Protocol of the Session on December 11, 2008

der Telekommunikationsüberwachung der Polizei beschäftigt, da die verwendete Telekommunikationssoftware technische und organisatorische Mängel offenbarte. Einige Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben, weiterhin problematisch blieb aber die Verschriftungssoftware TÜPFO.

Der Senator für Inneres und Sport kündigte damals im Rahmen der Beratung des 29. Jahresberichts die Einführung eines neuen technischen Systems an. Der Medienausschuss konnte feststellen, dass bis zur Inbetriebnahme der neuen Software immerhin eine akzeptable Übergangslösung gefunden wurde, erwartet aber die Einführung der Software bis spätestens 2009. Ebenso hatte sich der Rechtsausschuss bereits im Jahr 2006 mit dem ausstehenden Rahmendatenschutzkonzept beim Stadtamt beschäftigt. Der Senator für Inneres und Sport teilte dem Medienausschuss in seiner Oktober-Sitzung mit, dass aufgrund von fehlenden Anlagen das Rahmendatenschutzkonzept nun erst Mitte November 2008 fertiggestellt werden könnte. Der Medienausschuss wird sich durch den Senator für Inneres und Sport und den Landesbeauftragten für Datenschutz über die Umsetzung des Rahmendatenschutzkonzepts in die Praxis bis Ende Februar 2009 unterrichten lassen.

Darüber hinaus hat sich der Medienausschuss mit der zentralen Protokollierung der Internetnutzung der Bremischen Verwaltung, den Verfahren ADVIS und BONITAET beim Stadtamt sowie der Übermittlung von Meldedaten an politische Parteien vor den Wahlen befasst. Alle Punkte waren hinsichtlich einer Lösung im Sinne des Datenschutzes sobald auf den Weg gebracht worden, dass sie für erledigt erklärt werden konnten. Für das Verfahreneinladungswesen im Rahmen des Kindeswohlgesetzes steht ein fachspezifisches Datenschutzkonzept noch aus.

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sagte zu, dass das Datenschutzkonzept bis zum Beginn des kommenden Jahres unter Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz vollständig erstellt sein wird, sodass der Medienausschuss um eine Unterrichtung durch den Landesbeauftragten gebeten hat, sofern es noch zu Problemen kommen sollte. Ansonsten betrachtet der Ausschuss den Punkt als erledigt.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass ein großer Teil der beratungsbedürftigen Punkte aus Datenschutzsicht zufriedenstellend gelöst wurde, was für ein verstärktes Verständnis für datenschutzrelevante Fragestellungen spricht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie Frau Troedel eben schon anmerkte, müsste eigentlich jetzt hier Herr Holst stehen. Auch von unserer Seite aus natürlich gute Besserung! So haben wir wenigstens heute auch die Gelegenheit, eine Krankenhausdiskussion an dieser Stelle zu führen. Der Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten ist sehr umfänglich. Ich gehe davon aus, jeder hat ihn gelesen. Es sind 222 Seiten, die hochinteressant sind. Wir haben uns – Frau Troedel hat es ausgeführt – in dem Ausschuss mit einigen Beratungsgegenständen befasst. Ich möchte noch zwei, drei anmerken, die für uns als SPD-Fraktion sehr wichtig waren. Das eine ist die Sicherheit bei der Firma Dataport. Dort gab es im Jahre 2007 die Möglichkeit, einen Einbruch, der durch den Datenschutzbeauftragten aus Hamburg selbst fingiert wurde, durchzuführen. Es gab für Bremens relevante Informationssysteme keine Probleme, sie sind also nicht angegriffen worden. Trotzdem sehen wir als SPD-Fraktion und sieht auch der Senat an der Stelle bei der Firma Dataport noch Handlungsbedarf. Ein weiterer Punkt, den ich noch anführen möchte, sind Gerichtsvollzieher. Auch das steht in dem Bericht, dass es bei Gerichtsvollziehern teilweise nicht sichergestellt ist, dass die dortigen Daten, die natürlich hochsensibel sind, auch geschützt sind. Teilweise stehen diese PCs in Privathaushalten, und dort muss man dann natürlich als Mitarbeiter darauf achten, dass dort eben niemand anderes herankommt. Das scheint nicht immer gewährleistet zu sein. Auch hier sehen wir noch Beratungsbedarf und werden das Thema weiter verfolgen. Damit könnte ich jetzt auch schon zu Ende sein, ich möchte mich aber noch kurz bedanken, und zwar nicht nur bei den Leuten, die im Ausschuss mitgearbeitet haben, also bei Frau Troedel und Herrn Richter, die das geleitet haben, sondern natürlich auch bei der Ausschussassistenz, die das immer sehr gut vorbereitet hat!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der LINKEN und bei der FDP)

