Protocol of the Session on January 23, 2008

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist bereits angesprochen worden, nach derzeit noch geltendem Recht wird eine Gaststättenkonzession erst dann vergeben, wenn sämtliche Belange hinsichtlich Lebensmittelhygiene, baulichen Voraussetzungen, Lärmschutz und polizeilichen Angelegenheiten behördlich geprüft sind. Die Vergabe der Konzession ist derzeit an die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren über die allerwichtigsten lebensmittelhygienischen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse geknüpft. Die Betitelungen, die dafür in der Öffentlichkeit vorhanden sind, will ich mir hier nicht zu eigen machen.

Ich kann sagen, aus unserer Sicht ist es richtig und gut, dass einer der Eckpunkte des neuen Gaststättengesetzes die Einführung der sogenannten reinen Personalkonzession, das heißt die reine personenbezogene Konzessionsvergabe unabhängig von der räumlichen Situation der Gaststätte, und damit auch die Entkoppelung der gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren von der Überprüfung lebensmittelrechtlicher und lebensmittelhygienischer Bestimmungen vorsieht.

Ich kann sagen, den Vorschlag, den Herr Kollege Kau von der CDU gemacht hat, findet auch grundsätzlich in der FDP-Fraktion viel Sympathie, nämlich hier von einem Erlaubnisverfahren zu einer Anzeigepflicht überzugehen. Wir werden Ihrem Änderungsantrag, das darf ich vorausschicken, heute eher aus Gründen der Formulierung nicht zustimmen. Ich bin aber sehr gespannt, ob wir es schaffen, im Rahmen der Beratungen in der Wirtschaftsdeputation zu einer Einigung zu kommen, die dann hoffentlich hier auch mehrheitsfähig wird. Den Gedanken finden wir in jedem Fall begrüßenswert und auch richtig.

(Beifall bei der FDP)

Durch die – und das ist heute unsere Beratungsgrundlage – vorgesehene reine Personalkonzessionierung entfallen zukünftig Prüf- und Eingriffsmöglichkeiten im Vorfeld. Ich kann hier für die FDP sagen, dies ist ausdrücklich auch in unserem Sinne. Das finden wir sehr gut, dass hier in diese Richtung gegangen wird. Ich will aber auch sehr deutlich sagen, insbesondere in Richtung des Kollegen Frehe und der grünen Fraktion, wir hoffen, dass es hier wirklich auch dabei bleibt, dass wir in diese Richtung weitergehen und dass nicht womöglich dieses Gesetz noch auf weitere Betriebsformen ausgedehnt wird oder Ähnliches, das wollen wir nicht.

Uns wäre am liebsten, man bräuchte dieses Gesetz gar nicht. Es leuchtet natürlich ein, dass es bestimmte Regelungstatbestände gibt, die durchaus sinnvoll sind, auch sinnvoll in so einem Gesetz zu

regeln sind, aber eben aus unserer Sicht nur sinnvoll für eine kleine Gruppe von Betrieben und nicht für weitere Betriebsformen, so wie Sie es hier angedeutet haben.

(Beifall bei der FDP)

Insgesamt darf die Beschlussfassung über ein neues Gaststättengesetz aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass die ohnehin unzureichend wahrgenommene Unterrichtung in lebensmittelhygienischen Fragen für Gaststättenbetreiber noch weiter reduziert wird, wohlgemerkt die Unterrichtung und die Information. Durch die neue Verfahrensweise dürfen die Grundsätze des vorbeugenden Verbraucherschutzes nicht infrage gestellt werden.

Die Praxis der Lebensmittelüberwachung zeigt hier auch einige Missstände im Bereich der Gaststätten insbesondere in lebensmittelhygienischer Sicht. Dies wird belegt durch den jüngst vorgestellten Jahresbericht „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ der Gesundheitssenatorin. Die Ergebnisse sind für das Jahr 2006 dort zusammengestellt worden, und es ist schon aus meiner Sicht einigermaßen bedrückend, wenn von insgesamt 91 in der Stadt Bremen überprüften Gastronomiebetrieben nur bei 21 keine Mängel festgestellt werden konnten.

