Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen und den Antrag auf Neuverschuldungsverbot zurückzuziehen, weil die Gefahr besteht – wir hatten gerade 60 Jahre Grundgesetz in Bremen –, dass der Bürgermeister Jens Böhrnsen und die Bürgermeisterin Karoline Linnert als der Bürgermeister und die Bürgermeisterin in die Geschichte eingehen werden, die die Eigenständigkeit Bremens faktisch verkauft haben. – Danke!
(Beifall bei der LINKEN – Abg. Wo l t e m a t h [FDP]: Aber immerhin in die Geschichte eingegangen! – Bürgermeister B ö h r n - s e n : Hauptsache das!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN gibt uns die Möglichkeit, unsere Haltung zu den Vereinbarungen der Föderalismuskommission II und den Folgen für die bremische Politik noch einmal zu erläutern. Das mache ich gern, obwohl es in Verbindung mit der Aktuellen Stunde ein bisschen zäh ist. Ich will gleich zu Anfang eines festhalten. Ich kann nicht für andere sprechen, das werden die anderen dann tun, aber DIE LINKE kann die Grünen nun gerade nicht zum Kronzeugen für ihren Antrag machen, wie das in ihrem Text behauptet wird. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat dem Gesetzesentwurf nicht zugestimmt, das ist richtig, aber aus entgegengesetzten Gründen, als DIE LINKEN hier vortragen.
Die Grünen im Bund beklagen, dass die Regelung erst in sieben beziehungsweise in elf Jahren greifen soll. Sie sind eher für einen kürzeren Zeitraum. Sie beklagen mögliche Aufweichungen, sie kritisieren, dass an einem althergebrachten Investitionsbegriff festgehalten wird, der immer noch nicht Bildungsausgaben insgesamt als Investition begreift, und sie beklagen vor allem, dass das unsinnige Verbot der Kooperation zwischen Bund und Ländern in Bildungsund Wissenschaftsfragen bestehen bleiben soll. Das finden wir sehr gewichtige Kritikpunkte, aber es ist das genaue Gegenteil von dem, was DIE LINKE behauptet. Wir teilen zum Teil auch diese Kritikpunkte, aber wir kommen als Bremer Grüne zu einem ganz anderen Gesamtergebnis.
DIE LINKE wirbt – und das hat sie noch einmal getan, deswegen will ich auch grundsätzlich darauf ein
gehen – für das Recht, ja geradezu für die Pflicht des Staates, sich zu verschulden. Sie sagt, das machen doch Unternehmen und Privatpersonen auch, wenn sie sich etwas Größeres vornehmen. Sie vergisst, dabei eines zu sagen, das ist entscheidend, es ist nicht die Frage, wofür man das Geld ausgibt, das ist auch in der Tat wichtig, aber entscheidend ist, dass man weiß, wie man diese Schulden zurückzahlen kann. Ein Unternehmen nimmt dann Schulden auf, wenn es weiß, wie es sie zurückzahlen kann, und das sollte bei Privatpersonen auch der Fall sein, aus den Erlösen, aus Ersparnissen, aus zukünftigen Einnahmen. Würde ein Unternehmen nach der Philosophie der LINKEN handeln, dann bin ich mir allerdings sicher, das Unternehmen wäre ziemlich schnell pleite, und bei Privatpersonen müssen wir das gegenwärtig erfahren.
Auch unser Staatswesen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer wie ein rationales Unternehmen verhalten, sondern eher wie jemand, der die Schulden der ersten Kreditkarte dadurch bezahlt, dass er sich eine zweite oder dann eine dritte Kreditkarte kauft, also im Grunde ein Kettenbrief auf hohem Niveau, und in dieser Kette haben wir uns gedacht, da kommen dann unsere Kinder und Enkel, und irgendwie wird das mit der Kette sich schon richten. Diese Kette, davon bin ich überzeugt, müssen wir endlich unterbrechen, meine Damen und Herren,
allerdings, und das macht die Schwierigkeit aus, auf eine Art und Weise, die nicht abrupt die Existenzgrundlage von Menschen und den Zusammenhalt der Gesellschaft aufs Spiel setzt. Eine schwierige Aufgabe! Ich gestehe, wir fürchten uns davor nicht, aber Angst habe ich schon davor. Aber wir stellen uns der Aufgabe, DIE LINKE läuft einfach vor ihr davon.
