Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst auch von mir ein Dankeschön für die Anfrage vonseiten der CDU-Fraktion und auch an Sie, Frau Ahrens, für Ihre auch sehr engagierte Rede! Ich hörte daraus Herzblut für dieses Thema, herzlichen Dank für das Engagement!
Zu Ihren Fragen: Wir werden einen Gutteil im Rechtsausschuss beantworten können. Dass ich sie nicht unmittelbar beantworten kann, würde sie wahrscheinlich nicht überraschen, aber selbst mein Staatsrat, den ich aus guten Gründen heute gebeten habe, mit dabei zu sein, kann es so aus der Hand auch nicht. Aber so viel: Im Bereich dieser staatsanwaltlichen Arbeitseinheit, die Sie erwähnt haben, die drei Staatsanwälte, sind alle Stellen besetzt, und dieser Bereich ist von den Einsparungen auch ausgenommen.
Insgesamt ist ja aus den Beiträgen der Fraktionen deutlich geworden, dass es eine Übereinstimmung gibt in der Einschätzung und der Notwendigkeit. Auch in Ihrem Beitrag, Herr Grotheer, ist das für die SPDFraktion deutlich geworden. Dass nun mein erster Auftritt als Justizsenator vor dem Gesamtparlament mit Ihrem letzten Auftritt vor dem Gesamtparlament zusammenfällt, ist ein Zufall, aber wird uns an diesen Tag länger denken lassen.
Wir verlieren ein versiertes Aufsichtsratsmitglied im Rechtsausschuss, gewinnen aber für die Gerichtsbarkeit jemanden, der in diese Reihen zurückgeht, also als Justizsenator verliere ich nichts insoweit. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit, auch in dem anderen neuen Zusammenhang.
Der Senat teilt die Einschätzung, dass Stalking kein Kavaliersdelikt, sondern strafbares, kriminelles Handeln ist, und deshalb muss es auch mit den zu Gebot stehenden rechtsstaatlichen Mitteln unterbunden und bekämpft werden, vor allem durch Anstrengungen, Opfer zu schützen und die Täter – nicht nur, aber auch mit den Mitteln des Strafrechts – in die Grenzen zu weisen. Ich spreche in diesem Zusammenhang durchaus auch aus eigener Erfahrung, was Telefonterror gegen meine Familie angeht. Solche Belästigungen sind unjuristisch gesehen mindestens Körperverletzung.
Deshalb hat der Gesetzgeber den Straftatbestand der Nachstellung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Sie haben das ausgeführt, ich muss es nicht im Einzelnen tun. Es war aber in der Tat – ich habe es interessiert mitverfolgt, als ich noch für die Bundesregierung gearbeitet habe – ein langer Weg. Wir haben Stalking-Beauftragte bei der Polizei und Einrichtungen von Sonderdezernaten bei der Staatsanwaltschaft gebildet, es ist erwähnt worden. Das Kriseninterventionsteam ist ein weiterer Schritt, um die zur Verfügung stehenden Hilfen auch zu vernetzen. Wir haben ein europäisches Projekt, das ist deutlich geworden, und wir werden das in seinen Wirkungen evaluieren und überprüfen.
Auch wenn noch nicht abzusehen ist, ob und wie das Stalking-KIT nach Auslaufen der europäischen Fördermittel weiter finanziert werden kann, steht für mich jedenfalls schon fest, dass die Stalking-Beauftragten der Polizei und die Stalking-Sonderdezernate der Staatsanwaltschaft kriminalpolitische Errungenschaften sind, ganz besonders auch dieses Parlaments, die weit über die Grenzen Bremens hinweg Schule gemacht haben.
Deshalb werden wir auch die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ständig verbessern. Zu den Modulen werden wir im Rechtsausschuss dann die gewünschte Auskunft geben. Wir werden dies auf jeden Fall in den kommenden Jahren fortsetzen, ebenso wie es weiter darum geht, die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten zu verbessern und zu beschleunigen.
