Protocol of the Session on March 21, 2007

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Bahnanbindung des Containerterminals in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Kasper, Manfred Oppermann, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Bahnanbindung der bremischen Häfen angesichts des anhaltenden Booms im Containerverkehr zukunftsfähig auszugestalten?

Zweitens: Welche Kosten würden für eine beziehungsweise zwei neue Gleistrassen zur Abfertigung der Hafenverkehre zwischen Bremerhaven und Bremen entstehen?

Drittens: Wer müsste die Kosten für diesen Ausbau tragen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die bremischen Häfen sind traditionell Eisenbahnhäfen. Mit der Entscheidung zum Bau von CT 4 war es daher zwingend geboten, schon im Planfeststellungsbeschluss unter anderem auch eine leistungsgerechte Anbindung auf der Schiene sicherzustellen. Eine neue Vorstellgruppe ist daher Bestandteil dieser Baumaßnahme. In Anbetracht des gegenwärtigen Booms im Containerverkehr wird eine weitere Leistungssteigerung in enger Zusammenarbeit zwischen der Bremischen Hafeneisenbahn und der DB Netz für den DB-Bahnhof Speckenbüttel angestrebt. Hierzu wird gegenwärtig im Auftrag der bremenports GmbH und Co KG eine Studie zur Kapazitäts- und Betriebsanalyse der Hafenbahn in Bremerhaven erstellt.

Darüber hinaus ist geplant, die Vorstellgruppe Imsumer Deich der Hafeneisenbahn im Bereich des Containerterminals in Bremerhaven auszubauen. Dies erfordert allerdings die Freigabe des Geländes durch die derzeit dort ansässigen US-Streitkräfte. Diesbezügliche Gespräche wurden aufgenommen.

Die bekannten Engpässe im Bahnknoten Bremen erfordern eine zügige Umsetzung, Investitionsvolumen circa 12 Millionen Euro. Die Maßnahme ist im Investitionsrahmenplan des Bundes enthalten. Die DB hat eine generelle Finanzierungszusage erteilt, die konkreten Durchführungsbeschlüsse fehlen allerdings noch.

Über infrastrukturelle Maßnahmen hinaus werden laufend in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren die Betriebsabläufe optimiert. Hierzu zählen unter anderem die Ausweitung der Besetztzeiten auf den Stellwerken und die Einführung eines Slotsystems für Schienenverkehre zu den Containerterminals im Jahr 2006.

Zu den Fragen 2 und 3: Im Zusammenhang mit dem Bau des Jade-Weser-Ports und der geplanten Einführung der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen sind im Jahr 2005 zwei Untersuchungen erstellt worden, die die Abwicklung des Schienenverkehrs im Knoten Bremen zum Gegenstand haben. Die Untersuchung „Bewertung Schienenverkehrsknoten Bremen“ wurde im Auftrag des BMVBS in Abstimmung mit der DB Netz AG sowie dem Land Bremen erstellt. Die Studie „Entwicklungsmöglichkeiten im Schienenpersonennahverkehr für die Region Bremen“ wurde von der DB Netz AG im Auftrag des Landes Bremen erstellt.

Beide Untersuchungen ergeben keine Hinweise darauf, dass zwischen Bremerhaven und Bremen zusätzliche Gleise gebaut werden müssen, um die steigenden Güterverkehre abwickeln zu können. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Günthner, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Nein, vielen Dank!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Leistungsentgelte der BIG-Gruppe“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Busch, Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Busch!

Vielen Dank! Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Stundensätze hat die angekündigte Prüfung der Kalkulation der Leistungsentgelte der BIG-Gruppe – vergleiche Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage vom 19.1.2006 – ergeben?

Zweitens: Wie hoch sind in den ermittelten Leistungsentgelten die Anteile von Regiekosten, variablen Kosten und Gewinnaufschlag?

Drittens: Könnte eine Vergütung auf der Grundlage der Durchschnittssätze der Personalkosten des Senators für Finanzen zu einer Reduzierung der Leistungsentgelte führen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Kastendiek.

Herr Präsident, meinen Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die angekündigte Prüfung der Stundensätze für die BIG-Gruppe, ohne BAB, wurde im Juli 2006 abgeschlossen. Sie fand auf der Basis des Zeitraums 2004 statt; die neue Struktur der BIG konnte noch nicht berücksichtigt werden. Der geprüfte durchschnittliche Stundensatz für die produktiven Leistungsstellen beträgt 2007 rund 81 Euro.