Ver.di, haben wir lesen können, argumentiert wie andere, es gäbe doch jetzt schon eine ausreichende normative Begrenzung für Schulden, die erlaube, begrenzt mit Krediten zu investieren. Das bringt dann Reichtum, es bringt Steuern, und alles wird schön. Das Problem ist, die Realität sieht nach 60 Jahren dieser Regelung anders aus, und zwar ganz unübersehbar anders. Wir sind mit ihr in die heutige Notlage gekommen. Wir hatten mit dieser Regelung unsere Chance. Wir brauchen jetzt dringend eine neue Regelung, und deshalb sind die Grünen aus grundsätzlichen Erwägungen dafür, die Verschuldung des Staates zu bremsen und einzugrenzen.
DIE LINKE verweist auf das Konjunkturprogramm, auf die gegenwärtige Lage, die zusätzlichen Schulden, die auch wir dafür machen, und sagt, das seien Argumente gegen die Schuldenbremse. Ich sage Ihnen, das ist genau das Gegenteil. Sie müssen einmal überlegen, was wir für ein Konjunkturprogramm hätten machen können, wenn wir nicht diesen erdrückenden Schuldenberg hätten, wie wir ihn heute haben. Ein Staat, der ohne diesen Schuldenberg handlungs
fähig ist, der wäre in der Lage gewesen, richtig etwas für die Konjunktur zu tun. Deswegen noch einmal unser Kernargument, nur durch die Abkehr von einer Politik, die von Geborgtem lebt, können wir den Staat wieder handlungsfähig machen, handlungsfähig gerade für diejenigen, die sich Sicherheit, die sich Bildung, die sich gesunde Umwelt und Lebenschancen nicht kaufen können, und das ist die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Dafür brauchen wir einen handlungsfähigen Staat, und das ist nicht ein Staat, der von Geborgtem lebt.
Natürlich hat die Handlungsfähigkeit des Staates auch eine andere Seite. Da schaue ich auf die andere politische Seite, die den Menschen jetzt vor der Wahl wieder das Blaue oder besser gesagt das BlauGelbe oder auch das bayerische Blau-Weiße vom Himmel verspricht. Die Formel lautet: Steuern senken, um die Schulden zu senken. Die mittelalterliche Kirche sagte früher: „Credo quia absurdum est“. Ich glaube es gerade deswegen, weil es so widersinnig ist. Ich gebe zu, das ist Ihnen ja bekannt, ich glaube nicht an Wunder. Ich glaube hier eher an Betrug, und ich habe sowieso den Eindruck in diesen Tagen, dass diese kommende Bundestagswahl eine sehr teure Wahl für uns wird.
Es hat in dem Konjunkturprogramm auch Steuersenkung und Entlastung gegeben, mein Kollege Dr. Güldner hat darauf hingewiesen, als Teil eben der Konjunkturstützung, mit der Nachfrage und Vertrauen gestärkt wurde. Das hat zu kräftigen Steuerausfällen geführt. Das muss nach der Krise unbedingt, glaube ich, korrigiert werden. Das werden wir nicht so weitermachen können. Wir als Grüne werden jedenfalls einer haltlosen Steuersenkungspolitik weder für das Land Bremen noch im Bund zustimmen. Wir glauben, dass Schuldenbremse und Steuersenkungsbremse in der Tat für uns zusammengehören, zwei Teile einer Sache sind. Natürlich stehen Steuerreformen auf der Agenda, da muss man viel Ungereimtes beseitigen, vieles vereinfachen. Es geht aber nicht um allgemeine Steuererhöhung, sondern darum, dass diejenigen einen höheren Beitrag leisten sollen, die in den vergangenen Jahren massiv von der Expansion der Märkte profitiert und auch großes Vermögen angesammelt haben.