Ganz wichtig ist, dass wir die freien Träger, den Verein für Täter-Opfer-Ausgleich als ein Beispiel, mit einbeziehen, dass dort, wo die fachliche Kompetenz des staatlichen Handelns nicht ausreicht oder sinnvoll ergänzt werden muss, auch weiter ergänzt werden kann und, das ist ja auch ein Sinn eines europäischen Projektes, dass wir von den europäischen Nachbarn, die an diesem Projekt mitbeteiligt sind, auch lernen können. Wir werden also diesen Bereich weiter mit den gebotenen Kräften unterstützen, um auch an dieser Stelle in Bremen vorn zu bleiben. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir auch noch eine kleine Bemerkung in Richtung des Kollegen Grotheer. Ich darf hoffentlich sagen, dass ich persönlich hier im Haus den Kollegen Grotheer als Beispiel kennengelernt habe, dass der Dialog hier im Haus zwischen den Fraktionen möglich ist nach der Losung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats (Drucksache 17/169) auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine rechtlich abgesicherte Lebenspartnerschaft eingehen. Das Gesetz hat die gesellschaftliche Akzeptanz der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger spürbar erhöht. Rechtliche Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare wurden abgebaut.
Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner übernehmen zwar die gleichen Verpflichtungen wie Eheleute, haben aber noch nicht in allen Bereichen gleiche Rechte. Zur Vermeidung andauernder staatlicher Diskriminierung von Homosexuellen ist die volle rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe dringend geboten.
Diese Gleichstellung ist auch verfassungsrechtlich zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 ausdrücklich festgestellt, ich zitiere: „Der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.“
Die teilweise Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bei den Eckpunkten zur Erbschaftsteuerreform vom 5. November 2007 und beim gestrigen Kabinettsbeschluss ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Zumindest beim Grundfreibetrag werden Lebenspartnerschaften endlich anerkannt. Lebenspartnerschaften bleiben jedoch in der ungünstigen Steuerklasse 3. Liegt der Wert des Vermögens über dem Freibetrag, werden je nach Vermögenswert 30 bis 50 Prozent Steuern fällig. Ehegatten hingegen zahlen zukünftig zwischen 7 und 30 Prozent Steuern auf Erbschaft oder Schenkung.
Diskriminierung bedeutet, bei Ansicht der Person gleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übernehmen die gleichen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen wie Eheleute. Es gibt keinen sachlichen Grund, sie bei der Erbschaftsteuer anders zu behandeln. Offenbar will die Bundesunion damit krampfhaft einen Abstand zur Ehe bewahren. Mangels Sachgrund kann es sich hierbei nur um pure Ideologie handeln, oder, schlimmer noch, es geht um eine symbolische Herabwürdigung von Homosexuellen!
Der Bundesgesetzgeber hat seine Bürger im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – übrigens mit den Stimmen der Union – dazu verpflichtet, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen. Ich zitiere Paragraf 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder“ – in diesem Fall einschlägig – „der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen.“
Der Staat muss auch beim eigenen Handeln diese Meßlatte anlegen. Bei der Erbschaftsteuer steht zu befürchten, dass er sie reißt. Bei der Einkommensteuer hat der Staat noch nicht einmal Anlauf genommen. Auch hier hat für Partner zu gelten, verpartnert ist nicht ledig, sondern verheiratet.
Anforderungen an andere formulieren sich immer leicht. Das Bremer Gemeinwesen ist aber auch selbstverständlich aufgefordert, eigene Regelungen dahingehend zu überprüfen, ob Lebenspartnerschaften benachteiligt werden. Vor 16 Jahren soll ein ehemaliger deutscher Ministerpräsident und jetziger Brüsseler Entbürokratisierungsbeauftragter gesagt haben: „Wenn ich über Steuer und erbrechtliche Anerkennung von homosexuellen Paaren diskutiere, dann kann ich gleich über Teufelsaustreibung diskutieren.“ Ich bin mir sicher, dass Exorzismus, abgesehen vielleicht von einigen Hollywoodfilmen, in Deutschland seit dem Ausgehen des Mittelalters kein Thema mehr ist, und kann mir bei den Demokraten dieses Hau
ses keinen Grund vorstellen, warum sie diesem vorliegenden Antrag nicht zustimmen sollten. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein lieber Kollege Tschöpe hat es hier sehr sorgfältig und gründlich, im Übrigen mit mir auch durchaus diskutiert, vorgetragen. Deshalb kann ich aus diesen Gründen meine Rede sehr kurz halten.
