Ich will ansonsten auf den zweiten Bereich dieses Antrags kurz hinweisen, das ist der Komplex der Selbstmelder. Wir haben auch da ein Gespräch mit der zuständigen Stelle geführt. Das Ergebnis war so, dass auch die Betroffenen uns nicht ganz genau quantifizieren konnten, in welchem Umfang eigentlich Mittel erforderlich wären, um sie in die Lage zu versetzen, ein solches Programm durchzuführen. Das müssen wir aber wissen, um es tun zu können!
Darüber hinaus ist es einfach so, dass die Kolleginnen und Kollegen, die da arbeiten, gesagt haben, sie erreichen über Bremen hinaus ein Klientel, bis hin nach Münster, Menschen, die für dieses Projekt in Frage kommen. Ich finde nicht falsch, dass wir das machen, aber wir müssen uns dann darüber unterhalten, wie wir es finanzieren und mit wem gemeinsam es uns gelingt, Krankenkassen, Stiftungen oder andere Bundesländer zur Unterstützung eines solchen Projekts heranzuziehen. Ich denke, all das sind Fragen, die wir gemeinsam im Rechtsausschuss erörtern können.
Ich will im Übrigen auch sagen, was mir deutlich geworden ist. Es gibt durchaus einen Disziplinenstreit darüber, was eigentlich die richtige und angemessene Therapie ist. Sie haben das ja auch gerade angesprochen. Es gibt da zum einen die Psychotherapie, die Fachstelle für Gewaltprävention wendet andere therapeutische Ansätze an, warum sie auch durch die Krankenkasse nicht finanzierbar sind. Ich sage, ich möchte gern, dass wir im Rechtsausschuss über die Frage der therapeutischen Ansätze reden, die dahinter stehen, denn auch die Frage muss man sich ja beantworten: Welche Angebote wollen wir, von welchen Angeboten glauben wir, dass sie die richtigen sind, um dem Problem angemessen entgegenzutreten?
Das heißt alles in allem, es gibt keinen Dissens beim Ziel. Es gibt völlige Übereinstimmung darüber. Was nicht sein kann, ist, dass der „mittellose“ Straftäter
hier auf den „mittellosen“ Staat trifft und man sich stillschweigend vereinbart, dass die Therapie ausfällt. Das darf es nicht geben, das ist völlig klar!
Ob und in welchem Umfeld diese Problematik da steht, wollen wir mit den Fachleuten im Einzelnen erörtern und dann auch gemeinsam zu sachgerechten Lösungen finden. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nachweislich in unzähligen Redebeiträgen und mit unzähligen Anträgen, die Sie hier alle scheinheilig abgelehnt haben, mit konkreten und effektiven, politischen, umsetzbaren Maßnahmen Opferschutz durch Prävention gerade im Bereich von sexuellem Missbrauch von Kindern hier gefordert.
Unter anderem habe ich zum Beispiel eine Sexualstraftäterdatei gefordert, die haben Sie abgelehnt. Ich habe eine Pflichtvorsorgeuntersuchung von Kleinkindern gefordert, und wer diese Pflichtuntersuchung verweigert oder ihr nicht nachkommt, dem soll das Kindergeld gekürzt oder gestrichen werden. Das haben Sie abgelehnt. Ich habe eine bessere Vernetzung von Polizei und Jugendämtern gefordert, das haben Sie abgelehnt. Ich habe hier deutlich ausgeführt, dass Kinderschänder kein Recht auf Datenschutz haben, das wurde gerade von den Grünen empört zurückgewiesen. Als ich gefordert habe, sperrt solche Bestien für immer, aber auch für immer, lebenslänglich weg, wurde ich von Ihnen beschimpft und beleidigt.
Ich aber sage Ihnen, die einzige effektive, wahre Prävention gegen Kindesmissbrauch ist, solche Bestien sofort für immer wegzuschließen, und sonst gar nichts! Es kann doch nicht angehen, dass mehrfach vorbestrafte Kinderschänder immer und immer wieder Haftverschonung und Hafturlaub bekommen oder sogar vorzeitig aus der Haft entlassen werden! Das ist für mich unerträglich!