Dass diese beiden Seiten, Einnahmen und Ausgaben, Schuldenbremse und Steuersenkungsbremse, zusammengehören, das hat sich auch bei der Anhörung der Bundestagsausschüsse Anfang Mai gezeigt. Mit der Verankerung der Schuldenbremse gerade im Grundgesetz legen sich Bund und Länder im Grunde auf einen Haftungsverbund fest, übrigens auch ge
gen die Europäische Union auf eine gemeinsame Verantwortung für eine angemessene Finanzausstattung von Bund und Ländern, und das ist entscheidend. Auch das wird damit festgeschrieben.
Die Institution dafür soll der Stabilitätsrat werden. Einer der Sachverständigen, Professor Wieland, hat es so ausgedrückt: Dadurch, dass der Bund in die Haushaltspolitik der Länder eingreift, übernimmt er eine Garantenpflicht hinsichtlich der Steuereinnahmen der Länder. Es ist völlig klar, dass das auch Gegenstand des Streits werden soll, denn in der Tasche hat man das auf gar keinen Fall. Wir geben aber diese Auseinandersetzung nicht von vornherein verloren, wie das die LINKE macht, im Gegenteil!
Eines muss ich sagen, Herr Kollege Rupp: Ich habe das nicht im Einzelnen studieren können, aber Sie verwechseln offenbar Zahlenwerk, Ingenieurswesen, sorgfältige Messungen mit Politik. Das ist noch einmal ein großer Unterschied!
Wie sollen wir das jetzt schaffen, den Weg in Bremen von jetzt bis 2020? Müssen wir dieses Ergebnis nicht ablehnen? Das müssen wir nicht, wir sollten es auf keinen Fall, denn vor allen Dingen: Was ist die Alternative? Hinwerfen, wie Sie das wollen? Neu verhandeln in einer Situation, in der alle Länder und vor allen Dingen der Bund selbst erheblich tiefer in der Schuldenklemme stecken als noch vor einem Jahr? Wer das vorschlägt, der sollte gleich dazu sagen, wen er zuerst auf unsere Seite ziehen will von den anderen Ländern. Berlin, schlage ich vor, Herr Rupp! Denken Sie einmal in Alternativen weiter, dann sehen Sie, dass der Bürgermeister, dass der Senat in Berlin durchaus sehr erstaunlich Positives für Bremen verhandelt hat. Wir jedenfalls werden das nicht aufs Spiel setzen, meine Damen und Herren!
Zweitens: Wir wissen heute noch nicht, wie die Schritte zwischen 2010 und 2020 konkret für Bremen aussehen werden, wie wir das hinbekommen können, nachdem die Ausgangslage im Moment noch ein bisschen trüber erscheint als noch gestern. Aber ganz offensichtlich ist dieser Pfad wesentlich auch von äußeren Einflüssen abhängig, die wir heute so wenig wie gestern vorhersehen können. Gerade deshalb ist doch vollkommen klar, dass die Regelung der Schuldenbremse, die besondere Umstände ja ausdrücklich berücksichtigt – das ist ja Teil dieser Regelung – erst Schritt für Schritt konkretisiert werden kann, vermutlich erst im Frühjahr 2010, wenn die Vereinbarung steht.
be genau anzusehen, genau zu begründen, und zwar nach innen hier in der Stadt, in den beiden Städten, wie nach außen. Wir müssen, das ist die Situation in der wir stehen, Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigieren. Das ist schwierig, ich sage es noch einmal, das ist vielleicht auch schmerzhaft – ich habe auch durchaus Sorge, wie wir das machen wollen –, aber das kann gar nicht unmöglich sein. Wir dürfen da nicht die Flinte ins Korn werfen, wir müssen auch ein bisschen daran denken, wie viele schwierige Aufgaben andere, unsere Mütter, Väter, Großmütter, Großväter in der Zeit vor uns gemeistert haben. Dass wir jetzt vor dieser Aufgabe kapitulieren und sagen, das geht nicht, das halte ich für ganz ausgeschlossen.