Das neue Hygienerecht fordert nicht ohne Grund für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln einen Sachkundenachweis oder eine entsprechend abgeschlossene Ausbildung. Auch das ist richtig, und das ist auch ein Punkt, der natürlich hier im Zuge dieser Debatte angesprochen gehört. Weiterhin ist in dem vorliegenden Entwurf des Senats vorgesehen, bestimmte Formen des Anbietens, darauf ist der Kollege Liess schon eingegangen, alkoholischer Getränke zu verbieten. Bereits die Annoncierung von Koma- oder Flatrateparties soll künftig als Indiz dafür angesehen werden können, dass in Ausübung des Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene verabreicht werden sollen. Solche Veranstaltungen sollen mit diesem Gesetz nach Auffassung des Senats bereits im Vorfeld verboten werden können.

Wir glauben, dass das eine Regelung ist, die nach unserer Ansicht einerseits ziemlich uneindeutig ist, weil nicht klar definiert ist, wie solche Werbeangebote überhaupt gestaltet sein sollen. Zum anderen sehen wir massive Umsetzungsprobleme in diesem Punkt, zum Beispiel dann, wenn Sie sich überlegen, dass ein Flatrate-Anbieter auf den Gedanken käme, seine Veranstaltung etwa in Form einer sogenannten Gesellschaft zu offerieren.

(Beifall bei der FDP)

In Bezug auf die Verhinderung des Alkoholausschanks an offensichtlich betrunkene Personen, insbesondere an Kinder und Jugendliche, besteht aus

unserer Sicht kein Erkenntnis- oder Regelungsproblem. Es besteht vielmehr ein Vollzugsproblem. Die Regelungen des Paragrafen 4 Absatz 2 dieses Gesetzes sowie des Paragrafen 9 des Jugendschutzgesetzes reichen nach unserer Meinung vollständig aus, um aktiv gegen gesundheitsgefährdende Angebote vorzugehen. Auf die Einhaltung dieser bestehenden Regelungen sollte der Senat aus unserer Sicht seine Anstrengungen richten, statt immer mehr neue Beschlüsse und Gesetze hier von uns zu verlangen. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass man da wirklich auch einmal Ernst macht mit dem Vollzug der bestehenden Gesetze.

(Beifall bei der FDP)

Wir sind der Auffassung, dass mit diesem jetzt vorgelegten Gesetz nicht hinreichend zum Bürokratieabbau und auch nicht wirksam zum Schutz von Jugendlichen vor exzessivem Alkoholkonsum beigetragen werden kann. Deshalb werden wir als FDP dem Gesetz nicht zustimmen. Wir haben auch einen weiteren Vorschlag gemacht, nämlich die Sperrzeit aus dem Gesetz zu streichen. Wir glauben, Bremen und Bremerhaven sind weltoffene Städte, das können wir uns allemal erlauben und damit dem Beispiel anderer Städte in Deutschland folgen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort erhält der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch einige sehr kurze Anmerkungen machen. Wenn hier seitens der Linken vorgetragen wird, dass in Kantinen zum Beispiel so etwas nicht gelte, dann möchte ich einmal darauf hinweisen, es geht um eine Formulierung des Anwendungsbereiches, und wenn man sich das dann anschaut, dann findet man darunter auch die Begründung, dass es darum geht, dass man die alten gesetzlichen Regelungen des Bundesgesetzes in der Form übernommen hat, weil es genau in diesen Bereichen keinen Regelungsbedarf gibt. Von daher ist mir der Einwand nicht verständlich.

Hinsichtlich der Frage der Rechte von Behinderten und der Barrierefreiheit habe ich in meinem ersten Beitrag schon ausgeführt, und da bin ich dann irgendwie missverstanden worden, dass wir Regelungsbedarf haben, aber wir haben ihn nicht in diesem Gesetz, sondern wir haben ihn an anderer Stelle. Wir haben ihn in der Landesbauordnung, oder wir haben ihn im Gleichstellungsgesetz für die Behinderten. Genau das müssen wir prüfen, und dort müssen wir es einbauen, weil wir ja genau die Trennung zwischen Gewerberecht und Baurecht hier einfüh––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ren wollen und die alte Verquickung aufheben wollen. Das ist ja auch Sinn der Übung.

