Protocol of the Session on November 25, 2003

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kummer hat zu den Themen, wie wir sie hier in Bremen auch handhaben, ja schon einiges ausgeführt. Ich habe mich auch gefragt, warum die Grünen diese Anfrage stellen. Nach Ihrem Debattenbeitrag, Frau Mathes, bin ich dann zu dem Entschluss gekommen, dass Sie erstens versuchen, das Bild aufzubauen, dass halb Bremen vergiftet ist, was natürlich so nicht stimmt, dass zweitens die große Koalition in diesem Punkt viel zu wenig tut, was natürlich erst recht nicht stimmt, und drittens, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wir die Prioritäten falsch setzen und viel zu wenig machen, zumindest in der Altlastenentsorgung. Dabei wissen Sie doch ganz genau, dass wir nach unseren Möglichkeiten sehr viel tun.

Altlastensanierung und -erkennung ist kein neues Thema, und in der Umweltdeputation haben wir nicht nur einmal über belastete Böden und deren Sanierung gesprochen. In dem Zusammenhang hätten Sie gut Ihre Fragen stellen können, die Sie hier auch in der Großen Anfrage gestellt haben. Deswegen bin ich auch der Meinung, dass Sie hier nur öffentlichkeitswirksam ordentlich Stimmung machen wollen und es den Grünen eben anscheinend doch nicht nur an der Sache liegt, denn sonst würden Sie es doch mehr in der Umweltdeputation inhaltlich debattieren.

Doch wie sieht es jetzt mit den Altlasten in Bremen aus? Meine Damen und Herren, noch vor ein paar Generationen, als man Gesundheits- und Umweltschutz als unnützen Luxus bezeichnet hat, wurden auch in Bremen in den verschiedensten Gebieten Boden und Grundwasser verunreinigt. Heute ist das Bewusstsein der meisten Menschen so gestiegen, dass wir wissen, dass wir in Sachen Umweltbelastung etwas unternehmen müssen. Wir haben dafür, gemäß unseren Möglichkeiten, sehr viel in Bremen und Bremerhaven getan. Sicher kann man immer mehr tun, und ich möchte auch nicht verschweigen, dass es bei der Altlastensanierung noch einiges zu tun gibt.

In den letzten zehn Jahren haben wir immerhin 75 Millionen Euro für die Sanierung und Sicherung und zirka 12,5 Millionen Euro zur Erkennung und Bewertung von Altlasten ausgegeben. Ich meine, das lässt sich für unser Haushaltsnotlageland doch sehen, oder nicht? Da brauchen wir uns auch im Bundesvergleich nicht zu verstecken, denn dort stehen wir im guten Mittelfeld. Es ist auch nicht anrüchig, so wie es bei Ihnen herausklang, dass dabei viele Projekte über das ISP finanziert worden sind.

Meine Damen und Herren, wie sieht es jetzt mit den Risiken ausgehend von der Belastung durch Altlasten für unsere Gesundheit aus? Hier in Bremen und Bremerhaven gehen nach dem jetzigen Wissensstand keine direkten Gefahren für die Bevölkerung aus. Die belasteten Sportstätten sind saniert, und wo es Probleme mit dem Grundwasser gibt, wurden Empfehlungen breiträumig bekannt gemacht, dass man das Wasser nicht nutzen soll. Gerade jetzt haben wir wieder eine Vorlage in der Umweltdeputation bekommen, die uns beweist, wie sorgsam mit belastetem Grundwasser umgegangen wird.

Festzuhalten ist also, dass wir in Bremen, sobald es einen Verdachtsmoment gibt, sofort Warnmeldungen, Empfehlungen oder Sperrungen aussprechen, und was gesperrt wird, wird auch saniert, das ist ja wohl normal, was zum Beispiel auch für die Sportplätze gegolten hat und auch gilt. Auch eine sehr

