Neben dem Aufbau eines Bremer Architekturarchivs soll das Baugeschehen Bremens durch Schriften und Ausstellungen publiziert und der baukulturelle Diskurs von Fachleuten mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt werden. Das Bremer Institut für Architektur, Kunst und städtische Kultur, ARCHITOP, eine Gründung der Hochschule Bremen und der Universität, arbeitet wissenschaftlich auf interdisziplinären Ebenen baukulturelle und stadtplanerische Themen auf und trägt mit Ausstellungen zu bremischer Architektur und Planung zur öffentlichen Diskussion bei.
Bereits seit 1974 lobt der Bund Deutscher Architekten, BDA, im Lande Bremen im Abstand von vier Jahren den BDA-Preis Bremen aus, der gleichermaßen Bauherren und Architekten zuerkannt wird.
Zu Frage drei: Der Senat geht davon aus, dass sich die städtischen Gesellschaften und Landesgesellschaften ihrer Verantwortung für gutes Planen und Bauen bewusst sind. Die vorhandene Sensibilität in diesem Bereich weiter zu stärken ist die ständige Aufgabe, die sich nicht auf einzelne Maßnahmen beschränken lässt.
Für stadtbildlich-städtebaulich bedeutsame Vorhaben sind Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen zur Lösungsfindung und Optimierung der jeweiligen Planungs- oder Bauaufgaben geeignet. Der Senat wird vereinfachte Regeln für Wettbewerbe einführen, um damit Akzeptanz sowohl bei öffentlichen als auch privaten Auslobern für alternative Planung in transparenten Verfahren zu erreichen. – Soweit die Antworten des Senats!
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, sind Sie damit einverstanden, dass wir in die Aussprache eintreten? – Das ist der Fall.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Worum geht es hier eigentlich, und warum ist das für uns Grüne wichtig?
Im Land Bremen gibt es eine Vielzahl von stillgelegten Deponien und alten Industriestandorten. Aus diesen so genannten Altlasten können Schadstoffe ausgetragen werden, und vor allen Dingen ist bedeutsam, dass sie von dort aus in das Grundwasser gelangen. Je länger die notwendigen Sanierungen verzögert werden, umso mehr nehmen die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu. Gerade die aktuellen Verunreinigungen des Grundwassers mit leicht flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen, den so genannten LCKW, haben zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung geführt.
Unter den im Grundwasser nachgewiesenen LCKW finden sich chemische Verbindungen, die eindeutig krebserregend sind. Andere sind toxisch, also giftig. Sie wirken auf Leber und Niere schädigend. Das, meine Damen und Herren, ist Grund genug, die Verunreinigungsherde, die Quellen unverzüglich zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.
Ferner ist es so, dass mit dem Bundesbodenschutzgesetz von 1998 hier auch Handlungspflicht besteht. Dort ist festgeschrieben, dass Altlastensanierungen dann erforderlich sind, wenn von Altablagerungen oder Altstandorten schädliche Bodenveränderungen ausgehen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Ich möchte jetzt näher auf die Bearbeitung solcher Altablagerungen eingehen, die in die Verantwortung der jeweiligen Kommunen fallen. Vor nunmehr fast vier Jahren wurde vom Senator für Bau und Umwelt der Sanierungsbedarf für Altablagerungen in der Broschüre „Bremen neu erleben“ veröffentlicht. Im Überwachungsprogramm für Altablagerungen der Stadtgemeinde Bremen von 2000 heißt es, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Im Rahmen des Grundwasserüberwachungsprogramms sind im Umfeld von 17 Altablagerungen toxisch relevante Schadstoffe wie zum Beispiel PAK, LHKW, Schwermetalle und Zyanid im Grundwasser nachgewiesen worden. In Abhängigkeit von der Konzentration der festgestellten Schadstoffe oder des festgestellten Schadstoffes, der vorhandenen Emissionspfade und der Nutzung der Flächen sind für einige Altablagerungen weitere Untersuchungen oder Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen vorgesehen.“ Das Zitat des Senators für Bau und Umwelt aus dem Jahr 2000 besagt, noch einmal anders ausgedrückt, wenn also beispielsweise Zyanid, das sehr giftig ist, oder PAK, die Krebs auslösen können, in deutlichen Mengen in das Grundwasser gelangen, dann sollte gehandelt werden.
Was passiert eigentlich wirklich? Was ist geschehen? Ich möchte das anhand eines Beispiels deutlich machen, eine Altablagerung mit dem Namen Mittelwischweg. Sie liegt auf dem Bremer Stadtgebiet, und zwar ist es das hügelige Gelände, das südlich an den Waller Feldmarksee angrenzt. Dieses hügelige Gelände ist nichts anders als eine stillgelegte Deponie, aus der Schadstoffe austreten. Der erkannte und gutachterlich bescheinigte Handlungsbedarf wird hier seit nunmehr über einem Jahrzehnt verschleppt. In der Mitteilung des Senats taucht diese Altablagerung jetzt auch wieder als Projekt auf. Wieder einmal verzögert soll diese stillgelegte Deponie ab 2006 angegangen werden. Zwei weitere Jahre sollen also vergehen, bis die Schadstoffaustritte in die angrenzenden Gewässer unterbunden werden.