Ebenso ist für mich unerträglich, dass immer erst dann, wenn etwas Schreckliches passiert ist, also wenn es schon längst zu spät ist, zahlreiche verantwortliche Politiker sich in aller Regelmäßigkeit tief bestürzt und betroffen mit Tränen in den Augen aufgeschreckt
an unzählige Mikrofone sämtlicher Medienvertreter stürzen und sich dann mit großartigen Ideen und leeren Versprechungen wieder einmal heuchlerisch zu Wort melden. Unsere Kinder brauchen aber keine leeren Versprechungen, unsere Kinder brauchen Schutz. Effektiver Schutz kann nur in der Form sein, solche Bestien für immer und ewig wegzuschließen. Das ist die beste und effektivste Schutzmaßnahme, die es überhaupt gibt. Das ist die richtige Prävention, und sonst gar nichts.
Meine Damen und Herren, Kinderschänder sind nicht therapierbar. Ihr Trieb ist stärker als die Angst vor einer Strafe, falls man da überhaupt von einer Strafe sprechen kann. Darum fordere ich, Kinderschänder für immer wegzuschließen. Das hat meines Wissens sogar der Exkanzler Schröder auch einmal gefordert, nur umgesetzt wurde es nicht und wird es auch nicht. Also, Taten statt leeren Versprechungen! Ansonsten werde ich diesem Antrag der CDU zustimmen. Schluss mit der unerträglichen und unendlichen Gefühlsduselei für Kinderschänder, mehr Opferschutz als Täterschutz, mehr Taten und weniger Worte!
Wenn man bedenkt, welcher Personenkreis in dem schmutzigen und widerlichen Kinderpornogeschäft involviert ist und mitmischt, Geld verdient, zum Beispiel auch Richter, Staatsanwälte und so weiter, dann, meine Damen und Herren, wundere ich mich oft über das lächerliche Strafmaß für Kinderpornografie und Kinderschänder überhaupt nicht mehr. Damit muss Schluss gemacht werden! – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, Opferschutz durch Prävention ist sicherlich eines der vornehmsten und auch humanistischsten Leitbilder unserer Kultur, etwas, worauf, das kann man sagen, das moderne Abendland tatsächlich einmal stolz sein kann. Historisch befasste sich die Gesellschaft zunächst einmal immer mit den Tätern, ihren Motiven und Intentionen, um die von ihnen meist verübten, menschlich nicht nachvollziehbaren Gräueltaten irgendwie verstehbar und vorhersehbar zu machen. Das Augenmerk galt also zunächst einmal immer der Verhinderung, der Verfolgung und der Ergreifung von Tätern bis hin zu deren Resozialisation und Therapie im modernen Strafvollzug.
Im Laufe der Zeit sind dann allerdings zum Glück auch die Opfer mehr und mehr in den Blickpunkt geraten, Systeme des Täter-Opfer-Ausgleichs wurden entwickelt. Wir begrüßen das außerordentlich und glauben, dass das eine besondere kulturelle Leistung unserer Gesellschaft ist. Mittlerweile werden die potenziellen Opfer präventiv geschult. Ich habe selbst in dem Krankenhaus, aus dem ich komme, miterlebt, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wie präventive Kurse für Krankenschwestern und junge Frauen für den Weg nach Hause und so weiter durchgeführt wurden, die diese Kolleginnen zu wahren Samuraikämpferinnen gemacht haben, die es gelernt haben, sich selbst zu verteidigen, selbstbewusst und dementsprechend weniger zu Opfern zu werden.
Der Antrag der CDU „Opferschutz durch Prävention“ liegt genau auf dieser Linie. Dazu muss ich sagen: Frau Winther, Respekt für diesen Antrag! Wir als Linke haben dabei natürlich auch recherchiert und festgestellt, dass es diesen Modellversuch in Berlin gibt, dass er sehr großen Zuspruch findet, wo Männer aus dem sogenannten Dunkelfeld, zum Beispiel für pädophile Straftaten, in erstaunlich hoher Zahl, Frau Winther hat das bereits ausgeführt, vor der Begehung einer Sexualstraftat an diese Institution herantreten, sie aufsuchen und dort in der Regel auch Hilfe bekommen. Wir denken, dass die Forderung nach einer solchen Anlaufstelle nun auch für Bremen nur recht und billig ist.
