Protocol of the Session on November 25, 2003

Das steht völlig außer Frage, dass wir die Eltern dazu benötigen, aber die Hauptsache, ich sage es noch einmal, ist, dass wir mit den vielfältigen Maßnahmen, die ich in der Antwort beschrieben habe, erreichen, dass die Kinder wieder, vielleicht auch mit mehr Freude, in die Schule gehen und dort die Leistungen erreichen, die wir gemeinsam wollen und als Ziel gesetzt haben, aber die Verhängung eines Bußgeldes und auch noch weiter gehende Maßnahmen sind die Schlusspunkte unserer Aktivitäten. Viel schöner ist es doch, wenn wir durch beratende Gespräche, durch Hausbesuche erreichen, dass die Kinder wieder mit Freude in die Schule gehen. Das letzte Mittel, das wir haben, ist die Verhängung von Bußgeldern und sogar die Androhung von weiter gehenden Maßnahmen, die es danach auch noch gibt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich gebe Ihnen völlig Recht, Herr Senator, dass dies nur eine Ultima Ratio sein kann. Darf ich Sie fragen, ob Sie seit dem Sommer in Ihrem Haus irgendwelche Anweisungen gegeben haben, denn wenn ich das richtig verstanden habe und auch die Zahlen richtig deute, hat es dort auf jeden Fall nach Ihren Ankündigungen keine Veränderung der Politik Ihres Hauses gegeben?

Bitte, Herr Senator!

Das ist falsch! Das kann ich nicht so bestätigen, denn die Debatten, die wir in der letz

ten Legislaturperiode geführt haben in meinem Haus, haben dazu geführt, dass wir den Personalbestand im Schulvermeidungsbereich in diesem Haus dramatisch ausgebaut haben, dass wir allen Schulen ganz klare Handlungsrichtlinien gegeben haben, wie mit Schulvermeidern umzugehen ist. Wir haben nach dem einen SCHUPS, den wir gehabt haben im Süden oder im Westen, mittlerweile 14 SCHUPSe in allen Stadtteilen eingerichtet, die mittlerweile auch sehr eng kooperieren zwischen den genannten drei Ressorts. Das ist sehr positiv, da haben wir unheimlich viel getan, aber da darf man nicht aufhören.

Ich habe einen Fall der jüngsten Vergangenheit zum Anlass genommen, darum zu bitten, dass alle Maßnahmen auch wirklich schriftlich sehr gut dokumentiert werden, damit wir, wenn wir gegen Eltern vorgehen, die absolut beratungsresistent sind und wo die Schüler sich systematisch dem Schulbesuch entziehen, dann vor Gericht, wenn der Innensenator oder die Polizei eine Klage anstrengt, nicht scheitern, weil die Dokumentation nicht gegeben ist. Das habe ich ganz konkret im Sommer veranlasst, dass wir hier sehr sauber dokumentieren, um mehr Kinder in die Schule zu bringen und nicht etwa die Eltern zu bestrafen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ich gebe Ihnen dann in diesem Punkt Recht, dass dies dann auch eine entsprechende Rechtssicherheit in zukünftigen Verfahren geben würde. Eine weitere Frage habe ich zu Ihrer dritten Antwort. Sie waren auch auf der Fachtagung, die in der vergangenen Woche im Landesinstitut für Schule stattgefunden hat. Dort wurde wiederum die Arbeit in den SCHUPSen als erster Ansatz begrüßt, allerdings ist dort eine Weiterentwicklung nicht nur meiner Meinung nach dringend notwendig.

(Zuruf der Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD])

Frau Hövelmann, Sie waren nicht da, von daher ist das vielleicht ein Thema, zu dem Sie den Kollegen Nalazek, der da war, fragen sollten.

Herr Senator, ich darf Sie aber fragen, wie Sie vor diesem Zusammenhang das Projekt „Haus des Jugendrechts“ aus Bad Cannstatt erneut bewerten, das nun in Baden-Württemberg flächendeckend eingeführt wurde.

Bitte, Herr Senator!

Wie ich das Projekt dort beurteile, dazu möchte ich im Augenblick nichts sagen, weil das nicht Gegenstand der Anfrage ist. Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Frage im Rahmen der nächsten Deputationssitzung noch einmal konkret zu beantworten.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine Abschlussbemerkung, Herr Präsident! „Das Haus des Jugendrechts“, Herr Senator, beschäftigt sich intensiv mit Maßnahmen gegen Schulverweigerung. Daher passt es wohl zum Thema.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Arbeitszeitregelungen in bremischen Krankenhäusern. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Wedler.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Ich frage den Senat:

Erstens: Auf welche Weise wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Arbeitszeitregelungen in Krankenhäusern im Hinblick auf die Anrechnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit beim ärztlichen und nichtärzlichen Personal umgesetzt, und welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung vorgesehen?

