Protocol of the Session on February 19, 2009

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der beruflichen Qualifizierung in und für Unternehmen des Windenergiesektors zu?

Zweitens: Wie viele Beschäftigte, Auszubildende und Arbeitslose sind in den vergangenen Jahren im Land Bremen in Windenergieunternehmen beziehungsweise für eine Tätigkeit dort qualifiziert worden?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, durch berufliche Qualifizierungen und Qualifizierungsangebote dazu beizutragen, dass das Land Bremen seine Position als Top-Standort für den Windenergiesektor weiter ausbauen kann?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Windenergiesektor ist nach wie vor ein stetig wachsender Markt, an dem sich das Land Bremen in einem hohen Maß beteiligen kann. Allein im engeren Kerngeschäft der Windenergie sind derzeit in Bremen 17 Unternehmen und in Bremerhaven elf Unternehmen tätig. Damit hat sich der Sektor zu einem bedeutenden und nachhaltigen Arbeitsmarkt entwickelt: In Bremen sind derzeit circa 950 Menschen im Kerngeschäft der Windenergie beschäftigt mit steigender Tendenz. In Bremerhaven sind es derzeit circa 730 Menschen mit der Tendenz, dass sich diese Zahl bis 2011 verdoppelt.

Für die Gründung und Ansiedlung dieser Unternehmen sowie für zukünftige Neuansiedlungen ist die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal von größter Bedeutung. Hierfür tragen in erster Linie die Unternehmen der Windenergie-Branche die Verantwortung. Darüber hinaus spielen die Qualifizierungsangebote einer Region eine große Rolle, da auch vorhandene Belegschaften für die sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen qualifiziert werden müssen. Der Senat misst deswegen der beruflichen Qualifizierung eine große Bedeutung bei.

Zu Frage 2: In Bremen und Bremerhaven werden seit 2003 diverse Projekte zur Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen für die Arbeit in Betrieben der Windenergie-Branche sowie zur Erstausbildung durchgeführt. Diese Projekte wurden beziehungsweise werden zum großen Teil aus dem Europäischen Sozialfonds, zum Teil aber auch mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, mit Mitteln des Landes sowie kommunalen Mitteln des Magistrats Bremerhaven gefördert.

In den vergangenen Jahren wurden mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Land Bremen circa 710 Beschäftigte aus Windenergieunternehmen sowie circa 510 Arbeitslose für eine Tätigkeit in der Windenergie-Branche qualifiziert. Dabei konnten bislang nur circa 30 Frauen erreicht werden. Die Träger der beruflichen Qualifizierung bemühen sich deshalb auch zukünftig um eine stärkere Beteiligung von

Frauen. Darüber hinaus wurden circa 75 Auszubildenden Spezialkenntnisse im Bereich Windenergie im Rahmen ihrer Ausbildung zur Elektronikerin beziehungsweise zum Elektroniker für Betriebstechnik vermittelt.

Zu Frage 3: Für den weiteren Ausbau des Landes Bremen als Top-Standort für den Windenergiesektor ist die Weiterentwicklung der Qualifizierungsangebote von höchster Relevanz. Die Qualifizierungsangebote sind für die Bestandspflege bestehender Unternehmen und Arbeitsplätze sowie für die Akquisition von Neuansiedlungen ein entscheidender Standortfaktor, der weiterhin im Fokus der unternehmerischen Verantwortung stehen muss. Darüber hinaus sieht der Senat unter anderem folgende Möglichkeiten: Konzentration der Angebote auf wenige Qualifizierungszentren, Weiterentwicklung der Zertifikate auf nationale und internationale Anerkennung, Weiterentwicklung der Beratung und Vermarktung der Qualifizierungsangebote. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Ziegert! – Bitte, Frau Kollegin!

Sie haben ja gerade gesagt, dass auch eine ständige Weiterqualifizierung während der Beschäftigung nötig ist. Können Sie etwas dazu sagen, wie die eigenen Ausbildungs- und Weiterbildungsanstrengungen der Unternehmen sind, die in diesem Bereich tätig sind?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe über die einzelnen Unternehmen keine detailliert vorliegenden Daten. Wenn das gewünscht wird, sind wir gern bereit, dies für die Arbeitsdeputation vorzubereiten und Ihnen zur Verfügung zu stellen. Insgesamt gibt es, glaube ich – das ist auch aus der Antwort deutlich geworden –, auch für die Weiterqualifizierung eine Verantwortung der Unternehmen, aber auch wir nehmen unsere Aufgabe wahr, Unterstützung zu leisten und die Möglichkeiten zu nutzen, für bereits tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Weiterqualifizierung anhand der sich entwickelnden Techniken anzubieten.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben für die Weiterentwicklung der Weiterbildungsangebote eine Konzentration auf wenige Einrichtungen und den Ausbau der Angebote auch für das Umland in Aussicht gestellt. Erstens: Was ist unter Konzentration auf wenige Einrichtungen zu verstehen? Zweitens: Kann man davon ausgehen, dass, wenn es Angebote für das Um

