Offenbar haben im Übrigen die LINKEN noch nicht begriffen, dass Bremens Selbstständigkeit durch die explodierende Verschuldung bedroht ist und nicht durch einen Schuldenstopp. Meinen Sie tatsächlich, dass sich Bremens Selbstständigkeit durch immer mehr Schulden sichern lässt?
Glauben Sie das wirklich? Die Zinslast ist heute schon so erdrückend, ohne einen Schuldenstopp wird Bremen an den Zinsen ersticken.
Die Sozialdemokraten müssen Sparen lernen, und das, was wir heute aus Berlin wieder über Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion oder Minister lesen können, zeigt uns, dass sie immer noch nicht auf dem richtigen Weg sind.
Von daher gesehen erneuere ich auch noch einmal das, was der Fraktionsvorsitzende der CDU Ihnen eben gesagt hat. Wir sind bereit, diesen schwierigen Weg mit Ihnen zusammen zu gehen, aber es gibt gewisse Rollen. Wir haben die Rolle der Opposition, und Sie haben die Rolle der Regierung, und üblicherweise ist es so, dass zunächst einmal die regierenden Fraktionen einen Vorschlag machen. So ist es jedenfalls in anderen Parlamenten.
Wenn Sie meinen, dass Sie das in Bremen anders machen wollen, haben wir, glaube ich, ein Problem miteinander. Insofern akzeptieren wir auch, dass es einen Hinweis auf einen Termin gibt, zu dem es Vorschläge gibt. Das ist aber schon das, was wir von Ihnen erwarten können und auch erwarten müssen. Wenn Sie entsprechende Vorschläge machen und Sie sich, wie es eben Herr Güldner auch gesagt hat, im Rahmen dessen bewegen, was wir bis zum Jahr 2009 erreichen müssen, werden wir jedenfalls mit Ihnen den Weg gehen. Wir sehen in der Tat keine andere Perspektive als das, was bisher jetzt auch mit den neuen Beschlüssen der Föderalismuskommission gesehen worden ist beziehungsweise was beschlossen werden soll. Es gibt keine andere Alternative, wir werden den Weg mitgehen, wenn wir am Schluss zu dem Ergebnis kom
men sollen, dass von Ihnen aufgezeigt wird, dass dies der Weg ist, der Bremen ans rettende Ufer bringt.
Meine Damen und Herren, die rückwärtige Betrachtung hilft uns in der gegenwärtigen Lage nicht besonders viel, weder von den jetzt Regierenden noch möglicherweise von uns bezogen auf die jeweilige Regierungszeit. Entscheidend ist, dass Bremen sich im Moment in einer außerordentlich schwierigen Lage befindet. Wir werden nicht nur innerhalb Bremens, sondern auch außerhalb
sofort, Herr Präsident! – Bremens sehr genau beobachtet. Ich glaube, wir haben nur eine Chance in Bremen, wenn wir gemeinsam versuchen, den schwierigen Weg zu gehen. Jede Fraktion muss bereit sein, von ihren Positionen Abstriche zu machen. Nur dies ist die einzige Chance für Bremen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion versucht ja heute nicht das erste Mal, uns zu überzeugen, dass wir dem ausgehandelten Kompromiss nicht folgen sollen. Ich sage ganz deutlich, wir werden den Antrag ablehnen, denn wir sind froh und stolz darauf, dass wir ein solches Ergebnis erzielt haben. Das ist der einzige Weg und die einzige Möglichkeit, mit der wir die Selbstständigkeit Bremens in dieser Situation sichern können.
Ich will in dem Zusammenhang auch noch einmal sagen, dass das Argument völlig verrückt ist, Herr Kollege Rupp, dass wir mit dieser Hilfe und mit den natürlich vorliegenden und zu erwartenden Vorgaben in eine Situation gebracht werden, in der wir nicht mehr handlungsfähig sind, wenn man sich einmal die Alternative anschaut: Wir würden ohne Hilfen in eine Zinsfalle, in eine Schuldenfalle laufen, die uns in Bremen in der Tat handlungsunfähig machen und in eine Gefährdung unserer Selbstständigkeit führen würde. Das allein spricht schon finanzwirtschaftlich dagegen. Was wäre denn die politische Alternative, wenn man so verrückt wäre und dieses Ergebnis jetzt über den Haufen werfen würde? Man müsste festhalten an der Klage in Karlsruhe, aber ich sage Ihnen hier, wer aus dem Ergebnis der Föderalismuskommission aussteigt, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
hat in Karlsruhe keine Chance und wird politisch scheitern, und darum ist Ihr Weg das Scheitern einer vernünftigen Politik.
