Protocol of the Session on January 23, 2008

Paragraf 13 Absatz 2, Ziffer 2 und 3 entspricht dem CDU-Antrag Ziffer 13. Über die vorzulegende Finanzplanung dürfte eine ausreichende Unterrichtung des Verwaltungsrates gegeben sein, Abweichungen bedürfen in jedem Fall der Beratung im Verwaltungsrat. Daher ist die Ziffer 3 überflüssig.

Paragraf 15 Absatz 3: Hier sind wir entgegen der CDU nicht für eine vollständige Streichung, allerdings sollte im Radio-Bremen-Gesetz nicht von vornherein eine Mindestzahl von Direktorenstellen vorgeschrieben werden. Da sind wir wieder voll bei der CDU. Dies kann im Einzelfall über eine Satzung geregelt werden. Derzeit besteht die Leitung aus dem Intendanten und einem Programmdirektor, und es scheint zu funktionieren. Warum dann eine Mindestanzahl von eins plus zwei mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung für den Haushalt der Anstalt?

(Beifall bei der FDP)

Also, Streichung des Klammersatzes „mindestens zwei weitere Personen neben dem Intendanten“!

Paragraf 16 Absatz 7: Wir haben uns in den Beratungen gegen eine Residenzpflicht der Rundfunkratsmitglieder ausgesprochen. Wir haben das Thema auch noch einmal in der Fraktion besprochen. Wir bleiben dabei, und so ist es jetzt ja auch geregelt, damit können wir leben. Bei der Intendanz und dem Direktorium sind wir allerdings zu einem anderen Ergebnis gekommen. Hier erscheint uns eine Residenzpflicht für die Leitung des Senders Radio Bremen richtig.

(Beifall bei der FDP)

Insofern würden wir uns freuen, wenn hier die alte Formulierung wieder aufgenommen würde.

Wir haben in den Beratungen und der Anhörung eine Menge gemeinsam auf den Weg gebracht. Es würde uns freuen, wenn es uns heute gelänge, mit der Regierungskoalition eine breit getragene Zustimmung zu erreichen, aber das würde auch voraussetzen, dass wir in Bezug auf die Zusammensetzung des Rundfunkrats noch einmal zu einem anderen Ergebnis

kommen können, sonst, denke ich mir, wird es der FDP-Fraktion nicht möglich sein, dem Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Form zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Troedel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war eben fast geneigt, dieser Gepflogenheit, mit dem Alter, dem Lebensalter oder der langjährigen Zugehörigkeit zur Bürgerschaft oder einem Ausschuss zu beginnen, aber ich denke, ich spreche für mich, Sie sehen mich.

Es gab viel Kritik an der Neufassung des RadioBremen-Gesetzes, und das durchaus zu Recht. Mitglieder des Rundfunkrates, der Journalistenverbände, der Personalrat und auch Frauengremien hatten wichtige Einwände formuliert. Meine Fraktion, Die Linke, teilt diese Kritik in vielen Punkten. Der Gesetzentwurf würde so, wie er noch ist, und vor allem, wie er in der ersten Fassung gewesen ist, einen nicht hinreichend staatsfernen Sender einleiten, in dessen Rundfunkrat die Parteien dominieren könnten. Wie soll es da eine unabhängige Berichterstattung geben, wie soll es da noch möglich sein?

Für uns muss Radio Bremen anders aussehen. Nur ein nach gesellschaftlichen Interessengruppen und Kriterien größtmöglicher Vielfalt zusammengesetzter Rundfunkrat kann ein buntes, differenziertes Programm garantieren.

(Beifall bei der Linken)

Die Aufgabe Radio Bremens muss es sein, eine kritische Öffentlichkeit zu schaffen, die auch der Politik auf die Finger schaut. Dies kann nur geschehen, wenn die Gremien im Hause Radio Bremen die Öffentlichkeit des Landes repräsentieren. Um diese Ziele zu gewährleisten, bleiben wir bei unserer Forderung nach wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs.

Wir wollen eine Änderung der Zusammensetzung des Rundfunkrats und halten es in diesem Zusammenhang auch für ausreichend, wenn die Parteien direkt Mitglieder in den Rundfunkrat entsenden können. Wenn sie, wie beabsichtigt, indirekt über den Medienausschuss noch weitere Personen auswählen können, sind sie überproportional im Gremium vertreten. Daher muss diese zusätzliche Besetzung durch den Medienausschuss komplett gestrichen werden. Die dort vorgesehenen Mitglieder können auch unmittelbar von ihren Verbänden, Institutionen und Gruppen benannt werden.

Konkret schlagen wir vor, dass die muslimischen Gemeinden einen Platz im Rundfunkrat erhalten.

Wenn die katholische und die evangelische Kirche sowie die jüdische Gemeinde im Rat gewollt werden, dann kann man die Muslime in diesem Land nicht einfach übergehen. Auch Interessengruppen wie Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Wissenschaft und Bühnengenossenschaft dürfen nicht ausgeschlossen werden. Sie haben bisher einen wertvollen Beitrag zur Arbeit Radio Bremens geleistet. Dieser ist auch zukünftig unverzichtbar.