Weiter heißt es dann auch in der Senatsmitteilung zu den Bearbeitungsnotwendigkeiten insgesamt, und ich zitiere wieder mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Mitteilung des Senats, die wir hier zur Debatte haben: „In der Anlage sind auf Grundlage des derzeitigen Kenntnis-, Sach- und Planungsstands die Standorte mit Sanierungsbedarf für den Zeitraum 2005 bis 2010 zusammengestellt. Die Durchführung der in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen ist abhängig von der Finanzierbarkeit eventuell aus dem Anschlussinvestitionsprogramm, vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den Wirtschaftsförderungsausschüssen.“ Weiter heißt es: „Sowohl die Höhe der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2004/2005 als auch der Umfang der im Rahmen des Anschlussinvestitionsprogramms eventuell bereitzustellenden Mittel für Altlastensanierungen – der geschätzte investive Be
darf beträgt hier 35 Millionen Euro – sind noch nicht abschließend beraten und beschlossen.“ Soweit aus der Mitteilung des Senats!
Man kann das auch noch einmal anders zusammenfassen: Der Tenor und die Aussage der Antwort des Senats ist nichts anderes, als dass die Notwendigkeit zu handeln prinzipiell erkannt wird, aber kleingeredet wird, und es hat wie immer unendlich viel Zeit.
Bei dieser gesamten Entscheidung wird außer Acht gelassen, dass, weil die Schadstoffquellen nicht beseitigt werden, das Grundwasser permanent weiter belastet wird. Das ist auch finanzpolitisch kurzsichtig, weil eine Grundwassersanierung erheblich teurer ist, als wenn man die Quellen beseitigt.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Haushaltsaufstellung ist nun noch weiterhin zu befürchten, dass der Umweltschutz noch weiter unter die Räder kommt. Wir Grünen möchten an der Stelle betonen: Umweltschutz ist kein Luxus, Umweltschutz ist auch vorbeugender Gesundheitsschutz, und er ist auch die Rücksichtnahme auf zukünftige Generationen.
Auch und gerade für Bremerhaven ist die Einstellung von Haushaltsgeldern bedeutsam. Die vom Senat selbst als solche bewerteten Sanierungsbedarfe beim Baugebiet Kampackerstraße, bei der Gaußschule, bei der Gleisanlage Fischbahnhof, dem Grundstück Kramer, der Reinigung Ehlers und der Uferstraße 18 müssen auch angepackt werden und sind für die Lebensqualität in Bremerhaven bedeutend.
Meine Damen und Herren, leider wurden in der Mitteilung auf unsere Anfrage nicht alle Fragen beantwortet, die Voraussetzung wären, um in solide Haushaltsberatungen einzutreten. Daher bitte ich jetzt auch gleich den Senator, diese Fragen vielleicht in seinem Beitrag aufzugreifen und uns hier die Antworten zu geben.
Erstens: Eine zentrale Frage ist doch, ob mit dem soweit vom Senat vorgesehenen Finanzrahmen den Verpflichtungen des Bundesbodenschutzgesetzes entsprochen werden kann. Zweitens: Eine wesentliche Frage, die ich an Herrn Senator Eckhoff stelle, ist, warum eigentlich die bundesweit festgelegten Maßnahmen-Schwellenwerte in Bremen lediglich als Orientierungswerte betrachtet werden. Warum wird bei solchen eigentlich bundesweit vereinheitlichten Schwellen zur Handlung nicht gehandelt? Daran anschließend natürlich auch die Frage: Welche Dimensionen muss eigentlich das von Altlasten ausgehende Risiko annehmen, damit der Senat handelt? Wo ist denn hier die Grenze der internen bremischen Lösungen, ab wann Handlungen resultieren sollen?
All diese Fragen müssen geklärt werden. Nur auf deren Grundlage ist eine fundierte Abwägung im Rahmen der Haushaltsberatungen mit anderen Erfordernissen möglich. Wir Grünen erwarten hier von Ihnen: Spielen Sie mit offenen Karten, legen Sie die Fakten auf den Tisch, und vergessen Sie den Umweltschutz nicht! – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich Ihre Anfrage gelesen habe, Frau Dr. Mathes, habe ich mich erst gefragt, was Sie jetzt genau damit bezwecken. Es gab dann zwei Möglichkeiten, das ist mir jetzt auch durch Ihren Beitrag noch deutlicher geworden. Die eine Möglichkeit ist gewesen, sich auf solche Einzelfragen zu beziehen, Mittelwischweg, Kieselrotflächen, LCKW. Ich glaube, das bringt uns hier im Landtag nicht weiter. Wir diskutieren das in der Umweltdeputation ganz intensiv, und da sind Sie auch immer dabei. Deswegen hat es mich ein bisschen gewundert, dass Sie in der letzten Sitzung der Umweltdeputation diese umfangreiche Vorlage zu den Kieselrotflächen überhaupt nicht diskutiert haben. Das haben Sie jetzt hier mit der Anfrage im Landtag nachgeholt, das konnte ich so nicht nachvollziehen, denn ich denke, solche fachlichen Sachen gehören wirklich in die Umweltdeputation hinein.