Damit ergibt sich, die Punkte eins und zwei sind abzulehnen, weil sie schädlich für Bremen sind. Sie sind die Aufforderung, auf 300 Millionen Euro, auf 2,7 Milliarden Euro zu verzichten. Den Punkt drei muss man doch wohl ablehnen, weil es keine Vernunft sein kann, wenn wir uns in Bezug auf Bundesratsaktivitäten jetzt selbst binden, indem wir sagen, wir müssen vorher die Landesverfassung ändern. Das ist politisch unsinnig und juristisch auch überhaupt nicht erforderlich. Schon allein deshalb wäre es widersinnig, weil wir deshalb quasi in vorauseilender Geschwindigkeit schon Änderungen vornehmen würden, obwohl wir gar nicht sicher sind, wie genau am Ende das Grundgesetz nach den Beratungen zu handhaben und wie es anzugehen sein wird. Wenn aus der Grundgesetzänderung Folgen kommen, wird es hier sicherlich zu beraten sein. Im Übrigen gibt es in diesem Haus eine deutliche politische Mehrheit dafür, dass wir diesen Weg gehen.
Weil es jetzt angesprochen worden ist, will ich doch noch einmal auf diese völlig überflüssige Aufregung – Herr Dr. Schrörs hat es angesprochen – hier zu sprechen kommen. Der Vorschlag vom Ministerpräsidenten Platzeck aus Brandenburg wird, das werden Sie der heutigen Presse entnommen haben, keine Mehrheit finden. Es findet keine Unterstützung von Bürgermeister Böhrnsen, so berichtet es die überregionale Presse sehr eindeutig. Es hat aber auch in der SPD-Bundestagsfraktion keine Mehrheit gefunden. Ich bin aber deshalb noch weit davon entfernt, mir Sorgen zu machen. Zum einen ist die Aufregung über den Vorschlag in der Tat albern, das will ich an dieser Stelle einmal sagen. Sie ist deshalb albern, weil dieser Vorschlag, ab 2020 den Spielraum zu erhöhen, der Inhalt des Ergebnisses zwischen den Bundestagsfraktionen von SPD und CDU vor der Schlussberatung der Föderalismusreform ist. Er war also durchaus von der CDU auch mitgetragen, was mich besorgt, und ich vermute, Herr Platzeck hat Zeitung gelesen und ist dann auf die falsche Fährte gekommen. Die Tatsache ist doch, dass der Bundestagspräsident Lammert am Sonntag ein Interview gegeben hat, in dem er genau dazu aufgefordert hat, die Schuldenbremse zu überdenken. Es gibt eine Reihe von Personen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die hier auch ihre Abkehr dokumentiert hat. Wir haben doch diese Debatte in allen Fraktionen, Herr Dr.
Schrörs, da soll man sich nicht aufregen. Wir aus Bremen haben ein Interesse, wir halten daran fest.
Der Senat ist aufgefordert, den Weg weiter zu gehen und die entsprechenden Vorlagen hier einzubringen, dazu stehen wir auch als sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion.
Mir scheint aber, das will ich an dieser Stelle in dieser Debatte einmal sagen, dass man vor dem Hintergrund die Schuldenregel – und ich will es sehr bewusst auch Schuldenregel nennen – nach links und auch nach rechts verteidigen muss. Man muss sie deshalb in beide Richtungen verteidigen, das haben verschiedene Reden hier auch deutlich gemacht, weil wir diese Schuldenbegrenzung im Rahmen einer haushaltsbezogenen und wirtschaftlichen Normallage vornehmen können, dazu ist sie gedacht. Sie zielt auf strukturelle Ausgabenbeschränkungen und auch auf die Beschränkung und die Einschränkung, für strukturell festzulegende Dinge dann keine Kredite mehr aufzunehmen. Bürgermeisterin Linnert hat hier in der vorherigen Debatte angesprochen und deutlich gemacht, dass das genaue Verfahren, die genaue Definition noch zu finden sein wird, und auch erst dann sind wir in der Lage und werden wir auch als Regierung die Vorschläge, wie wir uns in diesem Rahmen bewegen, machen, Herr Dr. Schrörs, die werden in der Tat kommen.