Wir begrüßen, dass die Verbraucherzentrale neu aufgenommen werden soll. Nicht verstehen können wir, warum dies zulasten der Umweltschutzorganisationen gehen soll. Verbraucherschutz und Umweltschutz brauchen beide einen ständigen Sitz im Rundfunkrat, statt sich einen im Wechsel zu teilen.

(Beifall bei der Linken)

Auch bezüglich der Frauenquote und Frauenorganisationen wollen wir weiter reichende Lösungen. Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist in unserer Gesellschaft bedauerlicherweise immer noch nicht erreicht. Das Hohe Haus weiß es selbst am besten. Ein ständiger Diskussionspunkt und weitaus häufiger, als ich es mir von außen vorgestellt hatte, ist tatsächlich die gerechte Besetzung. Solange diese Ungleichheit besteht, so lange bleiben Quotierungsregelungen erforderlich, das kann ich aus meiner langjährigen Erfahrung als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sagen.

Wir fordern zwei Änderungen: Erstens soll der Bremer Frauenausschuss zwei Vertreterinnen in den Rat entsenden, zweitens muss die Formulierung zur Quote verschärft werden. Aus der Soll-Bestimmung muss eine Verpflichtung, eine Selbstverpflichtung des Senders werden. An dieser Forderung halten wir auch nach dem Eingang der neuen Änderungsanträge fest.

(Beifall bei der Linken)

Soweit unsere Vorschläge zur Zusammensetzung!

Auch die Ausrichtung von Rundfunk- und Verwaltungsrat kritisieren wir. Der einseitige Ruf nach Mitgliedern mit Sachverstand in Bereichen wie Unternehmensberatung und Medienwirtschaft ist inakzeptabel. Wir brauchen kein Rundfunkprogramm, das zuvorderst auf wirtschaftliche Effizienz aus ist. Daher fordern wir, dass jene Formulierungen gestrichen werden, die allein Sachverstand der Wirtschaft einfordern. Vielmehr brauchen wir den Sachverstand der Kultur- und Medienschaffenden ebenso wie den aus Bildung und Wissenschaft. Nur so ist es sicherzustellen, dass ein inhaltlich hochwertiges, vielfältiges Programm geschaffen werden kann.

Transparenz ist auch bei der Arbeit des Rundfunkrats das A und O. Deshalb müssen seine Gremien öffentlich tagen. Die Regelungen dazu sind zu wenig konkret. Wenn das Gesetz nicht geändert wird,

kann die Öffentlichkeit wieder und wieder von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Für wenige Ausnahmen braucht es sicherlich Regelungen, ansonsten gilt das Transparenzprinzip. Das gilt auch und insbesondere für den Verwaltungsrat. Unsere Änderungsvorschläge sind dem Anspruch geschuldet, ein von der Öffentlichkeit abgeschottetes Handeln künftig auszuschließen.

(Beifall bei der FDP)

Eine Sache, die uns besonders am Herzen liegt, hatte Rot-Grün im Gesetzentwurf zu unserem Erstaunen anfänglich völlig vergessen. Was ist mit den Rechten der arbeitnehmerähnlichen Angestellten?

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, das haben wir nicht verges- sen!)

Es war am Anfang nicht in der Form im ersten Entwurf eingebracht, wie es jetzt darin ist! Dann war es nicht vergessen, ich habe eine etwas andere Formulierung gewählt. Ich unterstelle nicht, dass es absichtlich nicht darin war!

Im Medienbereich wird immer mehr Arbeit von diesen sogenannten festen Freien erledigt, sie haben einen völlig prekären Status und sind in ihrer Existenz vollkommen ungesichert. Zum Glück konnten im Medienausschuss Nachbesserungen erreicht werden. Nichtsdestoweniger sieht der Gesetzentwurf nach wie vor Einschränkungen des Personalvertretungsrechts bei einigen Gehaltsgruppen vor. Diese Einschränkungen sind überflüssig. Aus Paragraf 18 a müssen daher die Absätze 2 und 3 gestrichen werden. Der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft hat diese Streichung rechtlich geprüft und erklärt sie für unbedenklich.

Wir fordern, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, dass sich Radio Bremen zukünftig besonders den Belangen der Menschen mit Migrationshintergrund widmet und ihre Integration fördert. Jedoch sehen wir dieses Anliegen an der falschen Stelle im Entwurf formuliert; dies kann nicht nur Aufgabe der einzelnen Sendungen sein, sondern muss Querschnittsaufgabe des gesamten Angebots werden. Wir schlagen daher in diesem Punkt die Änderung des Gesetzes vor und übernehmen den Formulierungsvorschlag des Rechtsgutachtens der Journalistenverbände dju und DJV.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal unsere Kernpunkte zusammenfassen! Ein vielfältiges Programm kann nur durch einen entsprechend vielfältigen Rundfunkrat sichergestellt werden. Die Zahl der Parteivertreterinnen und -vertreter ist dabei auf ein Minimum zu reduzieren, stattdessen braucht es die Vertretung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen. Außerdem muss eine Gleichbehandlung von Frau

en in der Besetzung dieses Gremiums gewährleistet sein, und die Gremien sind der Öffentlichkeit verpflichtet. Zu diesem Zweck müssen sie öffentlich tagen.