Ich glaube, dass bei Licht besehen die Gesellschaft, vor allem die moderne, sich mit Lebensweisen insgesamt neu auseinandersetzen muss. Das hat nicht nur zu tun mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, es gibt auch alleinerziehende Mütter, die eine Lebensweise haben, die sich von der einer, in Anführungsstrichen, normalen Familie unterscheidet. Wir werden all diese verschiedenartigen Lebensweisen daraufhin überprüfen, ob sie diskriminierungsfrei lebbar sind. Das ist, glaube ich, ein Grundsatz, den man sich sehr sorgfältig überlegen muss, und ich persönlich bin ganz stark daran interessiert, dass wir gar nicht so sehr versuchen, in Gegensätzen zu diskutieren, sondern dass wir versuchen, uns dieser Modernität als Gesamtparlament zu nähern.
Bei dem Antrag zu der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft habe ich auch bei der FDP festgestellt, dass auch sie sehr daran interessiert ist, in dieser Frage deutlich, modern und fortschrittlich voranzukommen. Ich würde es begrüßen, wenn wir zu solch einem Antrag, wie er jetzt hier gerade brillant vorgetragen worden ist, eine gemeinsame Beschlussfassung in diesem Hause hinbekommen würden.
Wie gesagt, ich habe vorgehabt, mich sehr kurz zu halten. Ich glaube, das Wesentliche ist an dieser Stelle auch gesagt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Das will ich kurz begründen. Lieber Herr Tschöpe, das hat nichts, aber auch gar nichts mit Exorzismus, ––––––– *) Vom Redner und von der Rednerin nicht überprüft.
Diskriminierung und mit irgendwelcher Diffamierung zu tun. Das, glaube ich, können wir hier nicht so sagen. Es hat vielleicht mit dem christlichen Welt- und Lebensbild zu tun, das Grundsatz unseres neuen Grundsatzprogrammes der CDU ist. Da hat die Familie einen hohen Stellenwert. Das geben Sie übrigens auch selbst in Ihrem Antrag zu, dass nach Artikel 6 Grundgesetz die Familie einen besonderen Stellenwert hat und auch deshalb durchaus bevorzugt werden darf.
Ich möchte zunächst eingehen auf Ihren Antrag. Im ersten Beschlussvorschlag fordern Sie, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer nicht wie Fremde behandelt werden. Dem stimmen wir zu, Herr Tschöpe, und deshalb stimmen wir auch dem Kompromiss zu, der in Berlin gefunden wurde, nämlich dass bis zu einem Freibetrag von 809 000 Euro Ehen und eingetragene Partnerschaften völlig gleich behandelt werden. Der persönliche Freibetrag besteht aus 500 000 Euro für beide, Hausrat und persönliche Gegenstände 53 000 Euro für beide, Versorgungsfehlbetrag, wenn keine Rente gezahlt wird, 256 000 Euro, auch für beide, für Ehen und für eingetragene Lebenspartnerschaften. Dem stimmen wir ohne Probleme zu. Das, denke ich, ist fair und auch gerecht und ein großer Schritt in die von Ihnen geforderte Richtung.
Allerdings, was über die 809 000 Euro hinausgeht, dafür gilt dann die Steuerklasse, und das wollen Sie nun über den Kompromiss in Berlin hinaus auch noch beseitigen. An dieser Stelle sagen wir nein, und ich denke einmal, es sind auch sehr wenige, die über 809 000 Euro erben, aber das ist nicht die Begründung. Das, was darüber hinausgeht, sind 10 Prozent der Fälle. Hier gilt dann der Steuersatz, und dieser ist unterschiedlich zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften. Das bejahen wir. Ich will auch noch einmal sagen, weil Sie immer versucht sind, uns oder denjenigen, die hier anders denken, Diskriminierung und mangelnde Toleranz vorzuwerfen, dass wir genau das nicht wollen, sondern wir wollen nach wie vor Ehe in besonderer Weise stärken, aber natürlich auch eingetragene Lebenspartnerschaften mit einem großen Schritt nach vorn gleichberechtigen.