(Abg. M ü l l e r [Die Linke]: Aber Sie kön- nen doch nicht erst aufheben und dann be- schließen!)

Bei dem Paragrafen, werter Kollege Möllenstädt, mit den Verboten: Ich kann immer noch nicht erkennen, was an der Formulierung: „Es ist verboten, im Gaststättengewerbe alkoholische Getränke in einer Art und Weise anzubieten, die darauf gerichtet ist, zu übermäßigem Alkoholkonsum zu verleiten“, falsch sein sollte. Ich finde es ausgesprochen angemessen. Ich finde es auch angemessen, dass es hier nicht schon eine Beschreibung gibt, in welcher DIN-A4-, DINA5- oder DIN-A6-Größe Anzeigen sein müssen, damit man hier eingreifen kann, sondern es muss möglich und deutlich werden, dass hier eingegriffen werden kann, wenn der Eindruck entsteht, dass das, was Sie hier auch eben als Koma-Saufen bezeichnet haben, hier tatsächlich betrieben werden soll. Das muss so sein!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Liess hat etwas Wesentliches zur Barrierefreiheit eben schon gesagt. Es geht darum, dass das alte Recht, wie es im Augenblick besteht, mit dem außer Kraft getretenen, aber nach wie vor anwendbaren Gaststättengesetz wiederhergestellt wird. Das heißt also, wir brauchen einmal die Verknüpfung mit dem Baurecht, und wir brauchen zweitens das Verbandsklagerecht auch im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz, dann hätten wir eine entsprechende Regelung.

Ich wollte noch kurz zu den beiden Anträgen der FDP und der CDU etwas sagen. Auch das Verbot der Flatrateparties scheint mir in dem Gesetzentwurf des Senats angemessen geregelt zu sein. Ich glaube nicht, dass wir den FDP-Antrag mitmachen werden. Aber für die Frage des Wegfalls der Sperrstunde hat sich gerade in unserer Fraktion große Sympathie gezeigt Damit können wir sehr gut in einer weltoffenen Stadt leben.

Bei dem Antrag der CDU, der einfach umstellt von einem Erlaubnisrecht hin zu einer bloßen Anzeige, erscheint mir schwierig zu sein, daran tatsächlich eine wirkliche Überprüfung sowohl der Gesundheitsvoraussetzungen der Gaststätte als auch der Barrierefreiheit zu knüpfen. Das heißt also, wenn ich mir den Paragrafen 2 in Ihrem Änderungsantrag anschaue,

dann geht es darum, dass nur drei Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich angezeigt werden muss, dass man ein solches Gewerbe aufnehmen will. Dann müsste ja innerhalb dieser drei Wochen überprüft werden, ob alle übrigen Voraussetzungen – zum Beispiel die Barrierefreiheit – gegeben sind. Das scheint mir schwierig zu sein, das daran zu knüpfen.

Ich kann mir schon vorstellen, dass man noch auf Lösungen in den Ausschüssen kommt, die leichter oder unkomplizierter sind als die jetzige Regelung, aber unter diesem großen Thema Bürokratieabbau dann Regelungen zu schaffen, die letztendlich entregeln und wodurch die notwendigen Überprüfungen, die notwendigen Korrekturen und auch Anforderungen nicht mehr überprüft werden – das haben wir teilweise schon im Baurecht gesehen –, scheint mir der falsche Weg zu sein.

Wir werden hier über alle Gesetzentwürfe oder Änderungsanträge nicht entscheiden, sondern alle Anträge zusammen an die beiden Deputationen überweisen, und dann kann dort die Diskussion noch einmal stattfinden. Wenn sie dann zurückkommen, können wir uns über den einen oder anderen Punkt noch einmal streiten. Insofern bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, diese Anträge an die beiden Deputationen für Bau und Wirtschaft zu überweisen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will nur noch einige ergänzende Anmerkungen auch zu dem machen, was jetzt in der zweiten Runde gesagt worden ist. Vorab lassen Sie mich aber einen Punkt an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hervorheben, der aus dem vorgelegten Entwurf auch ausdrücklich die Zustimmung der FDP erfährt!

