Protocol of the Session on February 21, 2007

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Lemke.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält Frau Kollegin Dr. Spieß.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhrnsen hat den Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen bereits unterschrieben, das heißt, auf Länderebene ist er geeinigt, und wir haben als Land jetzt die Aufgabe, ihn in Landesrecht umzusetzen.

Was beinhaltet dieser Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen? Ein Vorteil oder etwas, was wir daraus gewinnen können, ist, dass die zentrale Vergabestelle für die Studienplätze, die ZVS, nicht mehr nur eine Verteilorganisation ist, sondern zur Serviceeinrichtung wird. Die Hochschulen unseres Landes können sie dazu nutzen, dass zum Beispiel bei der örtlichen zulassungsbeschränkten Vergabe von Studienplätzen bestimmte Aufgaben übernommen werden können wie zum Beispiel, dass Noten geprüft oder verglichen werden, dass Abschlüsse verglichen oder anerkannt werden können, dass man zum Beispiel sieht, wie die Mehrfachbewerbung zu bewerten ist.

Das ist immer ein Problem, das wir haben, denn dieses Problem beinhaltet auch, dass Studenten, die vielleicht gern noch einen Studienplatz hätten, lange auf ihre Zusage warten müssen, aber dieser noch nicht freigegeben ist, weil es diese Mehrfachbewerbungen gibt. Insofern ist diese Neuerung oder diese Möglichkeit der ZVS, hier als Serviceorganisation zu agieren, natürlich sehr positiv zu sehen.

Die ZVS kann auch zum Beispiel, wenn wir zulassungsbeschränkte Studiengänge haben, die Vorauswahl in ihrer Servicefunktion übernehmen und dann sehen, sind die formalen Voraussetzungen, die gegeben worden sind, vorhanden und ist diese Zulassung auch wirklich gerechtfertigt oder nicht, muss gegebenenfalls in bestimmten Dingen noch etwas abgefordert werden, was dann noch einmal viel Verwaltungsaufwand bewirken würde, wenn man das von den Universitäten oder von den Hochschulen verlangen würde.

Ich sehe dies auch sehr positiv, sodass man sagen kann, die Hochschulen haben eine deutliche Entlastung, sie müssen natürlich, und das ist auch etwas, was der Staatsvertrag deutlich aussagt, dafür zahlen. Das heißt, diese Serviceleistung der ZVS ist nicht gratis, sondern sie ist dann für die Hochschulen auch kostenpflichtig.

Was sagt der Staatsvertrag noch? Ein Vorteil, den wir sonst nie nutzen können, sind die Kapazitätsberechnungen, die immer so vorgenommen wurden, dass man gesagt hat, man sieht, wie viele Studenten oder wie viele Möglichkeiten der Lehrkapazitäten ich habe, wie die Raumkapazitäten und die Belegungskapazitäten sind. Aufgrund des vorherigen Staatsvertrags war es immer so, dass wir mit diesen

Kapazitätsberechnungen an die bundesweite Zulassungsbeschränkung gebunden waren. Das heißt, hier sind uns Vorgaben gemacht worden, die wir dann für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge übernehmen mussten. Das fällt jetzt weg. Wir haben jetzt den Vorteil, dass die Länder selbst bestimmen können, wie die Berechnungskapazitäten beziehungsweise die Zulassungszahlen, die sich im Endeffekt daraus ergeben, gestaltet werden können.

Die Profilbildung der Universitäten in diesen Bereichen kann gestärkt werden. Das ist nicht so zu sehen, dass man sagt, wenn das nicht mehr gegeben ist und wir keine Beschränkung mehr haben, dann ist es so, dass die Studiengänge überlaufen werden oder zum Beispiel kein Augenmaß gefällt wird. Das ist nicht der Fall!

Das Bundesverfassungsgericht hat lange kein Augenvermerk darauf gehabt, aber hat jetzt gesagt, wir werden sehen, wie sich diese Entwicklung zeigen wird. Ich halte es auch nicht für notwendig, dass wir jetzt schon sagen müssen, dass eine Gefahr besteht, denn das Augenmaß der Hochschulen und der Universitäten war bis jetzt immer so, dass wir uns darauf verlassen konnten. Darin sehe ich auch die Möglichkeit, dass wir dadurch den Vorteil haben, selbst die Qualität auch unserer Lehrer in dem Teil deutlich verbessern zu können.

Vielleicht einmal noch zum Vergleich: Die Hochschule hat zum Beispiel 100 Prozent örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, die Universität 50 Prozent und die Hochschule Bremen 60 Prozent. Das ist doch ein deutlicher Teil, der dort vorhanden ist und dann durch die Serviceleistungen der ZVS übernommen werden kann. Die Auswirkung auf die Qualität, wenn wir selbst bestimmen können, wie wir die Kapazitäten setzen und wie wir unsere Berechnungen vornehmen wollen, können wir dann auch deutlich sehen. Ich glaube, auch das wird uns guttun.

