Protocol of the Session on January 23, 2008

Nein, jetzt keine Zwischenfrage! Sie können ja noch eine Kurzintervention machen!

Viele türkische Gemeinden haben sich zusammengesetzt und sich zum ersten Mal Gedanken gemacht, sind teilweise auch intern über ihren eigenen Schatten gesprungen, um gemeinsam zu sagen, jawohl, wir sind eine wichtige, relevante Gruppe in dieser Gesellschaft und wollen einen gemeinsam von uns beschlossenen Kandidaten im Rundfunkrat. Sie haben dies völlig ignoriert und haben eine staatliche Institution hier benannt, denn der Rat der Integration ist eine staatlich organisierte Einrichtung. Der Großteil dieser Mitglieder ist doch noch nicht einmal gewählt, er wird von der Sozialbehörde bestimmt, da wird nur ein kleiner Teil gewählt.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das Gegenteil ist richtig!)

Wie die letzte Wahl abgelaufen ist, wissen wir auch, darauf will ich nicht eingehen. Das ist genau dieser Unterschied. Sie reden immer von Transparenz, Mitbestimmung und mehr Demokratie, die Leute mitnehmen, und schicken einen Teil nach Hause und wollen im Grunde genommen nur Ihre ideologischen Dinge machen.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Absurd!)

Das eine ist die Besetzung des Rundfunkrates. Jetzt aber zu der Arbeit! Das kommt ja auch, die Rundfunkräte haben mehr Verantwortung, sie müssen etwas machen. Was machen Sie aber gleichzeitig in diesem Gesetz? Sie gängeln auch diesen Rundfunkrat immer mehr, indem Sie bestimmen, wann und wie oft er zu tagen hat. Das ist ein Selbstverwaltungsorgan! Er kann doch selbst entscheiden, wie oft er der Meinung ist zu tagen, um seine Rechte und Pflichten auch auszufüllen!

Das nächste Problem, das Präsidium! Es hat jahrelang vernünftig funktioniert. Im ersten Gesetzesentwurf war es ja noch einmal deutlicher als im zweiten, das wurde ja Gott sei Dank nun noch herausgeschrieben, es war ja eine teilweise Entmachtung des Rundfunkrates, dass das Präsidium von Ihnen eingesetzt wurde. Ja, schütteln Sie nicht mit dem Kopf, Herr Sieling, es ist so, lesen Sie es nach!

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Quatsch!)

Er kann im Eilverfahren selbst bestimmen am Rundfunkrat vorbei! Sie haben es ja zurückgenommen, das muss ich ja eingestehen oder positiv bewerten. Sie haben es ja Gott sei Dank eingesehen, dass das natürlich völliger Schwachsinn war, aber daran sieht man, wie Ihre Zielrichtung war. Sie reden immer von mehr Transparenz, aber eigentlich wollen Sie teilweise den Rundfunkrat zu Ihrer Beute machen.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD)

Eines will ich Ihnen sagen: Ich bin froh, dass das letzte Radio-Bremen-Gesetz noch vor vier Jahren beschlossen wurde, als es noch existenzieller für Radio Bremen war mit der ganzen Umstrukturierung, denn ich glaube nicht – ich weiß es nicht, es wird sich zeigen, wie es funktioniert –, dass wir mit diesem Gesetz diesen schwierigen Prozess, den wir die letzten Jahre wirklich gegen vielen Widerstand vollzogen haben, geschafft hätten. Das wird die Zeit zeigen.

Das Abendland wird nicht untergehen, ich hoffe es auch nicht, aber die Arbeit für Radio Bremen oder gerade auch des Intendanten wird schwieriger, weil Sie bestimmte Punkte wieder hineingenommen haben. Sie wollen wieder in die Zeiten von 1978 mit diesem Direktorium. Das Intendantenprinzip wollen Sie unterwandern, weil Sie keine fachliche Begründung gegeben haben, warum Sie noch einen zusätzlichen Direktor haben wollen.

Da fällt mir immer die Geschichte vom Heizer auf der E-Lok ein. Das steht ja noch einmal extra darin: „muss eine weitere Person“. Es gibt keinen zusätzlichen dritten Fachbereich, in dem noch ein dritter Direktor darstellbar gewesen wäre, aber Sie fordern ihn. Es wird gesetzlich verankert. Es ist auch wieder ein Eingriff in die Arbeit von Radio Bremen.

Ich glaube schon, dass es wichtig ist, dass wir auch nach außen die Finanzierung darstellen. Paragraf 15 ist das, das ist in Klammern, ich meine, Sie haben es ja wahrscheinlich gelesen, eigentlich hätten Sie es wissen müssen, Sie sind ja auch Mitglied im Rundfunkrat, Herr Sieling!

