Protocol of the Session on December 10, 2008

Frau Senatorin, sie dürfte dann ungefähr 2,5 bis 3 Prozent, das kommt ja auf die Fallzahlen an, höher liegen. Wie erklären Sie sich das eigentlich, und was können Sie aus Bremerhaven lernen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe dazu ausgeführt, dass wir hier in den Vorjahren und lange zurückliegenden Fällen – Sie kennen auch die Fristen, die sechs Jahre betreffen – hier in der Stadtgemeinde Bremen das nicht mit der Vehemenz und dem Personaleinsatz verfolgt haben. Dies haben wir hier deutlich verändert, und ich werde natürlich mit dem Kollegen Grantz an dieser Stelle auch noch einmal sprechen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage, weil wir ja quer über die Republik von Berlin bis nach Bayern geschaut haben: Haben Sie sich Anregungen aus Bremerhaven geholt, was sie besser machen als Bremen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich will noch einmal sagen, dass wir dazu auf der Verwaltungsebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, und ich gehe davon aus, dass diese sich nicht nur in Bremerhaven schlaugemacht hat, sondern auch in anderen Bundesländern, wo es funktioniert und wo es anders vorgeht, aber wir auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass bundesweit auch in Ländern, wie zum Beispiel Bayern, die Rückholquote von 2003 in Höhe von 32 Prozent im Vergleich zu 2007 auf 27 Prozent zurückgegangen ist.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Frau Senatorin, sind Sie mit mir der Auffassung, dass 27 Prozent immer noch das 2,7-fache von Bremen ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich darf Ihnen auch die Rückholquoten von Berlin und Hamburg nennen, diese liegen bei 13 Prozent.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Kostenlos frisches Obst und Gemüse an Grundschulen in Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Stahmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Stahmann!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das Vorhaben der Europäischen Kommission, in der Europäischen Union ein Programm zur kostenlosen Abgabe von Obst und Gemüse an Schulkinder in Grundschulen einzuführen?

Zweitens: Wie stellt der Senat sicher, dass auch die Schulen im Land Bremen an diesem Programm ab Schuljahr 2009/2010 teilnehmen können?

Drittens: Welches Ressort ist federführend bei der Umsetzung des EU-Programms, und inwieweit sind

Strategien angedacht, auch Interessengruppen und die Industrie an der Umsetzung zu beteiligen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Abgabe von Obst an Grundschulkinder ist grundsätzlich positiv zu bewerten.

Die Unterstützung zu gesundem Essverhalten schon in der Grundschule anzusiedeln, ist besonders wünschenswert und wird vom Senat als sinnvoll angesehen, da in der frühen Kindheit angeeignete gesunde Ernährungsgewohnheiten im Erwachsenenalter in der Regel beibehalten werden.

Zu Frage 2 und Frage 3: Der Rat „Landwirtschaft“ bei der Europäischen Union hat das Schulobstprogramm am 19. November 2008 beschlossen. Beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 werden jährlich 90 Millionen Euro für die Verteilung von Obst und Gemüse in Kindergärten und Schulen zur Verfügung gestellt. Dabei beträgt die Gemeinschaftshilfe 50 Prozent der Kosten für die Produkte sowie für Logistik, Verteilung und Kommunikation. Zur Ko-Finanzierung können neben öffentlichen Mitteln auch Mittel der Wirtschaft und Elternbeiträge eingesetzt werden. Auf Bundesebene ist das Programm angesiedelt beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wie das Programm in Deutschland konkret umgesetzt werden kann, wird in den nächsten Monaten Gegenstand von Beratungen zwischen Bund und Ländern sein. Im Land Bremen wird die Senatorin für Bildung und Wissenschaft federführend den Prozess beobachten beziehungsweise begleiten. Das Programm stößt im Land Bremen auf Interesse und soll – falls eine Finanzierung in den beiden Stadtgemeinden dargestellt werden kann – im Rahmen der Gesundheitserziehung in der Grundschule implementiert werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, könnten Sie Auskunft darüber geben, wie hoch der Anteil der Summe ist, die Bremen zu den EU-Mitteln komplementieren müsste? Gibt es dafür schon einen Schlüssel, der auf Bremen zutrifft?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, es kann sein, dass es ihn gibt, ich kenne ihn jedenfalls nicht. Wir sind noch mitten im Verfahren. Der Bundesrat hat sich damit beschäftigt und nach Aussage unseres Länder

