagiert darauf mit Erweiterungsinvestitionen, die neue Arbeitsplätze in Bremerhaven schaffen sollen. Die zur Verfügung stehenden Flächen für den wertschöpfungsintensiven Automobilumschlag in Bremerhaven reichen dafür nicht mehr aus.
Die konkreten Nachfragen von Umschlagsunternehmen nach Erweitungsflächen in Bremerhaven hatte bremenports zum Anlass genommen, beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr eine Untersuchung des Naturschutzgebietes „Weserportsee“ zu beantragen. Ob und in welcher Weise der bestehenden Nachfrage nach Erweiterungsflächen für die Hafenwirtschaft gegebenenfalls auch im Rahmen des Naturschutzgebietes „Weserportsee“ Rechnung getragen werden soll, muss unter anderem nach Vorlage der noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse beraten und entschieden werden. Dabei ist den Belangen des Naturschutzes der ihnen zustehende hohe Stellenwert einzuräumen.
Ich habe der Antwort entnommen, dass es eigentlich eine völlig normale Angelegenheit ist, die dort gerade gemacht wird, dass in dem sogenannten Töpfer-See gerade Pflanzen und Tiere gezählt werden, um auch einfach zu schauen, welchen Naturschutzgehalt dieser See hat.
Sagen wir einmal so: Es liegt natürlich eine Interessenlage dahinter. Das ist klar. Das habe ich ja auch dargestellt. Unabhängig von
dieser Interessenlage, die dann zu bewerten ist, wenn die Untersuchungen im Frühjahr 2008 abgeschlossen sind und die hier ja erst einmal konkretisiert werden müssen – etwas anderes ist ja bislang nicht an uns herangetragen worden –, sind wir grundsätzlich froh, dass es eine Auffrischung der Daten gibt, denn die alten Daten sind 15 Jahre alt, und Ökosysteme sind immer dynamische Systeme. Insofern ist es für uns als Naturschutzbehörde von größtem Interesse zu erfahren, wie die Bestände der Pflanzen und Tiere sich dort entwickelt haben.
Ich entnehme Ihrer Antwort, dass es also durchaus sozusagen 2 Möglichkeiten gibt, nämlich die eine Möglichkeit, dass man feststellt, dass dieser See besonders schützenswert ist, und die andere Möglichkeit, dass man feststellt – Sie sind ja auch davon ausgegangen –, dass die dortigen Brutvögel, durchziehenden Vögel und vielleicht auch durchziehende Pflanzen, die vor 10 bis 15 Jahren dazu beigetragen haben, dass der See unter Schutz gestellt worden ist, möglicherweise schon wieder weg sind!