Wer das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Drucksache 17/697, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Debatte steht jetzt die Senatsmitteilung zum Verbraucherschutz angesichts der Finanzmarktkrise. Hintergrund und Veranlassung des entsprechenden rotgrünen Antrags und Bügerschaftsbeschlusses vom November letzten Jahres war, dass die Finanzmarktkrise vor allem auch die Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen hat. Auf den Finanzmärkten angelegtes Geld ging verloren, und die Sorgen um in der Regel kleine Vermögen, die zur Alterssicherung dienen sollten, nahmen zu.
Auf diese Situation musste kurzfristig im Sinne von Krisenintervention reagiert werden, aber natürlich reicht Symptombekämpfung allein nicht aus, man muss das Übel an der Wurzel packen. Das heißt für uns unter anderem auch, es muss dringend das bestehende Ungleichgewicht zwischen Anbietern von Finanzdienstleistungen und Kunden beseitigt werden. Das heißt konkret, dass einerseits die unabhängige Verbraucherberatung ausgebaut werden muss und andererseits, dass mehr Markttransparenz hergestellt werden muss. Hinsichtlich des erhöhten Beratungsbedarfs hat die rot-grüne Landesregierung in einem ersten Schritt bereits die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Für 2009 wurden der Verbraucherzentrale zusätzlich 85 000 Euro zur Verfügung gestellt, um die ratsuchenden Menschen umfassend zu informieren. Damit hat der Senat den entsprechenden Antrag und Bürgerschaftsbeschluss umgesetzt, dafür möchte ich an dieser Stelle herzlich danken!
Die Verbraucherzentrale kann somit den diesjährigen Beratungsbedarf decken, und das Projekt „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ ist zunächst für 2009 finanziell abgesichert. Wir, das heißt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und unser Koalitionspartner, arbeiten auch daran, dass sich dies verstetigt, sodass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen und dann natürlich der entsprechenden Beschlüsse auch für 2010 und 2011 gewährleisten werden, dass diese notwendigen Beratungskapazitäten von der Verbraucherzentrale vorgehalten werden können.
Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen, wie wichtig das eigentlich ist beziehungsweise wie sich die derzeitige Klientel der Verbraucherzentrale darstellt: So sind die bremischen Kunden der isländischen Kaupthing Bank nach wie vor verunsichert. Ihre Konten sind seit Monaten eingefroren, und die deutsche Niederlassung der Bank kann ihnen nicht helfen. Deutsche Einlagensicherungssysteme gelten nicht. Die Bundesregierung hat zwar dem isländischen Sicherungsfonds einen Kredit von 300 Millionen Euro angeboten, um deutsche Anleger entschädigen zu können, der Betrag wurde aber bisher nicht in Anspruch genommen. Aus Island kommen noch immer widersprüchliche Signale, ob, wann und wie viel ihrer Einlagen die deutschen Kundinnen und Kunden zurückbekommen.
Zweitens ist es so, dass die Anleger und Anlegerinnen in diesen Wochen auch ihre Depotauszüge bekommen, und zwar aus diesem ersten Krisenjahr 2008. Sie sehen dann schwarz auf weiß ihre Wertverluste und haben natürlich aufgrund dieser Situation auch erhöhte Beratungsbedarfe. Ferner ist festzuhalten, dass die generelle Verunsicherung der Bankkundschaft anhält und sich auch hieraus der Beratungsbedarf ergibt. In Zahlen heißt das für die Verbraucherzentrale – um das hier noch einmal zu veranschaulichen –, dass bei der Verbraucherzentrale durchschnittlich 630 Gespräche pro Monat zum Bereich Finanzdienstleistungen eingehen und dass diese Anzahl im Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 um in der Tat 150 Prozent gestiegen ist, was natürlich eine enorme Leistung ist, die die Verbraucherzentrale hier bewältigen muss, der ich auch an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für ihre wichtige Arbeit danke.
Natürlich muss über die jetzt aktuelle Krisenintervention, die wir hier geleistet haben, hinaus noch mehr passieren. Das Verhältnis zwischen Kunden und Finanzvermittlern muss ins Gleichgewicht gebracht werden. Daher haben wir Grünen zusammen mit unserem Koalitionspartner den Erfordernissen der Beratung Rechnung getragen. An der Stelle möchte ich insbesondere Max Liess nennen, der immer sehr im Hintergrund arbeitet, aber dem wir das Ergebnis, dass die Verbraucherzentrale die entsprechende notwendige Förderung erhält, sicherlich auch mit zu verdanken haben.
Darüber hinaus müssen wir aber auch dem Rechnung tragen, dass die Transparenz an den Finanzmärkten zu verbessern ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mit ordentlichen Rechten und Informationen ausgestattet werden. Information und Transparenz sind wesentliche Eckpfeiler, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher sich selbst schützen können. Dafür ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich, die ich hier in der Kürze sicher
Erforderlich ist eine bessere Umsetzung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und nicht dessen Einschränkungen. Zweitens werden Finanzmarktwächter benötigt, die im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher agieren. Ein weiterer Punkt, der aus meiner Sicht auch sehr wichtig ist, ist, dass Provisionen für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen verboten werden und dass die Qualität der Beratung stärker in den Mittelpunkt rückt. Nicht zuletzt glaube ich, dass man noch viel stärker die finanzielle Allgemeinbildung fördern muss, und das von Anfang an, nämlich in den Schulen, eigentlich gehört so etwas in die Lehrpläne.
