Zum Antrag der LINKEN möchte ich mich der Kritik, die hier schon geäußert worden ist, anschließen. Wir diskutieren seit fast einem Jahr über dieses Thema, und es gibt eigentlich keinen erkennbaren Grund, warum man am Tag vor der entscheidenden Abstimmung noch einen Änderungsantrag einbringen muss,
weil das natürlich auch die übrigen Fraktionen nicht in die Lage versetzt, sich damit sorgfältig auseinandersetzen zu können. Wir haben im Rahmen der Kürze der Zeit trotzdem versucht, das zu tun, und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass bei allem Wohlwollen, das man gegenüber der Kultur und auch Kultureinrichtungen aufbringen muss – und das wir auch gegenüber Kultureinrichtungen aufbringen –, es sicherlich nicht sinnvoll sein kann, über diesen Weg, den Sie uns hier nahezubringen versuchen, zu einer Förderung des kulturellen Geschehens in dieser Weise zu kommen. Das würde praktisch heißen, dass man hier dem Missbrauch mit dieser Regelung Tür und Tor öffnet. Das halten wir nicht für zweckdienlich, deshalb werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen. Wir halten ihn auch, selbst wenn man ihn annehmen würde, überhaupt nicht für umsetzbar in der Form, weil er eben das Potenzial böte, dass man das gesamte Gesetz darüber aushebeln könnte. Ich denke, wenn man ein Gesetz macht, muss es auch wirklich für alle darunter fallenden Betriebe Gültigkeit haben. Dazu stehen wir eben auch.
Wir wären dankbar gewesen, wenn man weitere Schritte zum Bürokratieabbau vorgenommen hätte. Dies ist nicht geschehen. Dies ist für uns der maßgeblich Grund, warum wir heute nicht zustimmen werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Wesentlichen alles gesagt. Zum einen deswegen, weil wir in der Tat, Herr Nagel, über diesen Entwurf seit November 2007 diskutieren und, zumindest in unserem Sinne, da eigentlich wenig weitergekommen sind. Die Argumente, Herr Liess, die gegen unsere Anzeigepflicht sprechen, sind für mich zu pauschal, und ich kann sie nicht nachvollziehen.
Wir haben jetzt eine Länderkompetenz, die uns wirklich Gestaltungsspielraum gegeben hätte und auch die Möglichkeit, ein bisschen hanseatischen Freiraum auszunutzen und das Ganze in Eigenverantwortung zu regeln. Die Verantwortung, die wir be
Wir haben einige sinnvolle Regeln, das will ich gleich von vornherein sagen, obwohl wir dem Gesetz nicht zustimmen werden. Das ist das FlatrateVerbot, und da kann ich die Kritik von der FDP an der Stelle nicht verstehen. Es ist richtig sinnvoll, dass dieser Art der Trunkenheit Vorschub geleistet wird. Ich halte es auch für bemerkenswert richtig, dass man ein preiswertes alkoholfreies Getränk anbietet. Es kann nicht sein, dass Jugendliche, nur weil irgendetwas 50 Cent weniger kostet, zum Alkohol greifen und das Sprudelwasser stehen lassen.
Ich finde es auch gut, dass an Betrunkene nicht weiter ausgeschenkt wird, ein schwieriger Bereich, der schwer zu kontrollieren ist. Aber es muss strafbewehrt bleiben, dass Betrunkene weiter mit Alkohol abgefüllt werden. Was ich nach wie vor für falsch halte – das haben wir über den ganzen Jahreszeitraum in der Deputation und hier in der Bürgerschaft angemerkt, und auch heute sage ich es noch einmal –, ist, dass man hier einen Teil der Gewerbetreibenden unter einen völlig unnötigen Generalverdacht stellt und sie ungleich behandelt.
Man hat auch meines Erachtens, Herr Nagel, eine negative Mittelstandsbetroffenheit. Es sind nämlich Kleinbetriebe, es sind Familienunternehmen, es sind Ehepaare und Pächter, die teilweise aus Hartz IV zum ersten Mal in die Selbstständigkeit gehen und einen Einstieg finden, um aus Abhängigkeit herauszukommen. Für diese würde es genügen, wenn sie einer ordentlichen Anzeigepflicht nachkommen. Man hätte von mir aus auch die Frist verlängern können. Es wäre nicht darum gegangen, ob man das für drei oder sechs Wochen macht. Es war aber nicht nötig, nach wie vor von ihnen eine Vorabkonzession zu verlangen.
