Drittens: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, patientenorientierte Informationen in einem Klinikführer zu präsentieren?
Zu Frage 1: Die Krankenhäuser erstellen und veröffentlichen strukturierte Qualitätsberichte, die als Instrument der Qualitätssicherung und Transparenz von Krankenhausleistungen auch im Internet veröffentlicht werden. Die Krankenhäuser erheben zudem Daten für festgelegte Leistungsbereiche zur Messung und zum bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege. Diese werden von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH ausgewertet und veröffentlicht. Alle Krankenhäuser und auch viele einzelne Krankenhauseinrichtungen und Fachabteilungen halten spezielle Informationsangebote – als Broschüren, per Internet und so weiter – für Patientinnen, Patienten und Angehörige bereit.
Die Bremer Tageszeitungen AG und die Handelskrankenkasse haben mit Unterstützung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales im Jahr 2007 erstmalig einen Klinikführer als Entscheidungshilfe für zukünftige Patientinnen und Patienten von Klinken in Bremen herausgegeben. Eingeflossen sind in diesen Bericht Daten der exter
nen vergleichenden Qualitätssicherung, Ergebnisse von Patientenbefragungen und einer Befragung von einweisenden Ärzten.
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales veröffentlicht bereits seit circa 20 Jahren den Krankenhauswegweiser „Krankenhäuser im Lande Bremen“. Dieser wird seit einigen Jahren auch im Internet publiziert. Der Wegweiser ist durch die Aufnahme einer Vielzahl von Informationen und Tipps für Patientinnen, Patienten und Angehörige zu einem umfangreichen Klinikführer weiterentwickelt worden.
Zu Frage 2: Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sind alle 2 Jahre neu zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Überprüfung und Aktualisierung der Informationen entspricht den stark strukturierten Vorgaben, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss unter Beteiligung der Selbstverwaltung erarbeitet und weiterentwickelt werden.
Der von der Handelskrankenkasse und der Bremer Tageszeitungen AG herausgegebene Klinikführer soll alljährlich aktualisiert und publiziert werden. Der von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales herausgegebene Krankenhauswegweiser wird alle 2 Jahre als Broschüre veröffentlicht. Im Internet werden die Informationen kontinuierlich aktualisiert.
Zu Frage 3: Für die Bereitstellung von Informationen für Patientinnen, Patienten und Angehörige sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten: Verständlichkeit auch für medizinische Laien, Unabhängigkeit und Objektivität, qualitätsgesicherte Daten, Aktualität, schnelle Erreichbarkeit, Vermeidung von Informationsüberflutung.
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird den oben genannten Anforderungen an einen patientenorientierten Klinikführer mit der Herausgabe des Krankenhauswegweisers weitgehend gerecht. Sie erarbeitet zurzeit ein Konzept, den Informationswert dieser Publikation durch Aufnahme zusätzlicher Daten zu Leistungen und Qualität der Krankenhäuser weiter zu optimieren. In Kooperation mit der bremen.online GmbH erfolgt zudem momentan eine Bündelung der unter der Bremer Internetpräsenz bremen.de noch breit gestreuten Informationen zu den Krankenhäusern im Land Bremen.
Bei allen Anstrengungen zur Verbesserung einer patientengerechten Informationsverbreitung sind Veröffentlichungen seitens der Landesbehörde zur Wahrung der Neutralitätspflicht allerdings Grenzen gesetzt, wenn qualitätsbewertende Informationen zielgerichtet der Entscheidungsfindung für die Krankenhauswahl dienen sollen. – Soweit die Antwort des Senats!
Das ist ja umfangreich transparent, was für den Krankenhausbereich dargestellt wird. Ich habe nur eine Frage, Frau Senatorin: Ist im Rahmen der Pflegeversicherungsreform angedacht oder wird das auch von Ihnen unterstützt, einen Führer für Pflegeheime mit Angaben zur Qualität der Heime herauszugeben?