Mit der Regelung des Paragrafen 5 zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit des mit Bewachungsaufgaben betrauten Personenkreises, wie es in dem Gesetz heißt, entspricht der Senat bereits früher von der Bremer FDP aufgestellten Forderungen. Wir halten das ausdrücklich für den richtigen Weg, das hier zu machen. Dieser Teil der vorgesehenen Regelungen findet angesichts der gemachten Erfahrungen auf der Discomeile ausdrücklich unsere Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Dadurch allein wird es zwar kein gutes Gesetz, aber, Herr Kollege Frehe, ich freue mich auf die Beratungen in den Gremien, in den Deputationen. Ich glaube, dass man mit dem, was wir heute hier in der

Debatte gehört haben, daraus sicherlich an der einen oder anderen Stelle ein noch besseres Gesetz machen kann. Ich glaube auch, dass so etwas, wenn man es wirklich offen und fair macht, wie wir es ja auch bei anderen Gesetzen schon hinbekommen haben, danach auch eine breite Mehrheit in diesem Haus auch überzeugen kann, dass die Regelungen, die hier getroffen werden, dann auch wirklich den Erfordernissen entsprechen, nicht darüber hinausgehen, aber auch nicht geringer sind, als sie denn sein müssten.

(Beifall bei der FDP)

Ich will noch kurz etwas zu der Frage der Bewerbung von den angesprochenen Angeboten sagen. Ich glaube, dass man sich an der Stelle auch sehr genau anschauen muss, was man eigentlich meint. Ich glaube, dass man am Ende des Tages dort sich schon überlegen muss, ob man nicht mindestens präzisiert, was etwa in so einem Angebot stehen und wie es charakterisiert sein muss. Ansonsten wird es sehr willkürlich, sehr schwammig, und da wir ja wissen, dass die Verfolgung von entsprechenden Auffälligkeiten und Angeboten bereits in der Praxis sehr schwierig ist, glaube ich, sollten wir unser Augenmerk wirklich eher darauf richten, dass wirkliche Gesetzesverstöße wirksam bekämpft werden.

So wollte ich mich verstanden wissen. Ich glaube auch, dass wir da im Prinzip einer Meinung sind, dass es nämlich darum geht, dort nachher wirklich wirksame Regelungen zu haben, nicht nur etwas, was auf dem Papier steht, aber am Ende gar nicht umgesetzt werden kann, weil wir entsprechend nicht genügend Personal in den Aufsichtsbehörden haben. Ich glaube, das ist ein Punkt, der hier durchaus zu beachten ist und über den wir sicherlich im Zuge der Gestaltung dieses Gesetzes, aber auch im Zuge der Haushaltsberatungen noch einmal reden sollten. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Herr Senator Nagel, Sie erhalten das Wort!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schönen Dank für die Debatte, die Themen sind alle angesprochen worden. Ich will nur noch kurz zwei Dinge sagen, was die Behindertenrechte angeht. Ich bin dem Behindertenbeauftragten sehr dankbar für die Hinweise. Wir waren in der Annahme, dass die Dinge in der Tat umfassend in anderen Gesetzen geregelt sind und durch die Verschlankung des Gaststättenrechts nichts wegfällt. Wir werden in den Ausschussberatungen dann mit Ihnen zusammen nach Lösungen suchen.

Zum Thema der Konzession: Wegen Alkohol braucht man eine Konzession, und wir sollten in den Depu

tationsberatungen noch einmal schauen, inwiefern durch die Konzession tatsächlich eine Schutzwirkung entsteht. Sie haben das infrage gestellt und auch auf andere Landesgesetzentwürfe hingewiesen. Auch wir von der Senatsseite sind da sehr offen, denn in der Tat, auf den ersten Blick, was macht es für einen Unterschied, ob ich, wenn ich Alkohol ausschenke, eine Konzession brauche, um zu verhindern, dass ich jemandem eine „Pils-Vergiftung“ zufüge, jedoch bei jemandem, der keinen Alkohol ausschenkt, aber Pilzgerichte serviert, eine Pilz-Vergiftung in Kauf nehmen würde. Deshalb sollten wir in der Tat noch einmal genau hinschauen, wie wir es am Ende regeln. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.