Aber dieses spezifische Problem, wir nutzen alle Möglichkeiten, die wir haben, aber wir sagen, wir sind an den Grenzen unserer Möglichkeiten, und wir brauchen bundesrechtliche Rahmenbedingungen, das sehen nicht nur wir so, sondern dem haben sich auch große Teile des Deutschen Städtetages angeschlossen, Regionen, die ähnliche Probleme haben, wie beispielsweise Pirmasens und auch das Saarland. Insofern stehen wir da nicht allein und deswegen, das hatte ich Herrn Günthner auch geantwortet, haben wir hinreichend klargemacht, dass da etwas kommen muss.
Direkt eine weitere Zusatzfrage: Die Antwort erschließt sich mir noch nicht so ganz, weil ich denke, wir haben über das Baugesetzbuch Möglichkeiten. Vielleicht werde ich meine Fragen nach Abbruchgebot, nach Modernisierungsgebot noch einmal präziser formulieren und als Frage einbringen, dann besteht vielleicht auch die Möglichkeit einer konkreteren Beantwortung. – Danke!
Das zwingt mich jetzt gerade dazu, eine weitere Zusatzfrage zu stellen. Wenn ich mir die Situation in bestimmten Stadtteilen Bremerhavens anschaue, und wenn ich mir auch die Situation in anderen Städten anschaue, dann ist ja geradezu offensichtlich, dass die bisherigen Instrumente nicht geeignet sind, die Probleme, die dort aufgetreten sind, zu beheben. Teilen Sie diese Einschätzung?
Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Oppermann, Ließ, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Zweitens: Wie will der Senat Einfluss darauf nehmen, dass es nicht zu negativen Folgen für die bremischen Häfen kommt?
Zu Frage 1: Grundstücke für Hafenanlagen werden in den stadtbremischen Häfen im Erbbaurecht oder als Mietverträge vergeben, diese unterliegen nicht dem europäischen Vergaberecht. Aufgrund der entsprechenden Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik wird gegenwärtig innerhalb der europäischen Häfen diskutiert, ob die Vergabe von Hafengrundstücken eine „Dienstleistungskonzession“ im europäischen Rechtssinne ist. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass ein Verfahren für die Vergabe von Hafengrundstücken zu wählen ist, das die Gebote der Transparenz und Nichtdiskriminierung des EG-Vertrages beachtet. Eine explizite Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes liegt hierzu noch nicht vor.
Zu Frage 2: Die Küstenländer arbeiten mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in dieser Angelegenheit eng zusammen. Am 17. April 2008 haben die norddeutschen Regierungschefs auf Initiative des Senators für Wirtschaft und Häfen die für Hafenpolitik zuständigen Minister und Senatoren gebeten, eine Bewertung der Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik vom 18. Oktober 2007 vorzunehmen und eine gemeinsame Position zu erarbeiten. – Soweit die Antwort des Senats!
Wie soll ich die Frage verstehen, die hier der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe – ZDS – aufgeführt hat, der gesagt hat, dass die EU-Kommission an anderer Stelle daran arbeitet, das europäische Vergaberecht für die Häfen auszudehnen? Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hat ein Diskussionspapier zu einer Konzessionsrichtlinie vorgelegt, die auch Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs erfassen würde. Ich ziele mit meiner Frage insbesondere darauf ab, weil ja bekannt ist, dass wir unsere Hafenanlagen, die Grundstücke, an die BLG in Erbpacht vergeben haben. Wenn die ablaufen, welche Konsequenzen könnte das gegebenenfalls haben?
Herr Abgeordneter, das ist in der Tat eine schwierige auch europarechtliche Frage, was denn aus diesem Diskussionspapier und dem weiteren Prozess der Meinungsbildung in der Kommission an Schlussfolgerungen zu ziehen ist. Dazu sind gegenwärtig von verschiedenen Ländern Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Wir wollen als Senat des Landes Bremen zusammen mit den norddeutschen Ländern und der Bundesregierung sicherstellen, dass wir die Entscheidung über die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht oder über Mietverträge behalten. Ich kann im Moment noch nicht einschätzen, ob dies eine europarechtlich durchhaltbare Position in den nächsten Jahren und Jahrzehnten sein wird.
Würden Sie dann in enger zeitlicher Abfolge im Hafenausschuss über das weitere Prozedere in dieser Frage Bericht erstatten?
Das kann ich gern machen, Herr Abgeordneter! Ich erlaube mir aber den Hinweis, dass es in dieser Frage noch Abstimmungsbedarf mit den anderen Ländern und dem Bund gibt und wir die Diskussion so führen sollten, dass unsere Positionsbestimmung nicht zu früh zu transparent in Brüssel ist.