Ich will aber auch an dieser Stelle sagen, dass dieser Teil der Schuldenregel, die als Schuldenbremse bezeichnet wird, gleichzeitig auch eine Steuersenkungsbeschränkung, eine Steuersenkungsbremse sein muss. Ich unterstreiche das, Kollege Dr. Kuhn hat es auch gesagt, das gilt auch für uns. Ich sage hier auch sehr deutlich, dass ich da sehr unzufrieden bin und überhaupt nicht teile, was die Bundesregierung im Rahmen der steuerpolitischen Angelegenheiten zurzeit vorhat. Ich spreche nicht über die Steuersenkungen, die etwa ein Volumen von 200 Millionen Euro umfassen werden und sich auf Krankenkassenbeiträge und Ähnliches beziehen, das ist ja das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz, darauf beziehe ich mich nicht. Ich beziehe mich auf die fast zwei Milliarden Euro, mit denen die Unternehmenssteuerreform wieder verändert werden soll, und dass es dazu kommen soll, dass die Zinsschranke fällt und dass der Aufkauf von Unternehmen im Ausland auch noch prämiert werden soll dadurch, dass die Verluste, die man dabei macht, in Deutschland gegen Gewinne gegengerechnet werden können. Das halte ich für falsch.
Ich will aber gern hier und vor allem nach vorn gerichtet einen zweiten Punkt ansprechen, der überhaupt nicht diskutiert wird im Rahmen der Schuldenregel. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich hierzu auch aus den vorzulegenden Änderungen zitieren. Der zweite Punkt ist ja neben der Normallage das Umgehen mit Notsituationen; darüber reden wir überhaupt noch nicht, und ich halte das für eine ausgesprochen fahrlässige Angelegenheit. Da sagt Artikel 109 Absatz 3, Vorschlagsänderung für das Grundgesetz, ich zitiere mit Erlaubnis, „Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung vornehmen“, und spricht von „außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.
Was ist das? Da reden immer alle nur von Naturkatastrophen, das aber ist ein Irrtum, das sagt die Föderalismusreform eindeutig und die Vorlage für den Deutschen Bundestag auch, und im Bundesrat wird es auch so sein. Ich darf noch einmal zitieren, Frau Präsidentin, aus den Beschlüssen der Kommission! Dort steht eindeutig nicht nur etwas von schweren Unglücksfällen, sondern auch von „plötzlicher Beeinträchtigung der Wirtschaftsabläufe in einem extremen Ausmaß aufgrund eines exogenen Schocks, wie beispielsweise der aktuellen Finanzkrise“. Ich zitiere diesen Punkt, weil er deutlich macht, dass dies außerhalb der Schuldenbremse zu behandeln ist, und ich diese Appelle und diese Parolen, man müsse hier schonungslos sparen, bis alles kaputt ist, um das wieder hereinzuholen, vor diesem Hintergrund zurückweisen möchte! Das kann nicht sein, und das ist auch nicht in der Intention dieser Verständigung, die dort erzielt worden ist.
Man wird doch vor einer Situation stehen, dass man mit der riesigen Ausweitung der Nettokreditaufnahme auf Bundesebene, aber auch den Ausweitungen der Nettokreditaufnahme, vor der wir in Bremen stehen werden, wenn die Steuereinnahmen sich nicht stabilisieren, umgehen müssen wird. Nicht umsonst weiß man aus der Erfahrung beispielsweise der Ver-einigung der beiden deutschen Länder, dass in solchen Sondersituationen – der Fonds „Deutsche Einheit“ ist damals eingesetzt worden – über ähnliche Instrumente geredet werden muss.