Dieser Staatsvertrag oder diese Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden wir natürlich auch in dem zweiten Pakt in der Novelle des Hochschulgesetzes implementieren müssen. In diesem Fall werden wir ihn also noch einmal vorgelegt bekommen, und wir werden ihn dann auch noch einmal im Parlament haben. Es ist aber ein wichtiger Teil, und ich finde, dass wir dem positiv gegenüberstehen sollten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Kollegin Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen geht es im Prinzip um drei verschiedene Punkte. Einmal geht es um die Umsetzung der Siebten Novelle des

Hochschulrahmengesetzes, um die Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts und um die Weiterentwicklung der ZVS als Serviceeinrichtung.

Bei der Hochschulrahmengesetznovelle geht es bei uns eigentlich nur um dem Studiengang Psychologie, weil das der einzige ist, der zentral beschränkt ist, alle anderen sind örtlich beschränkt. Das trifft nur auf Psychologie zu, hier geht es bei der Anpassung darum, dass sich das Hochschulzulassungsrecht geändert hat. Es ist das Einzige, was jetzt noch zentral geregelt ist, weil das Hochschulrahmengesetz in den Rahmen der Föderalismusreform gefallen ist, sodass nur da im Moment der Bund noch Zuständigkeiten bis 2009 hat.

Da ist jetzt die Hochschulauswahl geregelt, die Hochschulen können jetzt bis zu 60 Prozent ihrer Studierenden selbst auswählen. Es geht also nicht mehr nur nach Durchschnittsnoten, sondern es können auch Tests durchgeführt werden, Auswahlgespräche, gewichtete Einzelnnoten, Motivation und Berufserfahrung. Mit den Tests und den Auswahlgesprächen haben wir Schwierigkeiten, das haben wir hier auch schon in Debatten im Parlament gesagt, und zwar deshalb, weil es bisher dafür keine validen Grundlagen gibt.

Auswahlgespräche müssen also vergleichbar sein, sie müssen für das Fach sachdienlich sein. Auch das Hochschulinformationssystem sagt gegenwärtig, das gibt es so noch nicht. Von daher haben wir damit unsere Schwierigkeiten, wir wollen nicht, dass es eine Auswahl nach Nase gibt oder soziokulturelle Ausgrenzung. Das wollen wir an der Stelle nicht, von daher haben wir mit dem Punkt unsere Schwierigkeiten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bei der Kapazitätsverordnung oder bei der Weiterentwicklung der Kapazitätsverordnung geht es darum, Frau Spieß hat das schon gesagt, dass bisher auch für die örtlich begrenzten Studiengänge die Kapazitäten zentral festgelegt werden mussten. Sie waren bundesweit vergleichbar, das ist jetzt nicht mehr der Fall, das können wir jetzt hier in Bremen festlegen. Die Kapazität richtet sich danach, wie ist das Betreuungsverhältnis der Hochschullehrer, wissenschaftlicher Mitarbeiter zu Studierenden. Die Raumkapazität spielt dabei auch noch eine Rolle.

Das alles können wir jetzt hier vor Ort festlegen. Die Hochschulen wollten in der Vergangenheit immer, dass die Kapazitätsverordnung fällt, und zwar mit der Begründung, dass sie weniger Studierende aufnehmen wollen. Das war immer deren Ziel.

An der Stelle, würde ich dazu sagen, haben wir einen Zielkonflikt. Wir werden viel mehr Studierende in der Zukunft haben, beziehungsweise Schulabsolventen, Abiturienten, die wir in die Hochschulen hineinbringen müssen. Wir reden über den Hochschulpakt, und da sehen wir ein Problem, wenn die

Hochschulen künftig weniger Studierende aufnehmen wollen. Von daher haben wir, glaube ich, Anlass zur Sorge, weil wir nicht wollen, dass Kapazitäten abgebaut werden.

Zur ZVS hat Frau Spieß schon eine ganze Menge gesagt, die ZVS soll zur Serviceeinrichtung weiterentwickelt werden. Das finden wir gut! Die Hochschulen sollen dafür bezahlen, und es wird sich zeigen, ob die Hochschulen das so annehmen werden. In jedem Fall wird zentral ein großes Problem geregelt werden müssen! Das Abitur ist nach wie vor die Hochschulzugangsberechtigung. Allen Abiturienten, die studieren wollen, muss ein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden. Das ist durch den Hochschulzugang, durch diese Auswahl, erschwert, und da glaube ich schon, dass da die ZVS in Zukunft eine große Aufgabe hat, dafür zu sorgen, dass Abiturienten auch einen Studienplatz bekommen.