gute Weise, mit belasteten Böden umzugehen, ist nicht nur die Sanierung, sondern auch die Sicherung. Diese ist nämlich wesentlich günstiger und verhindert einen großflächigen Austritt von den angesammelten Schadstoffen. Alles in allem kann man sagen, dass wir unseren Verpflichtungen gegenüber der Umwelt und der Bevölkerung nach dem heutigen Wissensstand sehr gut nachkommen. Wir brauchen uns dabei nicht zu verstecken, weil wir nämlich in Sachen Altlastensanierung etwas tun, genauso wie wir es auch in anderen Umweltthemen machen. Mit dem Unterschied zu den Grünen handeln wir von der CDU nicht übertrieben, sondern vernünftig und mit Augenmaß. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Eckhoff.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war mir nicht so ganz sicher, ob sich die FDP vielleicht noch zu Wort melden würde, um zu diesem Thema etwas zu sagen. Zunächst einmal finde ich es schon sehr wichtig, dass sich der Landtag einmal mit diesem Thema beschäftigt und wir doch auch die Gelegenheit haben, über dieses Thema in dieser Runde zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund, glaube ich, gibt es, da es immer ein Thema ist, das insbesondere die Sorgen und Nöte der Menschen erreicht, natürlich auch immer Anlässe, solche Großen Anfragen zu stellen und sie entsprechend dann auch im Parlamentskreis zu debattieren. Wenn man dann allerdings zur Debatte kommt, Frau Dr. Mathes, finde ich, sollte man auch in der gesamten Breite berichten, und ich glaube schon, dass man anerkennen muss, dass man in Bremen in den letzten Jahren, und das kann ich ja auch nur mehr oder weniger rückblickend beurteilen, was dieses Thema betrifft, doch eine ganze Menge gemacht hat. Wenn ich mir anschaue, dass wir insgesamt durchschnittlich in den letzten Jahren ungefähr 7,5 Millionen Euro pro Jahr für die Altlastensanierung ausgegeben haben, die entsprechend aus dem ISP zur Verfügung gestellt worden sind, dass darüber hinaus noch einmal für die Erkundung und Bewertung von Verdachtsstandorten durchschnittlich jährlich zirka 1,2 Millionen Euro bereitgestellt worden sind, so sprechen wir von einer Größenordnung von knapp neun Millionen Euro. Ich glaube, dass man dies in so einer Debatte erwähnen und mitteilen muss, um doch die entsprechenden Anstrengungen der beteiligten Ressorts, maßgeblich Umwelt, aber sicherlich auch das Wirtschaftsressort, an dieser Stelle herauszuarbeiten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Die zweite Bemerkung ist sicherlich auch richtig, daher finde ich es in Ordnung, dass wir das hier debattieren, es ist die Feststellung, dass noch viel zu tun bleibt, weil dieses Thema Altlasten ein fortlaufendes Thema ist, eines, das uns auch in den nächsten Jahren immer wieder beschäftigen wird, weil natürlich auch aufgrund immer genauerer Untersuchungen, immer besserer Messverfahren, immer wieder neuer Gebiete, die entsprechend untersucht werden, es schon noch viele Bereiche gibt, die wir tatsächlich abarbeiten müssen. Dafür, das ist auch der Appell an den Haushaltsgesetzgeber, brauchen wir Geld. Dieses Geld kann, das teile ich in der Auffassung, nicht nur über das AIP oder das ISP zur Verfügung stehen, sondern wir müssen auch im Rahmen der normalen Haushaltsberatungen die Mittel dafür zur Verfügung stellen.

Frau Dr. Mathes, nun ist es heute vielleicht ein bisschen früh, um die Fragen, die Sie gestellt haben, hier an dieser Stelle zu beantworten, dazu bin ich jetzt nicht in der Lage. Sie wissen, dass wir die Eckwerte beschlossen haben. Sie wissen genauso, dass das Ressort des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr von den Kürzungen in einer Größenordnung von 5,6 Prozent betroffen ist, dass wir uns jetzt im Feinverfahren bewegen, um dies auch auf die einzelnen Haushaltsstellen umzulegen.

Darüber hinaus haben wir aber gerade im Umweltbereich, das wissen Sie sicherlich auch, wenn ich das Stichwort Oberflächenwasserentnahmegebühr erwähnen darf, schon versucht, die eigene Einnahmesituation zu verbessern, damit wir nicht in allen Bereichen die 5,6-Prozent-Kürzung auf jede Haushaltsstelle umlegen müssen. Insofern glaube ich, wenn wir dann im Dezember noch die Haushaltsberatungen in der Deputation anfangen, sie ja dann im Parlament fortsetzen, wir uns sicherlich über diese Größenordnung des Haushaltstitels unterhalten können, vielleicht sogar gemeinschaftlich schauen können, ob die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, dann ausreichen oder nicht.