Sie wissen, Herr Abgeordneter, dass wir uns zurzeit in den Gesprächen um eine Pflegeversicherungsreform befinden. Es ist zu befürworten und auch notwendig, dass wir die Qualität der vorhandenen Pflegeeinrichtungen gegenüber den Nutzern und deren Angehörigen transparenter machen. Es gibt dazu bundesweit auch an der einen oder anderen Stelle schon Projekte.
Wir befassen uns derzeit damit, diese Projekte für uns zu durchleuchten und zu schauen, wie wir notwendige Informationen besser verfügbar machen können. Ich sage aber auch, dass dieses Thema nicht einfach zu lösen ist, da wir von den Pflegeeinrichtungen nicht alle Informationen direkt verfügbar haben und einige Dinge auch datengeschützt sind.
Die zweite Anfrage trägt den Titel „Bezahlung der Tagesmütter sicherstellen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Bartels, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Weshalb kommt es bei der Auszahlung der Aufwandsentschädigungen an Tagesmütter und Tagesväter durch das Amt für Soziale Dienste in Bremen zu erheblichen Verzögerungen, wie erklären sich die unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten, und wie ist die Situation in Bremerhaven?
Zweitens: Weshalb wurde bisher keine Abhilfe durch die senatorische Behörde geschaffen, und welche Maßnahmen hat die zuständige Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in die Wege geleitet, um die Missstände im Amt für Soziale Dienste zu beheben und eine zügige Auszahlung zu gewährleisten?
Drittens: Weshalb ist die Erreichbarkeit des Amtes für Soziale Dienste in Bremen als zentrale Anlaufstelle der Sozialfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet, und wie will die zuständige senatorische Behörde in Zukunft sicherstellen, dass die Reorganisation nicht zu weiteren Schließzeiten führt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die für die Tagespflegepersonen zu zahlenden wirtschaftlichen Leistungen erfolgen durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Amt für Soziale Dienste, die vier Sozialzentren organisatorisch zugeordnet ist. Die erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung der Aufwandsentschädigung an Tagesmütter und Tagesväter durch das Amt für Soziale Dienste treten insbesondere in zwei Sozialzentren auf. Sie lassen sich durch folgende Faktoren erklären:
Zum einen sind durch das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz und das zum 1. Oktober 2005 in Kraft getretene Kinderund Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen, die die ohnehin schon angespannte Arbeitssituation weiter verschärft haben.
Darüber hinaus sind die Fallzahlen bei den laufenden Fällen vom dritten Quartal 2005 auf das vierte Quartal 2006, einschließlich Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, um 358 Fälle gestiegen. Diese Fallzahlsteigerungen haben sich im ersten und zweiten Quartal 2007 kontinuierlich fortgesetzt. Zusätzlich erhöht sich das Fallaufkommen durch eine zunehmende Anzahl von Akten im Bereich Unterhaltsvorschuss, in denen noch Einnahmen zu verfolgen sind. Die Sachgebiete der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Amt für Soziale Dienste waren zudem allein im Jahr 2006 wegen Mutterschaftsbeurlaubungen, Beurlaubungen aus persönlichen Gründen, Krankheiten und langwierigen Wiederbesetzungsverfahren im Umfang von circa 2,6 Stellen belastet.
Zur Sicherstellung der Abarbeitung der Rückstände und einer zeitnahen Bearbeitung von Anträgen im Bereich der Tagespflege sowie zur Umsetzung der Umstellung der Fälle durch die Einführung der SGBVIII-Software hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales den Sozialdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe um 5 Stellen verstärkt. Zurzeit laufen die Auswahlverfahren für die Einstellung von Nachwuchskräften des gehobenen Dienstes durch die Senatorin für Finanzen. Mit einem Einsatz in den Sachgebieten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist ab Oktober 2007 zu rechnen. Der besonderen Situation der Bearbeitungsrückstände in den beiden schwerpunktmäßig belasteten Sozialzentren soll durch einen erhöhten Personalanteil Rechnung getragen werden.