Bei der Ermittlung dieser Stundensätze sind Gemeinkostenstellen berücksichtigt worden, die vorher gesondert in Rechnung gestellt worden sind, zum Beispiel EDV, Buchhaltung und Personal/leitende Angestellte und so weiter. Diese Gemeinkostenstellen wurden verursachungsgerecht auf die produktiven Kostenstellen umgelegt. Damit hat sich die Anzahl der zu verrechnenden Kostenstellen reduziert. In der Folge steigt zwar der Stundensatz für diese Kostenstellen, es entfällt aber eine zusätzliche Berechnung von Unternehmensgemeinkosten.

Zu Frage 2: Die geprüften Stundensätze sind Bestandteil der Kalkulation der Leistungsentgelte. Mit diesen werden verursachungsgerecht die produktiven Stunden der entsprechenden Kostenstellen für die entsprechende Leistung verrechnet. Die ermittelten Stundensätze beinhalten sowohl Personal- und Sachkosten als auch anteilige Unternehmensgemeinkosten/Regiekosten. Die Unternehmensgemeinkosten/Regiekosten setzen sich zusammen aus Gemeinkostenstellen wie Geschäftsführung, Personalverwaltung, Rechnungswesen, EDV et cetera, die anteilig auf produktive Kostenstellen umgelegt wurden. Der Anteil der Unternehmensgemeinkosten im durchschnittlichen Stundensatz beträgt circa 33 Prozent.

Sachkosten, die ursächlich einem Auftrag zuzurechnen sind, werden als variable Einzelkosten auftragsbezogen direkt verrechnet.

Bei der Ermittlung der vertraglichen Vergütung wird aus steuerlichen Gründen zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung in der Regel mit einem Gewinnaufschlag von drei Prozent kalkuliert.

Zu Frage 3: Nein, der durchschnittliche Stundensatz ist nicht vergleichbar mit den Durchschnittssätzen der Personalkosten des Senators für Finanzen, da Letztere keine Unternehmensgemeinkosten/Regiekosten enthalten. Derzeit erfolgt keine Ermittlung der Regiekosten in der Kernverwaltung.

Ferner kommt in der Auftragsbeziehung zur BIG das Preisrecht zur Anwendung. Eine Vergütung auf der Grundlage von Durchschnittssätzen der Personalkosten des Senators für Finanzen entspricht nicht den Grundsätzen des Preisrechts. Dieses schreibt vor, dass Preise aufgrund von Selbstkosten des Auftragnehmers zu bilden sind. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Busch, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Bekannt ist es jetzt seit 2006 auf der Grundlage von 2004, haben Sie gesagt. Die Sätze haben sich also im Vergleich zur Anfrage, die wir im Januar 2006 gestellt haben, wieder erhöht. Damals waren die Sätze 64,20 und 68,50, jetzt haben wir 81 Euro auf der Grundlage 2004. Dann ist damit zu rechnen, dass sich wahrscheinlich demnächst auf der Grundlage der Selbstkostenfestpreise die Durchschnittssätze wieder erhöhen?

Bitte, Herr Senator!

Nein, bei den Stundensätzen, das habe ich in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, ich wiederhole das gern, für die Ermittlung dieser Stundensätze sind Gemeinkosten berücksichtigt worden, die vorher gesondert in Rechnung gestellt wurden. In der Antwort, die wir Ihnen in 2006 vorgelegt haben, waren diese Gemeinkostensätze nicht in den Stundensätzen enthalten, sondern wurden gesondert in Rechnung gestellt. Deswegen ist das keine Preissteigerung, die stattgefunden hat, sondern zwischenzeitlich werden die Gemeinkosten über die Stundensätze verrechnet und nicht mehr gesondert in Rechnung gestellt. Das ist der Unterschied zwischen der Antwort des Senats aus dem Jahr 2006 und der Antwort, die wir Ihnen heute gegeben haben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nun ist mir immer noch nicht ganz klar, wann eigentlich Stundensätze berechnet werden, die auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen basieren, und in welchen Fällen man das pauschal macht. Wir hatten in unserer denkwürdigen Sitzung der Wirtschaftsförderungsausschüsse zwei Projekte, die wir alle einstimmig beschlossen haben. Es ging da einmal um die Landeklappe und um die Drohne, Sie wissen, diese wichtigen Projekte für Bremen. Da gab es dann pauschal Bereitstellungen von Projektkosten der BIG einmal in Höhe von 165 000 Euro und einmal von 110 000 Euro mit der Begründung aus Ihrem Hause, es sei ehernes Gesetz, 5 Prozent der Projektsumme zu nehmen. Wie ist denn das nun zu vereinbaren mit dem Preisrecht?

Bitte, Herr Senator!