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Ich lese jetzt das CDU-Gesetz!)

Das ist ein Änderungsantrag! Jetzt haben Sie mich durcheinander gebracht.

Die Stärke von Radio Bremen in den Jahren und Jahrzehnten war, dass sie immer schneller, effektiver und schlanker gearbeitet haben als andere Rundfunkanstalten. Das ist ein wichtiger Punkt in der Existenzbegründung dieser Anstalt, die wir alle wollen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Darum wollen Sie jetzt ja auch den Rundfunkrat vergrö- ßern!)

Was hat denn jetzt die Intendanz oder das Direktorium mit dem Rundfunkrat zu tun? Das eine ist das Kontrollinstrument, das andere ist das operative Geschäft. Frau Busch, nur einmal für Sie zur Erklärung, denn Sie sitzen ja auch erst etliche Jahre im Medienausschuss, Sie können das natürlich noch nicht wissen!

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Bleiben Sie doch einfach sachlich, das reicht doch!)

Wie gesagt, noch einmal: Das ist, was wir leisten müssen, dass nach wie vor auch das Intendantenprinzip beibehalten wird, dass wir eine effektive Arbeit in dieser Anstalt haben, denn nur so kann sie überlebensfähig sein. Wir werden auch in den nächsten Wochen – Herr Schildt und Frau Stahmann haben es ja schon angesprochen – über die Neuregelung der Gebührenerhöhung das eine oder andere zu besprechen haben. Ich glaube schon, dass wir dafür gemeinsam kämpfen müssen, dass auch Radio Bremen wieder –

(Glocke)

ich komme zum Ende – und der Saarländische Rundfunk finanzierbar sind. Deswegen ist es aber umso wichtiger, dies auch nach außen darzustellen mit einer gut funktionierenden, effektiven Rundfunkanstalt. Ich schließe erst einmal für die erste Runde und bedanke mich!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst einmal ein Wort zu unserer Jungpolitikerin: Selbstverständlich müssen wir uns am Freitag – Sie sprachen allerdings von morgen – im Medienausschuss mit dem Finanzausgleich der Rundfunkanstalten beschäftigen. Also nicht, dass dann der Medienausschuss morgen hier in der Bürgerschaftssitzung fehlt! Das war also ein Versprecher.

Ich denke, es ist in der Tat gelungen, eine Reihe von strittigen beziehungsweise unbestimmten For

mulierungen durch die Anhörungen und auch durch die Beratungen im Medienausschuss im Vorfeld einvernehmlich neu zu fassen. Die FDP-Fraktion hat ihre darüber hinaus gehenden Vorstellungen in der Ausschusssitzung am 11. Januar noch einmal konkretisiert, das heißt also, bis auf den letzten Punkt unseres Änderungsantrags haben wir im Ausschuss darüber verhandelt. Unseren Anträgen wurde allerdings nicht so zugestimmt, wie wir es gern gehabt hätten, deshalb haben wir diese noch einmal als Änderungsantrag gefasst.

(Beifall bei der FDP)

Der heute vorgelegte Gesetzentwurf wird in weiten Teilen von uns mitgetragen. Allerdings haben wir insbesondere in Bezug auf die zukünftige Zusammensetzung des Rundfunkrates in einigen Positionen eine andere Vorstellung als die Regierungskoalition. Hier ist aus unserer Sicht noch eine Schieflage bei der Gewichtung der gesellschaftlich relevanten Gruppen gegeben. Diese und einige zusätzliche, aus unserer Sicht notwendige Änderungen haben wir in unserem Änderungsantrag zusammengefasst. Diesen möchte ich Ihnen kurz begründen.

Paragraf 8, Aufgaben des Rundfunkrats: Nach der vorgelegten Formulierung beschließt der Rundfunkrat über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Formulierung „grundsätzliche Bedeutung“ ist allein schon von der Begriffsdefinition her sehr unbestimmt. In Verbindung mit „alle“ entsteht hieraus eine vollkommen unbestimmte Bestimmung, und insofern sind wir dort bei der CDU, die auch das Wort „alle“ gern gestrichen haben möchte.

