Das wollte ich jetzt an dieser Stelle nicht thematisieren, das ist allerdings jetzt nicht zielführend!
Mein Interesse ist, dass das Haus hier und heute eine ganz deutliche Botschaft in Richtung Einzelhandel sendet und sagt, wenn ihr die Verantwortung in dem Bereich übernehmt, dann bitte schön so, dass man nicht in einem Kaufhaus, wo zwei Geschäfte übereinander sind, nicht weiß, weil unten geschlossen und oben offen ist, wie man da hineinkommen
Der andere Punkt ist die Frage, und deswegen bin ich auch für den Dringlichkeitsantrag der SPD, nämlich die Sorge, was mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich passiert. Die Sorge ist ja berechtigt, sie ist vollkommen berechtigt! Ich glaube, dass der Versuch, über diesen Antrag der Sorge gerecht zu werden, richtig ist! Wir werden diesem Dringlichkeitsantrag an der Stelle auch zustimmen!
Zu Herrn Wedler will ich auch noch einmal einen Satz zwischendurch sagen: Herr Wedler, das Problem ist, dass dieser Prozess, solch ein Gesetz zu machen, mit einer Anhörung alle Seiten an einen Tisch zu bringen, zu versuchen, sich zu einigen, Kompromisse zu finden, natürlich nicht so behandelt werden kann, dass Sie daherkommen, aus Ihrer Partei sozusagen einen Gesetzentwurf machen: So machen wir das jetzt! Der ganze Diskussionsprozess ist an Ihnen komplett vorbeigegangen! Sie haben an keiner Stelle vernünftig in diese Diskussion eingegriffen, und jetzt kommen Sie mit einem Alternativvorschlag. Das kann man so machen, das ist auch Ihr Ding, das ist Ihre Partei und Ihr Anliegen. Ich finde aber, dass wir in solch einer ernsthaften Frage, die doch weitreichende Folgen hat, den Kompromiss in der Gesellschaft insgesamt suchen sollen, und da, finde ich, ist das Verfahren bisher durchaus völlig in Ordnung gewesen.
Der Punkt, der mir ausgesprochen wichtig ist: Man hätte vielleicht heute sagen können, wieso wir das überhaupt ändern. Das kann man ja alles so lassen! Es zeigt sich ja jetzt schon, die Geschäfte machen ohnehin nicht länger als 20 Uhr auf. Ja, wenn das denn so ist, dann ist das in Ordnung, aber dann ist das nicht mehr in der Verantwortung des Staates, sondern in der Verantwortung des Einzelhandels, und dieser soll das dann gefälligst so organisieren. Ich glaube deswegen auch, Frau Winther, man muss ein bisschen aufpassen bei der Frage, wie viel neue Arbeitsplätze da entstehen. Meinem Eindruck nach wird sich nicht so wahnsinnig viel ändern.
Ein Fehler wäre es gewesen, wenn wir in Bremen dieses Gesetz nicht gemacht hätten, aber Niedersachsen sozusagen ringsum das freigibt. Das haben Sie auch gesagt, das weiß ich, dass Sie das gesagt haben, das wollte ich hier nur an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass der Handlungsdruck, tatsächlich tätig zu werden, nicht unbedingt die eigene tiefe innere Überzeugung ist, sondern die Tatsache, dass die Regelung jetzt Landesangelegenheit geworden ist und die Länder sich unterschiedlich entscheiden. Niedersachsen entscheidet sich eben so, wie sich Niedersachsen entschieden hat, und wir können als Bremen nur verlieren, wenn wir uns da nicht ähnlich verhalten!
Das mag man gut finden oder auch weniger gut. Mein Interesse ist, das habe ich schon eingangs gesagt, den Standort darüber zu stärken, dass wir eine vernünftige Umgehensweise mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finden. Da sind die Gewerkschaften übrigens auch gefordert, aus meiner Sicht, um das auch einmal positiv zu werten. Man kann ja immer auf die Gewerkschaften schimpfen, weil einem das alles nicht passt. Das ist nicht meine Haltung! Ich glaube, dass die Gewerkschaften in dieser Frage der Arbeitsschutzregelung eine ganz zentrale, wichtige Rolle spielen werden in dem Prozess, das herauszufinden, und dann glaube ich, dass die Kunden das Recht haben werden, eine vernünftige Öffnungszeit zu bekommen!
Man muss doch auch wissen, dass sich die Gesellschaft unglaublich wandelt! Im Einzelhandel werden wir das Problem bekommen, dass die Kunden sich sozusagen in dem Fachgeschäft beraten und per Internet kaufen. Das bringt jedes kleine Fachgeschäft in Schwierigkeiten! Da kommen Veränderungen auf uns zu, nicht nur im Einzelhandel, sondern das Kaufverhalten ändert sich insgesamt in dieser Gesellschaft, sodass ich glaube, dass die Diskussion mit dem Beschluss dieses Gesetzes noch lange nicht am Ende ist, sondern dass wir da eine moderne, wie ich finde, durchaus auch eine flexible, Lösung finden, die diesen gesellschaftlichen Prozessen gerecht wird.
Meiner Meinung nach ist dieser Gesetzentwurf durchaus ein Schritt in diese Richtung, deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, ebenso dem Antrag, das habe ich schon gesagt, der Großen Koalition. Den Antrag von Herrn Wedler lehnen wir natürlich ab, keine Frage! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Los, wenn man am Ende redet, dass vieles schon gesagt worden ist, ist klar. Gleichwohl will ich das eine oder andere vielleicht doch noch einmal auf den Punkt bringen oder auch vielleicht wiederholen.