Wir werden uns bei dem Staatsvertrag enthalten, weil unsere Bedenken zu dem Kapazitätsrecht nicht ausgeräumt sind und wir die Auswahlgespräche für nicht zielführend halten. Wir sehen aber ein, dass es da zu Ländervereinbarungen kommen muss. Von daher enthalten wir uns an der Stelle. Ich glaube aber, dass wir über die Probleme, die damit verbunden sind, gerade mit dem Kapazitätsrecht, in Zukunft noch weiter reden müssen, zumindest in der Deputation. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Kollegin Busch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Spieß und Frau Schön haben schon sehr intensiv erläutert, worum es hier heute geht. Es ist ein sehr – das darf ich ruhig einmal so sagen – trockenes Thema und eines, mit dem wir uns wirklich noch intensiv befassen werden müssen. Ich werde dafür plädieren, heute diesem Staatsvertrag und diesem Gesetz zuzustimmen. Der Staatsvertrag ist bereits unterschrieben, und die Umsetzung in Landesrecht erfolgt eben nur, wenn wir so einem Gesetz zustimmen, und das ist unbedingt erforderlich.

Den Aussagen von Frau Schön gebe ich recht, weil es so ist, wir müssen bei allen Punkten, die wir gerade im Wissenschaftsbereich neu regeln, und das sind eine Menge, alles genau überlegen, aber ich denke, wir gehen auch den richtigen Weg dabei. Ich bin ganz sicher, dass wir da nicht aus dem hohlen Bauch heraus handeln können, weil die Zulassungszahlen, die sich aus dem Kapazitätsrecht ergeben und ableiten lassen, ihre Schranken finden in Artikel 12 des Grundgesetzes. Das heißt, alles, was wir dort regeln, muss sich verfassungskonform einbinden lassen, und insofern habe ich nicht ganz so große Bedenken wie Frau Schön.

Natürlich haben wir ein Problem! Wir beschränken die Zulassung, wir wollen qualitativ gute Studiengänge, gute Ausbildung an den Hochschulen haben. Wir wissen alle, dass enorm viel Studierende in die Hochschulen drängen dadurch, dass wir das 12jährige Abitur haben. Die Abgänger der Gymnasien kommen zusammen mit denen, die nach 13 Jahren Abitur haben. Dazu gibt es den Hochschulpakt, das haben Sie sicherlich auch schon gehört.

90 000 Studierende werden erwartet in der gesamten Bundesrepublik, und die muss man nun entsprechend unterbringen. Man muss sicherstellen, dass man die Anforderungen, die die Universität und die Hochschulen heute erfüllen wollen, auch in den Studiengängen weiter erfüllt. Das heißt, wir wollen Internationalität, wir wollen Forschungsstudiengänge, wir wollen Exzellenzstudiengänge, aber natürlich auch, und das betone ich immer ganz besonders, qualitativ gute Studiengänge im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.

Das alles hört sich an wie eine Schere, und ich weiß auch noch nicht, wie man das zusammenbringt! Ich könnte Sie jetzt damit unterhalten, dass wir die Kapazitätsverordnung diskutieren und Ihnen die Curriculumnormwerte einmal vorrechnen, aber ich glaube nicht, dass Sie jetzt das große Interesse daran haben, das zu hören.

Ich habe zumindest überhaupt keine Kritik an der Arbeit, wie das Ressort arbeitet, an der Haltung, die die Hochschulen selbst haben. Bisher haben wir da eine gute Zusammenarbeit gehabt, und ich glaube, das wird auch weiterhin so sein. So groß wird die Änderung, die jetzt auf uns zukommt, nicht sein, weil wir schon einige Regelungen seit 2005 umgesetzt haben, mit den rechtlichen Regelungen, die wir schon über die Deputation und hier getroffen haben.

Ich bin der Meinung, dass wir, gerade in Bezug auf den Teil zwei des Hochschulreformgesetzes, der uns Deputierten im Entwurf schon vorliegt, ganz intensiv diskutieren müssen, dass wir die richtigen Wege finden für das Bundesland Bremen, dass wir uns weiterhin der Konkurrenz anderer Hochschulen stellen können und für die Studierenden das Beste herausholen. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Inhaltlich, sachlich ist dieser Debatte, die bis jetzt erfolgt ist, aus meiner Sicht nichts Wesentliches hinzuzufügen, deshalb kann ich mich auch auf die beiden Punkte beschränken, die von Frau Schön kritisch, aber auch konstruktiv hier angemerkt worden sind.