Im Fazit – und damit komme ich auch zum Schluss zu dieser späten Stunde – fehlt es Ihnen nach wie vor an Mut und das insbesondere in Krisenzeiten, in denen wir eigentlich Beschäftigungsinitiativen brauchen und Wachstumsimpulse.
Ferner erinnere ich noch einmal daran, dass die Konzession mit ganz erheblichen Kosten belastet wird. Wir wissen, dass die Antragstellung schon 111 Euro kostet, dazu kommen zwei Drittel Monatsmieten. Dass das Stadtamt bis zu 9000 Euro für eine solche Konzessionsbearbeitung verlangt, halte ich für eine ungerechtfertigte Hemmschwelle. Das produziert in diesen Unternehmen Anfangsverluste. Außerdem ist die
Ablehnungsquote bisher ausgesprochen gering gewesen. Es gibt also keinerlei Anhaltspunkte für eine größere Unzuverlässigkeit von Gaststättenbetreibern. Die CDU-Fraktion fordert nach wie vor aus Überzeugung einen Verzicht auf diese singuläre Konzessionsregelung
und das im Schulterschluss mit dem sowieso schon gebeutelten Gastronomiegewerbe. Da waren wir – daran möchte ich noch kurz erinnern – mit dem GlosEntwurf im Mai 2005 schon weiter. Der war unbürokratischer. Von daher ist, Herr Dr. Möllenstädt, Ihre Forderung nach Verschlankung, Deregulierung und Entbürokratisierung an der Stelle richtig. Wir geben dem Gesetz deswegen, und nur deswegen, keine Zustimmung und hätten uns eine wirkliche Entbürokratisierung gewünscht.
Der Vorschlag der LINKEN ist genauso abstrus, wie Sie ihn auch dargestellt haben, Herr Möhle, von daher verdient er auch gar keine Erwähnung. Wir hoffen aber, dass es einmal Zeiten geben wird, in denen Sie Ihren Mut aufbringen, auf diese unnötige Gaststättenkonzession zu verzichten. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung eines Bremer Gaststättengesetzes muss die Gelegenheit ergriffen werden, bürokratische Schikanen abzuschaffen, die einer lebendigen und vielgestaltigen Stadtkultur entgegenstehen. Herr Möhle, wenn Sie mir Ihr Ohr einen Augenblick lang schenken, gebe ich Ihnen recht: Unser Antrag ist etwas verspätet eingereicht worden. Das hat aber auch einen ganz einfachen Grund, denn gerade die öffentliche Debatte der letzten Tage und die in den Medien geführte Debatte in den letzten Wochen veranlassten uns zu diesem Änderungsantrag.
Seit der Föderalismusreform I haben nun die Länder die Möglichkeit, eigene Gaststättengesetze zu erlassen. Bremen will davon auch Gebrauch machen, ein Entwurf liegt uns schon seit längerer Zeit vor. Wir möchten in der Tat, dass ein Ausnahmetatbestand ins Gesetz aufgenommen wird. Ich glaube, Herr Dr. Möllenstädt, wir haben Sie nicht überfordert, weil unser Antrag nur aus einem Satz besteht, den Sie von gestern bis heute gedanklich verarbeiten konnten.
der Anwendung dieses Gesetzes freigestellt werden, wenn der Ausschank insgesamt nicht den Charakter eines Gaststättenbetriebes hat. Das leistet unserer Ansicht nach der bisherige Gesetzentwurf nicht. Zulässig ist danach nur der Ausschank an Vereinsmitglieder und Angestellte. Den kritischen Punkt sehen wir aber beispielsweise beim Ausschank von Bier, während Veranstaltungen laufen, die im Sinne von Kulturveranstaltungen ausgelegt werden könnten, so beispielsweise am Rande von Lesungen oder Diskussionsveranstaltungen. Gerade Vereine und kleine Initiativen nutzen diese Form als finanzielle Unterstützung, wenn öffentliche Förderung gar nicht oder nur in einem geringen Umfang vorhanden ist. Höhere Eintrittspreise sind für uns keine praktikable Lösung. Der Aufschlag auf bereitgestellte Getränke ist oft die einfachere Lösung und auch die von den Besuchern gern akzeptierte Lösung gegenüber erhöhten Eintrittspreisen.
Lassen Sie mich noch ganz kurz zwei Sätze zum FDP-Antrag sagen! Im ersten Teil schließen wir uns der Begründung vom Bündnis 90/Die Grünen an. Die Sperrstunde befürworten wir, weil wir weiterhin Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten schützen und in diesem Sinne die Sperrstunde erhalten wollen.