Paragraf 9, Zusammensetzung des Rundfunkrats: Ich sagte bereits, dort liegen unsere größten Bauchschmerzen begründet. Im November schienen sich alle Fraktionen noch darüber einig zu sein, dass eine Verkleinerung des Rundfunkrats eine vernünftige Lösung ist. Dies scheint, wenn man sich den Änderungsantrag der CDU ansieht, nun nicht mehr der Fall zu sein. Hier wird aus einer Verkleinerung nun eine Vergrößerung. Anpassungen gegenüber denen im Ursprungsentwurf erscheinen insbesondere auch wegen der Diskussion über die politische Gewichtung bei der Besetzung dieses Gremiums angeraten. Die nun im Regierungsentwurf erkennbare, aus unserer Sicht sehr einseitige Gewichtung der als gesellschaftlich relevant definierten Gruppen erfordert noch einige Anpassungen.

(Beifall bei der FDP)

Hierzu unsere Vorstellungen: Da der DGB mit einem Sitz vertreten ist, braucht die DGB-dominierte Arbeitnehmerkammer nicht mit einem zusätzlichen Sitz bedacht zu werden.

(Beifall bei der FDP)

Hier schlagen wir analog zum Beispiel der Ziffer 11, Naturschutzverbände und Verbraucherzentrale, einen turnusmäßigen Wechsel vor. Unverständlich ist uns die Reduzierung auf einen Sitz für Handelskammer, IHK und Handwerkskammer. Die Handwerkskammer repräsentiert mit rund 4000 Betrieben und 30 000 Mitarbeitern ihre gesellschaftliche Relevanz, auch die vom Handwerk vorgehaltenen Ausbildungsplätze sollten nicht außer Acht gelassen werden.

(Beifall bei der FDP)

Durch die vier zusätzlichen Sitze unter Ziffer 16 mit entsprechenden Kenntnissen, unter anderem in Medienwirtschaft und Medientechnik, Medienwissenschaft und Medienpädagogik, Journalistik und Publizistik, Kultur und insbesondere der Bildenden Künste und Musik, erscheint uns an dieser Stelle der Landesmusikrat und ein Mitglied aus dem Kreis der dju oder DJV unter der Voraussetzung, dass sie im Kreise der Bewerber dann auch ihre gesellschaftliche Relevanz verdeutlichen, richtig platziert.

(Beifall bei der FDP)

Verwundert sind wir darüber, dass der Zentralelternbeirat oder die Zentralelternbeiräte Bremen und Bremerhaven zukünftig keinen Sitz mehr im Rundfunkrat haben sollen. Wer der Elternschaft hohe gesellschaftliche Relevanz, und ich glaube, das tun wir alle, zuspricht, der sollte ihr auch nicht diesen Anspruch absprechen.

(Beifall bei der FDP)

Damit begibt man sich auf einen Holzweg. Hieraus resultiert nach unseren Vorstellungen eine Stärke des zukünftigen Rundfunkrats von 25 Personen, also eine deutliche Verkleinerung, aber eine bessere Darstellung der gesellschaftlich relevanten Gruppen, so meinen wir.

(Beifall bei der FDP)

Die Änderungen in den Paragrafen 9 a und 10 unseres Antrags basieren nur auf den Verschiebungen, darauf muss ich nicht weiter eingehen.

Paragraf 11 Absatz 3: Eigentlich sollte der Rundfunkrat selbst in einer Satzung über die Tagungshäufigkeit bestimmen, aber wenn schon eine Festlegung im Gesetz, dann auf eine Mindestzahl, alles andere halten wir für überzogen. Daher unser Streichungsantrag!

(Beifall bei der FDP)

Paragraf 11 Absatz 7: Der Rundfunkrat bildet Ausschüsse. Das ist die Regel. Der Rundfunkrat sollte jedoch autonom entscheiden, welche er denn bilden

soll, nicht dass im Gesetz festgeschrieben wird, er muss Ausschüsse bilden. So lesen wir das jedenfalls. Wenn schon, dann eine Kann-Regelung!

Paragraf 11 Absatz 9, Satz 1: Die Mitglieder nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, eine Formulierung, die den Intendanten in der Anhörung befürchten ließ, eine eigene Fortbildungsakademie einrichten zu müssen. Das ist sicherlich ein wenig überzogen, aber es genügt auch eine Formulierung mit der Betonung auf „sollen“. Über die Notwendigkeit von Fortbildungen sind wir uns, glaube ich, alle einig in diesem Haus.

(Beifall bei der FDP)

Paragraf 13 Absatz 2, Ziffer 2 und 3 entspricht dem CDU-Antrag Ziffer 13. Über die vorzulegende Finanzplanung dürfte eine ausreichende Unterrichtung des Verwaltungsrates gegeben sein, Abweichungen bedürfen in jedem Fall der Beratung im Verwaltungsrat. Daher ist die Ziffer 3 überflüssig.