beobachters gesagt, dass zumindest dort klargestellt worden ist, dass die öffentlichen Mittel für das Programm, da es sich um eine marktstabilisierende Maßnahme handelt, ausschließlich vom Bund und der EU zu stellen seien. Es gibt darüber also noch eine Auseinandersetzung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Fortsetzung der Teilnahme Bremens an Ländervergleichsstudien. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Focke, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer.

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat nach den ersten drei PISA-Studien und den Auswertungen PISA-E für die Bundesländer einer Fortsetzung der Ländervergleichsstudien zu?

Zweitens: Plant der Senat eine Fortsetzung der Teilnahme des Landes Bremen an den nächsten PISALändervergleichsstudien, und falls nein, warum nicht?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die bislang im Rahmen der internationalen PISA-Schülerleistungsstudien durchgeführten ergänzenden Ländervergleiche, „PISA-E“ genannt, waren für die bildungspolitischen Entscheidungsprozesse aus Sicht des Senats sehr ertragreich: Durch sie konnten die Schwächen im Bremer Bildungssystem identifiziert werden. Sie waren eine wichtige Grundlage für zentrale Reformbemühungen im allgemeinbildenden Bereich, wie zum Beispiel die Erhöhung der Stundentafel in der Grundschule, die Einführung von Vergleichsarbeiten in Klasse 3 und 8 nach landesweiten Standards, mehr Lernzeit für Kinder durch Ganztagsunterricht und Sommercamps, Verringerung der Anzahl von Schülern mit verzögerter Schullaufbahn durch Ostercamps, Leseintensivmaßnahmen sowie die Sprachförderung in der Grundschule.

Zu Frage 2: Ja! Die Kultusministerkonferenz hat gerade am 4. Dezember 2008 in Bonn wichtige Festlegungen für künftige Ländervergleichsuntersuchungen im Sekundarbereich I getroffen. Demnach wird 2009 ein Ländervergleich für die gesamte Bandbreite der Jahrgangsstufe 9 durchgeführt. Verantwortlich für den Ländervergleich ist das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, IQB, unter der Leitung von Prof. Dr. Köller. Die Testung findet im Zusammenhang mit den internationalen Erhebungen

zu PISA 2009 statt. Die Ergebnisse des Ländervergleichs können im Unterschied zu den bisherigen PISA-Ländervergleichen, PISA-E, deutlich vor der Veröffentlichung von PISA 2009 international veröffentlicht werden, voraussichtlich bereits im Sommer 2010. Der Ländervergleich testet Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 aller Schularten auf Grundlage der Bildungsstandards in den Fächern Deutsch und Erste Fremdsprache. Ein Ländervergleich zur Überprüfung der Bildungsstandards in Mathematik und in den Naturwissenschaften folgt gemäß der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring im Zusammenhang mit PISA 2012. – Soweit die Antwort des Senats.

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ich habe noch mehrere Zusatzfragen, Herr Präsident, aber um Ihre Geduld nicht überzustrapazieren, würde ich diese gern konkret in der nächsten Bildungsdeputation stellen.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Haushalt Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Pflugradt, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Pflugradt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt es der Senat, dass nach Einschätzung der Kämmerei der Stadt Bremerhaven angesichts der Haushaltslage die Einhaltung der Primärausgabengrenze nicht gesichert ist?

Zweitens: Wie wird der Senat reagieren, wenn absehbar ist, dass die Stadt Bremerhaven die Primärausgabengrenze nicht einhalten wird?

Drittens: Hält der Senat die Anordnung einer Haushaltssperre beziehungsweise von Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen für die Stadt Bremerhaven für erforderlich?