Sie wissen auch aus der letzten und dieser Legislaturperiode, dass wir uns sorgfältig damit auseinander setzen und dass wir auch bei Einzelfragen mitunter die Verwaltung, sei sie rot oder schwarz, etwas mehr drängen, als es die Verwaltungsvorlagen hergeben. Da stehen wir immer alle zusammen auf einer Seite, das gilt für die CDU genauso. Da haben wir sicherlich die eine oder andere Sache schon ein bisschen mehr vorangebracht, als Sie das hier eben dargestellt haben. Schließlich sind uns die berechtigten Ängste der Bevölkerung auch nicht völlig egal, und Sie dürfen mir glauben, dass ich am liebsten auch sofort den gesamten Dreck, der sich im Grundwasser und in der Erde befindet, gern beseitigen würde. Die Praxis ist manchmal leider nicht so, wie man das theoretisch gern haben möchte.
Viel interessanter finde ich dagegen den zweiten Teil Ihrer Anfrage, das haben Sie jetzt auch deutlich gemacht, wohin Sie die Frage richten: Welche Prioritäten setzen wir eigentlich, um welche Konflikte geht es hier eigentlich? Es geht an der Stelle, finde ich, auch hauptsächlich um den Konflikt Innenentwicklung und Außenentwicklung. Was tun wir in der Stadt mit unseren Altlasten, die aus der Vergangen––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
heit dort von uns übernommen werden mussten? Was tun wir mit den Dingen, die in der Stadt liegen, wo regelrechte Löcher in der Stadt entstehen, weil dort im Stadtinneren niemand investieren mag, weil das alles zu teuer ist und es viel zu schwierig ist, diese Dinge aus der Erde zu holen? Das kann es eigentlich nicht sein, dass Stadtentwicklung dann eher am Stadtrand stattfindet und wir die Löcher in der Stadt haben, die uns oft über kurz oder lang die Stadt kaputt machen.
Herr Senator, dann freut es mich schon sehr, dass Sie neulich so medienwirksam das Stadtteilkonzept Woltmershausen vorgestellt haben und damit unsere erfolgreiche Arbeit der letzten Legislaturperiode so nahtlos fortgesetzt haben. Gerade Woltmershausen, finde ich, ist ein Beispiel dafür, was solche Löcher in einem Stadtteil anrichten können. Wir haben da das Brinkmanngelände, das Gelände der Stadtwerke, dieses Gaswerkgelände, wo wirklich umfangreiche Arbeiten notwendig wären, um das einer vernünftigen Entwicklung zuzuführen. Deswegen hoffe ich, dass Sie es auch in Fragen der Stadtteilentwicklung nicht nur auf reinen Konzepten beruhen lassen, sondern dass Sie da auch schauen, dass wir das finanziell unterstützen.
Gerade bei Altlasten wird prognostiziert, dass 35 Millionen Euro benötigt werden, um dieser Altlastenfrage Herr zu werden. Wenn man das Anschlussinvestitionsprogramm nimmt, das jetzt bis 2014 laufen soll, dann sind das pro Jahr, wenn man es durch zehn teilt, 3,5 Millionen Euro. Das erscheint mir auf den ersten Blick nicht ganz so viel. Dann muss man schauen, an welche Projekte man das anbinden kann, ob man möglicherweise noch die Verwendung der Abwasserabgabe dort prüfen kann. Dies wird, soviel ich weiß, geprüft. Ich denke, Herr Senator, dass wir da in den Haushaltsberatungen, wie Frau Dr. Mathes das angesprochen hat, vielleicht an der einen oder anderen Stelle ein Stück weit an den Projekten arbeiten können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kummer hat zu den Themen, wie wir sie hier in Bremen auch handhaben, ja schon einiges ausgeführt. Ich habe mich auch gefragt, warum die Grünen diese Anfrage stellen. Nach Ihrem Debattenbeitrag, Frau Mathes, bin ich dann zu dem Entschluss gekommen, dass Sie erstens versuchen, das Bild aufzubauen, dass halb Bremen vergiftet ist, was natürlich so nicht stimmt, dass zweitens die große Koalition in diesem Punkt viel zu wenig tut, was natürlich erst recht nicht stimmt, und drittens, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.