Es stimmt natürlich nicht, dass es in Bremen keine Psychotherapeuten gibt, in Bremerhaven gibt es sie nicht, dort ist dieser Ansatz richtig, aber in Bremen, ich hatte das während der Debatte so verstanden, steht es auch infrage, ob es dort genügend Psychotherapeuten gibt. Es ist so, wie Sie das dann noch in einem Nebensatz beschrieben haben: Es ist nicht für jeden Psychiater oder auch Psychotherapeuten erstrebenswert, mit dieser sehr schweren Klientel zu arbeiten. Darüber müssen wir mit den verantwortlichen Menschen in dieser Stadt reden, wie wir sie dazu bekommen, dass sie leichter ansprechbar für diese schwierige Patientengruppe werden. Das bedarf aber einer gemeinsamen Klärung der Rahmenbedingungen.
Wir müssen sehen, wie wir den Menschen helfen können. Mit 50 000 Euro, ich habe es einmal eben ganz schnell durchgerechnet, liebe Frau Dr. Winther, werden wir nicht weit kommen. Da können Sie einmal gerade mit den angesprochenen 80 Tätern im pädophilen Bereich 12 Stunden machen. Ich kenne kaum eine Behandlung im psychotherapeutischen Bereich, mit der Sie in 12 Stunden etwas erreichen können. Ich denke mir, dass wir mit dem Betrag nicht auskommen, wenn wir das an dieser Stelle ernst meinen.
Ich bin der Meinung, das darf uns aber nicht schrecken, sondern wenn wir die politische Verantwortung so darstellen, wie ich es zu Beginn meiner Rede versucht habe – indem ich nämlich gesagt habe, das ist nicht nur eine Frage von Justiz oder von Inneres,
sondern die anderen Ressorts sind dort genauso mit einbezogen –, wenn wir die Haushaltsberatungen nutzen, um darüber noch einmal zu reden nach Befassung durch den Rechtsausschuss, im Rechtsausschuss die Rahmenbedingungen klären und dann fragen, gibt es eine Möglichkeit, diesem politisch sinnvollen Anliegen gerecht zu werden, wie können wir das machen, und wie können die finanziellen Rahmenbedingungen mit welchen Gremien dafür so eingesetzt werden, ist das ein richtiger Gang, oder gibt es andere Möglichkeiten, dann, denke ich, ist das ein vernünftiger Weg, hier zu einer gemeinsamen Finanzierung dann auch zu kommen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich im Namen des Senats die Überweisung an den Rechtsausschuss. – Vielen Dank!
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/164 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Große Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. November 2007 (Drucksache 17/146)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben interfraktionell vereinbart, uns bei diesem Tagesordnungspunkt kurz zu fassen, darum will ich das hier tun.
Ich will darauf hinweisen, dass es sich meines Erachtens bewährt hat, was wir uns hier in Bremen vorgenommen haben. Der Weg, die Verfahren zum Arbeitslosengeld II für eine Übergangsphase an die Verwaltungsgerichte zu geben, war richtig. Die Bearbeitungsdauer zeigt, die Verfahren sind dort zügig abgearbeitet worden, und darüber hinaus ist dem Sozialgericht die Möglichkeit gegeben worden, die Bestände, die dort waren, abzuarbeiten, sodass, wenn wir jetzt mit Ablauf dieses Jahres zum Zuständigkeitswechsel von der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Sozialgerichtsbarkeit kommen, die Sozialgerichtsbarkeit auch in der Lage ist, sich diesen Verfahren zu stellen.
Völlig klar ist: Jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, dass sein Rechtsersuchen zügig und kompetent von der Justiz bearbeitet wird, aber insbesondere Menschen, die über Ansprüche nach dem Arbeitslosengeld II vor Gericht streiten, befinden sich in einer existenziell bedrohten Situation ihres Lebens. Es geht quasi darum, das Alltägliche zum Leben sicherzustellen. Gerade deshalb können diese Menschen nicht lange darauf warten, dass vor Gericht geklärt wird, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen.
Vor diesem Hintergrund, ich habe das gesagt, haben wir uns in der Vergangenheit meines Erachtens richtig entschieden. Die Zahlen zeigen das.