Bitte folgen Sie unseren Vorschlägen und ändern Sie das Gesetz in diesem Sinne! – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der Linken)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Troedel, lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, weil Sie gerade von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Radio Bremen sprachen!

Es stimmt, der erste Entwurf hatte einige Tatbestände noch nicht enthalten. Wir haben dies aber im Verfahren geändert. Ich glaube, es ist vielleicht wichtig für die Kolleginnen und Kollegen des Hauses, genau zu wissen, wie das Verfahren in der Anhörung abgelaufen ist. Eine Anhörung ist davon geprägt, dass man anhört und fragt. In der Anhörung waren die Einzigen, die gefragt haben, die Koalitionssprecherin und der Koalitionssprecher. Man kann noch sagen: Okay, man hört sich das erst einmal an und lässt es auf sich wirken.

Stimmt! Da hat die Regierung sich das angehört und hat zum Beispiel Tatbestände, die von der Intendanz aus der Sicht des Hauses kamen, in denen auch Fehler waren – mea culpa, das kann passieren –, aufgenommen. Wir haben aber inhaltliche Punkte verändert, was gerade die Paragrafen 18 und 18 a betrifft. Dann haben wir eine zweite Lesung gemacht, eine öffentliche Sitzung im Medienausschuss. Die Koalition hat auf der Grundlage der Anhörung dem Ausschuss einen weiteren Synopsenvorschlag vorgelegt. Das waren auch wieder wir allein.

Ich kann sagen, bei der CDU, ich lerne, lieber Kollege Heiko Strohmann, die Regierung machen zu lassen – wir sind Opposition –, konstruktiv bis zum Schluss! Einmal sehen, was kommt! So war es dann also bei der zweiten Diskussionsrunde im inhaltlichen Teil wieder nichts! Da haben wir zur dritten Lesung dann noch einmal eine Veränderung vorgenommen, dann kam ein Antrag der CDU, dann kam ein Antrag der Linken, und Herr Richter – an dieser Stelle wird er ausgenommen – hat schon im Verfahren weitgehend die Punkte der FDP zum Ausdruck gebracht beziehungsweise gesagt, da haben wir Abwägungspunkte, da und da kann es hingehen. Aber von den anderen, lieber Kollege Strohmann, ganz speziell von der CDU, war nichts zu hören.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir hätten trefflich darüber streiten und einmal hinterfragen können, was die Referentinnen oder Referenten bei der Anhörung gesagt haben. Wir haben die Chance genutzt nachzufragen, ob das mit der Residenzpflicht stimmt, ob das Sinn macht, wie es vorgetragen wurde, oder andere Punkte angesprochen mit der Qualifizierung, auch was die Publikumsstelle angeht, die Frage, wie das direkt bei Radio Bremen gemacht wird.

Wir haben die Chance wahrgenommen, aber ich bitte für das parlamentarische Verfahren darum, dann uns nicht vorzuwerfen, dass wir aufgrund von Anhörungen in der Lage sind, unser eigenes Gesetz, das die Bürgerschaft in erster Lesung mit der Mehrheit aller Stimmen beschlossen hat, dann verändern zu können. Das ist doch nur Kraft eines Parlamentariers, auch Änderungen vorzunehmen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es wurde ein bisschen unterschwellig gesagt, dass das hier alles so ein bisschen hollahopp ginge, und die Regierung müsste jetzt alles wieder ändern, was sie vorher im Grunde schon vorhatte. Wie kleine Kinder, Herr Kollege Strohmann, war es dann auch nicht! Ich glaube, das Verfahren war richtig. Wenn Sie dann sagen, es wäre schön gewesen – so sinngemäß übersetze ich das –, hätten wir das Verfahren so gewählt wie vor vier Jahren, sage ich dazu nur: Super, das kann man machen. Ich lerne dazu, dieses Verfahren halte ich für das bessere Verfahren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Jetzt gibt es ein Präsidium. In der Zeitung steht heute, es werde dem Rundfunkrat ein Präsidium aufgedrückt. Das sind Leute aus dem Rundfunkrat, das ist der Vorsitzende des Rundfunkrats mit seinem Stellvertreter, sind die Vorsitzenden der Ausschüsse. Was ist so schlimm daran, wenn das funktioniert, wenn sie sich zusammentun, und ihre Organisation auf der Ebene der Rundfunkräte?

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Ja, aber warum?)