Zum zweiten Komplex der Anfrage der CDU: Ich denke, ein dementsprechendes Ungleichgewicht – dass verurteilte Sexualstraftäter mit Bewährung, die vom Gericht die Anweisung haben, sich einer Therapie zu unterziehen, dieser in Bremerhaven zumindest teilweise bezahlt nachgehen können, das aber in Bremen nicht der Fall ist, und damit natürlich auch wieder besonders Hartz-IV-Empfänger und andere von Sozialtransfers lebende Menschen betroffen sind – ist ein Zustand, der nicht weiter hinnehmbar ist, der auch geändert werden muss. Dass die Angelegenheit besser im Rechtsausschuss diskutiert werden kann, anstatt hier gleich einen Antrag zu stellen, das finden wir auch richtig. Von daher wird die Linke diesen Antrag der CDU unterstützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, dass dieses Haus sich darin einig ist, Prävention unterstützen zu wollen, dass wir ein humanes Bild auch von Straftätern haben und nur ein Abgeordneter sich hier in einer Weise betätigt und Menschen zu Bestien macht, sie verteufelt und nur die Lösung „Wegsperren“ kennt.
Frau Winther hat sehr gut deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass wir therapieren müssen, dass wir Therapiemöglichkeiten eröffnen müssen, dass auch Menschen, die sich gegenwärtig noch im Dunkelfeld von Straftaten befinden, den Zugang zu Therapien haben müssen. Das scheint mir der richtige Weg zu sein, anstatt hier nur von Wegsperren, von Bestien zu reden und Menschen nur zu verteufeln.
Ich möchte für die Grünen dennoch ein paar grundsätzliche Bemerkungen hier äußern, um deutlich zu machen, dass wir uns in dem Ziel der Unterstützung dieses Antrags, das hat der Kollege Ehmke ja auch schon gesagt, einig sind. Es geht eigentlich nur darum, wie dieses Ziel erreicht werden kann, und ich denke auch, dass der Rechtsausschuss das geeignete Gremium ist, das etwas näher zu beleuchten und zu diskutieren.
Ein Großteil von Sexualstraftaten wird ja nicht angezeigt, weil sie im familiären Umfeld passieren und auch die Opfer stigmatisierende Verfahren befürchten. Deshalb ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich präventiv tätig werden, das heißt, wir müssen überlegen, wie man Straftaten von vornherein verhindern kann. Eine solche auf den Täter bezogene Prävention muss Menschen, die zu sexuellen Übergriffen neigen, Möglichkeiten einräumen, sich in einem Schutzfeld mit ihren Neigungen auseinanderzusetzen. Es ist auch bereits gesagt worden, in welcher Form diese Auseinandersetzung stattfinden sollte. Ob eine Psychotherapie das geeignete Instrumentarium ist oder ob es andere Zugangsformen sind, das, denke ich, können wir besser im Rechtsausschuss debattieren.
Ich denke, dass man das genau überlegen muss, weil daran natürlich auch Finanzierungen geknüpft sind. Eine Psychotherapie ist grundsätzlich für eine Finanzierung durch die Krankenkasse zugänglich, andere Methoden möglicherweise nicht, und dann muss man Möglichkeiten finden, diese auch zu finanzieren. Aber welcher Zugang der geeignete ist, denke ich, das sollten wir sorgfältig diskutieren, und es ist ja bereits vorgesehen, dass wir uns in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses, also ganz schnell mit dem Thema beschäftigen.