Ihr Applaus! Eigentlich könnte man jetzt an der Stelle Feierabend machen, aber wie so oft, die Tagesaktualität bietet es an, noch etwas dazu zu sagen. Ich möchte mich bedanken zum Beispiel bei der Firma Telekom, die es geschafft hat, das Thema Datenschutz, das ja eigentlich ein Thema ist, das keinen so richtig interessiert, wieder in den Fokus zu rücken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Dank an dieser Stelle also an die Firma Telekom, die es mit relativ einfachen Maßnahmen geschafft hat, dieses Thema tagelang auf die Agenda zu setzen! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Als Reaktion auf diesen Skandal gab es ja eine Konferenz, die Innenminister Schäuble einberufen hat, und gestern haben wir erste Ergebnisse bekommen: ein Gesetzentwurf, der vorgelegt worden ist. Dort gibt es Licht, aber es gibt auch noch viel Schatten. Was ich mir noch gewünscht hätte an der Stelle – das müsste man vielleicht noch einmal nacharbeiten –, ist, dass genau nachvollzogen werden kann, wer wann welche personenbezogenen Daten weitergegeben hat. Das ist dort noch nicht realisiert. Es gibt hier an dieser Stelle natürlich starke Konflikte mit der Wirtschaft, die die Einschränkungen, die gemacht werden müssten, nicht hinnehmen möchte. Das wird noch ein interessantes Thema werden.

Heute Morgen haben wir uns unterhalten, da ging es um das Wort Vertrauen. Vertrauen ist auch an dieser Stelle sehr wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger müssen Firmen vertrauen können. Das ist zurzeit nicht der Fall.

Eine Sache möchte ich noch anführen, die auch Herr Holst dankenswerterweise in seinem Vorwort ausgeführt hat, das ist das Thema Vorratsdatenspeicherung. Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Angriff auf Bürgerrechte und zerstört an dieser Stelle Vertrauen. Jeder von uns, der Telekommunikationsmaßnahmen ergreift, sei es, dass er telefoniert, eine E-Mail verschickt, wird heute damit erfasst. Das ist nicht in Ordnung, hier können Bewegungsprofile erstellt werden, und das muss man ablehnen!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Hiermit verstärken sich die Ängste der Bevölkerung, jeder fühlt sich beobachtet. Das ist nicht in Ordnung! Wie gesagt, an dieser Stelle fehlt Vertrauen. Herr Holst spricht, wenn ich das mit Genehmigung des Präsidenten zitieren darf, in seinem Vorwort davon, dass der Respekt vor der Verfassung verloren geht und einige Regeln, die dort getroffen worden sind, dagegen verstoßen. Herr Holst führt auch aus, dass vielleicht ein anderer Staat entwickelt werden soll. Wichtig ist für uns: Datenschutz ist kein Täterschutz, wie dann und wann noch gesagt wird, sondern exakt das Gegenteil. Datenschutz ist in unseren Augen ein Grundrecht.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Erhobene Daten wecken natürlich Begehrlichkeiten. Denken Sie an das Mautsystem, zu dem am Anfang gesagt wurde, die dort erhobenen Daten dienen natürlich nur zur Abrechnung und werden nie anderweitig verwendet. Hier zeigt uns die Geschichte, dass das anders ist.

Frau Troedel hat es erwähnt, wir haben im Ausschuss die Punkte beraten, bei zwei, drei Sachen haben wir noch Beratungsbedarf für die Zukunft. An

sonsten kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten beitreten.

Schließen möchte ich jetzt noch mit zwei Zitaten, zum einen von Ernst Benda, Ex-Verfassungsrichter, er sagt in einem Interview, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Einen Staat – –.“

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Er darf das auch ohne Erlaubnis des Präsidenten sagen!)

Ein Witz, ja! So, jetzt zuhören! „Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. Den Polizei- oder Überwachungsstaat wollen wir nicht!“ Ernst Benda, ohne Erlaubnis des Präsidenten, in der „Tagesschau“ vom 5. Juni 2007!

(Beifall bei der LINKEN)

Ein weiteres Zitat: „Bundesminister Wolfgang Schäuble will die Rechtsordnung des Landes verteidigen, indem er sie abschafft.“

(Glocke)

Ja, ich komme sofort zum Schluss! Das ist auch nicht von mir, sondern von Burkhard Hirsch, ehemaliger Innenminister, in der „Süddeutschen Zeitung“ vom April dieses Jahres.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Dem kann ich mich nur anschließen!

Als Letztes, und damit komme ich zum Ende, ein kleines Rätsel! Die Auflösung kommt gleich, man wird hier nicht überfordert. Nehmen Sie einmal das Wort Schäuble und schreiben die Buchstaben einzeln auf! Aus dem „ä“ schreiben Sie „ae“, und dann ordnen Sie die Buchstaben einmal neu an. Da kommen Sie auf ein Wort, das lautet: Belausche. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja ganz schön, wenn man das Pult nicht selbst einstellen muss. Rainer Hamann hat ja die gleiche Größe wie ich, das ist ganz praktisch. Jetzt kommt gleich Silvia Neumeyer, dann drücke ich auf das Knöpfchen.

Nun wollen wir mit dem 30. Datenschutzbericht beginnen. Dieser zeigt, wie wichtig die Kontrolle von Regierungshandeln auch – und gerade – im Bereich des Datenschutzes ist. Auch von unserer Seite an Herrn Holst, der heute zuhören will, erst einmal die besten Genesungsgrüße und herzlichen Dank an ihn und auch an seine Mitarbeiter für die geleistete Arbeit!