land gibt, diese möglicherweise nicht aus den Mitteln des ESF für das Land Bremen finanziert werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Davon können Sie ausgehen. Sie sehen, das ist eine Branche, die boomt und die wir in der Ausbildung unterstützen wollen. Deswegen müssen wir die sich ergebenden Möglichkeiten nutzen, die Ausbildungsangebote entsprechend an die Frau und an den Mann bringen zu können, wollen das allerdings auch tun mit dem Vorantreiben der Anerkennung dieser Qualifikationen auf nationaler und internationaler Ebene, sodass Bremen und Bremerhaven durchaus – und das wissen wir natürlich – anerkannte Standorte auch für andere Bundesländer sind, was die Ausbildung angeht.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Was hat es mit der Konzentration oder Zentralisation – oder so – auf wenige Einrichtungen auf sich?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir denken nicht daran, die hier vorhandenen Qualifizierungsträger auszuweiten.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir freuen uns ja, dass die Windenergie-Branche boomt, aber wir sind uns, glaube ich, einig, dass eine boomende Branche in Zukunft auch mehr für die Aus- und Weiterbildung qualifizierten Personals tun kann, als es bisher der Fall war.

Bitte, Frau Senatorin!

Da sind wir uns vollkommen einig, ich möchte auch gern ergänzen, dass der Vorreiter dieser ganzen Entwicklung im Windenergiebereich unser Kunststoffzentrum in Bremen-Nord ist, was ja auch ein ganz wichtiges Element in dieser Qualifizierungsreihe ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Ambulante palliativmedizinische Versorgung im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Dr. Möllenstädt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat den derzeitigen Umfang und die Qualität ambulanter palliativmedizinischer Versorgungsangebote im Land Bremen?

Zweitens: Kann nach Auffassung des Senats eine Verbesserung der Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten durch eine Weiterentwicklung spezialisierter ambulanter palliativmedizinischer Versorgungsangebote auf Grundlage des Paragrafen 37 b SGB V erreicht werden?

Drittens: Wie gestaltet sich die Umsetzung des Rechtsanspruchs von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit einer zugleich begrenzten Lebenserwartung auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Land Bremen?

Diese Frage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen geht davon aus, dass derzeit circa 400 bis 700 Patienten in Bremen palliativmedizinisch betreut werden. Erste Ansprechperson dieser Patientinnen und Patienten ist der Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin. Darüber hinaus sind im ambulanten Sektor Vertragsärztinnen und Vertragsärzte tätig, die über die Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“ verfügen und sich intensiv dieser besonderen Patientengruppe widmen. Umfang und Qualität dieser derzeitigen Versorgungsangebote werden nun im Zuge der Umsetzung der letzten Gesundheitsreform durch die Etablierung einer spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung optimiert.

Zu Frage 2: Der Senat sieht im Zuge der Umsetzung der Gesundheitsreform die konkrete Möglichkeit und auch den Bedarf für eine Verbesserung der Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten im ambulanten palliativmedizinischen Bereich. Schwerstkranken Menschen soll hierdurch ein menschenwürdiges Leben bis hin zum Tod in häuslicher Umgebung ermöglicht werden. Dies erfordert eine enge und unbürokratische Zusammenarbeit aller Beteiligten über alle Sektorengrenzen hinweg. Hierzu hat die Kassenärztliche Vereinigung ein Versorgungskonzept entwickelt und dieses gemeinsam mit Hausärzten, Palliativmedizinern, den Krankenkassen sowie unter Mitwirkung der Universität Bremen diskutiert. Der Abschluss von Verträgen mit den Leistungserbringern wird im Jahr 2009 angestrebt. Erst dann kann das erweiterte Versorgungsangebot umgesetzt werden.

Zu Frage 3: Die Umsetzung des Rechtsanspruchs von Versicherten zur spezialisierten ambulanten Pal

liativversorgung gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch obliegt den gesetzlichen Krankenkassen. Der Senat geht davon aus, dass dieser Anspruch durch den Abschluss einschlägiger Verträge mit den Leistungserbringern im Jahr 2009 umgesetzt werden kann. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Möllenstädt, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, würden Sie mir angesichts der Tatsache, dass dieser Rechtsanspruch auf eine spezialisierte Versorgung ja bereits seit einiger Zeit besteht, in der Einschätzung zustimmen, dass die Aktivitäten der Kostenträger bisher unbefriedigend sind für diejenigen, die als Patientinnen und Patienten eine solche Leistung in Anspruch nehmen möchten?

Bitte, Frau Senatorin!

Da sind wir alle der Meinung, dass die Versorgung gerade der schwerkranken Menschen eine höchste und wichtige Aufgabe ist; insofern würde ich mir auch wünschen, dass dies sehr zügig vorankommt.

Herr Dr. Möllenstädt, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf man davon ausgehen, dass die senatorische Dienststelle, also Ihre Behörde, alles in ihren Möglichkeiten stehende tun wird, um einen entsprechenden Abschluss solcher Verträge in diesem Jahr zu forcieren, und dass auch die staatliche Deputation für Gesundheit zeitnah nach Abschluss der Verträge informiert wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Also zunächst einmal, dass wir die Deputation informieren, ist für mich selbstverständlich. Ich selbst habe in einem Spitzengespräch, das wir regelmäßig mit den Kassen führen – es ist im November letzten Jahres gewesen –, auf diese Thematik noch einmal nachdrücklich hingewiesen, es ist ein wichtiges Thema.