Nach dem jetzigen Stand der Erkenntnis nicht! Es hätte, wenn es sich denn so bestätigen würde, Konsequenzen nach Auslaufen der Miet- und Erbpachtverträge, die haben unterschiedlich lange Laufzeit in den bremischen Häfen. Manche laufen bis 2048, andere sind etwas kürzer. Insofern ist es kein Problem, das uns morgen einholen wird, aber natürlich, mit jedem auslaufenden Mietund Erbpachtvertrag stünden wir dann vor einer Situation, ein transparentes, diskriminierungsfreies Vergabeverfahren zu installieren.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/247, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Dr. Loske, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir einen Antrag zum Thema Entwicklung der Energieerzeugung und des Klimaschutzes im Land Bremen gestellt hatten, der von der rot-grünen Regierung hier meines Erachtens fadenscheinig abgelehnt wurde, haben wir zu diesem Thema eine Große Anfrage formuliert. Genau diese debattieren wir heute.
Der Hintergrund unserer Anfrage ist, dass der Europäische Rat die Weichen für eine integrierte europäische Klima- und Energiepolitik mit Nennung von Klimaschutzzielen beschlossen hat. Festgelegt wurden dabei der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.
Die Bundesregierung hat mit den Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm ihren ersten Beitrag dazu geleistet, mehr für den Klimaschutz zu tun. Dabei hat man sich national hohe Ziele gesteckt. Der Kohlendioxidausstoß soll bis im Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zurückgefahren werden. Das soll dadurch erreicht werden, dass man Anreizsysteme – also Förderung und neue Vorschriften zum Energiesparen – für die Wirtschaft und die Bevölkerung schafft. Die Kraft-Wärme-Kopplung wird zum Beispiel mit 750 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromproduktion soll von derzeit 13 Prozent auf 25 bis 30 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden. Das sind hochgesteckte Ziele, die wir schaffen wollen, um den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Die CDU ist bereit für diese Herausforderung, und wir stellen uns dieser. ––––––– *) Von Redner nicht überprüft.
Lassen Sie uns kurz erläutern, dass in Europa verschiedene Wege gegangen werden, um Klimaschutz zu betreiben! Einige Länder setzen auf regenerative Energien so wie wir, andere fangen wieder an, Atomkraftwerke zu bauen. Fakt ist: Atomkraftwerke stoßen nun einmal am wenigsten CO2 mit den ganzen Entsorgungsproblemen, die wir dazu kennen, aus. Dadurch, dass die ehemals rot-grüne Bundesregierung den Atomausstieg ohne Folgekonzept beschlossen hatte, hat sie erst den Boden dafür bereitet, dass wir die heutige Antragsflut von Kohlekraftwerken haben, soviel zur Vergangenheitsbewältigung! Es darf natürlich auch nicht passieren, dass wir Atomstrom aus dem Ausland importieren, wie es heute schon oft der Fall ist, weil dort viel geringere Sicherheitsstandards gelten.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung bis 2030 Ziele gesteckt hat, haben wir gefragt, welche Ziele der Senat bei dem prozentualen Anteil der erneuerbaren Energie im Land Bremen bis 2030 hat. Hier haben wir leider keine Antwort bekommen, aber es soll ein sogenanntes integriertes Klimaschutzund Energieprogramm für Bremen in Arbeit sein, das uns in diesem Frühjahr vorgelegt werden soll. Doch jetzt ist Frühjahr, und ich habe ein solches Programm noch nicht gesehen, aber vielleicht stellt es uns der Senator in seinem Redebeitrag vor.
In der Antwort des Senats wurde nur verraten, dass Biomasse und Solarenergie weiter ausgebaut werden sollen. Da frage ich mich allerdings, warum Sie unserem Antrag zum Ausbau der Solarenergie nicht zugestimmt haben. Ich kann nur sagen: Da haben Sie eine Chance verpasst! Aber was nicht ist, kann ja noch werden! Es ist gut, dass man überhaupt an einem Klimaschutzprogramm arbeitet. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Prognosen, wie sich der Gesamtenergiebedarf im Land Bremen entwickeln wird, und die Prognosen zur Entwicklung der bremischen CO2Emissionen.
Meine Damen und Herren, insgesamt fällt die Antwort des Senats dürftig aus. Doch wenn ein Programm in Arbeit ist, so lässt das hoffen. Handeln und bewältigt wird. Den Kritikern möchte ich sagen, dass diese Entwicklung auch eine Chance sein kann. Ich erinnere nur daran, wie viele Arbeitsplätze schon im Bereich der Umwelttechnik geschaffen wurden und noch geschaffen werden.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich bin guter Dinge, dass wir die bevorstehenden Aufgaben lösen, denn wir alle haben das gleiche Ziel, auch wenn der Weg dahin vielleicht nicht immer derselbe ist. – Danke!