Darüber hinaus muss ein Rückfallvermeidungsprogramm die Möglichkeit geben, geeignete therapeutische Maßnahmen, die vom Gericht angeordnet werden, auch tatsächlich wahrzunehmen, das hat der Kollege Herr Ehmke ja bereits gesagt. Es kann nicht sein, wenn das angeordnet wird, dass es nicht wahrgenommen werden kann. Aber dazu muss man natürlich auch schauen, ob solche Fälle tatsächlich existieren und ob das ein wirkliches Problem ist. Selbstverständlich muss es so sein, dass unabhängig von
Ich möchte nicht wiederholen, was meine Kollegen bereits gesagt haben, deswegen ganz kurz: Wir sind der Auffassung, dass wir diesen Antrag intensiv im Rechtsausschuss debattieren sollten und können, und deswegen bitte ich um dessen Überweisung in den Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte nicht alles wiederholen, was hier Richtiges gesagt worden ist. Auch wir begrüßen die Initiative der CDU, dass wir über dieses Thema im Rechtsausschuss debattieren können.
Wir werden der Überweisung zustimmen, denn auch wir sind der Überzeugung, dass wir wirkungsvolle Präventionskonzepte brauchen, denn wirkungsvolle Prävention ist der beste Opferschutz. In diesem Sinne, denke ich, wird man sehr ausführlich im Ausschuss debattieren können, und es muss auch in dem Ausschuss darum gehen, wie viele Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sollte man jetzt keine Schnellschüsse machen, sondern sich das sehr genau anschauen. Deshalb fasse ich mich kurz und bitte auch um die Überweisung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr erfreulich, dass die Fraktionen im Haus, was die Zielsetzung dieses Antrags der CDU angeht, Übereinstimmung erzielt haben. Ich begrüße das auch als Vertreter eines betroffenen Ressorts, hier sind ja eigentlich mehrere Ressorts angesprochen; Soziales, Jugend, Frauen, Inneres und Justiz, all diese geht es eigentlich an. Sie müssen zusammenkommen, um zu überlegen, wie wir dieses sehr ernste Problem lösen können.
Ich denke, dass der Ansatz der Zielsetzung eben deshalb so wichtig ist, in den Grauzonenbereich hineinzugehen, sodass wir feststellen können, wo die potenziellen Täter sind, die ja unendlich darunter lei
den, das konnten alle in dem entsprechenden „Spiegel“-Artikel von vor wenigen Wochen dazu sehr gut nachlesen. Sie sind in einer ständigen Selbstmordgefahr, weil sie mit ihrer Veranlagung überhaupt nicht umgehen können. Deshalb ist es so besonders positiv zu sehen, wie wir diesen Menschen helfen können, die jetzt den Mut haben, sich zu erklären und zu sagen, das ist meine Veranlagung, und ich will mit einer Psychotherapie oder mit ähnlichen Dingen dagegen angehen, diese Menschen nicht lebenslang einzuschließen, wie das hier eben ein Mann gefordert hat, sondern genau gegenteilig zu arbeiten und zu fragen: Wie können wir diesen verzweifelten Menschen helfen, von diesen Dingen loszukommen und ihnen die Qualen zu ersparen? Das ist der Ansatz, der den Opfern hilft, und denen gilt unsere gesamte Zielsetzung.
Deshalb denke ich, dass es ausgesprochen klug ist, jetzt nicht in einem Schnellschuss zu sagen, der Senat muss jetzt Mittel herbeiführen, um irgendetwas in irgendwelchen Gremien, die gute Arbeit machen, umzusetzen, sondern ich finde es ausgesprochen positiv, dass wir zunächst einmal ganz genau die Rahmenbedingungen klären.
Es stimmt natürlich nicht, dass es in Bremen keine Psychotherapeuten gibt, in Bremerhaven gibt es sie nicht, dort ist dieser Ansatz richtig, aber in Bremen, ich hatte das während der Debatte so verstanden, steht es auch infrage, ob es dort genügend Psychotherapeuten gibt. Es ist so, wie Sie das dann noch in einem Nebensatz beschrieben haben: Es ist nicht für jeden Psychiater oder auch Psychotherapeuten erstrebenswert, mit dieser sehr schweren Klientel zu arbeiten. Darüber müssen wir mit den verantwortlichen Menschen in dieser Stadt reden, wie wir sie dazu bekommen, dass sie leichter ansprechbar für diese schwierige Patientengruppe werden. Das bedarf aber einer gemeinsamen Klärung der Rahmenbedingungen.