Wir sind nun gefordert, für die Zukunft sicherzustellen, dass nach dem Wechsel von der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Sozialgerichtsbarkeit ebenfalls eine zügige und kompetente Bearbeitung stattfindet. Der Senat zeigt hier auf, welchen Weg er dahingehend einzuschlagen gedenkt. Wir werden uns das im Verlauf dann ansehen müssen, auch das sagt der Senat. Man kann heute nicht abschließend prognostizieren, ob die zehn Richterstellen, die es dann ja am Ende beim Sozialgericht wohl sein sollen, ausreichen werden, um diesem Verfahrensanfall Rechnung zu tragen. Es hilft aber auch nicht, darüber jetzt im Vorhinein zu spekulieren.
Ich bin froh, dass zwischen dem Ressort und dem Sozialgericht jetzt eine Verständigung darüber erzielt worden ist, welche Ausgangsvoraussetzungen man schaffen muss. Wir werden dann in der Zukunft sehr genau hinschauen, ob diese Prognosen zugetroffen haben, denn, wie auch die Überschrift zu unserer Großen Anfrage zeigt: Das politische Bekenntnis unsererseits steht, die zügige Bearbeitung von Arbeits––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
losengeld-II-Verfahren ist wichtig, notwendig, und wir werden sie auch zukünftig weiter gewährleisten. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Neugestaltung der Arbeitslosenhilfe durch die Grundsicherung für Arbeitslose ist eine ganze Reihe von Rechtsfragen aufgeworfen worden, die zu einer Flut von sozialgerichtlichen Verfahren geführt haben. Eine neue Verwaltung der BAgIS mit den typischen Anfangsproblemen bei der Sachbearbeitung, neue Verwaltungsvorschriften, eine nur teilweise funktionierende Software haben die Zahl von Fehlentscheidungen in der Verwaltung in einem Maße erhöht, dass die Zahl der Klagen sprunghaft angestiegen ist: 1100 Klagen 2005, 1900 Klagen 2007! Ein Ende dieses Anstiegs ist noch nicht absehbar.
Mit dem Bericht des Senats, für den ich mich sehr herzlich bedanken möchte, wird uns ein guter Eindruck davon vermittelt, wie die Justiz diesen erhöhten Klaganfall bewältigt hat. Bremen hat als einziges Bundesland von der Option Gebrauch gemacht, für eine Übergangszeit das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht mit der Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren zu betrauen. Dies hat sich als erfolgreich erwiesen. Es bot sich aber auch an, weil ein starker Rückgang der Asylverfahren beim Verwaltungsgericht zu verzeichnen war.
Niedersachsen und auch andere Bundesländer haben zunächst über Abordnungen von Verwaltungsgerichten versucht, den Klaganstieg zu meistern, es kam jedoch zu einem erheblichen Anwachsen der Bestände, was in Bremen eben so nicht passiert ist. Die Verfahrensdauer in den Hauptsacheverfahren stieg entsprechend an. In Niedersachsen hat man nun 45 Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, also sowohl bei den Sozialgerichten als auch beim Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen zusätzlich eingestellt. Dennoch konnte ein starker Anstieg der Bestände so nicht verhindert werden.
Durch die Einbeziehung des Verwaltungsgerichts in Bremen und die Aufstockung des Personals dort ist der Prozess hier deutlich moderater verlaufen. Wir haben einen Anstieg der Hauptverfahren von 266 im Jahr 2005 auf 871 im November 2006 zu verzeichnen. Das zeigt, dass gerade bei den Hauptverfahren auch eine gewisse Zunahme festzustellen ist, die abgearbeitet werden muss. Gegenwärtig bearbeiten sechs Richterinnen und Richter im Verwaltungsgericht diese Verfahren im sozialgerichtlichen Bereich. Die Verfahrensdauer betrug 1,1 Monate in 2005 und
Für den Wechsel der Zuständigkeit durch das Auslaufen dieser Übergangsregelung müssen Ende dieses Jahres die Kapazitäten vom Verwaltungsgericht auf das Sozialgericht übergehen. Da insbesondere die Rechtsmittelverfahren im ALG-II-Bereich, also in dem Bereich Hartz-IV-Leistungen, zu mehr als einem Drittel im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes angesiedelt sind, muss das dann auch rasch erfolgen. Das heißt, wenn man nicht will, dass die Bestände anwachsen, muss man auch schnell beim Sozialgericht Bremen die Zahl der Richterinnen und Richter und auch des nichtrichterlichen Personals erhöhen.