Zweitens: Wie groß wird der zusätzliche Personalaufwand in den bremischen Krankenhäusern – den vier in der Holding zusammengeschlossenen ZKH und dem ZKH Reinkenheide – eingeschätzt, und wie hoch liegen voraussichtlich die finanziellen Mehrbelastungen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Vorbereitungen zur Umsetzung des EuGHUrteils in die Praxis werden in allen bremischen Krankenhäusern in abgestufter Intensität getroffen. Die Maßnahmen reichen von der Inanspruchnahme von Arbeitszeitberatungsfirmen über die Erprobung der vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik erarbeiteten Handlungshilfen zur Erprobung alternativer Arbeitszeitmodelle bis zum Erarbeiten hausindividueller Einzellösungen.

In vielen Fällen wird jedoch eine endgültige Neuorganisation der Arbeitszeit erst vorgenommen werden können, wenn die aus dem EuGH-Urteil zu ziehenden Konsequenzen in das deutsche Arbeitszeitrecht Eingang gefunden haben.

Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2003 durch eine Ergänzung des beschlossenen Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die neue Rechtsprechung beschlossen. Gegen diesen Beschluss hat der

Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Beratungen im Vermittlungsausschuss sind noch nicht abgeschlossen. Ein Zeitrahmen für die Umsetzung kann daher von den Krankenhäusern auch noch nicht festgelegt werden.

Zu zwei: Welche arbeitszeitorganisatorischen Veränderungen mit welchen konkreten Kostenfolgen, unter anderem Refinanzierung von Personalkosten, Personalgewinnungsprobleme, sich durch die kurzfristig anstehende Änderung des Arbeitszeitgesetzes und die demnach möglicherweise erforderlich werdenden Tarifverhandlungen ergeben, kann zurzeit noch nicht beantwortet werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie ein Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte, Herr Wedler!

Wann rechnen Sie mit dem In-Kraft-Treten des geänderten Arbeitszeitgesetzes, und welcher Zeitraum der Umsetzung ist darin vorgesehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich bin keine Hellseherin, insofern kann ich die zweite Frage jetzt nicht beantworten, weil das, wie gesagt, im Vermittlungsausschuss ist. Der Vermittlungsausschuss hat zurzeit ein ganzes Paket zu bewältigen, und er hat sich vorgenommen, dieses Paket bis zum Ende des Jahres abschließend zu entscheiden, so dass ich hoffe und davon ausgehe, dass dann auch das Arbeitszeitrecht in dieser Gesamtpaketlösung entschieden wird, damit wir Ende des Jahres wissen, wie die konkrete Regelung aussehen wird.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe eine weitere Zusatzfrage, die sich auf die Möglichkeit des Versorgungsangebots beziehungsweise der Einschränkung bezieht! Rechnen Sie damit, dass sich aufgrund dieses Gerichtsurteils beziehungsweise des neuen Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern Einschränkungen im Versorgungsangebot ergeben, weil man möglicherweise die zusätzlichen Kosten auf diese Weise auffangen will?

Bitte, Frau Senatorin!

Damit rechne ich nicht. Es wird für die Krankenhäuser eine große Herausforderung sein, die Personalentwicklungsmaßnahmen zu bewältigen, also die Krankenhäuser mit den neuen Modellen von Arbeitszeit so zu gestalten, dass sie das auch bewältigen können. Unser großes Ziel ist es aber in erster Linie, die Qualität der Versorgung, die

Leistung im Sinne der Patientinnen und Patienten – und wir haben eine gute Qualität in Bremerhaven und Bremen – weiter aufrechterhalten zu können, und das wird auch mit neuen Arbeitszeitmodellen gelingen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine letzte Zusatzfrage! Wenn jetzt neue Arbeitszeitmodelle überlegt werden, kann das im Ergebnis dazu führen, dass es in den Krankenhäusern, sowohl in Bremen als auch hier in Bremerhaven, zu strukturellen Veränderungen kommt, zu Umstrukturierungen, um dieses Defizit an Arbeitszeit aufzufangen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wenn Sie mit strukturellen Veränderungen interne Arbeitsstrukturen meinen, so verstehe ich jetzt die Frage, dann ist das sicherlich der Fall, denn es müssen natürlich ganz neue Modelle entwickelt werden. Jedes Haus wird für sich eine interne Struktur entwickeln. Sie sind ja auch schon dabei, das auszuprobieren. Wir haben auch ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, das uns in der nächsten Deputationssitzung noch einmal vorgestellt werden wird. Da wird sich sicherlich einiges tun, da wird sich einiges verändern. Insofern werden diese Arbeitszeitstrukturen natürlich an den Bedingungen der Häuser gemessen umgestellt werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Dann rufe ich in der Fragestunde die letzte Anfrage auf. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Architektur und Baukultur“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Kummer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

