Es ist gerade die Besonderheit dieser Art von Beziehung, die dazu führt, dass die „Normalität“, die überwiegende Mehrheit, dem gegenüber erst einmal skeptisch ist. Das zu überwinden, ist die Aufgabe des Staates, dabei zu helfen, dass man sagt, jawohl, Menschen, die eine solche Orientierung haben, sollen das Recht bekommen, auch so zu leben. Das ist genau der Punkt! Dass Antje Vollmer dann zum Beispiel zitiert wird – –. Ich weiß doch sehr wohl, dass das eine komplizierte Frage ist, Herr Perschau, und niemand wird das abstreiten, rechtlich allemal. Es geht aber nicht nur um die Frage des Rechts, ich beziehe mich hier ganz stark auf die Frage der Werte, auf die Frage der Moral, auch auf die Frage, ob wir es in dieser Gesellschaft hinbekommen, so tolerant zu sein, dass wir mit den anderen leben können, es akzeptieren können, dass Menschen sagen: Mein Lebensentwurf ganz konkret und ganz persönlich sieht so aus, dass ich mit dem gleichgeschlechtlichen Partner in eine Verbindung eintreten will. Dafür rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen ist unser Ziel, das möchten wir gern, und dort gibt es sehr wohl noch diskriminierende Rechtsprechung. Ich will hier, weil ich auch kein Jurist bin und weil mein verehrter Kollege sich gleich auch noch einmal ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
dazu zu Wort meldet, an dieser Stelle gar nicht über all die juristischen Problemstellungen reden. Sehr wohl wissen wir, dass es keine einfache Aufgabe ist. Ich bedauere es, dass Ihre Fraktion mit knapper Mehrheit dagegen ist. Ich wünsche dem knapp unterlegenen Teil Ihrer Fraktion, dass sie die Debatte weiterführen, dass vielleicht auch in Ihrer Fraktion eines Tages für solche Ideen, die ich für modern und fortschrittlich halte und für heutige Zeiten allemal, zu gegebener Zeit dann auch Mehrheiten vorhanden sind.
Ich will dort gar nicht den Finger auf die Wunde legen, denn ich weiß doch, wie schwer es ist, gerade wenn man aus der christlichen Herleitung der Werte kommt. Darüber haben wir kürzlich schon einmal eine Diskussion gehabt, es ist hier auch das Christival angesprochen worden. Ich glaube, dass Religion die eine Seite und staatliches Handeln die andere Seite ist und dass das sauber getrennt bleiben muss, dass der Staat nämlich nicht religiöse Gesetze umzusetzen hat, sondern dass er schauen muss, dass es auch ein Recht darauf gibt, nicht zu glauben, und das muss man sozusagen dann an der Frage diskutieren.
Frau Motschmann, Sie schütteln den Kopf. Ich freue mich auf die weitere Debatte über diese Frage! Hier geht es ganz konkret darum: Schaffen wir es, eine Gesetzgebung hinzubekommen, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften in die Lage versetzt, Kinder zu adoptieren? Ich wünsche mir, dass uns das gelingt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Perschau, mit hohem Respekt nehme ich zur Kenntnis, dass die CDU sich sehr sachlich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Das finde ich erst einmal gut.
Ich glaube aber, dass die hier vorgetragenen Argumente, was die Auslegung des Artikels 6 Grundgesetz und seine Rückwirkung auf Adoptionsrecht angeht, falsch sind, und dass Sie mir erlauben, dass ich kurz darstelle, wie ich die Rechtslage sehe. Es geht hier gar nicht um eine grundrechtliche Auseinandersetzung, sondern es geht schlicht um den Paragrafen 1741 BGB. Der Paragraf 1741 BGB schreibt vor, dass Kinder grundsätzlich von Einzelpersonen zu adoptieren sind, es sei denn, es handelt sich um Verheiratete. Dabei geht es nicht um die sexuelle Orientierung von Menschen, sondern dabei geht es nur
darum, Einzelpersonen dürfen adoptieren, und Verheiratete dürfen gemeinsam adoptieren. Was wir wollen, ist schlicht und ergreifend, dass nicht nur Verheiratete, sondern auch ständig Verpartnerte gemeinsam adoptieren können.