Das eine hat mit dem anderen erst einmal unmittelbar nichts zu tun. Bei der Ermittlung von Projektkosten wird der Aufwand abgeschätzt, der dann entweder pauschal vereinbart oder auf Nachweis abgerechnet wird. Wie das jetzt bei der von Ihnen zitierten Vorlage konkret vorgesehen war, kann ich Ihnen nicht beantworten, das

müsste ich Ihnen nachliefern, ob eine pauschale oder eine auf Nachweis erfolgte Vergütung erfolgt ist. Die Ermittlung der Stundensätze hat aber mit der Vorlage insofern nichts zu tun, weil sie unabhängig aufgrund von Preisprüfung und Preisermittlung zwischen der BIG und dem Senator für Wirtschaft ermittelt werden.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie werden sich erinnern, dass ich während der Sitzung oder wahrscheinlich in der Vorrunde auch schon danach gefragt habe. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir das noch einmal nachreichen könnten. Aber ich bleibe noch einmal dabei in diesem Zusammenhang. Wir haben genau für diese beiden Projekte, von denen ich eben sprach, eine Finanzierung gehabt, die sich aus Einsparungen bei den Projekten BEOS und AMST 1 und 2 ergibt, die also mitfinanziert werden. Bei diesen Projekten sind bis 2005 über eine Million Euro an Projektmitteln für die BIG ausgegeben worden. Muss ich jetzt nicht, wenn es Restmittel bei solchen Projekten gibt, damit rechnen, dass die Projekte nicht in dem Umfang ausgeführt worden sind wie ursprünglich geplant, dass dann auch die Projektkosten eventuell niedriger ausfallen und ich sie mit den neuen Projektkosten des jetzt neu bewilligten Projektes verrechnen muss?

Bitte, Herr Senator!

Das alte Projekt hat erst einmal formal mit dem neuen Projekt nichts zu tun. Von daher ist es bei der Abwicklung von Projekten immer sehr erfreulich, wenn das Budget nicht voll und ganz ausgereizt wird, wenn es Reste gibt. Das ist erst einmal positiv zur Kenntnis zu nehmen. Auch der Senator für Finanzen hat sehr viel Wert darauf gelegt, dass diese Projektrestmittel haushaltstechnisch erst einmal wieder in den Topf des Finanzsenators kommen und neu ausgekehrt werden. Die beiden Projekte haben erst einmal so nichts miteinander zu tun.

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Projektrestmittel entstehen. Wie gesagt, ich finde es erfreulich, wenn mit geringeren als ursprünglich angesetzten Mitteln das verfolgte Ziel dann doch noch erreicht wird. Wenn es darum geht, neue Projekte zu finanzieren, Projekte, die vom ganzen Haus getragen werden, muss man schauen, wie man diese Projekte, wenn sie ursprünglich in den Haushalten nicht vorgesehen waren, finanzieren kann, und dann kommen natürlich als Erstes auch erst einmal Reste in Frage. Von daher ist da unmittelbar kein Zusammenhang zu sehen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie werden sich nicht wundern, dass ich so frage. Wenn man sich noch einmal die Kleine Anfrage und deren Beantwortung aus Anfang 2006 anschaut, stellt man fest, dass für die der BIG übertragenen Aufgaben in den Jahren 2000 bis 2005 für Leistungsentgelte vom Land Bremen knapp 85 Millionen Euro an die BIG ausgegeben worden sind. Ist es da nicht richtig, dass man nachfragt, wie das Geld dort verwendet wird? Die Frage, die ich gleich im Anschluss stelle, ist: Sie berufen sich auf das Preisrecht, war eigentlich bei der damaligen Aufgabenübertragung der Wirtschaftsförderung geplant, dass das so vollzogen wird, wie Sie es heute dargestellt haben?

Bitte, Herr Senator!

Ich kann mich erst einmal nur auf die Fragen beziehen, die Sie hier schriftlich einreichen. Ich stelle zumindest für mich fest, dass Sie jetzt über den Rahmen der Fragen, die Sie hier eingereicht haben, weit hinausgehen. Ich kann Ihnen hier an der Stelle nur auf die Fragen antworten, die Sie im weiteren Sinne auch gestellt haben, wie sich die Leistungsentgelte der BIG zusammensetzen.

Die Fragestellung, die Sie jetzt ansprechen, ist ein komplett anderer Fragenkreis, nämlich die Frage, wie die Leistungen der BIG, in welcher Höhe auch immer, grundsätzlich vergütet werden, ob das projektbezogen erfolgt oder institutionell. Darüber haben wir in der Koalition immer sehr intensiv diskutiert. Wir sind übereingekommen, dass man das an der Stelle eher projektbezogen durchführen will.