Zum einen der Widerspruch, den sie erkennt, wenn wir die Kapazität weiterentwickeln, wenn wir Schwerpunkte setzen, wenn wir Forschungsstudiengänge einrichten und gleichzeitig uns dann beschränken! Das ist jedenfalls eine Befürchtung, die ich auch aus dem Bereich der Hochschulen höre, dass man dort die Prioritäten so setzt, eben nicht auf Masse zu setzen, sondern auf Exzellenz, auf die besonders Starken zu setzen. Das widerspricht natürlich unserem Bestreben, im Rahmen des Hochschulpakts weitere zusätzliche Studienangebote einzurichten, anzubieten, damit wir die entsprechenden 8 Millionen Euro, die uns von der Forschungsministerin zugesichert worden sind, dann auch abfordern können. Das ist in der Tat ein zu lösender Konflikt.

Wir sind dabei, und ich kann Ihnen sagen, das werden Sie wahrscheinlich auch schon aus den Hochschulen gehört haben, wir sind sehr weit fortgeschritten, schon in der Umsetzung, wer in welchem Bereich welche zusätzlichen Studienangebote macht. Allerdings werden wir uns das sehr genau anschauen, ob das zielführend ist, ob wir diesen jungen Menschen dann dort auch entsprechende Ausbildungsplätze anbieten können.

Wir haben einen Studiengang, der im Augenblick heftig umstritten ist, das wissen Sie, das ist der Sportstudiengang. Wir haben dort über 1000 Sportstudenten und brauchen für das Lehramt bis weit nach 2010, bis 2014 ab jetzt 72 Lehramtsstudenten für den Sportbereich. Diese Kapazität auszubauen wäre nicht besonders zielführend, weil wir für diese Menschen garantiert nicht die entsprechenden Einstellungsmöglichkeiten hätten. Das weiter zu forcieren, sehe ich nicht als meine Aufgabe an!

Bei dem anderen Bereich habe ich eine andere Auffassung als Sie, liebe Frau Schön! Ich glaube, dass in den Fällen, in denen wir hinterfragen, warum studiert ihr das, was habt ihr an Vorleistungen zu bieten, wie ist eure Einstellung zu der Fachrichtung, zu dem Studiengang, diese Fragen halte ich für ausgesprochen zielführend. Gerade an unserer Universität, da verrate ich Ihnen auch kein Geheimnis, haben wir das Problem, dass wir ganz viele Langzeitstudierende und ganz viele Studienabbrecher und Studienwechsler haben. Das ist nicht gut, für die Studenten nicht, nicht für uns als Gesellschaft und auch nicht für die Wissenschaftspolitiker! Da wäre ich sehr einverstanden, wenn wir das durch die nicht von uns definierten Komplexe oder Bereiche klären, die Sie auch genannt haben.

Soll es das Auswahlgespräch sein, zählt nur die Abiturnote, wollen wir voraussetzen, dass, wenn einer Englisch studieren möchte, er schon irgendwann einmal Englisch studiert hat oder vergleichbar ein anderes Fach im Fremdsprachenbereich, das sind Fragen, die aus den Hochschulen kommen müssen, und ich habe so viel Vertrauen in meine Hochschulen, dass ich denke, dass sie diese Fragestellungen, was sind die Voraussetzungen, die ein Student mitbringen muss,

um erfolgreich sein Studium so schnell wie möglich unter so guten Möglichkeiten, wie wir es finanzieren können, gestalten zu können, auch umsetzen!

Ich weiß, dass die Auffassung die ich vertrete, nicht unbedingt die Auffassung der Studierenden ist, aber das muss sie auch nicht unbedingt sein, weil die Studierenden an ein Studium meistens etwas anders herangehen! Aber ich in meiner Verantwortung für diese Universität und diese Hochschulen sage Ihnen, mein Ziel ist es, den jungen Menschen so schnell wie möglich zu einem möglichst guten Abschluss zu verhelfen. Dazu sind aus meiner Sicht alle mir vorliegenden Untersuchungen, was die Einstellungsvoraussetzung angeht, also dieses Testverfahren, zielführend.

Sie haben mit diesen Kriterien, die nicht, wie gesagt, von der Politik definiert werden, sondern von den Hochschulen definiert werden müssen, eine stärkere Erfolgsquote, das ist nachgewiesen, nicht nur an den Universitäten und Hochschulen, sondern zuletzt auch ganz aktuell, das werden die Bildungspolitiker unter Ihnen wissen, auch bei der Erwachsenenschule. Seitdem wir genehmigen, dass dort entsprechende Auswahlgespräche geführt und entsprechende Voraussetzungen gefordert werden, sind die Erfolgsquoten deutlich besser, und das ist eine Aufgabe der Politik. Deshalb bin ich nicht ganz so skeptisch, sondern sehe das eher offensiv. Da es sich bei dieser Frage um einen rein rechtsformellen Akt handelt, bitte ich Sie recht herzlich, dem zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.