Das ist rechtlich sehr simpel. Letztlich ist es auch das, worüber man sich im Bund fast schon einig ist, weil es auch in der Großen Koalition diskutiert worden ist. Dort hat man gesagt: Was wir jetzt noch einmal machen müssen, ist, erst einmal zu schauen: Wie entwickeln sich die Kinder eigentlich in so einer nichtpolaren, so heißt es in der Fachsprache, Beziehung? Dazu hat man gemeinsam, weil man keinen Ausweg wusste, ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, wo geschaut wird, ob denn eigentlich Kinder, die von einem schwulen Paar aufgezogen werden, „normal“ oder auch schwul werden. Ich habe eine gewisse Einschätzung.
Das ist sozusagen der Ausstieg für die Große Koalition gewesen, um dieses Problem politisch zu bewältigen. Natürlich wird dabei herauskommen, und der Kollege Möhle hat es gesagt: Es gibt heterosexuelle ungeeignete Verheiratete, und es gibt homosexuelle ungeeignete Verpartnerte für Adoptionen. Man soll das nach meiner Einschätzung nicht daran knüpfen, ist es die Lebenspartnerschaft, oder ist es die Ehe, sondern es geht schlicht und ergreifend darum: Sind die Leute geeignet oder nicht? Es geht nicht darum, welche Form von Lebenspartnerschaft sie gewählt haben!
Zum Abschluss geht es dann vielleicht auch einmal darum, Deutschen tut es auch manchmal ganz gut, einfach ins Ausland zu schauen. Die Regelung, die wir als Rot-Grün hier anstreben – unterstützt von der Linkspartei und der FDP – ist Realität in Großbritannien, Belgien, Skandinavien, den Niederlanden, und sogar das erzkatholische Spanien hat vor drei Jahren erkannt, dass es dieser künstlichen Unterscheidung nicht bedarf. Ich kann einfach nur sagen: Lassen Sie uns einsteigen in den Zug der westeuropäischen Normalität und nicht hinter dem Zug herwinken!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Möhle, ich wollte noch einmal kurz auf Sie antworten! Ich will nicht kleinlich erscheinen, aber es ist mir wichtig zu erklären: Ich hatte gesagt, dass wir, die Linken, es so sehen, ich habe nicht davon geredet, dass irgendwo in der Gesellschaft das so gesehen wird.
Ich war ja dabei, eine Begründung dafür abzugeben, warum wir uns als Linke so verhalten, nämlich diesem Antrag beitreten. Das heißt also noch einmal: Homosexualität ist eine sexuelle Orientierung wie jede andere auch, zumindest in unserem Bewusstsein, in unserer Vorstellung als Linke.
Ich wollte noch einmal zu Herrn Perschau etwas sagen! Ich fand die Ausführungen sehr interessant, die Sie gemacht haben, aber ich muss Ihnen sagen, ein bisschen hatte ich den Eindruck – das ist ja auch so ein gesellschaftliches Phänomen –, Sie haben ganz viele juristische Schwierigkeiten, bei denen ich auch glaube, dass Sie diese gut beurteilen können, geschildert. Aber ich glaube, in der Gesellschaft ist das oft so: Sehr häufig sind Politik und gesellschaftliche Meinung der Juristerei ein Stück voraus. Das gibt sich dann in ein oder zwei Jahren. Von daher, finde ich, sollte man hier ruhig den mutigen Schritt machen und sagen: Okay, lasst uns das erst einmal beschließen, und dann wird die Jurisprudenz dem auch folgen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Perschau, ich glaube, der Streit, wie interpretiert man den grundgesetzlichen besonderen Schutz von Ehe und Familie, lässt sich immer wieder auf den gleichen Punkt reduzieren: Ist man der Auffassung, dass Ehe und Familie ausreichend geschützt sind, ohne dass man anderen gezielt Steine in den Weg legt, ohne dass man ihnen ihr Leben schwer macht? Für mich ist es so, dass ich es nicht möchte, weil meine Ehe und Familie einem besonderem Schutz unterliegen, dass man anderen das Leben schwer macht, das ist nicht mein Verständnis!