Die Erreichbarkeit des Amtes für Soziale Dienste soll über die Servicestellen in allen sechs Sozialzentren sichergestellt werden. In akuten Notfällen, verbunden mit Fragen der Kindeswohlsicherung und des Kinderschutzes, ist darüber hinaus seit dem 1. Feb
Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Zusammenhang mit der termingerechten Eingabe der Fälle für die Umstellung auf eine neue Software weitere Schließungszeiten im Amt für Soziale Dienst erforderlich werden. In dieser Zeit wird aber für dringende Notfälle über einen Notdienst die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.
Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven teilt bezogen auf die Anfrage mit, dass akute Beschwerden von Tagesmüttern und Tagesvätern hinsichtlich der Bezahlung beim Amt für Jugend und Familie nicht bestehen. Die Erreichbarkeit ist bei den zuständigen Stellen sichergestellt. – Soweit die Antwort des Senats!
Mir ist berichtet worden, dass es im Amt sehr unterschiedliche Handhabungen bezüglich der Bezahlung von Tagesmüttern gibt. Einige erhalten ihr Geld im Voraus, und hinterher erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung, andere müssen 3 Monate in Vorleistung treten, dann wird abgerechnet und hinterher bezahlt. Gibt es bei Ihnen im Amt eine fachliche Weisung oder irgendeine Handhabung, die das ganze Verfahren vereinheitlicht?
Mir ist bekannt, dass es dort Richtlinien dazu gibt. Wie es in Einzelfällen hier zu Abrechnungsmodalitäten gekommen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn das gewünscht wird, werden wir das gern für die Deputation aufbereiten.
Uns wäre es sehr lieb, wenn Sie das aufbereiten könnten, und es wäre uns auch lieb, wenn wir zu einer einheitlichen Verfahrensweise kommen könnten. Würden Sie sich dem anschließen?
Grundsätzlich ist eine einheitliche Verfahrensweise wünschenswert, sicherlich muss das hier auch von den Fällen abhängig gemacht werden. Es gibt Prüfungsnotwendigkeiten, die dann noch nicht abgeschlossen sind, wenn möglicherweise hier auch schon Tagespflegemütter und Tagespflegeväter im Einsatz sind.
Sie haben weitere Schließungszeiten nicht ausgeschlossen. Können Sie sicherstellen, dass diejenigen, die diese Tagesmütter in Anspruch nehmen, auch auf jeden Fall ihre Kinder betreut bekommen und dass das Amt dafür dann positive Lösungen findet, sodass die Tagesmütter das auch sicherstellen können, weil sie auch Geld erhalten?
Ich kann zurzeit aus Ihrer Frage nicht den direkten Zusammenhang zwischen der Betreuung und der Einrichtung der Software erkennen. Dort geht es ja darum, dass wir hier ganz aktuell, das habe ich Ihnen auch geschildert, zusätzliche Personalstellen zur Verfügung gestellt haben, um diesen für uns alle notwendigen und für die weitere Bearbeitung so wichtigen Einsatz der Software termingerecht umzusetzen. Die Betreuung der Kinder vor Ort bei den Tagespflegemüttern und -vätern ist eine Arbeit, die vor Ort zu leisten ist.
Gehen Sie mit mir konform, dass nicht nur bei dem, was in dem Zeitungsartikel genannt worden ist, sondern auch ansonsten großer Unmut bei den Tagesmüttern besteht, wenn über Monate kein Geld kommt, sodass diese die Arbeit teilweise einstellen und insofern die Sicherstellung der Tagespflege aufgrund der PC-Umstellung nicht sichergestellt ist?
Zunächst einmal ist es uns wichtig, die Betreuung der Kinder direkt bei den Tagesmüttern und Tagesvätern auch weiterhin durch diese engagierten Personen vornehmen lassen zu können. Es gibt einen regelmäßigen Kontakt, es gibt hier auch aktuell Gesprächstermine, die vom Amt für Soziale Dienste mit PIB vereinbart worden sind. Insofern gehe ich mit Ihnen nicht konform, zumindest ist mir nicht bekannt, dass es dort eine große Unruhe unter den Tagesmüttern und Tagesvätern gibt.