Daher sollte man auf jeden Fall Fehler, wie sie in Niedersachsen passiert sind, vermeiden. Wir sollten im Folgejahr sehr genau beobachten, ob diese Zahl der drei oder zwei Richterstellen, die jetzt übergehen, tatsächlich ausreicht. Ich vermute, dass man in diesem Prozess während des Jahres 2009 noch weitere Richterstellen beim Sozialgericht schaffen oder andere abordnen muss, um den Klaganfall zu bearbeiten. Ich denke aber, das können wir tatsächlich dann im laufenden Verfahren machen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für diesen Beitrag!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Diese Große Anfrage befasst sich ja in erster Linie mit der Zusammenführung der Sozial- und Verwaltungsgerichte, so wie sie derzeit in Bremen gehandhabt wird, und die also in Bremen wirklich eine gute Arbeit leisten. Über diese Zusammenführung gibt es schon lange eine kontrovers geführte Diskussion auf Bundesebene zwischen den Ländern und der Bundesregierung. So spricht sich ein Großteil der Länder dafür aus, der Bundesarbeitsminister jedoch dagegen, so auch der VDK. Der Rechnungshof empfiehlt bereits in seinem Jahresbericht 2006 die Zusammenführung der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte zu einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit.
Die Debatte, die wir heute über die Zusammenlegung beziehungsweise Zusammenarbeit oder besser gesagt Übertragung der Hartz-IV-Fälle von den Sozialgerichten zu den Verwaltungsgerichten führen, hätten wir wahrscheinlich nicht, zumindest nicht unter diesem erheblichen Druck, wenn nicht die Reform
des Arbeitsmarktes gekommen wäre. Durch die HartzIV-Gesetze wurden den Sozialgerichten nicht nur neue Aufgaben übertragen, sondern der Vermittlungsausschuss hat noch zusätzlich die Sozialhilfestreitigkeiten, die von den Verwaltungsgerichten bearbeitet wurden, an die Sozialgerichte gegeben. Die Folge war, dass es bei den Verwaltungsgerichten zu einem Personalüberhang und bei den Sozialgerichten zu einem noch höheren Personalbedarf kam.
Im Regierungsentwurf zu Hartz IV wurde bereits vorgeschlagen, die Zuständigkeit für das künftige Arbeitslosengeld II den Verwaltungsgerichten zu übertragen. Der Grund dafür war, dass es sich beim Arbeitslosengeld II um eine steuerfinanzierte Leistung handelt, die ähnlich angelegt ist wie bei der Sozialhilfe. Der Deutsche Bundestag hat sich dann im Zuge der Gesetzgebung aber anders entschieden: Die Sozialgerichte sollten für den Bereich Hartz IV zuständig sein. Das Ergebnis war, dass es erhebliche Belastungsverschiebungen zwischen den beiden Gerichten gab, die Länder bekamen damit erhebliche Probleme.
Bremen beschritt dann in der 16. Legislaturperiode den Weg einer Sonderregelung, der Zusammenlegung. Wenn man die Antwort des Senats nimmt, sich auch die weiter steigenden Fälle ansieht, wenn man die schnelle Bearbeitungszeit der Verfahren betrachtet, kommt man schnell zu dem Schluss, dass diese Entscheidung zur Übertragung der Verfahren von den Sozialgerichten auf die Verwaltungsgerichte in Bremen einzig und allein die richtige war. Unerledigte Verfahren konnten abgebaut, so gut wie beseitigt werden, der Personalüberhang bei den Verwaltungsgerichten konnte eingesetzt werden, und der Personalbedarf bei den Sozialgerichten fiel äußerst gering aus: Auswirkungen, die man nur als positiv einordnen kann! Den beiden Gerichten kann man nur für ihre gute und zügige Arbeit hier in Bremen ein großes Lob aussprechen.
Die Möglichkeit der Fortsetzung dieser Zusammenlegung im Lande Bremen ist jedoch beschränkt, und zwar bis zum 31. Dezember 2008. Der Senat schätzt in seiner Antwort sehr realistisch die Erfolgschancen für eine Verlängerung als sehr gering ein. Wir begrüßen darum auch diese Einschätzung des Senats und weisen darauf hin, dass das auf Bundesebene einzuführende Zusammenführungsgesetz, so es denn verabschiedet werden sollte, eine Ausnahmeregelung auch hier in Bremen unnötig macht. Dieses Gesetz würde die Zusammenführung von öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten in ein Gericht ermöglichen. Für einen Stadtstaat wie Bremen wäre das mit aller Wahrscheinlichkeit eine sehr positive Entwicklung. Dadurch kommt es zu einer verbesserten Steuerung sowie einem effektiveren Einsatz des richter
lichen Personals und, ich denke, auch zu einer Begrenzung der notwendigen zusätzlichen richterlichen Einstellungen.