Zuletzt fährt die LINKE das schwere Geschütz auf, eine Schuldenbremse im Grundgesetz sei verfassungswidrig, weil sie die Finanzautonomie der Länder einschränke. Die ist schon heute sehr eingeschränkt, indem ja auch die Steuern, die wir erhalten, vom Bund festgelegt sind. Eine Selbstbindung haben wir jetzt schon, sie hat nur nicht funktioniert. Die große Mehrheit hat übrigens bei der Anhörung in Berlin eine Verfassungswidrigkeit nicht gesehen, aber ich gebe Ihnen völlig recht, Herr Rupp, wir werden über diese Frage in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren müssen.
Zusammenfassend: Wir kommen, wie auch bei der ersten Debatte im Winter, heute zu dem Ergebnis: Wir fordern den Senat auf, im Bundesrat für das Gesetzespaket zu stimmen. Wir erwarten vom Senat, dass er, wenn das Ziel beschlossen ist, einen vernünftigen Weg verhandelt, und wir verpflichten uns, dieses Ziel und diesen Weg in der Haushaltspolitik dieser und der kommenden rot-grünen Regierung hier in Bremen anzugehen.
Lösungen en détail für die nächsten zehn Jahre – ich gestehe Ihnen das ohne Scham und ohne Reue – werde ich Ihnen hier heute nicht anbieten können, das ist auch Gegenstand und Aufgabe der Haushaltsberatungen. Ich glaube, mit Schnellschüssen kommen wir nicht weit. Ich werde auch Andeutungen, Ideen anderer hier nicht aus der Hüfte heraus gleich kritisieren, dazu ist die Sache zu ernst. Aber Sie können sicher sein, dass die Grünen für eine inhaltliche, vernünftige und sorgfältig geführte Debatte über diesen Kurs von Sparsamkeit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Land offene Ohren haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beabsichtigt war ja zunächst eine Debatte über das Neuverschuldungsverbot, initiiert von den LINKEN. Nun hat man aber
seit gestern Nachmittag und heute Morgen der Presse entnehmen können, dass es offensichtlich im Bereich der Sozialdemokratie eine abweichende Position über das Neuverschuldungsverbot von derjenigen gibt, die in der Vergangenheit verfolgt worden ist. Man fragt sich doch, was den brandenburgischen Ministerpräsidenten, Herrn Platzeck, nach einer über zweijährigen Tätigkeit in der Verhandlung und mit Stimme und Sitz in der Föderalismuskommission bewegt, sich plötzlich von diesem Beschluss abzusetzen.
Darüber hinaus – wenn das nun ein Ministerpräsident allein machen würde, dann würde man sagen, na ja – ist aber auch das Parteipräsidium der SPD plötzlich für eine Lockerung der Schuldenbremse. Meine Damen und Herren, was ist das eigentlich für ein Politmanagement der Bundes-SPD?
Wenn dann der Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion außerdem noch erklärt, dass jetzt am Freitag wie verabredet im Bundestag beschlossen werden wird, aber dass man dann erklärt – auch dieser Fraktionsvorsitzende –, im Bundesrat könne man sich ja noch einmal darüber Gedanken machen, dann, denke ich einmal: So kann man mit diesem schwierigen und zentralen Reformprojekt nicht umgehen!
Wir werden gleich noch den Fraktionsvorsitzenden der SPD hören und möglicherweise auch den Bürgermeister. Wir von der CDU können Sie nur eindringlich auffordern, das zu tun, was Sie in der Vergangenheit in diesem Fall auch gemacht haben, nämlich ohne Einschränkungen zu dem Beschluss der Föderalismuskommission zu stehen. Dieser Beschluss der Föderalismuskommmission steht am Freitag im Bundestag und im Folgenden im Bundesrat auf der Tagesordnung.