Ich glaube, dass wir ein bisschen aufpassen müssen, da es sich um ein solch sensibles Thema handelt, dass wir bei dem Thema nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Unterschwellig, Frau Dr. Mathes, haben Sie gesagt, so als Motto, wir in Bremen gehen da irgendwelche Sonderwege, und das, was wir in Bremen entsprechend machen, ist, sage ich einmal, besonders rücksichtslos, oder wir handeln sehr spät in den einzelnen Fragestellungen. Dies möchte ich doch mit allem Nachdruck zurückweisen. Sie wissen genau, dass wir in den letzten Jahren, wo wir Erkenntnisse hatten – das war in den Stadtteilen Hastedt, Sebaldsbrück, Gartenstadt Süd, Neustadt, Woltmershausen und weiteren kleinteiligen Gebieten –, immer rechtzeitig die Warnungen an die Bevölkerung herausgegeben haben, und zwar auch sehr schnell, und das sehr vorsichtig definiert haben. Es ging dort in aller Regel tatsächlich um das

Problem von Grundwasserverschmutzungen durch alte Industriestandorte, die es dort jeweils gab.

Sie haben gesagt, dass wir das Bundesbodenschutzgesetz dort nicht immer achten würden. Ich möchte Ihnen aber zumindest noch einmal daraus zitieren, wie diese Verpflichtung des Bremer Senats und des Hauses des Umweltsenators funktioniert:

„Das Bodenschutzgesetz von 1998 regelt abgestuft Handlungspflichten und Handlungsmöglichkeiten von Behörden. Nach Paragraph 9 Absatz 1 soll die zuständige Behörde bei Vorliegen von Anhaltspunkten für schädliche Bodenveränderung oder Altlasten weitere Sachverhaltsermittlungen ergreifen.“ Dafür, das habe ich gerade ausgeführt, geben wir im Jahr zirka 1,2 Millionen Euro aus.

„Besteht nach Paragraph 9 Absatz 2 aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast, kann die zuständige Behörde notwendige Untersuchungen zur Gefahrenabschätzung anordnen. Nach Paragraph 10 Absatz 1 kann die zuständige Behörde zur Durchsetzung der Pflichten im zweiten Teil des Gesetzes, insbesondere der Pflichten zur Gefahrenabwehr, notwendige Maßnahmen treffen beziehungsweise Sanierungsanordnungen treffen.“

Ich glaube, dies fasst im Endeffekt die Handlungsleitlinie für die Behörde zusammen. Ich kann Ihnen sagen, dass man sich in der Vergangenheit an diese Handlungsanleitung gehalten hat und dass wir uns auch in Zukunft an diese Handlungsanleitung halten werden. Deshalb weise ich Ihre Vorwürfe, die unterschwellig in Ihrer Rede waren, auf das Schärfste zurück, Frau Dr. Mathes!

Vielleicht noch eine Abschlussbemerkung! Ich bin froh, dass jetzt auch zwischen den Bundesländern die Vereinheitlichung der entsprechenden Kartierungen vereinbart wurde, dass das Wissen auf einen einheitlichen Stand gebracht wird. Dort sind einige Bereiche vereinbart worden. Ich glaube, dass das dazu beitragen wird, die Vorwürfe, die hier vom Bündnis 90/Die Grünen unterschwellig kamen, auch etwas zu entkräften. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns in diesem Bereich mit den anderen Ländern gut messen und gut vergleichen können. Ich hoffe, dass Sie dann zu gegebener Zeit, Frau Dr. Mathes, und wenn es nur in einer Deputationsberatung ist, diese Vorwürfe dann auch wieder zurücknehmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/72, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.

Ich möchte Ihnen angesichts der Zeit folgenden Vorschlag machen: Es wäre nicht gut, jetzt in die Bildungsdebatte einzutreten, weil wir um 14.30 Uhr den gesetzten Punkt Bremerhaven haben und dann unterbrechen müssten, so dass wir Ihnen den Vorschlag machen, dass wir jetzt die Punkte ohne Debatte, nämlich von Punkt acht bis 17, noch vor der Mittagspause abhandeln, um dann in die Mittagspause einzutreten.

Sind Sie damit einverstanden? – Dann verfahren wir so.

Personalcontrollingbericht Band III: Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2002

Mitteilung des Senats vom 30. September 2003 (Drucksache 16/47)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau vorgesehen.

Wer der Überweisung des Personalcontrollingberichts Band III mit der Drucksachen-Nummer 16/47 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen von Unterbringungen nach § 126 a der Strafprozessordnung und zur Änderung anderer Gesetze

Mitteilung des Senats vom 23. September 2003 (Drucksache 16/41) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer sechsten Sitzung am 8. Oktober 2003 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen von Unterbringungen nach Paragraph 126 a der Strafprozessordnung und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 16/41, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Wahl einer Vertrauensperson und einer Vertreterin zur Wahl der Richter/-innen des Verwaltungsgerichts

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.