Mit dem Änderungsantrag der CDU wird unserer Meinung nach das Verfahren mittels Erlaubnis komplett umgekehrt. Wir erachten aber gerade dieses Erlaubnisverfahren im Sinne der öffentlichen Sorgfaltspflicht als richtig und lehnen deshalb Ihren Änderungsantrag ab.
Ich bedauere, dass aufgrund der Wortbeiträge sich das Stimmverhalten wahrscheinlich so abzeichnet, dass unser Änderungsantrag abgelehnt wird. Demzufolge können wir nur dem gesamten Gesetzentwurf nur unsere Enthaltung geben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der gebotenen Kürze: warum ein Gaststättengesetz? Nicht nur, weil die Zuständigkeit auf die Länder übergegangen ist, sondern der Schutz vor Alkoholmissbrauch, also Verbraucherschutz, ein ganz wichtiges Motiv für das Gaststättengesetz ist – unter anderem deshalb auch die Regelung gegen das Flatrate-Trinken.
Es gibt Vereinfachungen, es ist darauf eingegangen worden. Wir haben dafür beim Wachpersonal nach bedauerlichen Vorfällen an der Diskomeile auch etwas eingefügt, was die Qualifizierung von Personal angeht. Im Übrigen, das war die Frage: wo ist denn das Gesetz in der Verwaltung geblieben? Ich könnte mich herausreden mit dem altwürttembergischen Verwaltungsausdruck: Da ist etwas in Verstoß gera
ten. Das ist die Formulierung dafür, wenn ein Vorgang verschwunden und nicht auffindbar ist. Nein: Es waren Abstimmungen notwendig, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können, deshalb hat es etwas länger gedauert.
Zu dem Thema Verein! Ich will darauf hinweisen, dass nach dem bisher geltenden Bundesgaststättengesetz für bisher jede Veranstaltung gesondert nach einer Gestattung ersucht werden musste. Nach unserem Gesetzentwurf kann sich ein Verein, der beabsichtigt, alkoholische Getränke im Zuge von Vereinsfeiern auch für Gäste auszuschenken, eine Gaststättenkonzession holen und hat sie damit und kann jederzeit dann auch entsprechend Alkohol ausschenken. Insofern ist das gegenüber dem Bundesgaststättengesetz für die Vereine sehr wohl eine Erleichterung.
Bei dem Thema Anzeigepflicht oder Genehmigung, Herr Kau, wir haben es wirklich intensiv diskutiert, es ist nicht so, dass Bremen mit der Auffassung, dass wir weiter eine Genehmigung brauchen, allein dasteht. Das bekanntlich durchaus feierfreudige und gaststättenfreundliche Bundesland, der Freistaat Bayern, geht den gleichen Weg. Es gibt andere Länder, wie Brandenburg und Thüringen, die gehen den Weg, den Sie von der CDU vorschlagen.
Ich glaube, ein wesentliches Argument zu dem, was Kollege Liess schon gesagt hat, ist, bei einem Anzeigeverfahren haben Sie eine vergleichsweise lange Zeit von Unsicherheit. Wenn sich nach fünf oder sechs Monaten herausstellt, dass doch Unzuverlässigkeit vorliegt, dann haben Sie einen großen Aufwand, um rechtlich eine Gewerbeuntersagung mit Anhörung und verschiedenen anderen Dingen durchzusetzen.
Herr Kau, es ist also nicht so, dass wir in Bremen den Gastwirten besonders misstrauen, sonst würde das für die Bayern auch zutreffen. Ich glaube, es geht nicht darum, sondern um die Frage, dass wir mit einem Genehmigungsverfahren auch für diejenigen, die ein Gastgewerbe betreiben wollen, Rechts- und damit auch Investitionssicherheit schaffen. Denn wenn er sie hat, hat er sie, während bei einem Anzeigeverfahren sehr wohl die Gefahr besteht, dass er sie, wenn er schon Monate dabei war, am Ende doch entzogen bekommt, also Rechts- und Investitionssicherheit.
Das Gesetz ist befristet, und es gibt da eine Außerkrafttretensregelung. Insofern, Herr Kau, können Sie sicher sein, und das klang auch in den Beiträgen der Kollegen von den Koalitionsfraktionen an, dass wir Brandenburg und Thüringen beobachten werden, ob sie es wirklich schaffen, in drei Wochen eine belastbare Zuverlässigkeitsprüfung im Anzeigeverfahren zu machen. Wenn wir neue Erkenntnisse gewinnen, können wir dann gegebenenfalls nachsteuern. – Danke schön!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/180 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!