Die Zuständigkeit ist aufgrund der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen, somit auch die Notwendigkeit, hier tätig zu werden oder tätig werden zu müssen für Bremen. Wir wollten von Anfang an keine Insellösung, das heißt, wir wollten nicht neben dem uns umgebenden Niedersachsen hier zu einer anderen Regelung kommen, die auch für unsere Wirtschaft insgesamt sicherlich ein Problem bedeutet hätte. Ich denke, dass es hier mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zu einer sehr umfassenden Regelung für Bremen gekommen ist, die vorsieht, dass
Das ist eine sehr wichtige Regelung, auch im Hinblick darauf, dass einfach hier auch die Gelegenheit und die Möglichkeit gegeben werden muss, an einem Tag zumindest auch Dingen nachgehen zu können im Freizeitbereich, im familiären Bereich, also einen festgelegten freien Tag zu haben. Die Ausnahmen, die hier auch beschrieben worden sind, sind vier Sonntage aus Anlass von Messen und Märkten. Ich glaube, auch das ist eine sinnvolle und weitsichtige Regelung, die hier gefunden worden ist. Die weiteren Ausnahmen im Bereich von Tankstellen und auch von touristischen Gebieten, Bahnhöfen, Apotheken, Blumengeschäften, Bäckereien und so weiter brauche ich nicht weiter zu erläutern.
Wenn man zu einer Bewertung kommt, dann wissen wir ganz klar, dass nicht nur im europäischen Ausland, sondern eben auch bei uns sich die Notwendigkeit ergeben hat, eine Freigabe der Öffnungszeiten zu vollziehen. Ich habe das ausgeführt, Bremen konnte dort eine Insellösung sicherlich nicht wählen. Inwieweit die neuen Möglichkeiten genutzt und übersichtlich und nachvollziehbar für die Kunden angeboten werden, wird die Zukunft zeigen. Ich will dort auch keine Prognosen abgeben. Das ist hier schon an der einen oder anderen Stelle angeklungen.
Ich will aber einen Punkt noch hier hinzufügen und auch deutlich unterstreichen: Wichtig ist mir auch in diesem Zusammenhang besonders der Schutz der Beschäftigten. Helga Ziegert hat es ausgeführt, dass im Paragrafen 13 der Arbeitsschutz eine besondere Rolle spielt und dort auch besonders benannt wird, unter anderem auch, was die Regelung des Arbeitszeitgesetzes zur Nachtarbeit angeht, vor allen Dingen im Zusammenhang mit Beschäftigung, wenn in den Haushalten Kinder unter 12 Jahren oder auch schwer pflegebedürftige Personen leben.
Es ist mir bewusst, dass mit einer Ausweitung der Nachtarbeit hier auch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere Verkäuferinnen und Verkäufer nicht der Willkür der Arbeitgeber auszusetzen. Bremen hat sich im vergangenen Jahr auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister mit dafür eingesetzt, dass bei der anstehenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes familienpolitische Ziele besondere Berücksichtigung finden, und die Konferenz wird dazu in der Folge Vorschläge machen.
Sollten diese Vorschläge nach unserer Vorstellung nicht ausreichend sein, werden wir dann prüfen, ob eine weitergehende Bundesratsinitiative Sinn macht. Wir werden hier auch Überlegungen anstellen, inwieweit wir eine Begleituntersuchung machen und feststellen müssen, wie sich diese Arbeitszeitregelungen auswirken und welche Dinge in Bezug auf Arbeitsbedingungen tatsächlich zu verändern sind.
fen müssen. Wir haben diese Angebote bereits zu einem Teil. In der Zionsgemeinde werden, soweit ich informiert bin, Wochenendangebote gemacht, um insbesondere Verkäuferinnen, Verkäufern die Möglichkeit zu geben, auch hier ihre Kinder betreut zu wissen. In dieser Richtung muss dann, wenn sich ausgedehnte Öffungszeiten weiter verstetigen, auch weiter überlegt werden.
Der ÖPNV wird eine Rolle spielen. Das FrauenNachttaxi ist eine Möglichkeit. Darüber hinaus muss man über eventuelle Ausweitungen diskutieren oder zu anderen Regelungen kommen.
Was ganz besonders angesprochen ist, und ich möchte das von heute Morgen noch einmal aufgreifen, ist der Bereich von Arbeitssicherheit, insbesondere auch für weibliche Beschäftigte in kleineren Geschäften. Hierzu sind von der zuständigen Berufsgenossenschaft Empfehlungen aufgestellt werden, und dabei geht es unter anderem auch um das Telefon vor Ort, also auch die Möglichkeit, dieses sehr schnell nutzen zu können. Es geht darum, weitere Maßnahmen zu ergreifen bei einem erhöhtem Überfallrisiko, Unfallmeldeanlagen, Alarme und Kameraauslösung. Alles das sind Maßnahmen, die im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Übrigen auch schon heute jeder Arbeitgeber vornehmen muss. Nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist dies zu beachten und letztendlich auch zu dokumentieren.
Ich möchte noch einmal zusammenfassen, dass für mich der Arbeitsschutzbereich in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung ist. Insgesamt ist letztendlich zu begrüßen, dass wir hier zu einer Vorlage eines Gesetzes kommen, das es möglich macht, hier auch die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen.
Ich freue mich, dass wir hier dieses Gesetz auch nach Anhörung und Beteilung aller Betroffenen Ihnen in dieser Weise haben vorlegen können. – Vielen Dank!
Wer das Bremische Ladenschlussgesetz, Drucksachen-Nummer 16/1300, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Jetzt lasse ich über den Antrag des Abgeordneten Wedler, FDP, Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten im Land Bremen, abstimmen. Wer das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten im Lande Bremen, Drucksachen-Nummer 16/ 1313, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Absatz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/1322 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!