Der Senat freut sich über den Bürgerschaftsantrag, der eine gemeinsame Adoption bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ermöglichen soll. Wir
finden auch, dass man in diesem Zusammenhang darauf hinweisen muss, dass es nicht nur um die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in diesem Zusammenhang geht, sondern auch um eine Diskriminierung der Kinder, die ja dann ausgeschlossen werden von Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen. Das ist überhaupt nicht einzusehen, die haben nichts Böses getan, es gibt keinen rationalen Grund, warum man diese Kinder von diesen Möglichkeiten ausschließen soll, im Gegenteil!
Herr Tschöpe hat gesagt, die Bundesregierung bewegt sich. Ich hoffe, dass es so ist. Meine Kenntnisse sind eher, dass in einer Erklärung der Bundesregierung im März 2008 noch erklärt wurde, dass im Adoptionsrecht kein Reformbedarf zur Gleichbehandlung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern gesehen wird. Das ist das Letzte, was dem Senat da bekannt ist.
Es ist also ein hartes Pflaster, wir machen das sehr gern, was die Bremische Bürgerschaft hier von uns möchte. Ich kann aber noch einmal von den Erfahrungen berichten, die uns widerfahren sind, als wir im Bundesrat den Antrag gestellt haben, wie Ihnen auch in der Mitteilung des Senats berichtet wurde, dass Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht gleichgestellt werden sollen. Wir haben versucht zu kämpfen und standen hinterher mit Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz ziemlich allein da. Es ist noch ein weiter Weg, bis sich da im Bewusstsein etwas ändert.
Im Moment ist auch die EU unter Kritik, und der kommende Wahlkampf wirft seine Schatten voraus. Das sind zum Beispiel Bereiche, in denen es unheimlich wichtig und gut ist, dass sich ein europäisches Rechtsverständnis für Diskriminierungstatbestände entwickelt und wir ein einheitliches, angeglichenes Verständnis davon haben, was eigentlich fundamentale Menschenrechte in diesem europäischen Raum sind. Ich finde es ziemlich gut, dass der Europäische Gerichtshof sich traditionell sehr eindeutig verhält, und ich bin mir sicher, der Fortschritt mag eine Schnecke sein, was diesen Punkt betrifft, aber früher oder später werden sich diejenigen durchsetzen, die die Position hier – wie das Parlament es gleich mehrheitlich tun wird – vertreten werden.
Als zweiten Punkt – Sie haben die beiden Vorlagen ja miteinander verbunden – möchte ich kurz auf die Mitteilung des Senats eingehen, in der wir auftragsgemäß berichten, welche Gesetzesinitiativen wir angestrengt haben und wie weit wir gekommen sind. Das ist ein Zwischenbericht, das sagen wir auch ganz deutlich, und, Herr Tschöpe, es ist nicht so, dass in dem Anhang in der Mitteilung des Senats nur steht, was wir nicht machen wollen, sondern darin steht auch der Änderungsbedarf. Wir werden dem Parlament als Senat selbstverständlich auch die entsprechenden Gesetzesvorlagen vorlegen.
tung und dem Tagespflegegesetz, bei der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes und bei der Satzung des Versorgungswerks der Ärztekammer Bremen. Im Anhang in der Mitteilung des Senats steht ganz ausdrücklich, dass dies Gesetzesvorhaben sind, die wir noch machen wollen. Allerdings stehen auch ein paar darin, bei denen wir das anders einschätzen und im Moment keinen Sinn darin sehen. Aber diese vier zentralen Dinge sind auf jeden Fall in Arbeit und werden die Bremische Bürgerschaft in Kürze als Vorschläge des Senats erreichen. – Vielen Dank!
Es liegt mittlerweile ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Er bezieht sich da auf den Beschlussvorschlag, der mit dem Datum 30. Juni 2008 versehen ist. Das soll jetzt verändert werden auf Oktober 2008, auch deshalb, weil wir nicht zeitnah diskutiert haben.
Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der veränderten Beschlussfassung mit der DrucksachenNummer 17/337 abstimmen.