Zusammengefasst: Finanzvermittler und Kunden müssen auf Augenhöhe gebracht werden. Das ist wichtig für die Neuausrichtung der Finanzmärkte, aber es ist genauso wichtig für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Banken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Mitteilung bezieht sich der Senat auf zwei Anträge, die für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Sieling in der Novemberdebatte vorgetragen hat. Zum einen geht es darum, aus der Finanzkrise Konsequenzen zu ziehen und die politische Handlungsfähigkeit zu stärken.
Wir haben heute Vormittag und auch in der letzten Plenardebatte über das Konjunkturprogramm geredet, von daher brauche ich mich im Einzelnen nicht mehr darauf zu beziehen, weil wir dort wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur ergriffen haben. Ich will aber auch noch einmal deutlich machen, dass es nicht nur darum geht, dass wir ein Konjunkturpaket geschnürt haben, sondern dass wir auch mit Beginn der rot-grünen Koalition die Möglichkeiten geschaffen haben, dass über die Bremer Aufbaubank und über die Bremer Untrnehmensbeteiligungsgesellschaft, BUG, und auch über das Rationalisierungsund Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft, RKW, den kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, sich an diese Institute zu wenden, um bei einer Finanzklemme, insbesondere dann, wenn es um Betriebsmittelkredite geht, über diese Institute Unterstützung seitens der Landesregierung zu erfahren. Dies ist auch sehr wichtig, denn in der heutigen Zeit sind die Banken bei der Vergabe von Betriebsmittelkrediten sehr zurückhaltend, und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gerade kleinere Unternehmen haben dann Probleme, Aufträge abzuwickeln, weil sie oftmals in Vorleistung treten müssen. Insofern bin ich froh, dass wir dieses Instrument hier geschaffen haben, das wir mit der Einleitung der Umstellung der Förderung der Unternehmen auf Darlehensbasis und durch effektive Beratung geschaffen haben.
Lassen Sie mich nun zu dem zweiten Antrag kommen! Kollegin Dr. Mathes hat hier schon ausführlich darüber geredet. Ich hatte mir bei der Beschlussfassung über diesen Antrag schon eine Strategie ausgearbeitet, wie ich an das Ressort herantrete. Aus den vergangenen Jahren weiß ich, es war immer ein Kampf, zusätzliche Mittel für den Verbraucherschutz zu generieren. Die Notwendigkeit der Bereitstellung dieser Mittel war gegeben, und ich war überrascht, dass dort in der Form nichts passierte, sondern dass ein neuer Geist in die Abteilung Verbraucherschutz im Ressort Wirtschaft eingezogen war, sodass wir uns relativ schnell mit der Ressortspitze einig waren, dass wir diese besagten 85 000 Euro für die Finanzdienstleistungsberatung bei der Verbraucherzentrale bekommen haben.
Ich will mich in dieser Debatte kurzfassen, aber ich will mich ausdrücklich bei dem Ressort dafür bedanken, dass es hier sehr kooperativ tätig war, und ich hoffe, dass dieser Mitarbeitergeist nicht der PEP-Quote zum Opfer fällt, sondern diesem Hause erhalten bleibt, weil dies im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ist, die ihren Rat in der Verbraucherzentrale suchen. Insofern bin ich dankbar dafür, dass wir bei der Ressortspitze ein offenes Ohr gefunden haben, innerhalb eines geltenden Haushalts diese Summe, 85 000 Euro sind nicht wenig, freigeschaufelt haben, um dort den Beratungsbedarfen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden. Sie wissen, dass die beiden Kollegen, die das in der Verbraucherzentrale bearbeiten, über Monate ausgebucht sind. Dies zeigt deutlich, welcher Bedarf da ist, hier eine objektive Beratung in Finanzdienstleistungsfragen zu gewähren.
Insofern, Herr Senator, herzlichen Dank an Ihr Haus und auch an Sie persönlich, dass Sie sich auch dafür eingesetzt haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12. November 2008 haben wir in diesem Haus über den Maßnahmenkatalog zur Stabilisierung des Finanzmarktes debattiert. Mit Mehrheit wurden die schon zitierten Anträge der Regierungskoalition mit den Drucksachen-Nummern 17/598 und 17/612 beschlossen. Heute folgt nun die
Wir sind uns darüber einig, denke ich, dass es Situationen gibt, die von allen Akteuren ein schnelles und entschlossenes Handeln erfordern. Die Brandherde müssen möglichst schnell gelöscht werden, dann kommen die Analyse der Brandursache und die Entwicklung von Hilfsangeboten für die Betroffenen und die Entwicklung eines hoffentlich dann auch wirksamen Sicherheitssystems für die Zukunft. Hier geht es darum, aus der Bewährungsprobe für die soziale Marktwirtschaft – und ich bin da ganz sicher, dass sie diese bestehen wird – marktwirtschaftliche Regeln abzuleiten. Der Staat hat Regeln zu bestimmen und die Schiedsrichterfunktion zu übernehmen. Ein Schiedsrichter ist dann für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Er darf hier nicht zum Mitspieler werden, aber er muss die Spieler bei Regelverstößen ermahnen und auch Sanktionen aussprechen, wenn nötig.