(Beifall)

Der Datenschutzbeauftragte Sven Holst beklagt zu Recht die exzessive Gesetzgebung des Bundes bei den Sicherheitsgesetzen. Er fordert von der Politik mehr Respekt vor der Verfassung ein. Die Datenspeicherung, die Vernetzung, die Nutzung des Internets nehmen immer mehr zu. Dabei wird sowohl von Behörden, Betrieben als auch von privaten Nutzern in oft sehr naiver Weise vorgegangen, sodass dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet sind.

Zu häufig, so Holst, werden noch immer Warnungen der Datenschützer von den Gesetzgebern des Bundes und der Länder in den Wind geschlagen, um sich hinterher höchstrichterlich bescheinigen zu lassen, dass sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in ihren Gesetzen nicht ausreichend beachtet hätten. Insbesondere Innenminister Schäuble – über Herrn Schäuble haben wir ja eben schon lachen können –, so der Datenschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung vom 28. März 2008, aber auch in seinem Bericht, aus dem ich jetzt mit Erlaubnis des Präsidenten wie folgt zitieren darf: „habe es fertiggebracht, in nicht vorstellbarer Vielfalt die Ängste der Bürger vor Terrorismus und Kriminalität zu schüren und zugleich durch ein Klima der Verunsicherung alle Bundesbürger als potenzielle Gefahrenquelle zu diskreditieren.

(Beifall bei der SPD)

Erschreckend ist, wie dabei oft die Öffentlichkeit für dumm verkauft wird. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind gegen gut organisierte Terroristen wirkungslos, sie treffen aber ins Herz einer freien Gesellschaft. Der Staat mischt sich immer mehr in alle Lebensbereiche seiner Bürger ein.“

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die FDP ist froh, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz so deutliche Worte für die Sicherheitspolitik der Bundesregierung gefunden hat.

(Beifall bei der FDP)

Auch wir Liberale haben immer betont, es gibt keine absolute Sicherheit, die Politik darf sich aber aus Furcht, bei der Prävention Lücken zu lassen, nicht dazu verleiten lassen, die Freiheit der Bürger stärker ein

zuschränken, als mit Blick auf die wahrscheinlichen Gefahren erforderlich wäre.

Die FDP wird auch weiterhin darauf achten, dass einerseits die Terrorismusbekämpfung erfolgreich sein wird und andererseits nicht zum Vorwand genommen wird, die Freiheit der Bürger zu beschränken oder den gläsernen Bürger zu schaffen.

(Beifall bei der FDP)

Wir müssen feststellen, dass dem Datenschutz insbesondere durch den technologischen Fortschritt immer mehr an praktischer Bedeutung zukommt, das habe ich bereits am Anfang gesagt. Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse werden immer einfacher. Dazu kommt ein oft zu sorgloser, unbedarfter Umgang mit dem gigantischen sensiblen Datenmaterial in den Behörden, Stichwort Datenpanne bei den Meldeämtern, in den Betrieben, bei den Krankenkassen, Stichwort Datenschutzproblematik bei der AOK in Bremen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Andere sind schon genannt worden.

Gerade in den letzten Tagen wurden wieder persönliche Daten, das heißt, auch mit Kontonummern, zum Teil mit Angaben über die Vermögenslage, von über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zum Kauf angeboten. Hier werden unsere wirklichen datenschutzrechtlichen Probleme, die wir angehen müssen, deutlich. Gerade noch rechtzeitig zur Jahreswende gelingt es dem Bundesinnenminister, seine schon vor Monaten gemachten Ankündigungen zur Verbesserung des Datenschutzes in die Tat umzusetzen. Weihnachtsgeschenk? Die Bürger werden zukünftig selbst Frau/Herr ihrer Daten, weil sie künftig in die Weitergabe und Verarbeitung für Werbezwecke einwilligen müssen. Was lange währt, wird endlich gut? Herr Hamann sprach von Licht und Schatten, warten wir es ab, ob die jetzt zu erwartenden gesetzlichen Änderungen ausreichend sind! Ich bin da sehr skeptisch.

An dieser Stelle möchte ich nicht weiter im Detail auf den 30. Jahresbericht der Stellungnahme des Senats und den Bericht des Medienausschusses eingehen, Frau Troedel hat dies ja schon in Ausführlichkeit getan. Datenschutz ist Ausdruck eines grundgesetzlichen Freiheitsrechts, die persönlichen Daten gehören dem Bürger und nicht dem Staat.

Die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird, so fürchte ich, leider in Zukunft nicht geringer. Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten noch einmal aus der Pressemitteilung vom 28. März 2008 zitieren. Es ist nämlich „etwas grundsätzlich Verschiedenes, ob sich jemand selbst in aller Öffentlichkeit auszieht oder ob jemand gegen seinen Willen entblößt wird“. Mein Schlusswort: Aber merken muss man es schon können! – Danke!