(Unruhe)

Meine lieben Kollegen, ich weiß, wie schwierig es ist, aber der Geräuschpegel nimmt hier jetzt langsam zu. Ein Tipp von mir: Wenn Sie aufstehen, heben Sie die Stühle ein wenig an, damit diese Geräuschkulisse sich minimiert! Die Akustik ist noch dazu sehr schlecht. Wir haben noch bis 18 Uhr zu arbeiten, nur dieser Hinweis! Ich bitte Sie, dass wir das gut über die Runden bekommen. Bitte, Frau Kollegin Kummer!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Bedeutung von Architektur und Baukultur auf die notwendige Standortprofilierung Bremens und Bremerhavens, zum Beispiel im Hinblick auf Investitions- und Ansiedlungsbereitschaft, zukunftsorientierten Wohnungsbau und Stadtumbauprojekte?

Zweitens: Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Bundesinitiative Stiftung Baukultur sowie entsprechende Initiativen in anderen Bundesländern? Drittens: Wie beabsichtigt der Senat, die notwendige Sensibilität für gutes Planen und Bauen bei städtischen Gesellschaften und Landesgesellschaften, Investoren, Projektentwicklern, Bauherren und Unternehmen herzustellen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Die Qualität von Städtebau, Stadtbild und Architektur trägt wesentlich zum Profil/ Image einer Stadt bei. Unverwechselbare Identität einer Stadt erwächst aus dem Umgang mit ihrem stadtbildprägenden, oftmals historischen Gebäudebestand und dem Einfügen von neuen, nach modernen Erfordernissen gestalteten Gebäuden, Ensembles und Stadtquartieren. Der Senat erkennt die Bedeutung von Architektur und Baukultur im Hinblick auf eine Standortprofilierung Bremens und Bremerhavens an. Der Senat wird daher weiterhin im Rahmen der Investitionssonderprogramme auf städtebaulich optimale Standortvoraussetzungen hinwirken, um die Investitionsund Ansiedlungsbereitschaft vor allem privater Investoren zu verbessern. In den Gebieten Innenstadt, Technologiepark/Universität, Airport-Stadt und IUB Grohn sind durch weit vorausschauende städtebauliche Planungen Bauwerke verwirklicht worden, die ein hohes Maß an Architekturqualität aufweisen. Hier haben öffentliche Investitionen in Infrastruktur und Hochbau in baukultureller Hinsicht Maßstäbe gesetzt, und private Investoren haben durch gestalterisch anspruchsvolle Architektur den Charakter der Gebiete mitgeprägt. In ähnlicher Weise trifft dies auch für die Entwicklung der südlichen Stadtmitte Bremerhavens zu. Die Akzeptanz dieser Stadtgebiete, die in Weiterentwicklung begriffen sind, ist gerade bei privaten Investoren hoch. Zahlreiche Preise und Anerkennungen, insbesondere BDA-Preise im Lande Bremen, sind Bauherren und Architekten für die ausgeführten Bauvorhaben verliehen worden. Der Senat beabsichtigt, im Rahmen noch laufender Programme und in den Anschlussinvestitionsprogrammen durch städtebaulich optimale Planung Voraussetzungen für qualitätsvolle Stadträume und Architektur auch im Wohnungsbau und Stadtumbau zu schaffen. Zu Frage zwei: Der Senat bewertet die Bundesinitiative Stiftung Baukultur positiv. Wie in anderen Bundesländern haben sich auch in Bremen Institutionen baukultureller Themen angenommen. Einen

Beitrag zur Initiative Architektur und Baukultur liefert Bremen mit dem Bremer Zentrum für Baukultur, das sich in der Gründungsphase befindet und Anfang 2004 seine aktive Arbeit in der Überseestadt, Speicher XI, aufnehmen soll.

Neben dem Aufbau eines Bremer Architekturarchivs soll das Baugeschehen Bremens durch Schriften und Ausstellungen publiziert und der baukulturelle Diskurs von Fachleuten mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt werden. Das Bremer Institut für Architektur, Kunst und städtische Kultur, ARCHITOP, eine Gründung der Hochschule Bremen und der Universität, arbeitet wissenschaftlich auf interdisziplinären Ebenen baukulturelle und stadtplanerische Themen auf und trägt mit Ausstellungen zu bremischer Architektur und Planung zur öffentlichen Diskussion bei.