Nun aber zurück zu dem Antrag der LINKEN! Um es vorwegzunehmen: Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Das will ich aber auch gern begründen. Die bisher geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme haben leider, muss man sagen, nicht verhindern können, dass die Schuldenlast von Bund und Ländern in der Vergangenheit stark angestiegen ist. Deswegen war es Ziel der Grundgesetzänderung, im Bereich der Finanzverfassung die institutionelle Voraussetzung für die Sicherung einer langfristigen Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu verbessern. Dafür soll in Artikel 109 Grundgesetz für die Haushalte von Bund und Ländern der Grundsatz eines ohne Einahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts festgeschrieben werden. Dies ist die neue Position, die ab dem Jahr
2011 gelten soll. Das soll jeweils gelten für das Jahr 2011, aber die Länder dürfen von den genannten Vorgaben des neuen Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz abweichen.
In Artikel 143 d Grundgesetz wird die Möglichkeit eröffnet, den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2011 bis 2019 angesichts ihrer besonderen schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft zu gewähren. Dies ist ein wesentlicher Punkt und hängt natürlich mit dem Verschuldensverbot unmittelbar zusammen. Darauf ist auch schon vorhin in den anderen Debatten hingewiesen worden.
Der Grundsatz soll gelten, dass Haushalte ohne Schulden in Zukunft der Normalfall sind. Damit wird in Zukunft das Schuldenmachen auf Kosten der nächsten Generation ein Ende haben. Es wird verlangt, wenn man im Notfall Schulden machen muss, dass ein entsprechender Tilgungsplan erfolgt. Es ist wichtig, dass es mehr Transparenz in diesem Bereich gibt. Das wird zukünftig vom Stabilitätsrat gewährleistet.
Meine Damen und Herren, auch darüber ist eben schon gesprochen worden: Bremen hat mit dieser Finanzhilfe eine neue Perspektive. Dies ist ein wichtiger Punkt für Bremen, und es ist notwendig, dass diese Perspektive genutzt wird und nicht, so wie von Ihnen, schlechtgeredet wird. Bremen hat den Gesetzentwurf gemeinsam mit Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht, wir gehen davon aus – ich habe es eben schon gesagt –, dass Bremen auch weiter dazu steht. Bremen wird vom Bund und anderen Bundesländern umfangreiche Finanzhilfen erhalten, man sollte die Solidarität der Geberländer nicht überstrapazieren.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, es ist gut, dass politische Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, wenn es sich dabei um Handlungsmöglichkeiten auf Kosten der nachfolgenden Generationen handelt. Die haben nämlich keine Lust, die Zinsen und Zinseszinsen für das zu bezahlen, was die LINKEN in ihrem Antrag „visionäres Regierungshandeln jenseits des Tagesgeschäfts“ nennen. Die haushaltswirtschaftliche Autonomie der Länder besteht nicht darin, unbegrenzt Schulden aufnehmen zu dürfen. Es ist auch kein absolutes Verbot der Kreditaufnahme vorgesehen, sondern es wird lediglich der Grundsatz eines strukturell ausgeglichenen Haushalts festgeschrieben. Kreditaufnahmen aus konjunkturellen Gründen und in außergewöhnlichen Notsituationen bleiben zulässig, aber anders als in der Vergangenheit muss von vornherein an die Rückzahlung der Schulden gedacht werden.
Es gibt im Übrigen keine uneingeschränkte Autonomie der Haushaltswirtschaft der Länder. Das Finanzwesen im Bundesstaat ist ein Gesamtgefüge, und die Haushaltsautonomie ist den grundgesetzlichen
Bestimmungen über die Steuerzuteilung und den Finanzausgleich nachgeordnet. In der Tat wird der Abbau der Neuverschuldung nicht durch steigende Einnahmen zu finanzieren sein, es muss gespart werden. Wer davor, meine Damen und Herren bei den Grünen, aber in Teilen offensichtlich auch bei den Sozialdemokraten, die Augen verschließt und nicht mitmachen will, gefährdet die Zukunft Bremens.