Dann aber kommt es zu der spannenden Frage – ich bin sehr gespannt darauf, wie wir das weiter diskutieren werden –, wer denn bei der Abfinanzierung heranzuziehen ist. Hierzu will ich einmal deutlich sagen, Kollege Dr. Kuhn hat das auch schon angesprochen, ich finde, man kann auch vor dem Hintergrund 60 Jahre Grundgesetz und der Tatsache, dass es 60
Jahre seit der Nachkriegszeit sind, sagen, dass es darum geht, diese Finanzierung nicht den Schwachen aufzubürden und auch nicht den Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern, die jeden morgen zur Arbeit gehen und ordentlich ihre Steuern zahlen.
Diese Menschen dürfen nicht zur Finanzierung dieser Sonderlasten herangezogen werden, sondern wir werden eher die Starken heranziehen müssen. Wenn man hier so viel über Stolz redet, will ich hier deutlich sagen, ich bin nicht so stolz auf die, die in der Debatte der Managergehälter einen Brief an die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung richten, in dem sie sagen, dass sie Boni, die erst nach Mehrjahresperioden ausgezahlt werden sollen, ablehnen und es ablehnen, in Haftung genommen zu werden.
Das sind solche Herren – ich komme sofort zum Schluss! – wie Herr Cromme, Herr Schneider, Herr Hartmann, Herr Milberg, Manager großer Konzerne. Das sind Leute, die mich nicht sehr stolz machen, und ich darf an der Stelle, und da bin ich sehr froh, den finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Herrn Bernhard, zitieren, der sagt, und ich teile das hundertprozentig: „Für mich ist dieser Brief der Beweis, dass viele Wirtschaftsbosse sich weit von der Realität entfernt haben.“ Das ist richtig, meine Damen und Herren! Das macht uns nicht stolz, und das muss sich ändern!
Frau Präsidentin, das darf ich vielleicht zum Schluss sagen, es gibt durchaus Leute, auf die ich sehr stolz bin, und ich finde, daran sollten wir gemeinsam herangehen! Da würde ich mir gerade von der rechten Seite dieses Parlaments wünschen, dass wir zu gemeinsamen Initiativen kommen. Ich möchte gern Herrn Dass, Frau Edding, Herrn Haas, Frau Haltermann, Herrn Hansen und viele andere Unterzeichner eines Appells für eine Vermögensabgabe unterstützen. Diese Personen haben gesagt: „Wir, die durch Erbschaft, Arbeit, erfolgreiches Unternehmertum oder Kapitalanlage zu einem Vermögen gekommen sind, fordern, dass alle Wohlhabenden an den Kosten zur Abfederung der Krise beteiligt werden. Menschen mit einem Vermögen von über 500 000 Euro müssen mit einer auf zwei Jahre befristeten Vermögensabgabe in Höhe von jeweils fünf Prozent in die Pflicht genommen werden“.
Ich bin stolz auf dieses Land, dass es solche Leute gibt, und ich wäre froh, wenn wir zu gemeinsamen politischen Initiativen kommen könnten, die dieses Heranziehen zur Finanzierung unser katastrophalen Finanzlage ermöglichen würden. Dann werden wir sicher die Schuldenregel auch weiter halten können, und, Herr Kollege Rupp, dann brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen, die Zukunft unseres Landes wird gesichert bleiben. Wir unterstützen das Vorgehen des Senats und lehnen den Antrag der LINKEN ab. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich wäre froh, wenn wir zu einer gemeinsamen Regelung kommen würden, aber ich glaube, dann sollten wir bei all diesen Diskussionen ein wenig den Wahlkampf herauslassen.
Wir machen in Bremen im Moment keinen Wahlkampf, und deshalb möchte ich es einmal wieder auf die bremischen Punkte zurückführen.
Erstens, und das ganz deutlich, wir stimmen dem Antrag der LINKEN nicht zu, denn wir brauchen – das hat die FDP immer gefordert – eine wirksame Schuldenbremse im Grundgesetz. Haushalte ohne Schulden, das ist auch schon gesagt worden, müssen der Normalfall sein, denn sonst häufen wir für die nachfolgenden Generationen – das haben die letzten 60 Jahre der Bundesrepublik gezeigt, die ersten 30 vielleicht ein bisschen ausgenommen, aber vor allem die danach – immer höhere Schuldenberge an, und damit kann man letztlich nichts anfangen.